
Für Pater Aidan Nichols, Dominikaner und namhafter Theologe, der in Oxford, Cambridge und am Angelicum in Rom lehrte, haben Lehren von Papst Franziskus zu einer „extrem gravierenden“ Situation geführt.
Pater Nichols, bekannt als Autor zahlreicher Bücher, ist überzeugt, daß Papst Franziskus mit seinem umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia über die Ehe und das Moralgesetz eine so schweriegende Situation heraufbeschworen habe, daß die Kirche „ein Verfahren“ brauche, „das einen Papst zur Ordnung ruft, der in seinem Lehramt Falsches lehrt“.
Der Dominikanertheologe fügte allerdings hinzu, daß ein solches, „notwendiges“ Verfahren weniger „konfliktreich“ sein werde, wenn es erst während eines künftigen Pontifikats stattfindet. Papst Honorius I. sei wegen der Irrlehre des Monotheletismus auch erst verurteilt worden, nachdem er vom Stuhl Petri abgetreten war.
Pater Nichols traf seine Aussagen zur Lage der Kirche im Rahmen eines Vortrages in Cuddesdon, zu dem die Fellowship of St Alban and St Sergius geladen hatte.
„Päpste vor doktrineller Rebellion und Nachlässigkeit abschrecken“
Der Theologe begründete seine Forderung nach einem kanonischen Verfahren unter anderem damit, daß ein solches
„die Päpste, welcher Tendenz auch immer, von doktrineller Rebellion oder auch bloßer Nachlässigkeit abschrecken würde“.
Zudem würde es Anglikanern, Orthodoxen und anderen einige „ökumenische Ängste“ nehmen, da sie fürchten, der Papst habe freie Hand, ihnen „Lehren aufzuzwingen“. Laut dem Dominikaner
„scheint die aktuelle Krise des römischen Lehramtes eine Absicht der Vorsehung zu sein, die Aufmerksamkeit auf die diesbezüglichen Grenzen des [päpstlichen] Primats zu lenken“.
2006 wurde Pater Aidan Nichols seit der Trennung der Kirche von England durch Heinrich VIII. von Rom zum ersten Professor der katholischen Theologie an der Universität Oxford ernannt.
Amoris laetitia vertrete ein „geduldetes Konkubinat“
Nichols hatte bisher noch nicht persönlich zu Amoris laetitia Stellung genommen, aber als einer von 45 Theologen und Philosophen ein Schreiben an das Kardinalskollegium unterzeichnet, das über Umwege Anfang Juli 2016 an die Öffentlichkeit gelangte. Die Unterzeichner forderten die Kardinäle auf, eine häretische und irrige Interpretation von Amoris laetitia zu unterbinden. Joseph Shaw, der Sprecher der Unterzeichner, der ebenfalls in Oxford lehrt, sagte damals:
„Wir klagen den Papst nicht der Häresie an. Wir sind aber der Meinung, daß zahlreiche Thesen von Amoris laetitia häretisch ausgelegt werden können“.

Andere Aussagen des nachsynodalen Dokumentes seien ein „Ärgernis“, „Irrtümer im Glauben“ oder „zweideutig“, so die Unterzeichner. Zu den Reaktionen auf den Appell siehe Extradosis „Misericordina“ für Unterzeichner des Appells der 45 gegen Irrtümer von „Amoris laetitia“.
Nichols betonte in seinem Vortrag, daß die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion, die nicht enthaltsam wie Bruder und Schwester zusammenleben, der immerwährenden Lehre der Kirche widerspreche, die von Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI. bekräftigt wurde.
Eine Interpretation von Amoris laetitia, die wiederverheirateten Geschiedenen diese Zulassung gewährt, und von der angenommen werden müsse, daß sie von Papst Franziskus gutgeheißen wird, führe einen „Lebensstand in die Kirche ein, von dem man bisher noch nicht einmal reden gehört hat, deutlicher gesagt, ein geduldetes Konkubinat“.
Schwerwiegender, vorsätzlicher Angriff gegen das Moralgesetz
Die Art, in der Amoris laetitia „ein geduldetes Konkubinat“ verteidigt, ohne es namentlich zu nennen, sei „besonders schädlich“, so der Theologe, da eine solche Situation „objektiv nicht den Anforderungen des Evangeliums entspricht“. Vor allem aber vermittle es den viel weitreichenderen Eindruck, „daß vom Gesetz Christi verurteilte Handlungen manchmal moralisch gut sein oder sogar von Gott verlangt werden können“. Das aber widerspreche der Lehre der Kirche, laut der einige Handlungen moralisch immer schlecht sind.
Es sei natürlich „vorzuziehen“, anzunehmen, daß der Papst nur „nachlässig“ gewesen sei im Umgang mit der Sprache, als annehmen zu müssen, daß er einen Irrtum lehrt. Den scheint aber nicht so zu sein, so Aidan Nichols, denn die Glaubenskongregation habe Franziskus vor der Veröffentlichung eine umfassende Kritik zu Amoris laetitia mit zahlreichen Korrekturvorschlägen übermittelt, die aber unberücksichtigt geblieben ist. Was in Amoris laetitia stehe, stehe absichtlich drinnen.
Kardinal Raymond Burke habe öffentlich über eine brüderliche Zurechtweisung des Papstes gesprochen. Allerdings, so Nichols, kenne das Kirchenrecht, weder das der lateinischen Kirche noch jenes der Ostkirchen, ein formales Verfahren zur Beurteilung der Handlungen eines Papstes. Vielmehr gelte im Kirchenrecht der Grundsatz, daß ein Papst „von niemand gerichtet werden“ könne. Das Erste Vatikanische Konzil habe die Unfehlbarkeit des Papstes allerdings klar und sehr eng definiert.
„Es ist nicht Position der Kirche, daß ein Papst unfähig ist, Menschen durch falsche Lehren in die Irre zu führen. Er kann der oberste Richter der Christenheit sein, aber das macht ihn nicht immun gegen die Möglichkeit, Fehler zu machen, wenn es um die Lehre geht.“
Amoris laetita gibt es, „weil progressive Theologen in höchste Ämter ernannt wurden“
Angesichts der vom Ersten Vaticanum eng gezogenen Grenzen der päpstlichen Unfehlbarkeit solle das kanonische Recht die Möglichkeit eines formalen Verfahrens in Betracht ziehen können, wenn der Papst in seinem ordentlichen Lehramt einen Irrtum lehrt, so der Theologe.
Die Bischofskonferenzen würden nur langsam ihre Unterstützung für Papst Franziskus in dieser Sache bekunden, „wahrscheinlich“, weil sie intern gespalten sind. Der Dominikanertheologe ließ auch Kritik an der Personalpolitik des amtierenden Papstes anklingen, die aber auch seinen Vorgängern gilt. Papst Franziskus wäre in Amoris laetitia nicht „so weit gegangen, wenn nicht progressive Theologen sowohl im Weltepiskopat als auch an der Römischen Kurie in höchste Ämter ernannt worden wären“.
Abschließend schloß Pater Nichols die Gefahr „eines möglichen Schismas“ nicht aus. Ein Schisma sei aber unmittelbar kein so schwerer Schaden wie „die Verbreitung einer moralischen Häresie“. Sollte die irrige Sichtweise, die Amoris laetitia laut einer bestimmten Interpretation enthält, nicht korrigiert werden, „wird sie als akzeptable theologische Meinung betrachtet werden. Das wird einen viel größeren, schwer zu reparierenden Schaden anrichten“.
Das Gesetz der Kirche werde aber aufrechtbleiben, so Pater Aidan Nichols, dank derer, „die dem Gesetz durch die Treue in der Liebe Leben verleihen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana/Papastronsay.blogspot
Das ist doch, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Es kann nach Lehre der Kirche keine Instanz über dem Papst geben, die sozusagen eine Kontrollfunktion über dessen Lehre ausübt. Das widerspräche Vat. I. Nichols schüttet das Kind mit dem Bade aus. Wir müssen sehr Obacht geben, dass Bergoglio die Lehramtstreuen nicht noch dazu verleitet, den Primat des Papstes anzutasten. Wenn ein Papst irriges lehrt, und dass kann man natürlich objektiv feststellen, dann kann dieser Papst folglich auch gar kein Papst sein, denn dann ist er nicht vom selben Geist erwählt, geführt und geleitet, der die Heilige Mutter Kirche und seine Amtsvorgänger geleitet hat. Hier muss der Hebel angesetzt werden. Und nach allem, was bislang über die Wahl Bergoglios an die Öffentlichkeit kam (Clinton-Pläne,Danneels Mafia), liegt auch genau hier der Hund begraben. Bergoglio ist das Produkt menschlicher Intrige und führt sein Amt nach eigenem Gusto aus, an den Kurienberatern und an der Lehre seiner Amtsvorgänger vorbei. Er folgt ausschließlich seinem eigene Geist, setzt diesen absolut und will ihn der Kirche als Gesetz durch die Hintertür einer Fußnote aufzwingen. Deshalb: correctio fraterna, bei Uneinsichtigkeit und Festhalten an der Irrlehre Amtsenthebung und Aburteilung als falscher Papst, nach Ratzingers Tod Wahl eines neuen Papstes, so sähe, mutatis mutandis, in meinen Augen die Vorgehensweise aus, nicht aber ein Herumdeuteln am Primat des Papstes als solchen.
Solche Verfahren gab es in der Kirchengeschichte mehrere. P. Aidan hat das Beispiel des Honorius angeführt. Sie waren aber, wie aufgeführt, immer posthum.
Vergessen wir nicht, daß die heutigen Verhältnisse anders sind. Ein Papst kann heute viel mehr Schaden anrichten als früher. Was er sagt oder schreibt, wird durch die Massenmedien sofort in die Welt hinausposaunt. Können wir wirklich noch warten, bis dieser Papst die Kirche irreparabel geschädigt hat?
„bei Uneinsichtigkeit und Festhalten an der Irrlehre Amtsenthebung und Aburteilung als falscher Papst“
Wer, welche Institution soll das durchführen?
Und die Person oder Institution, die das durchführt, übt damit eben doch eine Kontrollfunktion aus, wenn sie das wegen päpstlicher Irrlehren durchführt, dann eben doch auch in Kontrollfunktion der päpstlichen Lehre.
Wie gesagt, es ist in meinen Augen ein fundamentaler Unterschied, ob man behauptet, ein Papst könne in der Ausübung seiner Lehrgewalt grundsätzlich irren und es müsse deshalb im Kirchenrecht ein Passus eingeführt werden, der das Verfahren regelt, wie ein solch irrender Papst zukünftig zur Ordnung gerufen werde. Das impliziert, dass ein rechtmässiger Papst sein oberstes Lehramt in Glaubens- und Sittenfragen falsch ausüben könne. Genau das steht jedoch im Widerspruch zur Lehre der Kirche, die den jeweiligen Papst als eine von Gott zu diesem Amt berufene und unter Führung des Heiligen Geistes von den Kardinälen zu diesem Amt erwählte und unter Führung des Heiligen Geistes handelnde Person versteht, als neuen Petrus, als Fels des Glaubens, auf dem die Kirche ruht. Wenn es nun tatsächlich geschehen sollte, dass ein Papst Irriges lehrte, dann kann dies folglich nur bedeuten, dass diese Person niemals von Gott in dieses Amt berufen und diese Person in diesem Falle niemals Papst gewesen ist und ihre Lehren und alle anderen Amtshandlungen sämtlich null und nichtig sind. Denn der Heilige Geist kann sich nicht selbst widersprechen. Anhand der Dogmen und anderer Glaubenssätze ist eine mögliche Falschlehre eines Papstes durch das Hl. Offizium, durch die Kardinäle der Kirche oder ein Konzil sehr leicht objektiv feststellbar. Und es ist nicht unerlaubt, einen Papst um Klärung strittiger Fragen zu bitten. Der Papst als Hirte der Gesamtkirche muss dieser Bitte entsprechen. Es ist dann der irrende Papst selber, der sich als falscher Papst outed, indem er auf seiner falschen Lehre beharrt. Als Konsequenz wäre die Sedisvakanz auszurufen. Der Papstprimat als solches bliebe jedoch davon unberührt.
Die (Papst-) Geschichte zeigt, daß Päpste durchaus irren können und auch schon irrten. Das gilt schon für den heiligen Petrus in seinem Verhältnis und Verhalten zu den „Heidenchristen“, das gilt für Liberius und für Felix (II.), die zeitweise den Arianismus verfochten, das gilt auch für Honorius I., der offiziell von der Kirche verurteilt wurde, zunächst als Häretiker, dann als Häresiebegünstiger. Das gilt für Benedikt XII. und Johannes XXII., die die inzwischen dogmatisierte Glaubenswahrheit der unbefleckten Empfängnis Marias bestritten. Und das gilt ebenfalls für die zweitkonziliaristischen Päpste. Die Kirche hat keinem dieser Päpste das Papstamt abgesprochen, auch nicht dem von ihr verurteilten Honorius I. Das erstvatikanische Unfehlbarkeitsdogma schränkt die päpstliche Unfehlbarkeit ein, zuvor gab es meines Wissens keine allgemeine Unfehlbarkeitstheorie, die ja auch angesichts bereits geschehener päpstlicher Irrtümer unsinnig gewesen wäre.
Paulus hat es uns ganz einfach vorgezeigt. Er hat sich auf sein vom Heiligen Geist unterwiesenens Gewissen berufen und danach gehandelt. Außerdem gibt es ganz genaue Angaben in der Heiligen Schrift. Gespräch, danach mit Zeugen usw.
Die Frage verkürzt sich auf den Punkt, wer soll den Irrtum eines Papstes, wie Franziskus, feststellen und welche Mehrheit gäbe es denn dafür? Ein Haeresie lehrender Papst ist kein Papst, auch wenn formell den Stuhl Petri inne hat. Aber dieses ist für den Gläubigen graue Theorie, solange niemand diese Haeresie verbindlich feststellt. Schaut man sich die heutigen Kardinäle – wie die uns bekannten Deutschen an – so muss mann befürchten, dass die Opportunisten in der Überzahl sind und die Frage nicht geklärt wird.
Professor Nichols erklärt das Offensichtliche als renommierter Theologe.
Es ist selbst für interessierte, weniger gebildete Laien erkennbar, dass mit AL etwas nicht stimmen kann. (Fortgesetzter) Ehebruch als „irreguläre Situation“ zu verharmlosen und diesbezügliche Bedenken mit der Kasperschen Hütchenspieler-Theologie (Gottes unendliche, kontinuierliche Barmherzigkeit ohne die Notwendigkeit zur Reue und Umkehr bei Sünden) wegzuzaubern, ist nicht glaubhaft, unlogisch und hätte schwerste Folgen für die zehn Gebote. Dann lebten ja Gottesleugner, notorische Diebe und sogar Mörder ebenfalls lediglich in irregulären Situationen und dürften bedenkenlos kommunizieren. Das kann nicht sein und führt zur Zerstörung des Glaubens – und damit der Kirche.