
(Rom) Ist der Westen nur mehr dem Namen nach „demokratisch“? Diese beklemmende Frage drängt sich auf, wenn mit erstaunlicher Gleichzeitigkeit – der Wahlsieg von Donald Trump in den USA gab dazu den letzten Anstoß – mehrere Staaten an einer Strafrechtsänderung arbeiten. Sogenannte „Fake News“ sollen unter Strafe gestellt werden. Diskutiert wird in Berlin, Wien, Paris und Rom. Dort liegt bereits ein ausformulierter Antrag für eine Änderung des Strafgesetzbuches vor. Nach dem derzeitigen Artikel 265 soll ein Artikel 265-bis eingefügt werden.
Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit
Der Entwurf dafür lautet:
„Art. 265-bis. Wer Gerüchte oder falsche, übertriebene oder tendenziöse Nachrichten verbreitet oder mitteilt, die öffentliche Beunruhigung auslösen können, oder zumindest eine Aktivität darstellen, den öffentlichen Interessen zu schaden oder Bereiche der öffentlichen Meinung irrezuführen, auch durch Kampagnen mit dem Gebrauch von Informatikplattformen zur Online-Verbreitung, wird mit Gefängnis nicht unter zwölf Monaten und einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro bestraft.“
Doch nicht genug. Es soll auch noch ein Artikel 265-ter eingefügt werden:
„Art. 265-ter. Zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit wird, wer auch durch Verwendung von Informatikplattformen zur Online-Verbreitung sich verantwortlich macht für Haß-Kampagnen gegen Individuen oder für Kampagnen, die darauf abzielen, den demokratischen Prozeß zu untergraben, auch zu politischen Zwecken, mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren und einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro bestraft.“
„Haßpostings“, „Fake News“. Im tages- und machtpolitischen Klein(kram)krieg werden laufend Schlagworte kreiert. Bedenklich wird es, wenn daraus Strafrechtsänderungen folgen. Bereits der Ansatz läßt eine politisch-ideologische Einseitigkeit befürchten. Der Versuch einer Seite, durch Nutzung des Strafrechts sich selbst zu begünstigen und die Gegenseite zu benachteiligen, liegt geradezu schweißtriefend in der Luft. Die „Nutzung“, stets hehr begründet, kann sich schnell als Mißbrauch entpuppen. Eine einmal durchgeführte Gesetzesänderung läßt sich aber nur mehr schwer korrigieren.
Die katholische Seite Chiesa e Postconcilio kritisiert den Entwurf, der derzeit im Italienischen Senat anhängig ist, als „schwerwiegenden Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“. Die Seite erinnert an eine historische Parallele, der zu wehren und die zu verhindern seit 1945 zur Standardrhetorik von Politikern gehört und offizielle Staatsräson ist.
Das kommt nie wieder?
Am 31. Dezember 1925 erließ das faschistische Regime von Benito Mussolini ein neues Pressegesetz, dessen Inhalt sich wie folgt zusammenfassen läßt: Die gesamte Presse unterliegt der Kontrolle und der Zensur, wenn sie antinationale und/oder regierungskritische Inhalte verbreitet. 1926 wurde ein eigener Sondergerichtshof für die Staatssicherheit errichtet, der politisch unliebsame Personen zu rügen oder zu verurteilen hatte. Zugleich wurde wieder die Todesstrafe eingeführt für Angriffe gegen den König und die königliche Familie und gegen Ministerpräsident Benito Mussolini sowie wegen weiterer politischer Delikte.
Chiesa e postconcilio kommentierte dazu:
„Kurz gesagt: Da es nicht erlaubt ist, andere Wahrheiten zu verbreiten als jene, die von TG1, TG2, TG3, TG5 und La7 sowie von La Repubblica und Corriere della Sera (et similia) verbreitet werden, verkündet die Obrigkeit mit sofortiger Wirkung, daß von nun an, wer immer es wagen sollte, eine andere Wahrheit zu behaupten als die von uns verbreitete, verhaftet und mit einer Geldbuße belegt wird.
gezeichnet
Die Macht“
Die für Italien genannten Nachrichtensendungen der führenden öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten und die angeführten Tageszeitungen lassen sich beliebig durch meinungsführende Medien anderer Länder austauschen. Das sozialistisch dominierte französische Parlament lieferte vergangene Wochen ein abschreckendes, konkretes Beispiel, wie diese Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit funktioniert.
Text: Andreas Becker
Bild: Montage
Legistisch gesehen blanker Wahnsinn. Ein unbestimmter Gesetzesbegriff jagt den anderen. In (Straf-)Tatbestände sollte derlei nichts zu suchen haben. Und überdies: Warum soll das Verbreiten von bloßen Gerüchten strafbar sein? Noch dazu von Gerüchten, die notabene nicht falsch sein müssen, sondern bloß „eine öffentliche Beunruhigung“ auslösen? Demnach dürfte ein (letztlich) zutreffendes „Gerücht“ (also eine bis dato fragliche noch nicht bewiesene Information) zB über einen Reaktorunfall nicht verbreitet werden!
Im zweiten Fall wird es schon lächerlich: falsche, übertriebene, tendenziöse Nachrichten – damit kann man den gesamten Medienbetrieb zusperren. Kurzum: Ruhe bewahren ist erste Pflicht. Man darf gespannt sein, ob damit künftig auch Verunglimpfungen des amtierenden US-Präsidenten pönalisiert werden, zB diverse beleidigende Behauptungen über seinen Geisteszustand. Denn ein Verrückter am roten Knopf würde wohl zurecht die Öffentlichkeit ernstlich beunruhigen?
Wie ist es mit Berichten über den sogenannten „Klimawandel“? Soll uns das nicht beunruhigen?
Und dann kommt noch das Beste: „die zumindest eine Aktivität darstellen, den öffentlichen Interessen zu schaden“- das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Was soll das heißen – „eine Aktivität darstellen“? Alles stellt eine Aktivität dar! Öffentlichen Interessen zu schaden ist in etwa so faschistisch wie es klingt – da hinein wird sich alles und jedes verpacken lassen oder – je nach Bedarf – auch nicht. Eine drastischere Abkehr von Rechtsstaatlichkeit – also der gesetzlichen Determinierung staatlichen Handelns ist kaum mehr denkbar.
Gleiches gilt für „Hasskampagnen“, „die darauf abzielen, den demokratischen Prozess zu untergraben“. Mit „demokratisch“ ist sicherlich nicht bloß Demokratie im formellen Sinne gemeint (im Zusammenhang mit Volksherrschaft, also Wahlen und Volksabstimmungen). Der materielle Demokratiebegriff, der eben alle typischen in Demokratien zu beobachtende Standards mitumschließt wie Grund- und Freiheitsrechte, heutzutage uferlose und immer absurdere Menschenrechte, die immer universellere Wirkungen entfalten, auch unter den Normunterworfenen, also nicht nur gegenüber dem Staat (an und für sich von der Lehre abgelehnte „Drittwirkung“), ist ziemlich schrankenlos. Damit werden die Strafverfolgungsbehörde schalten und walten können, wie sie wollen.
Mit der freien Meinungsäußerung ist es, sollte dieser Wahnsinn Wirklichkeit werden, aus und vorbei. Hoffentlich wird die Öffentlichkeit durch diese tendenziöse Nachricht nicht zu sehr beunruhigt.
Zu Ihren letzten beiden Sätzen :
1.) „Dieser Wahnsinn wird Wirklichkeit werden !!!!!!!!!!!!“
2.) „Die Öffentlichkeit wird deswegen nicht beunruhigt werden -
nicht mehr“.
Wissen Sie, warum man 2 Weltkriege brauchte, um ganz Europa zu unterwerfen und langfristig auf Kurs zu bringen ? Es ist effektiver, wenn die Menschen sich freiwillig unterwerfen. Das haben diejenigen erkannt, welche andere für sich (seit gut 100 Jahren) regieren lassen. Doch das braucht Zeit.
Mittlerweile ist dieses Ziel erreicht.
Das Problem ist hier, dass die Meinungs-und Pressefreiheit für die im 19.Jahrhundert Revolutionen geführt wurden, und Menschen ihr Leben aufs Spiel setzten, genau dem Straftatbestand der Artikel 265 bis und ter darstellt; Es ging darum „öffentliche Beunruhigung“ auch durch übertriebene und tendenziöse Nachrichten zu schüren, um Missstände anzuprangern. Es ging auch darum „öffentlichen Interessen“ nämlich den Interessen der damaligen Machthabern zu schaden. Selbst Hass-Kampagnen gegen Individuen, beispielsweise gegen Könige und Adelige, gegen die Kirche sowieso, später gegen die „Kapitalisten“ gehörten zum Standartrepertoire einer freien Presse, sowie die Feststellung die politischen Verhältnisse wären nicht demokratisch. All diese Äusserungen unter Strafe zu stellen heisst die Pressefreiheit abzuschaffen!
Die Presssefreiheit an sich ist kein schützenswertes Gut,sondern ein masonistisches Anliegen, das die Machtstellung der Presse (dh des hinter ihr versammelten Kapitals) erst so richtig begründete. Schon Spengler schrieb, dass Beschränkungen der Presse die letzte Schranke unserer Freiheit ist.
Er hat natürlich recht behalten. Und auf unsere derzeitige „freie Presse“ können wir nur allzu gern verzichten. Dei crux liegt woanders:
Nunmehr, nach dem Aufkommen des Internets als alternative Informationsquelle (man betrachte diese Seite: woher hätten wir sonst all diese vielen nützlichen Informtionen erhalten? Ich kenne einen alten Katholiken ohne Internet, der eifrig katholische Zeitungen und Publikationen liest, und noch nie etwas von den „Dubia“ gehört hat!) wird die Pressefreiheit ohne mit einer Wimper zu zucken über Bord geworfen, und zwar ausschließlich um die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Eigentlich ist es ein Orwellsches Szenario. Aber der sogenannten Pressefreiheit sollten wir keine einzige Sekunde lang nachweinen bzw keinen einzigen Gedanken darüber verschwenden.
Mit diesem Willkürakt setzt sich die Demokratie selbst ausser Kraft, denn damit wird die Hetzjagd auf die wahre traditionelle katholische Kirche und deren betende Anhänger ganz legal. Die Bibel warnt uns, dass eine Zeit kommen wird, in der jeder, der einen wahrhaft Gläubigen verfolgt oder tötet, glaubt, damit Gott einen Gefallen zu erweisen. Es gibt nichts Verrrücktes, was nicht noch verrückter werden kann.…
Ich würde sagen, vorausgedacht bedeutet das die völlige Normierung und Vereinheitlichung innerhalb der EU. Alles will man vereinheitlichen, sogar die Meinung! Die nationalen Parlamente sollen, wie kürzlich bekannt und im EU-Parlament beschlossen wurde, zunehmend mehr Macht nach Brüssel abgeben(EU-Finanzminister, EU-Armee etc). Zieht ein Land nicht mit und will austreten(GB), wartet schon die Medien-Meute um eine Kampagne gegen sie zu fahren. Genauso wenn eine Meinung nicht mit der via Medien publizierten öffentlichen Meinung konform geht, dann soll das gar, da es sich ja „eh nur“ um Einzelpersonen handelt, mit Gefängnis bestraft werden. Das zeigt einmal mehr die zentralistischen Züge der europäischen Union, was historisch allzu sehr an den Kommunismus erinnert. Mit ihren Räten, Kommissaren und ihrer vereinheitlichenden Politik erinnert sie allzu sehr an die Sowjetunion(was nichts anderes als Rats-Union bedeutet hat). Die Medien sind die entscheidende Waffe bzw das, man könnte sagen Propaganda-Organ dieser Kräfte, die ja gleich nach Ende der Sowjetunion die EU gegründet haben. Das Ende der Sowjetunion war von großer Not für die sowjetische Bevölkerung begleitet, die Lebenserwartung sank bei den Männern auf 57(!) Jahre, bei den Frauen auf etwas über 60 Jahre. Die ersten Auswirkungen der vereinheitlichenden EU-Politik, die damit vergleichbar sind, sieht man in der Not in Griechenland, wo die medizinische Versorgung auf ein Mindestmaß zurückgefahren wurde und die finanzielle Versorgung durch Tagesabhebungslimits an Bankomaten von 60 € ebenso beschnitten wurde, was ja auch in Zypern stattfand. Ohne Aufregung oder gar Rebellion ließen sich das die Bürger dort gefallen, ohne zu ahnen welch großer Schritt bzw Präzedenzfall innerhalb der EU damit gemacht wurde. Ich denke man muss hier das große Ganze im Auge behalten, darum möchte ich das als Begleit-Kontext zum Artikel erwähnt wissen.
In der „DDR“ gab es bekanntlich keine Presse- und Redefreiheit. Alles wurde von den Kommunisten und ihren Organen peinlich überwacht und kontrolliert. Die Partei selbst verbreitete jede Menge einseitige Nachrichten und „fake news“.
Nun machte am Abend des 9. November 1989 das Politbüromitglied Günter Schabowski die Mitteilung, daß alle „DDR“-Bürger „ab sofort“ ohne Weiteres in den Westen reisen dürften. Eigentlich war das so wie vorgetragen eine Falschnachricht.
Kurz danach wurde dann die Berliner Mauer überwunden, und der Staat „DDR“ brach zusammen.
Das passiert, wenn Ungerechtigkeit regiert und Verantwortliche eine Sekunde lang nicht aufpassen.
Das unterscheidet ein Gesetz von Willkür, daß es hinreichend bestimmt ist. Unscharfe und unbestimmte Begriffe in Gesetzen dienen allein dazu, den Herrschenden wieder exekutive Willkür zu ermöglichen und die herrschenden Mächtigen von den Fesseln des Rechts zu lösen.