Um Mißverständnissen vorzubeugen, da bereits über die Rom-Wallfahrt und das Durchschreiten der Heiligen Pforte berichtet wurde, ist zum Heilig-Jahr-Ablaß zu sagen, daß er wie andere allgemeine Ablässe gewonnen werden kann. Zur Umsetzung der Heilig-Jahr-Bulle Spes non confundit wurden vom Großpönitentiar des Heiligen Stuhls Angelo Kardinal De Donatis eigene Bestimmungen erlassen. Darin heißt es:
„Alle wahrhaft reuigen Gläubigen, die unter Ausschluß jeglicher Neigung zur Sünde und von einem Geist der Nächstenliebe bewegt, im Laufe des Heiligen Jahres, geläutert durch das Sakrament der Buße und gestärkt durch die Heilige Kommunion, gemäß den Intentionen des Papstes beten, können aus dem Schatz der Kirche einen vollkommenen Ablaß, den Erlaß und die Vergebung ihrer Sünden erlangen, der den Seelen im Fegefeuer in Form eines Wahlrechts zukommt“. Die offizielle deutsche Übersetzung „Wahlrecht“ für „suffragio“, die der Vatikan vorgelegt hat, ist sehr ungünstig. Gemeint ist eine Fürbitte, im konkreten Fall in Form von Sühne. Die Zueignung eines gewonnenen Ablasses für die Seele eines Verstorbenen im Fegefeuer ist ein stellvertretender Sühneakt.
Dann folgt in Form einer Hierarchie, wann und wo der vollkommene Ablaß gewonnen werden kann:
- Bei heiligen Wallfahrten
- Bei frommen Besuchen heiliger Stätten
- Durch Werke der Barmherzigkeit und der Buße
Die Hierarchie meint keinen Qualitätsunterschied in der Vollkommenheit des Ablasses. Sie zeigt vielmehr an, was die Gläubigen, so es ihnen möglich ist, als Zeichen ihrer Anstrengung zur Gewinnung der Indulgenz anstreben sollten. Und da wird an erster und oberster Stelle der Besuch „in mindestens einer der vier großen päpstlichen Basiliken“ in Rom mit dem Durchschreiten der Heiligen Pforte genannt. Anders ausgedrückt: Die Gläubigen werden eingeladen, soweit möglich, nach Rom zu pilgern und den Petersdom aufzusuchen.
An zweiter Stelle wird die Wallfahrt ins Heilige Land genannt und dort der Besuch einer der drei Basiliken genannt: der Grabeskirche in Jerusalem, der Geburtskirche in Bethlehem und der Verkündigungskirche in Nazareth.
Das erinnert daran, daß die Einführung der Heiligen Jahre seit 1300 als Ersatz für die nicht mehr mögliche Einhaltung eines Kreuzzugsgelübdes gedacht war, nachdem die Kreuzritterstaaten zerschlagen und die Kreuzzüge gescheitert waren.
An dritter Stelle kann der vollkommene Ablaß auch gewonnen werden, indem eine Bischofskirche oder eine andere vom Ortsbischof für seine Diözese bestimmte Kirche und heilige Stätte besucht wird.
Diese „Aufweichung“ der Rom-Wallfahrt im Sinne einer Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten erfolgte bereits 1343 durch Papst Clemens VI. mit der Bulle Unigenitus Dei Filius. Damals legte der Papst fest, daß nicht nur alle hundert Jahre (so festgelegt im Jahr 1300), sondern alle 50 Jahre ein Heiliges Jahr ausgerufen wird. Das zweite Heilige Jahr fand dementsprechend im Jahr 1350 statt. Darin kam der Wunsch zum Ausdruck, so vielen Menschen als möglich Nutzen für ihr Seelenheil zu bringen, und in der Tat wurden weite Teile Europas ab 1347 von einer grausamen Pestwelle heimgesucht, die in manchen Landschaften bis zur Hälfte der Menschen das Leben kostete. Seit dem Heiligen Jahr 1400 findet alle 25 Jahre ein Jubeljahr statt.
In der zweiten Gruppe, „beim frommen Besuch einer heiligen Stätte“, wird der Besuch weiterer päpstlicher Basiliken aufgelistet, darunter zahlreicher in Rom, insbesondere der anderen drei der „sieben Kirchen“ Roms, deren Besuch der heilige Philipp Neri sehr empfohlen hat, ebenso die christlichen Katakomben Roms, die römischen Kirchen, die den Schutzpatronen Europas und den Kirchenlehrern geweiht sind, die päpstlichen Basiliken von Assisi, Pompeji, Loreto und Padua, jede Basilika Minor und auch jede Konkathedrale.
Die Nächstenliebe der Kirche geht soweit, daß „wirklich reuige Gläubige, die aus schwerwiegenden Gründen“ nicht in der Lage sind, eine Wallfahrt zu unternehmen, auch in ihrer Ortskirche, oder falls durch Beeinträchtigung gehindert, in ihrer Hauskapelle (z. B. eines Klosters, eines Krankenhauses), den vollkommenen Ablaß gewinnen können.
Schließlich heißt es zum dritten Abschnitt wörtlich:
„Darüber hinaus können die Gläubigen einen Jubiläumsablaß erhalten, wenn sie in frommer Gesinnung an Volksmissionen, Exerzitien oder Fortbildungsveranstaltungen über die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen, die nach dem Willen des Heiligen Vaters in einer Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden sollen.“
Die Gesamtentwicklung zeigt, daß es eine hierarchische Einladung oder Aufforderung gibt, eine den Möglichkeiten angepaßte Anstrengung zu unternehmen, was in erster Linie eine Rom-Wallfahrt ist. Es ist wie ein erzieherischer Wink, es sich nicht ganz zu bequem zu machen. Sie zeigt aber auch, daß der äußere Zugang den Gläubigen im Laufe der Zeit immer mehr erleichtert wurde, während die inneren Zugangsbedingungen unverändert blieben. Darin wird der Liebesdienst der Kirche an den Gläubigen sichtbar, denn ihr erstes Ziel es es nicht, die Menschen zu einer äußeren Leistung zu bringen, sondern zu Umkehr und Buße und damit zur Versöhnung mit Gott.
Und abschließend noch ein Hinweis. Die Ablaßbestimmungen sehen vor, daß man für sich selbst nur einen vollkommenen Ablaß pro Tag gewinnen kann. Wenn der Ablaß aber als Akt der Nächstenliebe einer Seele im Fegefeuer zugute kommt, kann er „rechtmäßig ein zweites Mal am selben Tag“ erlangt werden, wenn man sich „ein zweites Mal am selben Tag dem Sakrament der Kommunion“ nähert. Dieser zweite Ablaß „gilt nur für die Verstorbenen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Wir können uns ganz an das halten, was uns der Apostel Johannes hinterlassen hat.
Offenbarung 7,13: „Da fragte mich einer der Ältesten: Wer sind diese, die weiße Gewänder tragen, und woher sind sie gekommen? Ich erwiderte ihm: Mein Herr, das mußt du wissen. Und er sagte zu mir: Es sind die, die aus der großen Bedrängnis kommen; sie haben ihre Gewänder gewaschen und im Blut des Lammes weiß gemacht.“
Die Zeit der großen Bedrängnis ist heute. Das Reinwaschen entspricht dem, was die katholische Kirche als Ablaß bezeichnet. Wir dürfen den ewigen Gott Vater nennen, weil Jesus ihn auch Vater genannt hat. Wir dürfen um Vergebung für unsere Sünden bitten, weil zu seiner Rechten das Lamm sitzt. Der Sohn, der alle unsere Sünden reingewaschen hat. Am Ende stehen die Reingewaschenen in weißen Gewändern vor dem im Gericht wiederkehrenden Jesus Christus.
Johannes 14,4: „Wenn ihr mich um etwas in meinem Namen bittet, werde ich es tun.“
Johannes 16,23: „Was ihr vom Vater erbitten werdet, das wird er euch in meinem Namen geben.“
Die Bedingung ist, wir müssen in seinem Namen bitten. Dann handelt Jesus für uns. Nicht wir handeln, sondern er handelt für uns, wenn wir im Glauben seinen Namen anrufen. Es gibt keinen anderen Mittler.
So ist unser Auftrag für die kurze Zeit bis zum Gericht, vor dem Vater unsere Sünden zu bekennen und im Namen von Jesus um Vergebung zu bitten. Dann stehen wir zuletzt in weißen Gewändern.
Praktisch erfährt jeder, der um Vergebung einer Sünde in Namen von Jesus bittet, eine unmittelbare Erleichterung. Zur Freude des Vaters können wir das in einem Akt tun, während wir eine heilge Pforte durchschreiten.
Nun schreibt uns der hochbetagte Johannes in seinem 1. Brief in Kapitel 4, Vers 1 und folgende:
„Liebe Brüder, traut nicht jedem Geist, sondern prüft die Geister, ob sie aus Gott sind; denn viele falsche Propheten sind in die Welt hinausgezogen. Daran erkennt ihr den Geist Gottes: Jeder Geist, der bekennt, Jesus Christus sei im Fleisch gekommen, ist aus Gott. Und jeder Geist, der Jesus nicht bekennt, ist nicht aus Gott. Das ist der Geist des Antichrists, über den ihr gehört habt, dass er kommt. Jetzt ist er schon in der Welt. Ihr aber, meine Kinder, seid aus Gott und habt sie besiegt; denn Er, der in euch ist, ist größer als jener, der in der Welt ist. Sie sind aus der Welt; deshalb sprechen sie, wie die Welt spricht, und die Welt hört auf sie. Wir aber sind aus Gott. Wer Gott erkennt, hört auf uns; wer nicht aus Gott ist, hört nicht auf uns. Daran erkennen wir den Geist der Wahrheit und den Geist des Irrtums.“
Also tun wir das, wie es uns Johannes für diese Zeit der Bedrängnis aufgetragen hat. Wir schauen in die Bulle des heiligen Stuhls, die oben im Text genannt ist. Dann können wir unterscheiden, ob die Bulle im Geist Gottes oder im Geist des Antichristes geschrieben wurde. Steht also der Name „Jesus“ in diesem Dokument?
https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2024/05/13/0392/00808.html#de
Nach meiner Kenntnis darf man nicht 2 x an einem Tag die Hl. Kommunion empfangen. ist dies hier wie oben beschrieben eine Ausnahme?
Gemäss der Überlieferung und demzufolge im sog. Vetus Ordo nur einmalige Kommunion pro Tag. Im Novus Ordo auch mehrmals täglich möglich. Eigentlich ein weiterer verborgener Hinweis auf die grosse Differenz zwischen überlieferten katholischen Glauben und der Religion des Novus Ordo: Für die ersteren ist die Kommunion eine Teilhabe an den Früchten eines Opfers, für die letzteren eine Gemeinschaft stiftende Handlung im Sinne eines stilisierten Mahles, im besten Falle wenigstens mit dem Gedächtnis des Opfers…