Wiener Erzbischof möchte Frauen weihen – und verweist auf ein künftiges Konzil

Eine Bischofsernennung von Leo XIV.

Die Bergoglianer unter uns. Der von Leo XIV. ernannte neue Erzbischof von Wien, Josef Grünwidl, erweist sich als modernistisch angehauchter Progressist.
Die Bergoglianer unter uns. Der von Leo XIV. ernannte neue Erzbischof von Wien, Josef Grünwidl, erweist sich als modernistisch angehauchter Progressist.

Der Wie­ner Erz­bi­schof Josef Grün­widl hat sich aus­drück­lich für die Frau­en­or­di­na­ti­on aus­ge­spro­chen. In einem Inter­view mit dem ORF-Radio Ö1 erklär­te er, er wür­de sich die Wei­he von Frau­en zu Prie­stern wün­schen. Eine ent­spre­chen­de Ent­schei­dung müs­se aller­dings auf welt­kirch­li­cher Ebe­ne durch ein Kon­zil erfol­gen. Eine rea­li­sti­sche Aus­sicht auf einen sol­chen Beschluß sehe er der­zeit aller­dings nicht.

Die Äuße­rung ist bemer­kens­wert. Da haben wir ihn, den typi­schen Bischof des deut­schen Sprach­rau­mes, der dem Main­stream nach dem Mund redet, der gefal­len will, indem er über die Medi­en ver­kün­den läßt: Seht her, ich bin ein Guter. Ich möch­te ja, ich wür­de ja, aber der­zeit geht es halt noch nicht. Jen­seits der per­sön­li­chen, bei­fall­hei­schen­den Image­pfle­ge betreibt der Erz­bi­schof von Wien und poten­ti­el­le Kar­di­nal in spe damit auch eine sub­ver­si­ve Wühl­ar­beit. Er ver­sucht den Boden für jene Ver­än­de­rung zu berei­ten, die er anstrebt. Wenn nicht schon heu­te oder mor­gen, dann zumin­dest über­mor­gen. Ste­ter Trop­fen höhlt bekannt­lich den Stein.

Wie die poli­ti­sche Lin­ke, so liebt auch die kirch­li­che Lin­ke struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen. Einer ihrer Reprä­sen­tan­ten, Kar­di­nal Vic­tor Manu­el „Tucho“ Fernán­dez, Prä­fekt des Glau­bens­dik­aste­ri­ums, bestä­tig­te es jüngst in einem Inter­view. Die moder­ne nach­kon­zi­lia­re Kir­che ver­dorrt. Sie hat kei­ne Prie­ster­be­ru­fun­gen mehr. Die Prie­ster­se­mi­na­re der „moder­nen“ Diö­ze­sen des deut­schen Sprach­raums sind leer, besten­falls gefüllt mit „Beu­te­se­mi­na­ri­sten“ aus Afri­ka und Indi­en. Wer kei­ne Prie­ster­be­ru­fun­gen will, bekommt auch kei­ne. Die Ant­wort Got­tes geht zwar manch­mal uner­war­te­te Wege, ist aber letzt­lich ein­deu­tig. Was sol­len sie also tun, um ihre „ande­re“ Kir­che am Leben zu erhal­ten? Sie wol­len ver­hei­ra­te­te Män­ner zu Prie­stern wei­hen und in einem näch­sten Schritt dann auch Frau­en. Auf die­se Wei­se hof­fen sie wei­te­re Jahr­zehn­te zu über­le­ben. Erz­bi­schof Grün­widl ver­sucht sich als Wegbereiter.

Dabei weiß er natür­lich, daß die Fra­ge der Frau­en­or­di­na­ti­on nicht zu jenen kirch­li­chen Dis­zi­pli­nar­be­stim­mun­gen gehört, die ein Kon­zil nach ver­än­der­ten gesell­schaft­li­chen Vor­stel­lun­gen neu regeln könn­te. Die Kir­che hat viel­mehr ver­bind­lich erklärt, daß sie kei­ner­lei Voll­macht besitzt, Frau­en die Prie­ster­wei­he zu spen­den. Deut­li­cher gesagt: Frau­en kön­nen kei­nen Anteil am Wei­he­sa­kra­ment haben.

Die Aus­sa­gen des 33. Ober­hir­ten von Wien fie­len am Sams­tag, dem 31. Okto­ber, in der Sen­dung „Im Jour­nal zu Gast“ im Gespräch mit dem ORF-Jour­na­li­sten Tarek Leit­ner. Dabei ging es neben der Frau­en­or­di­na­ti­on auch gegen den prie­ster­li­chen Zöli­bat und um die künf­ti­ge Beset­zung des Gene­ral­se­kre­ta­ri­ats der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz. Glau­bens­ver­kün­di­gung? Fehl­an­zei­ge. Ein­zig struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen ste­hen auf der Agenda.

Ein Wunsch, der an der Lehre der Kirche scheitert

Auf die für einen Main­stream-Jour­na­li­sten obli­ga­te Fra­ge nach der Stel­lung der Frau in der Kir­che ver­wies Grün­widl zunächst auf die bereits bestehen­den Mög­lich­kei­ten weib­li­cher Mit­ar­beit. Frau­en sei­en in der Seel­sor­ge, in der Bil­dung, im Reli­gi­ons­un­ter­richt und in der Kran­ken­haus­seel­sor­ge tätig. Auch in lei­ten­den Funk­tio­nen der Erz­diö­ze­se sei­en sie ver­tre­ten. Zudem habe er Frau­en in sei­nen Bischofs­rat auf­ge­nom­men, sein eng­stes Beratungsgremium.

Doch damit, so der Erz­bi­schof, sol­le es nicht sein Bewen­den haben. Den näch­sten Schritt, die Wei­he von Frau­en zu Prie­stern, wür­de er sich eben­falls wün­schen. Eine sol­che Ver­än­de­rung müs­se aber auf welt­kirch­li­cher Ebe­ne durch ein Kon­zil ent­schie­den werden.

Genau hier liegt das Pro­blem. Papst Johan­nes Paul II. stell­te bereits am 22. Mai 1994 mit sei­nem Apo­sto­li­schen Schrei­ben Ordi­na­tio sacer­do­ta­lis aus­drück­lich klar, daß die Kir­che kei­ner­lei Voll­macht besitzt, Frau­en die Prie­ster­wei­he zu spen­den. Die­se Ent­schei­dung sei von allen Gläu­bi­gen end­gül­tig festzuhalten.

Es han­del­te sich dabei nicht um eine bei­läu­fi­ge Stel­lung­nah­me oder eine per­sön­li­che theo­lo­gi­sche Ein­schät­zung des dama­li­gen Pap­stes. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter ihrem dama­li­gen Prä­fek­ten Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger prä­zi­sier­te am 28. Okto­ber 1995 in einem von Johan­nes Paul II. appro­bier­ten Respon­sum ad dubi­um, daß die­se Leh­re zum Glau­bens­gut gehört und end­gül­ti­ge Zustim­mung verlangt.

Die Begrün­dung ist ein­deu­tig: Die Leh­re grün­det im geschrie­be­nen Wort Got­tes, ist in der Über­lie­fe­rung der Kir­che stets bewahrt und ange­wandt wor­den und wird vom ordent­li­chen und uni­ver­sa­len Lehr­amt unfehl­bar vorgelegt.

Damit ist auch die von Grün­widl ins Spiel gebrach­te Kon­zils­per­spek­ti­ve theo­lo­gisch zu hin­ter­fra­gen. Auch ein Kon­zil besitzt nicht die Voll­macht, eine von der Kir­che als end­gül­tig vor­ge­leg­te Glau­bens­leh­re in ihr Gegen­teil zu ver­keh­ren. Es kann eine sol­che Leh­re erläu­tern und bekräf­ti­gen, aber nicht ihre gegen­tei­li­ge Gel­tung beschließen.

Der Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che hält in Num­mer 1577 ent­spre­chend fest, daß die hei­li­ge Wei­he gül­tig nur ein getauf­ter Mann emp­fan­gen kann. Die Kir­che wis­se sich an die Wahl gebun­den, die Chri­stus selbst bei der Beru­fung der zwölf Apo­stel getrof­fen habe. Der­sel­be Grund­satz fin­det sich in Canon 1024 des Codex Iuris Cano­ni­ci.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet somit nicht, ob ein künf­ti­ges Kon­zil genü­gend Stim­men für eine Ände­rung fin­den könn­te, son­dern ob es über­haupt die Voll­macht hät­te, eine sol­che Ände­rung vor­zu­neh­men. Nach der ver­bind­li­chen katho­li­schen Leh­re lau­tet die Ant­wort ein­deu­tig nein.

Beim Zölibat sieht Grünwidl Veränderungsmöglichkeiten

Im sel­ben Inter­view sprach Grün­widl auch den prie­ster­li­chen Zöli­bat an. Hier sieht er deut­lich grö­ße­re Chan­cen für Ver­än­de­run­gen. Der Erz­bi­schof ver­wies auf Gesprä­che mit ande­ren Bischö­fen, unter ande­rem beim Kurs für neu geweih­te Bischö­fe in Rom. Es gebe Kräf­te, die eine Ände­rung wünsch­ten und sich stär­ker ver­net­zen soll­ten, um im Vati­kan mehr Gehör zu finden.

Grün­widl begrün­de­te sei­ne Posi­ti­on erwar­tungs­ge­mäß damit, daß der „Pflicht­zö­li­bat“ eine kir­chen­recht­li­che Bestim­mung und kei­ne Glau­bens­wahr­heit oder ein Dog­ma sei. Die Stoß­rich­tung ist klar, denn ein Kir­chen­ge­setz kann geän­dert wer­den, eine Glau­bens­wahr­heit nicht. Doch Chri­stus, das Vor­bild, blieb ehe­los und auch die von ihm beru­fe­nen Apo­stel, obwohl zum Teil ver­hei­ra­tet, leb­ten ab der Ein­set­zung des Wei­he­sa­kra­ments ehe­los. Die­se essen­ti­el­len Aspek­te igno­rie­ren die Neue­rer aus ver­ständ­li­chen Gründen.

Hier ist tat­säch­lich eine wesent­li­che Unter­schei­dung zu tref­fen: Anders als die Fra­ge der Frau­en­or­di­na­ti­on betrifft der ver­pflich­ten­de Zöli­bat in der latei­ni­schen Kir­che eine kir­chen­recht­li­che Dis­zi­plin. Er ist nicht mit einer unver­än­der­li­chen Glau­bens­leh­re gleich­zu­set­zen. Die katho­li­sche Kir­che kennt zudem ver­hei­ra­te­te Prie­ster in den ori­en­ta­li­schen Kir­chen sowie ver­hei­ra­te­te Män­ner, die zum stän­di­gen Dia­kon geweiht werden.

Eine Ände­rung der Zöli­bats­dis­zi­plin wäre daher laut Grün­widl grund­sätz­lich mög­lich, ohne daß damit ein Glau­bens­dog­ma auf­ge­ho­ben wür­de. Ob sie pasto­ral sinn­voll wäre, sei eine ande­re Fra­ge. Grün­widl schätzt den Zöli­bat zwar als Lebens­form, möch­te ihn aber nicht zwin­gend zur Vor­aus­set­zung des Prie­ster­tums machen. Die pro­gres­si­ve Posi­ti­on ist seit der Zeit des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils bekannt, schaff­te bis­her aber noch nicht den Durch­bruch. Auch sie dient dazu, wie erwähnt, das Aus­ster­ben der „ande­ren“ Kir­che zu verzögern.

Allein die römisch-katho­li­sche Kir­che hat den prie­ster­li­chen Zöli­bat durch­ge­hal­ten und bis heu­te bewahrt. Das gilt weder für die unier­ten noch für die schis­ma­ti­schen öst­li­chen und ori­en­ta­li­schen Kir­chen, von den Pro­te­stan­ten ganz zu schwei­gen. Dar­in ist eine pro­vi­den­ti­el­le Gna­de zu erken­nen, daß sie für alle erkenn­bar durch sol­che Allein­stel­lungs­merk­ma­le wirk­lich die wah­re Kir­che Jesu Chri­sti ist.

Generalsekretariat künftig auch für Frauen?

Kon­kre­ter sind die Plä­ne Grün­widls hin­sicht­lich des Gene­ral­se­kre­ta­ri­ats der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz. Der bis­he­ri­ge Gene­ral­se­kre­tär Peter Schip­ka wird sein Amt mit Ende Novem­ber auf eige­nen Wunsch nie­der­le­gen und an die Kirch­li­che Päd­ago­gi­sche Hoch­schu­le Wien/​Niederösterreich wech­seln. Schip­ka hat­te die Funk­ti­on seit März 2011 inne.

Nach den gel­ten­den Sta­tu­ten ist das Amt einem Prie­ster oder Bischof vor­be­hal­ten. Grün­widl geht davon aus, daß die­se Bestim­mung geän­dert wird. Künf­tig sol­len auch getauf­te Lai­en, Män­ner wie Frau­en, das Gene­ral­se­kre­ta­ri­at über­neh­men können.

Eine sol­che Öff­nung müs­se aller­dings zunächst von Rom geneh­migt wer­den. Für die unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de Nach­fol­ge rech­ne er noch mit der Wahl eines Prie­sters. Die Ände­rung sei eher eine Per­spek­ti­ve für die Zukunft.

Hier liegt ein grund­le­gen­der Unter­schied zur Frau­en­or­di­na­ti­on: Das Gene­ral­se­kre­ta­ri­at der Bischofs­kon­fe­renz ist kein Wei­he­sa­kra­ment und kein geist­li­ches Amt, des­sen Aus­übung zwin­gend eine Prie­ster­wei­he vor­aus­setzt. Sei­ne Beset­zung kann daher grund­sätz­lich durch eine Ände­rung der ein­schlä­gi­gen Sta­tu­ten gere­gelt werden.

Grün­widl möch­te Frau­en somit nicht nur in der prak­ti­schen Seel­sor­ge und Ver­wal­tung stär­ker ein­be­zie­hen, son­dern ihnen auch einen grö­ße­ren Anteil an den maß­geb­li­chen kirch­li­chen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen ermöglichen.

Der Applaus von bestimm­ter Sei­te ist ihm sicher. Dar­auf zielt er auch ab. Was es in der Sache bringt, sei dahin­ge­stellt. In der EU wer­den eine Rei­he der füh­rend­sten Posi­tio­nen von Frau­en besetzt, ohne daß dadurch die von femi­ni­sti­scher Sei­te stets pro­pa­gier­te Ver­bes­se­rung auch nur ansatz­wei­se erkenn­bar wäre.

Grünwidls Reformagenda

Die Äuße­run­gen vom 31. Okto­ber kom­men nicht über­ra­schend. Josef Grün­widl, gebo­ren am 31. Janu­ar 1963 in Hol­la­brunn, war nach sei­ner Prie­ster­wei­he 1988 für das Erz­bis­tum Wien als Kaplan, Pfar­rer und Dechant tätig. Von 1995 bis 1998 war er Sekre­tär des dama­li­gen Wie­ner Erz­bi­schofs Chri­stoph Kar­di­nal Schön­born. Im Janu­ar 2025 wur­de er von Papst Fran­zis­kus zum Apo­sto­li­schen Admi­ni­stra­tor der Erz­diö­ze­se Wien ernannt, am 17. Okto­ber des­sel­ben Jah­res durch Papst Leo XIV. zum Erz­bi­schof. Sei­ne Bischofs­wei­he und Amts­ein­füh­rung erfolg­ten am 24. Jän­ner 2026.

Pünkt­lich zu sei­ner Ernen­nung hat­te sich Grün­widl als Pro­gres­sist zu erken­nen gege­ben. Im Okto­ber 2025 sprach er sich für eine wei­te­re Dis­kus­si­on über das Frau­en­dia­ko­nat aus und beton­te die Not­wen­dig­keit, Frau­en stär­ker in kirch­li­che Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­zu­be­zie­hen. Auch sei­ne Kri­tik an der ver­pflich­ten­den Ehe­lo­sig­keit der Prie­ster war bereits bekannt.

Sei­ne jüng­sten Aus­sa­gen fügen sich damit in eine erkenn­ba­re pro­gres­si­sti­sche und moder­ni­stisch ange­hauch­te Agen­da ein. Wäh­rend er bei der Zöli­bats­fra­ge eine Ände­rung der kirch­li­chen Dis­zi­plin anstrebt und die Öff­nung von Lei­tungs­äm­tern für Lai­en befür­wor­tet, stellt er bei der Frau­en­or­di­na­ti­on die Mög­lich­keit einer Ent­schei­dung durch ein künf­ti­ges Kon­zil in den Raum. Gera­de dabei bleibt jedoch die ent­schei­den­de lehr­amt­li­che Gren­ze unbe­ach­tet. Mit dem Ein­griff in das Wei­he­sa­kra­ment befür­wor­tet der Erz­bi­schof einen instrin­si­schen Umsturz der Sakramentenordnung.

Die Kirche ist kein kirchliches Parlament

Es geht nicht dar­um, ob Frau­en in der Kir­che wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men kön­nen. Die­se Fra­ge ist für die Kir­che besten­falls sekun­där, da ein Zeit­geist­phä­no­men, das sich in der Gen­der-Theo­rie sogar zur Ideo­lo­gie ver­dich­tet hat. Die Hei­li­gen der Kir­che zei­gen, daß geist­li­che Auto­ri­tät und Hei­lig­keit weder an die Prie­ster­wei­he noch an Lei­tungs­äm­ter gebun­den sind.

Die Fra­ge der Prie­ster­wei­he und ins­ge­samt der Frau­en ist eine Fra­ge der Gleich­stel­lung nach Maß­ga­be welt­li­cher Orga­ni­sa­ti­ons­mo­del­le, die für die Kir­che nicht von Rele­vanz sind. Das Wei­he­sa­kra­ment ist kei­ne kirch­li­che Funk­ti­on, die nach dem jeweils herr­schen­den gesell­schaft­li­chen Rol­len­ver­ständ­nis neu ver­teilt wer­den kann. Die Kir­che ver­steht sich nicht als Eigen­tü­me­rin einer von ihr selbst geschaf­fe­nen Ord­nung, son­dern als Hüte­rin einer von Chri­stus emp­fan­ge­nen Sendung.

Gera­de des­halb wie­gen die Äuße­run­gen des Erz­bi­schofs schwer. Von einem Bischof wird ver­pflich­tend erwar­tet, die Leh­re der Kir­che zu ver­kün­den und zu schützen.

Wenn ein Erz­bi­schof die Frau­en­or­di­na­ti­on wünscht und dafür ein künf­ti­ges Kon­zil als mög­li­che Ent­schei­dungs­in­stanz nennt, ent­steht der Ein­druck, als sei die Fra­ge grund­sätz­lich noch offen. Das ist sie nach der ver­bind­li­chen Leh­re der katho­li­schen Kir­che nicht.

Ein Kon­zil ist kein kirch­li­ches Par­la­ment, das über Glau­bens­wahr­hei­ten abstimmt. Auch eine noch so gro­ße Mehr­heit könn­te der Kir­che kei­ne Voll­macht ver­lei­hen, die sie nach ihrem eige­nen Glau­bens­ver­ständ­nis von Chri­stus nicht erhal­ten hat.

Die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung besteht daher nicht dar­in, das Wei­he­sa­kra­ment den wech­seln­den For­de­run­gen der Zeit anzu­pas­sen, son­dern die von Chri­stus gestif­te­te Ord­nung treu zu bewah­ren und zugleich die viel­fäl­ti­gen Beru­fun­gen und Gaben in der Kir­che frucht­bar wer­den zu lassen. 

Die Fra­ge der Prie­ster­be­ru­fun­gen ist kei­ne struk­tu­rel­le, son­dern eine geist­li­che Fra­ge. Die recht­gläu­bi­ge Ver­tei­di­gung der Glau­bens­leh­re erwirkt sich die gött­li­chen Gna­den der Berufungen.

Josef Grün­widls Wunsch nach Prie­ste­rin­nen und ver­hei­ra­te­ten Prie­stern mag sei­ne per­sön­li­che Prä­fe­renz aus­drücken. Eine kirch­li­che Mög­lich­keit wird dar­aus nicht.

Und noch ein­mal: Josef Grün­widl wur­de im Okto­ber 2025 von Papst Leo XIV. zum Erz­bi­schof von Wien ernannt. Das zur Fra­ge nach der Qua­li­tät der Bischofs­er­nen­nun­gen des der­zeit regie­ren­den Papstes.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: erz​dioe​ze​se​-wien​.at (Screen­shot)

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