(Rom) Wegen der gegensätzlichen Interpretationen zum umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus herrscht „große Verwirrung“ in der katholischen Kirche. Diese Feststellung trafen die vier Kardinäle, die deswegen im September 2016 dem Papst ihre Dubia (Zweifel) vorlegten und um eine Klärung baten. Fragen, die Franziskus seither ignoriert. Kardinal Camillo Ruini meldete sich bereits am Beginn der ganzen Diskussion mit einer deutlichen Stellungnahme zu Wort, auf die von InfoCatolica vor kurzem wieder aufmerksam gemacht wurde.
Kardinal Camillo Ruini, emeritierter Kardinalvikar von Rom und ehemaliger Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz, hatte diesem Text im Oktober 2014 nach der ersten Sitzungswoche der ersten Bischofssynode über die Familie vorgelegt. Der langjährige Stellvertreter von Papst Johannes Paul. in Rom und in Italien war nicht Synodale. Als Kardinal der Heiligen Kirche sah er jedoch die Notwendigkeit, seine Stimme zu erheben, als sich auf der Bischofssynode gleich an den ersten Tagen abgezeichnet hatte, daß das eigentliche und alles beherrschende Thema die Frage nach der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten ist.
Von Medien erzeugte virtuelle Welt mit massivem Einfluß auf die Wirklichkeit
Die Stellungnahme von Kardinal Ruini, „Das Evangelium der Familie im säkularisierten Westen“, wurde am 13. Oktober 2014 vom Vatikanisten Sandro Magister auf seinem Blog veröffentlicht. Ruini nahm zunächst eine Bestandsaufnahme vor mit der Feststellung, daß sich der Westen durch außereheliches Zusammenleben und massenhafte Scheidungen „immer mehr von der Physiognomie der traditionellen Ehe“ entfernt. Hinzukommen, so Ruini, die Ideen der Gender-Theorie und der „Homo-Ehe“, die sich im Namen von Ehe und Familie gegen Ehe und Familie richten. Ursprung „von alldem, ist der Vorrang und die quasi Verabsolutierung der individuellen Freiheit und der persönlichen Gefühle“. Aus diesem Grunde müßten auch die familiären Bindungen beliebig formbar und jedenfalls „nicht verbindlich“ sein, bis sie „völlig verschwinden oder praktisch unbedeutend“ werden.
Im Namen einer „totalen Gleichheit, die keine Unterschiede akzeptiert, vor allem keine, die auf einen äußeren Willen zurückgehen, ob menschlicher oder göttlicher Natur“, muß jede Verbindung „jeder Art von Paaren“ offenstehen.
Stark bleibe jedoch der Wunsch vieler Menschen nach einer stabilen Familie. Dieser werde auch von vielen verwirklicht. Sie mögen eine Minderheit sein, aber eine nennenswerte und motivierte Minderheit.
„Der Eindruck, daß die eigentliche Familie im Verschwinden sei, ist daher zu einem guten Teil Ergebnis der Entfremdung zwischen der wirklichen Welt und einer virtuellen Welt, die von den Medien geschaffen wurde. Allerdings übt diese virtuelle Welt einen massiven Einfluß auf die wirklichen Verhaltensweisen aus.“
„Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten unmöglich“
Eine besondere Herausforderung seien die wiederverheirateten Geschiedenen. Kardinal Ruini verweist dazu auf das nachsynodalen Schreiben Familiaris consortio, besonders die Nr. 84. Darin wird das Augenmerk in der Seelsorge auf jene Gläubigen gelenkt, deren Ehe ohne deren schuldhaftes Zutun zerstört wurden.
Kardinal Ruini bekräftigt zugleich, immer unter Verweis auf Familiaris consortio, daß die Praxis der Kirche, die auf der Heiligen Schrift gründet, eine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur eucharistischen Kommunion nicht erlaubt. Der zentrale Grund liege darin, daß diese Personen in ihrer Lebensführung „objektiv der Liebesbindung zwischen Christus und er Kirche widersprechen“.
Es gehe daher nicht um „ihre persönliche Schuld, sondern um den Stand, in dem sie sich objektiv befinden“. Deshalb sind ein Mann und eine Frau, die in einer irregulären Beziehung leben, sich aber aus triftigen Gründen nicht trennen könnten, weil sie sich beispielsweise um die Erziehung der Kinder aus ihrer Beziehung kümmern müssen, verpflichtet, in völliger Abstinenz zu leben, um zu den Sakramenten zugelassen zu sein.
Andere Lösungen „nicht praktikabel“
Dann geht Ruini auf „andere Lösungen“ ein, die gesucht werden, weil nur wenige Paare die Abstinenz leben, während die Zahl der wiederverheirateten Geschiedenen rapide zunimmt. Diesen Paaren solle, so die Verfechter „anderer Lösungen“, auf der Grundlage der „epicheia“ eine zweite Chance gewährt werden. Ein Weg, den Kardinal Ruini für nicht gangbar hält, weil er den außerehelichen Geschlechtsverkehr fördern würde, da die sakramentale Ehe ja fortbesteht. Man könne aber, so die Vertreter dieser „anderen Lösung“, in der Praxis der Kirche so tun, als würde die sakramentale Ehe nicht existieren. Das aber, so Kardinal Ruini, würde in ein enormes Glaubwürdigkeitsdefizit führen, da Glaubenslehre und Glaubenspraxis auseinanderfallen würden.
Die „epicheia“ und die kanonische „aequitas“ seien zwar wichtige Kriterien und können auf menschliche und rein kirchliche Normen angewandt werden, nicht aber auf das Göttliche Gesetz, über welches die Kirche keine Verfügungsgewalt besitzt.
Zur Scheidung, die zivilrechtlich eingeführt wurde, gebe es seit Casti connubii eine eindeutige und konsequente Position des Lehramtes, die „andere Lösungen“ nicht möglich mache und auch nicht geändert werden könne.
Was hingegen einer Überprüfung unterzogen werden könne, so Kardinal Ruini, sind die Kriterien für das Ehenichtigkeitsverfahren, da es sich dabei um kirchliche Normen handelt.
„Es ist jedoch sehr wichtig, daß keine Änderung zu einem Vorwand wird, auf hinterlistige Weise Nichtigkeiten zu gewähren, die in Wirklichkeit Scheidungen sind. Eine solche Heuchelei wäre ein schwerwiegender Schaden für die ganze Kirche.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica
Danke für diese eindeutigen Worte. Wo sind die anderen Kardinäle, die das Offensichtliche feststellen?
Teil 1:
Die tatsächlich endgültige Zerstörung – die Ruinierung – der Verbindlichkeit einer sakramentalen Ehe zwischen Mann und Frau, hat Kardinal Ruini sehr anschaulich beschrieben – danke dafür.
Wie seit Amoris Laetitia üblich, dreht sich wieder einmal alles um die geschiedenen Wiederverheirateten hinsichtlich deren Kommunionzulassung obwohl das Sakrament der Beichte an erster Stelle genannt werden muß, da die gültige Beichte als unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der heiligen Kommunion gilt.
Statt Antworten, stellen sich erneut viele weitere Fragen:
Warum dreht sich die komplette Diskussion wegen A.L. stets allein um die Gruppe der Wiederverheiratet Geschiedenen? Vielleicht wegen der Kinder aus deren Beziehung? Vielleicht weil man hier ganz offiziell mit dem Finger auf greifbare Sünder zeigen darf, um davon abzulenken, dass alle anderen Sakramente hinterlistig von den geheimen – nicht konkret fassbaren – Mächten der Freimaurerei zerstört werden?
Vielleicht weil man die wiederverheiratet Geschiedenen selbstgerecht an den Pranger der größten Sünder stellen kann, da man weiß, dass man selbst nicht zu der Gruppe dieser „schwarzen Schafe“ gehört?
Warum versucht man mit selbstgerechter Barmherzigkeit öffentlichkeitswirksam den Splitter aus den Augen der „schwarzen Schafe“ zu ziehen und übersieht dabei nicht nur den einen, sondern gleich einen ganzen Stapel weiterer Balken vor den eigenen Augen?
Teil 2:
Der Kommunionempfang setzt bei jedem Gläubigen voraus, dass er sich im Stand der heiligmachenden Gnade – also ohne schwere Sünden – befindet.
Sind die Voraussetzungen für den würdigen Empfang der heiligen Kommunion nicht vielmehr heutzutage allein durch die fehlende vorherige Beichte und vor allem durch die Praxis der sakrilegischen, stehenden Handkommunion anstelle der knienden Mundkommunion fast nirgendwo mehr gegeben? Viele Priester preisen die Eucharistie an und fordern die Gäubigen auf, „jetzt nach vorne zu kommen, um die Kommunion zu empfangen“. Sie warnen nicht und sagen nichts davon, das jeder sich zuerst prüfen möge, ob er überhaupt würdig ist, Leib und Blut Christi zu kommunizieren. Die Priester, die zum Kommunionempfang extra aufrufen, sagen nichts von dem drohenden Gericht, dass sich jeder zuzieht, der die heilige Kommunion nicht im Stand der heiligmachenden Gnade empfängt.
Sie sprechen auch nicht von der Alternative der geistigen Kommunion oder davon, einen priesterlichen Segen erhalten zu können.
1) Wie sieht es bei den zahlreichen sogenannten „wilden Ehen (ohne Trauschein und mit oftmals wechselnden Sexualpartnern) aus?
2) Befinden sich Eheleute, die in ziviler, nichtsakraler, oder in „wilder“ Ehe „verheiratet“ sind, im Stand der heiligmachenden Gnade,um würdig die kniende Mundkommunion empfangen zu können?
3)Wie sieht es bei all denjenigen aus, die ständig gegen Gottes Willen verstoßen, indem sie künstliche Verhütung, Homosexualität oder sonstige Unzucht (auch schamlose Bekleidung) praktizieren?
Sind die unter 1 – 3 genannten Sünden des Fleisches weniger schlimm, sodaß sie zum Kommunionempfang berechtigen bzw. „diskret“ geduldet werden können? Befinden sich diese „besseren Sünder“ im Gegensatz zu den wiederverheiratet Geschiedenen im Stand der heiligmachenden Gnade?
Die Hirten müssen endlich und überall wieder über den „Stand der heiligmachenden Gnade“ predigen, damit der Leib Christi weder von Laien-Kommunionhelfern noch als Handkommunion profaniert wird.
Zur Erinnerung:
Das Prinzip der Gleichheit, welches Kardinal Ruini ausführlich erklärt, gehört zu den Freimaurerischen Grundprinzien von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit.…
…„Eine besondere Herausforderung seien die wiederverheirateten Geschiedenen. Kardinal Ruini verweist dazu auf das nachsynodalen Schreiben Familiaris consortio, besonders die Nr. 84. Darin wird das Augenmerk in der Seelsorge auf jene Gläubigen gelenkt, deren Ehe ohne deren schuldhaftes Zutun zerstört wurden.“.…
Zwar ist es möglich, dass ein Ehepartner die offensichtlich grössere Schuld für eine Scheidung trägt, was aber nicht gleichgesetzt werden darf damit, dass ein Ehepartner quasi „unschuldig“ verlassen wurde. Zur Eheschließung und zur Scheidung gehören stets Mann und Frau – also zwei Personen. Deshalb tragen beide eine mehr oder weniger große Schuld an dem Verlassenwerden oder an der Scheidung. Viel Gebet, Opfer und Gottvertrauen kann eine zerrüttete Ehe retten, wie das Beispiel der heiligen Rita von Cascia zeigt. Beide Eheleute sind nicht dazu verpflichtet, eine neue zivile Ehe einzugehen. Beide müssen entweder versuchen ihre Ehe zu retten oder sie müssen sich – im Falle einer (unvermeidlichen) ‑Trennung dazu verpflichten die Tugend der Keuschheit zu leben. So traurig es ist: Wiederverheiratet Geschiedene haben sich leider selbst in diese schwierige Situation „katapultiert“. Deshalb können sie nur mit beharrlichem Gebet entweder die Ehe retten oder zukünftig selbst sexuell enthaltsam leben.…
Hier ist Nomen einmal nicht Omen! Kardinal Ruini ist ein wahrer Kardinal Rocciani und Pietrini!