Lissabon gibt wiederverheirateten Geschiedenen grünes Licht

Amoris laetitia Patriarchat Lissabon
Patriarchat von Lissabon erlaubt wiederverheirateten Geschiedenen auf der Grundlage von Amoris laetitia, in bestimmten Fällen, die Zulassung zu den Sakramenten.

(Lis­sa­bon) Das Patri­ar­chat von Lis­sa­bon ver­öf­fent­lich­te am Diens­tag Richt­li­ni­en zur Anwen­dung von Amo­ris lae­ti­tia. Durch sie wer­den wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne „in eini­gen Fäl­len“ zu den Sakra­men­ten zugelassen.

In den Richt­li­ni­en wird betont, daß auch nach Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner der „Pro­zeß der Unter­schei­dung fort­ge­setzt wer­den“ müs­se, um von der „aktu­el­len Situa­ti­on soweit als mög­lich zum christ­li­chen Ehe­ide­al zu gelan­gen“. Soweit Kar­di­nal Manu­el do Nasci­men­to Cle­men­te, der Patri­arch von Lissabon.

Nach den por­tu­gie­si­schen Bischö­fen von Bra­ga, Viseu und Avei­ro erteil­te damit auch der Patri­arch von Lis­sa­bon grü­nes Licht für die „pasto­ra­le Revo­lu­ti­on“, die Papst Fran­zis­kus mit Amo­ris lae­ti­tia in der Kir­che ein­ge­lei­tet habe, wie es jüngst Kuri­en­erz­bi­schof Vin­cen­zo Paglia ausdrückte.

Kar­di­nal Cle­men­te ist der erste Bischof Por­tu­gals, der von Papst Fran­zis­kus ernannt wurde.

Die Richt­li­ni­en wur­den auf der Inter­net­sei­te des Patri­ar­chats veröffentlicht.

Der Patri­arch unter­streicht, daß sie nicht als „schran­ken­lo­se und gene­rel­le Öff­nung“ zu ver­ste­hen sei­en. Papst Fran­zis­kus habe betont, daß die Zulas­sung „nur in ‚bestimm­ten Fäl­len‘ anzu­wen­den“ sei. Zudem habe er im Kon­junk­tiv von einer Mög­lich­keit nach einem Unter­schei­dungs­pro­zeß gesprochen.

Fußnote 351 von Amoris laetitia

Grund­la­ge der Richt­li­ni­en des Patri­ar­chats, so Kar­di­nal Cle­men­te, sei die Fuß­no­te 351 von Amo­ris lae­ti­tia, das Schrei­ben von Papst Fran­zis­kus an die Bischö­fe der Kir­chen­pro­vinz Bue­nos Aires vom Sep­tem­ber, „das inzwi­schen als offi­zi­el­les Doku­ment des Lehr­am­tes ver­öf­fent­licht wur­de“, und an die Richt­li­ni­en des Kar­di­nal­vi­kars von Rom an die Prie­ster des Bis­tums des Papstes.

Kon­kret bedeu­te das, so der Patri­arch, daß „Per­so­nen in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on beglei­tet wer­den“, indem „auf­merk­sam die Beson­der­heit eines jeden Fal­les geprüft wird ein­schließ­lich der Mög­lich­keit, die Ange­le­gen­heit durch Anru­fung des Kir­chen­ge­richts zu lösen, wenn die Mög­lich­keit gege­ben ist, die Nich­tig­keit der ersten Ehe zu erklären“.

Wei­ter­hin, so der Kar­di­nal, müs­se einem Paar in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on die Mög­lich­keit nahe­ge­legt wer­den, ent­halt­sam zu leben, da die Kir­che eine sexu­el­le Bezie­hung nur in einer Ehe für ange­mes­sen hält. Für den Fall, daß „die Umstän­de, dies nicht erlau­ben“, sei die­sen Rech­nung zu tra­gen, und „in Über­ein­stim­mung mit dem Apo­sto­li­schen Schei­ben und den zuvor genann­ten Schrei­ben die sakra­men­ta­le Mög­lich­keit“ zu gewähren.

„Wie ist die­se Öff­nung zu ver­ste­hen? Sicher nicht als unter­schieds­lo­se Zulas­sung zu den Sakra­men­ten, son­dern als eine Unter­schei­dung, die ange­mes­sen Fall für Fall unter­schei­det. Wer kann ent­schei­den? Mir scheint, daß es kei­ne ande­re Lösung gibt, als das Forum inter­num.“

Am Ende betont der Patri­arch, daß auch dann, wenn die Zulas­sung zu den Sakra­men­ten gewährt wur­de, das nicht das Ende des Unter­schei­dungs­pro­zes­ses sei. Er müs­se fort­ge­setzt wer­den, um von der „aktu­el­len Situa­ti­on soweit als mög­lich zum christ­li­chen Ehe­ide­al zu gelangen“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: patri​ar​ca​do​-lis​boa​.pt (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Die angeb­li­che „pasto­ra­le Revo­lu­ti­on“ (Erz­bi­schof Paglia) hat seit Ein­füh­rung der nie­der­schwel­li­gen Ehe­a­nul­lie­rung für noch gläu­bi­ge Chri­sten eigent­lich kei­ner­lei Bedeu­tung. Aber dafür um so mehr für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung und Bedeu­tung (rich­ti­ger gesagt: Bedeu­tungs­lo­sig­keit) der Kirche.

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