Von Titus*
Der Vatikan verweigert der Wallfahrt „Ad Petri Sedem“ nicht nur die Meßfeier im Petersdom, sondern auch den gemeinsamen Einzug zum Apostelgrab. Die Organisatoren widersprechen Spekulationen und betonen ihre Treue zum Papst. Doch die Frage nach der liturgischen Gleichberechtigung erhielt durch die Ablehnung eine eindeutige Antwort.
Die jährliche Wallfahrt der Freunde der überlieferten römischen Liturgie nach Rom sollte ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit dem Nachfolger Petri sein. Das war der Grund, warum die internationale Wallfahrt seit 2012 stattfindet. Statt dessen wurde sie am vergangenen Wochenende zum Gegenstand einer kirchenpolitischen Kontroverse. Den Teilnehmern der Wallfahrt „Ad Petri Sedem“ wurde die Feier der heiligen Messe im Petersdom verweigert. Auch der anschließende Versuch, gemeinsam in die Basilika einzuziehen, um am Apostelgrab für den Papst zu beten und das Allerheiligste anzubeten, scheiterte am Nein des vatikanischen Staatssekretariats.
Weshalb wurde einer seit fünfzehn Jahren bestehenden Initiative die gewohnte Möglichkeit genommen, ihren geistlichen Höhepunkt am Grab des Apostelfürsten zu begehen? Weshalb erfolgte die Absage ohne eine nachvollziehbare Begründung? Und was bedeutet es für die kirchliche Einheit, wenn Gläubige, die ausdrücklich ihre Treue zum Papst bekunden wollen, sich im Zentrum der katholischen Christenheit zurückgewiesen fühlen?
Eine Wallfahrt mit langer Tradition
Die Wallfahrt „Ad Petri Sedem“, auch als Wallfahrt „Summorum Pontificum“ bekannt, versammelt alljährlich Priester, Ordensleute und Laien aus verschiedenen Ländern, die der überlieferten römischen Liturgie verbunden sind. Vom 23. bis 25. Oktober kamen die Teilnehmer in Rom zusammen, um gemeinsam zu beten, die heilige Messe nach dem alten Missale Romanum zu feiern und ihre Verbundenheit mit dem Apostolischen Stuhl zu bekunden.
Organisiert wird die Wallfahrt vom Coetus Internationalis Summorum Pontificum (CISP), einem Zusammenschluß traditionell orientierter katholischer Vereinigungen. Die Internationale Föderation Una Voce (FIUV) gehört dem Organisationskomitee an.
Der Name „Ad Petri Sedem“ – zum Stuhl Petri – bringt das Anliegen zum Ausdruck: Die traditionelle Liturgie soll nicht als Ausdruck einer Abkehr von Rom verstanden werden, sondern als Teil des geistlichen Erbes der Kirche, das seine Anhänger gerade in Gemeinschaft mit dem Papst bewahren wollen.
In den vergangenen Jahren gehörten der gemeinsame Zug zum Petersdom und die dortige Feier beziehungsweise das gemeinsame Gebet zu den Höhepunkten der Wallfahrt. Auch 2023 und 2024 war unter Papst Franziskus zwar keine Meßfeier im Petersdom gestattet worden, doch konnten die Pilger dort zumindest eine gemeinsame Andacht halten. Im Jahr 2025, dem ersten Jahr des Pontifikats von Leo XIV., hatte die Wallfahrt ihren Höhepunkt sogar mit einem feierlichen Pontifikalamt im Petersdom gefunden, das Kardinal Raymond Burke zelebrierte.
Um so größer war der Kontrast zum diesjährigen Ablauf.
Die Absage kam aus dem Staatssekretariat
Die Organisatoren hatten frühzeitig um die Erlaubnis ersucht, die Wallfahrtsmesse im Petersdom feiern zu dürfen. Bischof Athanasius Schneider übergab Papst Leo XIV. das entsprechende Anliegen bei einer Privataudienz am 18. Dezember 2025. Der Antrag lag damit mehr als zehn Monate vor der Wallfahrt vor.
Die Absage erfolgte am 7. August 2026. Das Staatssekretariat teilte mit, daß die Feier der Messe in diesem Jahr nicht genehmigt werde. Auch eine alternative Terminmöglichkeit wurde nach Angaben der Organisatoren nicht vorgeschlagen. Eine inhaltliche Begründung enthielt die Mitteilung nicht.
Zunächst rechnete das Komitee damit, wenigstens die gemeinsame Andacht im Petersdom durchführen zu können. Da dies in den Jahren 2023 und 2024 trotz Meßverbots möglich gewesen war.
Am 8. September wandte sich der Wallfahrtskaplan, Abbé Claude Barthe, deshalb schriftlich an das Staatssekretariat. Er fragte an, ob die Pilger am 24. Oktober gemeinsam in die Basilika einziehen, am Confessio-Altar über dem Petrusgrab für den Papst beten und am Kathedraaltar das Allerheiligste anbeten dürften. Die Sakristei des Petersdoms hatte demnach den frühen Nachmittag als grundsätzlich möglichen Zeitpunkt genannt, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung.
Die Antwort des Staatssekretariats datiert vom 30. September. Erzbischof Paolo Rudelli, Substitut für die allgemeinen Angelegenheiten, teilte Abbé Barthe mit, daß dem Ersuchen nicht entsprochen werden könne. Auch in diesem Fall wurde in dem Schreiben keine nähere Begründung für die Abweisung gegeben.
Die Antwort wurde auf dem Postweg über die Apostolische Nuntiatur in Paris weitergeleitet und erreichte den Kaplan nach Angaben von Pater João Silveira erst am 12. Oktober, weniger als zwei Wochen vor der Wallfahrt.
Warum die Absage erst so spät bekannt wurde
Da die Einschränkungen öffentlich erst unmittelbar vor der Wallfahrt bekannt wurden, entstand der Eindruck, die Organisatoren hätten die Pilger bis zuletzt im unklaren gelassen. In den sozialen Medien wurde daraus teilweise der Vorwurf abgeleitet, sie hätten die Vorgänge falsch dargestellt.
Pater Silveira widersprach dieser Darstellung. Die Verantwortlichen hätten die negative Antwort nicht sofort öffentlich gemacht, weil sie weiterhin versuchten, eine Genehmigung für den gemeinsamen Einzug zu erlangen, da es eine so radikale Abweisung der Tradition zuvor noch nicht gegeben hatte. Die Bedeutung dieses Vorgangs für die Teilnehmer sei groß gewesen; eine endgültige Absage hätte zudem, so die Einschätzung der Organisatoren, für die Pilger und viele andere Katholiken ein erhebliches Ärgernis bedeutet. Doch dergleichen Befindlichkeiten interessierten im Staatssekretariat offensichtlich nicht.
Erst nachdem die weiteren Bemühungen erfolglos geblieben waren, wurden die Teilnehmer am Freitagabend, dem 23. Oktober, über die Einschränkungen informiert. Am folgenden Tag sollte die Prozession stattfinden.
Diese zeitliche Abfolge ist für die Beurteilung des Vorgangs entscheidend. Die Organisatoren kannten die Ablehnung der Meßfeier seit August. Die Absage des gemeinsamen Einzugs wurde ihnen dagegen erst Mitte Oktober offiziell zugestellt. Bis zuletzt bemühten sie sich unter großem Einsatz, doch noch eine Erlaubnis zu erhalten. Erfolglos. Am Abend vor der Prozession stand engültig fest, daß alle Versuche gescheitert waren, weshalb nichts anderes übrigblieb, als die Pilger über die vatikanische Unfreundlichkeit in Kenntnis zu setzen.
Vorwürfe, die Organisatoren hätte durch die späte Bekanntgabe die Pilger absichtlich getäuscht, ist Kritik an den falschen Adressaten. Verantwortlich für die Zurückweisung der Tradition ist das Staatssekretariat und damit der Heilige Stuhl.
Halt am Obelisken
Am Samstag, dem 24. Oktober, versammelten sich die Pilger zum Rosenkranzgebet und zogen anschließend durch die Straßen in Richtung Petersplatz. Die italienische Polizei begleitete den Zug bis zum Vatikan. Dort wurde den Teilnehmern bedeutet, nicht weiterzugehen. Die Prozession endete somit im Bereich des Obelisken auf dem Petersplatz. Der Tradition wurde demonstrativ bescheiden, daß sie im Vatikan unerwünscht ist.
Bilder von den Pilgern vor Absperrungen verbreiteten sich anschließend im Internet. Einige Kommentatoren erweckten den Eindruck, eigens für die Wallfahrt sei eine Sperrmauer errichtet worden, um den traditionellen Katholiken den Zugang zu verwehren. Die tuchbespannten Absperrungen befinden sich jedoch wegen der Vorbereitungen für die Weihnachtskrippe auf dem Petersplatz. Da die Prozession von den Sicherheitskräften an dieser Stelle angehalten wurde, waren die Absperrungen auf zahlreichen Aufnahmen im Hintergrund zu sehen. Wenn diese Wände auch nicht der Wallfahrt der Tradition galten, so bringen sie dennoch symbolisch die Zurückweisung zum Ausdruck.
Die Stellungnahme des Vatikans
Am 26. Oktober wurde die Kontroverse durch eine Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni gegenüber dem US-Portal The Pillar ergänzt. Demnach habe sich das Schreiben des Staatssekretariats ausschließlich auf die Prozession bezogen. Ein solcher gemeinsamer Einzug sei normalerweise nicht gestattet, auch nicht bei Pilgergruppen aus Diözesen. Wenn die Organisatoren eine andere gemeinschaftliche Handlung, etwa eucharistische Anbetung oder Gebet, hätten durchführen wollen, hätten sie diese ausdrücklich beantragen müssen.
Diese Erklärung scheint Öl ins Feuer zu gießen. Zum Schaden bekamen die Pilger auch noch den Spott. Gemeinsame Einzüge waren im Vorjahr, dem Heiligen Jahr 2025, die Normalität. Die Begründung des Staatssekretariats klingt willkürlich. Winkeladvokaten lieben soche Schachzüge. Für eine zentrale Behörde des Heiligen Stuhls erscheint sie unwürdig.
Die Organisatoren hatten nämlich in ihrem Schreiben vom 8. September ausdrücklich um das gemeinsame Gebet an der Confessio und die Eucharistische Anbetung am Kathedraaltar angesucht. Die nachträgliche Erklärung des Pressesprechers präzisiert nicht und beseitigt auch nicht die offenen Fragen zur Kommunikation zwischen den Beteiligten. Sie setzt einfach nur die Unfreundlichkeit fort.
Eine persönliche Intervention Papst Leos XIV. gegen die Wallfahrt ist zwar nicht belegt, doch scheint ein völlig eigenmächtiges Handeln des Staatssekretariats schwer vorstellbar. Die dokumentierten Entscheidungen wurden durch das Staatssekretariat mitgeteilt, doch alle Entscheidungen fallen im Namen des Papstes.
Ein Vergleich, der Fragen aufwirft
Im Zusammenhang mit den Einschränkungen wurde auch auf die im September 2025 im Rahmen des Heiligen Jahres durchgeführte Homo-Wallfahrt verwiesen, bei der Teilnehmer mit Symbolen der Homo-Bewegung in einer Prozession in den Vatikan einziehen konnten.
Die Winkeladovakten würden sicher auch dafür eine windige Erklärungen finden. Die Fakten sind jedoch offensichtlich und der Eindruck, der damit vermittelt wird auch. Und offensichtlich soll dieser Eindruck auch vermittelt. Die Ereignisse vom Samstag spiegeln die offizielle Kirchenpolitik gegenüber der Tradition wider. Nicht durch Franziskus, sondern durch Leo XIV.
Treue zum Papst ist keine Einbahnstraße
Die FIUV und die Verantwortlichen des CISP haben deutlich gemacht, daß sie an der Wallfahrt festhalten wollen. Sie betonen, daß die Initiative von der Liebe zum Papst und zur katholischen Kirche getragen werde. Die Vorbereitungen für die Wallfahrt des Jahres 2027 sollen trotz der Abweisung fortgesetzt werden.
Die Frage, wie die Kirche mit den Gläubigen umgeht, die an dieser Form festhalten, berührt auch ihr Verständnis von Tradition und kirchlicher Gemeinschaft. Wer Einheit fordert, muß zugleich erklären können, wie berechtigte Bindungen an das liturgische Erbe innerhalb dieser Einheit fortgestoßen werden.
Die Tradition ist unerwünscht. Ihre Vertreter werden als ungewollte Kinder behandelt. Sie sind lästig, und man läßt sie es bei sich bietender Gelegenheit auch spüren.
Von einem liturgischen Frieden, dem man unter Benedikt XVI. nähergekommen schien, ist die Kirche wieder weit entfernt.
*Titus, ist ein mit einer ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaft verbunderer Priester.
Bild: Michael Haynes/X (Screenshot)
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