(Rom) Für den kommenden 29. April wurde der Große Staatsrat des Souveränen Malteserordens nach Rom einberufen. Die Wahlmänner des Ordens sollen einen neuen Großmeister und Fürsten des Ordens wählen.
Anfang Dezember 2016 war ordensintern ein Konflikt ausgebrochen. Der damals amtierende 79. Großmeister (Staatsoberhaupt), Fra Matthew Festing, fühlte sich hintergangen und stellte den Großkanzler (Regierungschef) des Ordens, Albrecht Freiherr von Boeselager, zur Rede. Unter anderem ging es dabei um die Verteilung von Verhütungsmitteln in Krisengebieten durch das Hilfswerk des Ordens während der Zeit, als Boeselager als Großhospitalier international für die humanitären Einsätze des Ordens zuständig war. Festing forderte Boeselagers Rücktritt, den dieser verweigerte, weshalb ihn der Großmeister absetzte. Der geschaßte Großkanzler rief das vatikanische Staatssekretariat und Papst Franziskus zu Hilfe. Die Souveränität des Ordens mißachtend, verlangte der Papst von Festing die Wiedereinsetzung Boeselagers. Als der Großmeister diese verweigerte, forderte Franziskus seinen Rücktritt. Das war am vergangenen 24. Januar.
Gemäß Ordensverfassung liegt die Ordensleitung bis zur Wahl eines neuen Großmeisters in der Hand des Großkomturs Fra Ludwig Hoffmann von Rumerstein als interimistischer Statthalter. Papst Franziskus ernannte am 4. Februar jedoch mit Kurienerzbischof Becciu, Substitut des Kardinalstaatssekretärs, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Apostolischen Legaten. Seither steht der Orden faktisch unter kommissarischer Aufsicht des Vatikans.
Darüber, wer die Macht im (Souveränen) Malteserorden ausübt, gibt ein Brief deutliche Auskunft, der heute vom Vatikanisten Sandro Magister veröffentlicht wurde.
Erzbischof Becciu erteilt darin, im Namen des Papstes, dem bisherigen Großmeister und Profeßritter, Fra Matthew Festing, ein Verbot, an der Wahl des neuen Großmeisters teilzunehmen. Mehr noch: Er erteilt ihm ein Verbot, zum Zeitpunkt der Wahl Rom zu betreten.
Die Anweisung stellt einen weiteren schwerwiegenden Eingriff in die Souveränität des Ordens und eine Verletzung der Ordensverfassung dar.
Der Brief des Sonderlegaten an den abgesetzten Großmeister
Der Brief Beccius an Fra Festing datiert vom Karsamstag und wurde dem von Franziskus abgesetzten Großmeister nach Northumberland geschickt. Der Brief im Wortlaut:
Der Sonderlegat
beim Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta
00120 VatikanstadtVatikan, 15. April 2017
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Lieber, ehrwürdiger Bruder,
seit dem Augenblick, da ich die mir vom Heiligen Vater als Sein Legat beim Souveränen Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta anvertraute Aufgabe akzeptiert habe, ist es eine meiner Prioritäten, meine Kenntnis des Ordens zu vertiefen, sei es durch persönliche Begegnungen mit seinen Mitgliedern, sei es mittels Korrespondenz. Auf diese Weise war ich imstande, die Vitalität des Ordens sowie die Komplexität seiner Probleme abzuwägen. Dabei ist auch eine gewisse Orientierungslosigkeit sichtbar geworden, die mit einem tiefen Leiden wegen der jüngsten Krise einhergeht. Insgesamt kann man dennoch den klaren Wunsch erkennen, ein neues Kapitel aufzuschlagen, indem für eine Versöhnung der unterschiedlichen Elemente gearbeitet und eine Überarbeitung der Verfassung eingeleitet wird.
Jedenfalls haben viele mit Blick auf den Großen Staatsrat, der sich am 29. April versammeln wird, ihren Wunsch geäußert, daß Sie nicht nach Rom kommen und nicht an den Wahlgängen teilnehmen sollten. Ihre Anwesenheit würde wieder Wunden aufreißen, die erst seit kurzem geschlossen werden konnten, und würde es verhindern, daß das Ereignis in einer Atmosphäre des Friedens und der wiedergewonnenen Harmonie stattfinden kann.
In Anbetracht des oben Ausgeführten, und da die Entscheidung vom Heiligen Vater geteilt wird, ersuche ich Sie aufgrund meiner Vollmachten als Sonderlegat, nicht am Großen Staatsrat teilzunehmen und ihre Reise nach Rom zu diesem Anlaß nicht anzutreten. Ich fordere dies als Akt des Gehorsams, in dem sie ohne Zweifel ihr Opfer als eine Geste des Geschenks Ihrerseits zum Wohl des Malteserordens erkennen werden.
Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern und versichere Sie, mich ständig Ihrer in meinem Gebet zu erinnern.
Aufrichtig in Christo Ihr
Erzbischof Angelo Becciu
Sonderlegat.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL/Settimo Cielo
Soviel zum aktiven Wahlrecht eines Mannes in einem System. das dieses offensichtlich nicht mehr achtet. Es gäbe nur eine verständliche Antwort der Delegierten: Sie ehren den widerrechtlich Ausgeschlossenen Fra Festing durch das passive Wahlrecht. Vergessen wir nicht, dass das „Verbot“ für Fra Festing die Einmischung eines souveränen Völkerechtssubjektes (Vatikan) in die inneren Angelenheiten eines anderen souveränen Völkerrechtssubjektes (Maltheser) ist und damit gegen die souveräne Gleichheit der Uno – Mitglieder verstößt.
Da die Stadt Rom weder zum Vatikan noch zum Malteserorden gehört, frag ich mich ernsthaft wie Becciu sich rechtfertig ein Verbot für die Stadt Rom zu erteilen. Meiner Meinung nach hat er seine Kompetenzen massiv überschritten!
„Frohe Ostern!“
„…Die mit den Brüdern geteilte Liebe Gottes sorgt dafür, daß wir sie untereinander teilen und uns gegenseitig helfen.“( Originalzitat papst Franziskus, offiziell genehmigt und gedruckt in em Franziskussprüchenkalender dd.6. November 2016)