Kardinal Ruini: „Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene objektiv unmöglich“ – Nein zu „hinterlistiger“ Einführung der Scheidung


Kardinal Camillo Ruini: "Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ist unmöglich"
Kardinal Camillo Ruini: "Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ist unmöglich"

(Rom) Wegen der gegen­sätz­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen zum umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia von Papst Fran­zis­kus herrscht „gro­ße Ver­wir­rung“ in der katho­li­schen Kir­che. Die­se Fest­stel­lung tra­fen die vier Kar­di­nä­le, die des­we­gen im Sep­tem­ber 2016 dem Papst ihre Dubia (Zwei­fel) vor­leg­ten und um eine Klä­rung baten. Fra­gen, die Fran­zis­kus seit­her igno­riert. Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni mel­de­te sich bereits am Beginn der gan­zen Dis­kus­si­on mit einer deut­li­chen Stel­lung­nah­me zu Wort, auf die von Info­Ca­to­li­ca vor kur­zem wie­der auf­merk­sam gemacht wurde.

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Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni, eme­ri­tier­ter Kar­di­nal­vi­kar von Rom und ehe­ma­li­ger Vor­sit­zen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, hat­te die­sem Text im Okto­ber 2014 nach der ersten Sit­zungs­wo­che der ersten Bischofs­syn­ode über die Fami­lie vor­ge­legt. Der lang­jäh­ri­ge Stell­ver­tre­ter von Papst Johan­nes Paul. in Rom und in Ita­li­en war nicht Syn­oda­le. Als Kar­di­nal der Hei­li­gen Kir­che sah er jedoch die Not­wen­dig­keit, sei­ne Stim­me zu erhe­ben, als sich auf der Bischofs­syn­ode gleich an den ersten Tagen abge­zeich­net hat­te, daß das eigent­li­che und alles beherr­schen­de The­ma die Fra­ge nach der Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zu den Sakra­men­ten ist.

Von Medien erzeugte virtuelle Welt mit massivem Einfluß auf die Wirklichkeit

Die Stel­lung­nah­me von Kar­di­nal Rui­ni, „Das Evan­ge­li­um der Fami­lie im säku­la­ri­sier­ten Westen“, wur­de am 13. Okto­ber 2014 vom Vati­ka­ni­sten San­dro Magi­ster auf sei­nem Blog ver­öf­fent­licht. Rui­ni nahm zunächst eine Bestands­auf­nah­me vor mit der Fest­stel­lung, daß sich der Westen durch außer­ehe­li­ches Zusam­men­le­ben und mas­sen­haf­te Schei­dun­gen „immer mehr von der Phy­sio­gno­mie der tra­di­tio­nel­len Ehe“ ent­fernt. Hin­zu­kom­men, so Rui­ni, die Ideen der Gen­der-Theo­rie und der „Homo-Ehe“, die sich im Namen von Ehe und Fami­lie gegen Ehe und Fami­lie rich­ten. Ursprung „von all­dem, ist der Vor­rang und die qua­si Ver­ab­so­lu­tie­rung der indi­vi­du­el­len Frei­heit und der per­sön­li­chen Gefüh­le“. Aus die­sem Grun­de müß­ten auch die fami­liä­ren Bin­dun­gen belie­big form­bar und jeden­falls „nicht ver­bind­lich“ sein, bis sie „völ­lig ver­schwin­den oder prak­tisch unbe­deu­tend“ werden.

Im Namen einer „tota­len Gleich­heit, die kei­ne Unter­schie­de akzep­tiert, vor allem kei­ne, die auf einen äuße­ren Wil­len zurück­ge­hen, ob mensch­li­cher oder gött­li­cher Natur“, muß jede Ver­bin­dung „jeder Art von Paa­ren“ offenstehen.

Stark blei­be jedoch der Wunsch vie­ler Men­schen nach einer sta­bi­len Fami­lie. Die­ser wer­de auch von vie­len ver­wirk­licht. Sie mögen eine Min­der­heit sein, aber eine nen­nens­wer­te und moti­vier­te Minderheit.

„Der Ein­druck, daß die eigent­li­che Fami­lie im Ver­schwin­den sei, ist daher zu einem guten Teil Ergeb­nis der Ent­frem­dung zwi­schen der wirk­li­chen Welt und einer vir­tu­el­len Welt, die von den Medi­en geschaf­fen wur­de. Aller­dings übt die­se vir­tu­el­le Welt einen mas­si­ven Ein­fluß auf die wirk­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen aus.“

„Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten unmöglich“

Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung sei­en die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen. Kar­di­nal Rui­ni ver­weist dazu auf das nach­syn­oda­len Schrei­ben Fami­lia­ris con­sor­tio, beson­ders die Nr. 84. Dar­in wird das Augen­merk in der Seel­sor­ge auf jene Gläu­bi­gen gelenkt, deren Ehe ohne deren schuld­haf­tes Zutun zer­stört wurden.

Kar­di­nal Rui­ni bekräf­tigt zugleich, immer unter Ver­weis auf Fami­lia­ris con­sor­tio, daß die Pra­xis der Kir­che, die auf der Hei­li­gen Schrift grün­det, eine Zulas­sung der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur eucha­ri­sti­schen Kom­mu­ni­on nicht erlaubt. Der zen­tra­le Grund lie­ge dar­in, daß die­se Per­so­nen in ihrer Lebens­füh­rung „objek­tiv der Lie­bes­bin­dung zwi­schen Chri­stus und er Kir­che widersprechen“.

Es gehe daher nicht um „ihre per­sön­li­che Schuld, son­dern um den Stand, in dem sie sich objek­tiv befin­den“. Des­halb sind ein Mann und eine Frau, die in einer irre­gu­lä­ren Bezie­hung leben, sich aber aus trif­ti­gen Grün­den nicht tren­nen könn­ten, weil sie sich bei­spiels­wei­se um die Erzie­hung der Kin­der aus ihrer Bezie­hung küm­mern müs­sen, ver­pflich­tet, in völ­li­ger Absti­nenz zu leben, um zu den Sakra­men­ten zuge­las­sen zu sein.

Andere Lösungen „nicht praktikabel“

Dann geht Rui­ni auf „ande­re Lösun­gen“ ein, die gesucht wer­den, weil nur weni­ge Paa­re die Absti­nenz leben, wäh­rend die Zahl der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen rapi­de zunimmt. Die­sen Paa­ren sol­le, so die Ver­fech­ter „ande­rer Lösun­gen“, auf der Grund­la­ge der „epich­eia“ eine zwei­te Chan­ce gewährt wer­den. Ein Weg, den Kar­di­nal Rui­ni für nicht gang­bar hält, weil er den außer­ehe­li­chen Geschlechts­ver­kehr för­dern wür­de, da die sakra­men­ta­le Ehe ja fort­be­steht. Man kön­ne aber, so die Ver­tre­ter die­ser „ande­ren Lösung“, in der Pra­xis der Kir­che so tun, als wür­de die sakra­men­ta­le Ehe nicht exi­stie­ren. Das aber, so Kar­di­nal Rui­ni, wür­de in ein enor­mes Glaub­wür­dig­keits­de­fi­zit füh­ren, da Glau­bens­leh­re und Glau­bens­pra­xis aus­ein­an­der­fal­len würden.

Die „epich­eia“ und die kano­ni­sche „aequi­tas“ sei­en zwar wich­ti­ge Kri­te­ri­en und kön­nen auf mensch­li­che und rein kirch­li­che Nor­men ange­wandt wer­den, nicht aber auf das Gött­li­che Gesetz, über wel­ches die Kir­che kei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt besitzt.

Zur Schei­dung, die zivil­recht­lich ein­ge­führt wur­de, gebe es seit Casti con­nu­bii eine ein­deu­ti­ge und kon­se­quen­te Posi­ti­on des Lehr­am­tes, die „ande­re Lösun­gen“ nicht mög­lich mache und auch nicht geän­dert wer­den könne.

Was hin­ge­gen einer Über­prü­fung unter­zo­gen wer­den kön­ne, so Kar­di­nal Rui­ni, sind die Kri­te­ri­en für das Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren, da es sich dabei um kirch­li­che Nor­men handelt.

„Es ist jedoch sehr wich­tig, daß kei­ne Ände­rung zu einem Vor­wand wird, auf hin­ter­li­sti­ge Wei­se Nich­tig­kei­ten zu gewäh­ren, die in Wirk­lich­keit Schei­dun­gen sind. Eine sol­che Heu­che­lei wäre ein schwer­wie­gen­der Scha­den für die gan­ze Kirche.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoCatolica

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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5 Kommentare

  1. Dan­ke für die­se ein­deu­ti­gen Wor­te. Wo sind die ande­ren Kar­di­nä­le, die das Offen­sicht­li­che feststellen?

  2. Teil 1:
    Die tat­säch­lich end­gül­ti­ge Zer­stö­rung – die Rui­nie­rung – der Ver­bind­lich­keit einer sakra­men­ta­len Ehe zwi­schen Mann und Frau, hat Kar­di­nal Rui­ni sehr anschau­lich beschrie­ben – dan­ke dafür.
    Wie seit Amo­ris Lae­ti­tia üblich, dreht sich wie­der ein­mal alles um die geschie­de­nen Wie­der­ver­hei­ra­te­ten hin­sicht­lich deren Kom­mu­ni­on­zu­las­sung obwohl das Sakra­ment der Beich­te an erster Stel­le genannt wer­den muß, da die gül­ti­ge Beich­te als unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für den Emp­fang der hei­li­gen Kom­mu­ni­on gilt.
    Statt Ant­wor­ten, stel­len sich erneut vie­le wei­te­re Fragen:
    War­um dreht sich die kom­plet­te Dis­kus­si­on wegen A.L. stets allein um die Grup­pe der Wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen? Viel­leicht wegen der Kin­der aus deren Bezie­hung? Viel­leicht weil man hier ganz offi­zi­ell mit dem Fin­ger auf greif­ba­re Sün­der zei­gen darf, um davon abzu­len­ken, dass alle ande­ren Sakra­men­te hin­ter­li­stig von den gehei­men – nicht kon­kret fass­ba­ren – Mäch­ten der Frei­mau­re­rei zer­stört werden?
    Viel­leicht weil man die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen selbst­ge­recht an den Pran­ger der größ­ten Sün­der stel­len kann, da man weiß, dass man selbst nicht zu der Grup­pe die­ser „schwar­zen Scha­fe“ gehört?
    War­um ver­sucht man mit selbst­ge­rech­ter Barm­her­zig­keit öffent­lich­keits­wirk­sam den Split­ter aus den Augen der „schwar­zen Scha­fe“ zu zie­hen und über­sieht dabei nicht nur den einen, son­dern gleich einen gan­zen Sta­pel wei­te­rer Bal­ken vor den eige­nen Augen?

  3. Teil 2:
    Der Kom­mu­nion­emp­fang setzt bei jedem Gläu­bi­gen vor­aus, dass er sich im Stand der hei­lig­ma­chen­den Gna­de – also ohne schwe­re Sün­den – befindet.
    Sind die Vor­aus­set­zun­gen für den wür­di­gen Emp­fang der hei­li­gen Kom­mu­ni­on nicht viel­mehr heut­zu­ta­ge allein durch die feh­len­de vor­he­ri­ge Beich­te und vor allem durch die Pra­xis der sakri­le­gi­schen, ste­hen­den Hand­kom­mu­ni­on anstel­le der knien­den Mund­kom­mu­ni­on fast nir­gend­wo mehr gege­ben? Vie­le Prie­ster prei­sen die Eucha­ri­stie an und for­dern die Gäu­bi­gen auf, „jetzt nach vor­ne zu kom­men, um die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen“. Sie war­nen nicht und sagen nichts davon, das jeder sich zuerst prü­fen möge, ob er über­haupt wür­dig ist, Leib und Blut Chri­sti zu kom­mu­ni­zie­ren. Die Prie­ster, die zum Kom­mu­nion­emp­fang extra auf­ru­fen, sagen nichts von dem dro­hen­den Gericht, dass sich jeder zuzieht, der die hei­li­ge Kom­mu­ni­on nicht im Stand der hei­lig­ma­chen­den Gna­de empfängt.
    Sie spre­chen auch nicht von der Alter­na­ti­ve der gei­sti­gen Kom­mu­ni­on oder davon, einen prie­ster­li­chen Segen erhal­ten zu können.
    1) Wie sieht es bei den zahl­rei­chen soge­nann­ten „wil­den Ehen (ohne Trau­schein und mit oft­mals wech­seln­den Sexu­al­part­nern) aus?
    2) Befin­den sich Ehe­leu­te, die in zivi­ler, nicht­sa­kra­ler, oder in „wil­der“ Ehe „ver­hei­ra­tet“ sind, im Stand der hei­lig­ma­chen­den Gnade,um wür­dig die knien­de Mund­kom­mu­ni­on emp­fan­gen zu können?
    3)Wie sieht es bei all den­je­ni­gen aus, die stän­dig gegen Got­tes Wil­len ver­sto­ßen, indem sie künst­li­che Ver­hü­tung, Homo­se­xua­li­tät oder son­sti­ge Unzucht (auch scham­lo­se Beklei­dung) praktizieren?
    Sind die unter 1 – 3 genann­ten Sün­den des Flei­sches weni­ger schlimm, sodaß sie zum Kom­mu­nion­emp­fang berech­ti­gen bzw. „dis­kret“ gedul­det wer­den kön­nen? Befin­den sich die­se „bes­se­ren Sün­der“ im Gegen­satz zu den wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen im Stand der hei­lig­ma­chen­den Gnade?
    Die Hir­ten müs­sen end­lich und über­all wie­der über den „Stand der hei­lig­ma­chen­den Gna­de“ pre­di­gen, damit der Leib Chri­sti weder von Lai­en-Kom­mu­ni­on­hel­fern noch als Hand­kom­mu­ni­on pro­fa­niert wird.
    Zur Erinnerung:
    Das Prin­zip der Gleich­heit, wel­ches Kar­di­nal Rui­ni aus­führ­lich erklärt, gehört zu den Frei­mau­re­ri­schen Grund­prin­zi­en von Gleich­heit, Frei­heit und Brüderlichkeit.…

  4. …„Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung sei­en die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen. Kar­di­nal Rui­ni ver­weist dazu auf das nach­syn­oda­len Schrei­ben Fami­lia­ris con­sor­tio, beson­ders die Nr. 84. Dar­in wird das Augen­merk in der Seel­sor­ge auf jene Gläu­bi­gen gelenkt, deren Ehe ohne deren schuld­haf­tes Zutun zer­stört wurden.“.…
    Zwar ist es mög­lich, dass ein Ehe­part­ner die offen­sicht­lich grö­sse­re Schuld für eine Schei­dung trägt, was aber nicht gleich­ge­setzt wer­den darf damit, dass ein Ehe­part­ner qua­si „unschul­dig“ ver­las­sen wur­de. Zur Ehe­schlie­ßung und zur Schei­dung gehö­ren stets Mann und Frau – also zwei Per­so­nen. Des­halb tra­gen bei­de eine mehr oder weni­ger gro­ße Schuld an dem Ver­las­sen­wer­den oder an der Schei­dung. Viel Gebet, Opfer und Gott­ver­trau­en kann eine zer­rüt­te­te Ehe ret­ten, wie das Bei­spiel der hei­li­gen Rita von Cascia zeigt. Bei­de Ehe­leu­te sind nicht dazu ver­pflich­tet, eine neue zivi­le Ehe ein­zu­ge­hen. Bei­de müs­sen ent­we­der ver­su­chen ihre Ehe zu ret­ten oder sie müs­sen sich – im Fal­le einer (unver­meid­li­chen) ‑Tren­nung dazu ver­pflich­ten die Tugend der Keusch­heit zu leben. So trau­rig es ist: Wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne haben sich lei­der selbst in die­se schwie­ri­ge Situa­ti­on „kata­pul­tiert“. Des­halb kön­nen sie nur mit beharr­li­chem Gebet ent­we­der die Ehe ret­ten oder zukünf­tig selbst sexu­ell ent­halt­sam leben.…

  5. Hier ist Nomen ein­mal nicht Omen! Kar­di­nal Rui­ni ist ein wah­rer Kar­di­nal Roc­cia­ni und Pietrini!

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