Keine „Pille danach“ – Verfassungsgericht erkennt Recht eines Apothekers auf Gewissensverweigerung an
(Madrid) Ein Apotheker der spanischen Stadt Sevilla war 2008 verurteilt worden, weil das spanische Gesetz keine Gewissensverweigerung vorsieht. Er hatte sich geweigert, die „Pille danach“ abzugeben, weil diese nicht nur verhütende, sondern auch abtreibende Wirkung hat. Sieben Jahre später wurde der Apotheker nun freigesprochen: „Er hat ein Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen“. Von einem „historischen …