Der Wiener Erzbischof Josef Grünwidl hat sich ausdrücklich für die Frauenordination ausgesprochen. In einem Interview mit dem ORF-Radio Ö1 erklärte er, er würde sich die Weihe von Frauen zu Priestern wünschen. Eine entsprechende Entscheidung müsse allerdings auf weltkirchlicher Ebene durch ein Konzil erfolgen. Eine realistische Aussicht auf einen solchen Beschluß sehe er derzeit allerdings nicht.
Die Äußerung ist bemerkenswert. Da haben wir ihn, den typischen Bischof des deutschen Sprachraumes, der dem Mainstream nach dem Mund redet, der gefallen will, indem er über die Medien verkünden läßt: Seht her, ich bin ein Guter. Ich möchte ja, ich würde ja, aber derzeit geht es halt noch nicht. Jenseits der persönlichen, beifallheischenden Imagepflege betreibt der Erzbischof von Wien und potentielle Kardinal in spe damit auch eine subversive Wühlarbeit. Er versucht den Boden für jene Veränderung zu bereiten, die er anstrebt. Wenn nicht schon heute oder morgen, dann zumindest übermorgen. Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein.
Wie die politische Linke, so liebt auch die kirchliche Linke strukturelle Veränderungen. Einer ihrer Repräsentanten, Kardinal Victor Manuel „Tucho“ Fernández, Präfekt des Glaubensdikasteriums, bestätigte es jüngst in einem Interview. Die moderne nachkonziliare Kirche verdorrt. Sie hat keine Priesterberufungen mehr. Die Priesterseminare der „modernen“ Diözesen des deutschen Sprachraums sind leer, bestenfalls gefüllt mit „Beuteseminaristen“ aus Afrika und Indien. Wer keine Priesterberufungen will, bekommt auch keine. Die Antwort Gottes geht zwar manchmal unerwartete Wege, ist aber letztlich eindeutig. Was sollen sie also tun, um ihre „andere“ Kirche am Leben zu erhalten? Sie wollen verheiratete Männer zu Priestern weihen und in einem nächsten Schritt dann auch Frauen. Auf diese Weise hoffen sie weitere Jahrzehnte zu überleben. Erzbischof Grünwidl versucht sich als Wegbereiter.
Dabei weiß er natürlich, daß die Frage der Frauenordination nicht zu jenen kirchlichen Disziplinarbestimmungen gehört, die ein Konzil nach veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen neu regeln könnte. Die Kirche hat vielmehr verbindlich erklärt, daß sie keinerlei Vollmacht besitzt, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Deutlicher gesagt: Frauen können keinen Anteil am Weihesakrament haben.
Die Aussagen des 33. Oberhirten von Wien fielen am Samstag, dem 31. Oktober, in der Sendung „Im Journal zu Gast“ im Gespräch mit dem ORF-Journalisten Tarek Leitner. Dabei ging es neben der Frauenordination auch gegen den priesterlichen Zölibat und um die künftige Besetzung des Generalsekretariats der Österreichischen Bischofskonferenz. Glaubensverkündigung? Fehlanzeige. Einzig strukturelle Veränderungen stehen auf der Agenda.
Ein Wunsch, der an der Lehre der Kirche scheitert
Auf die für einen Mainstream-Journalisten obligate Frage nach der Stellung der Frau in der Kirche verwies Grünwidl zunächst auf die bereits bestehenden Möglichkeiten weiblicher Mitarbeit. Frauen seien in der Seelsorge, in der Bildung, im Religionsunterricht und in der Krankenhausseelsorge tätig. Auch in leitenden Funktionen der Erzdiözese seien sie vertreten. Zudem habe er Frauen in seinen Bischofsrat aufgenommen, sein engstes Beratungsgremium.
Doch damit, so der Erzbischof, solle es nicht sein Bewenden haben. Den nächsten Schritt, die Weihe von Frauen zu Priestern, würde er sich ebenfalls wünschen. Eine solche Veränderung müsse aber auf weltkirchlicher Ebene durch ein Konzil entschieden werden.
Genau hier liegt das Problem. Papst Johannes Paul II. stellte bereits am 22. Mai 1994 mit seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis ausdrücklich klar, daß die Kirche keinerlei Vollmacht besitzt, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Diese Entscheidung sei von allen Gläubigen endgültig festzuhalten.
Es handelte sich dabei nicht um eine beiläufige Stellungnahme oder eine persönliche theologische Einschätzung des damaligen Papstes. Die Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger präzisierte am 28. Oktober 1995 in einem von Johannes Paul II. approbierten Responsum ad dubium, daß diese Lehre zum Glaubensgut gehört und endgültige Zustimmung verlangt.
Die Begründung ist eindeutig: Die Lehre gründet im geschriebenen Wort Gottes, ist in der Überlieferung der Kirche stets bewahrt und angewandt worden und wird vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgelegt.
Damit ist auch die von Grünwidl ins Spiel gebrachte Konzilsperspektive theologisch zu hinterfragen. Auch ein Konzil besitzt nicht die Vollmacht, eine von der Kirche als endgültig vorgelegte Glaubenslehre in ihr Gegenteil zu verkehren. Es kann eine solche Lehre erläutern und bekräftigen, aber nicht ihre gegenteilige Geltung beschließen.
Der Katechismus der Katholischen Kirche hält in Nummer 1577 entsprechend fest, daß die heilige Weihe gültig nur ein getaufter Mann empfangen kann. Die Kirche wisse sich an die Wahl gebunden, die Christus selbst bei der Berufung der zwölf Apostel getroffen habe. Derselbe Grundsatz findet sich in Canon 1024 des Codex Iuris Canonici.
Die entscheidende Frage lautet somit nicht, ob ein künftiges Konzil genügend Stimmen für eine Änderung finden könnte, sondern ob es überhaupt die Vollmacht hätte, eine solche Änderung vorzunehmen. Nach der verbindlichen katholischen Lehre lautet die Antwort eindeutig nein.
Beim Zölibat sieht Grünwidl Veränderungsmöglichkeiten
Im selben Interview sprach Grünwidl auch den priesterlichen Zölibat an. Hier sieht er deutlich größere Chancen für Veränderungen. Der Erzbischof verwies auf Gespräche mit anderen Bischöfen, unter anderem beim Kurs für neu geweihte Bischöfe in Rom. Es gebe Kräfte, die eine Änderung wünschten und sich stärker vernetzen sollten, um im Vatikan mehr Gehör zu finden.
Grünwidl begründete seine Position erwartungsgemäß damit, daß der „Pflichtzölibat“ eine kirchenrechtliche Bestimmung und keine Glaubenswahrheit oder ein Dogma sei. Die Stoßrichtung ist klar, denn ein Kirchengesetz kann geändert werden, eine Glaubenswahrheit nicht. Doch Christus, das Vorbild, blieb ehelos und auch die von ihm berufenen Apostel, obwohl zum Teil verheiratet, lebten ab der Einsetzung des Weihesakraments ehelos. Diese essentiellen Aspekte ignorieren die Neuerer aus verständlichen Gründen.
Hier ist tatsächlich eine wesentliche Unterscheidung zu treffen: Anders als die Frage der Frauenordination betrifft der verpflichtende Zölibat in der lateinischen Kirche eine kirchenrechtliche Disziplin. Er ist nicht mit einer unveränderlichen Glaubenslehre gleichzusetzen. Die katholische Kirche kennt zudem verheiratete Priester in den orientalischen Kirchen sowie verheiratete Männer, die zum ständigen Diakon geweiht werden.
Eine Änderung der Zölibatsdisziplin wäre daher laut Grünwidl grundsätzlich möglich, ohne daß damit ein Glaubensdogma aufgehoben würde. Ob sie pastoral sinnvoll wäre, sei eine andere Frage. Grünwidl schätzt den Zölibat zwar als Lebensform, möchte ihn aber nicht zwingend zur Voraussetzung des Priestertums machen. Die progressive Position ist seit der Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils bekannt, schaffte bisher aber noch nicht den Durchbruch. Auch sie dient dazu, wie erwähnt, das Aussterben der „anderen“ Kirche zu verzögern.
Allein die römisch-katholische Kirche hat den priesterlichen Zölibat durchgehalten und bis heute bewahrt. Das gilt weder für die unierten noch für die schismatischen östlichen und orientalischen Kirchen, von den Protestanten ganz zu schweigen. Darin ist eine providentielle Gnade zu erkennen, daß sie für alle erkennbar durch solche Alleinstellungsmerkmale wirklich die wahre Kirche Jesu Christi ist.
Generalsekretariat künftig auch für Frauen?
Konkreter sind die Pläne Grünwidls hinsichtlich des Generalsekretariats der Österreichischen Bischofskonferenz. Der bisherige Generalsekretär Peter Schipka wird sein Amt mit Ende November auf eigenen Wunsch niederlegen und an die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Niederösterreich wechseln. Schipka hatte die Funktion seit März 2011 inne.
Nach den geltenden Statuten ist das Amt einem Priester oder Bischof vorbehalten. Grünwidl geht davon aus, daß diese Bestimmung geändert wird. Künftig sollen auch getaufte Laien, Männer wie Frauen, das Generalsekretariat übernehmen können.
Eine solche Öffnung müsse allerdings zunächst von Rom genehmigt werden. Für die unmittelbar bevorstehende Nachfolge rechne er noch mit der Wahl eines Priesters. Die Änderung sei eher eine Perspektive für die Zukunft.
Hier liegt ein grundlegender Unterschied zur Frauenordination: Das Generalsekretariat der Bischofskonferenz ist kein Weihesakrament und kein geistliches Amt, dessen Ausübung zwingend eine Priesterweihe voraussetzt. Seine Besetzung kann daher grundsätzlich durch eine Änderung der einschlägigen Statuten geregelt werden.
Grünwidl möchte Frauen somit nicht nur in der praktischen Seelsorge und Verwaltung stärker einbeziehen, sondern ihnen auch einen größeren Anteil an den maßgeblichen kirchlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen.
Der Applaus von bestimmter Seite ist ihm sicher. Darauf zielt er auch ab. Was es in der Sache bringt, sei dahingestellt. In der EU werden eine Reihe der führendsten Positionen von Frauen besetzt, ohne daß dadurch die von feministischer Seite stets propagierte Verbesserung auch nur ansatzweise erkennbar wäre.
Grünwidls Reformagenda
Die Äußerungen vom 31. Oktober kommen nicht überraschend. Josef Grünwidl, geboren am 31. Januar 1963 in Hollabrunn, war nach seiner Priesterweihe 1988 für das Erzbistum Wien als Kaplan, Pfarrer und Dechant tätig. Von 1995 bis 1998 war er Sekretär des damaligen Wiener Erzbischofs Christoph Kardinal Schönborn. Im Januar 2025 wurde er von Papst Franziskus zum Apostolischen Administrator der Erzdiözese Wien ernannt, am 17. Oktober desselben Jahres durch Papst Leo XIV. zum Erzbischof. Seine Bischofsweihe und Amtseinführung erfolgten am 24. Jänner 2026.
Pünktlich zu seiner Ernennung hatte sich Grünwidl als Progressist zu erkennen gegeben. Im Oktober 2025 sprach er sich für eine weitere Diskussion über das Frauendiakonat aus und betonte die Notwendigkeit, Frauen stärker in kirchliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Auch seine Kritik an der verpflichtenden Ehelosigkeit der Priester war bereits bekannt.
Seine jüngsten Aussagen fügen sich damit in eine erkennbare progressistische und modernistisch angehauchte Agenda ein. Während er bei der Zölibatsfrage eine Änderung der kirchlichen Disziplin anstrebt und die Öffnung von Leitungsämtern für Laien befürwortet, stellt er bei der Frauenordination die Möglichkeit einer Entscheidung durch ein künftiges Konzil in den Raum. Gerade dabei bleibt jedoch die entscheidende lehramtliche Grenze unbeachtet. Mit dem Eingriff in das Weihesakrament befürwortet der Erzbischof einen instrinsischen Umsturz der Sakramentenordnung.
Die Kirche ist kein kirchliches Parlament
Es geht nicht darum, ob Frauen in der Kirche wichtige Aufgaben übernehmen können. Diese Frage ist für die Kirche bestenfalls sekundär, da ein Zeitgeistphänomen, das sich in der Gender-Theorie sogar zur Ideologie verdichtet hat. Die Heiligen der Kirche zeigen, daß geistliche Autorität und Heiligkeit weder an die Priesterweihe noch an Leitungsämter gebunden sind.
Die Frage der Priesterweihe und insgesamt der Frauen ist eine Frage der Gleichstellung nach Maßgabe weltlicher Organisationsmodelle, die für die Kirche nicht von Relevanz sind. Das Weihesakrament ist keine kirchliche Funktion, die nach dem jeweils herrschenden gesellschaftlichen Rollenverständnis neu verteilt werden kann. Die Kirche versteht sich nicht als Eigentümerin einer von ihr selbst geschaffenen Ordnung, sondern als Hüterin einer von Christus empfangenen Sendung.
Gerade deshalb wiegen die Äußerungen des Erzbischofs schwer. Von einem Bischof wird verpflichtend erwartet, die Lehre der Kirche zu verkünden und zu schützen.
Wenn ein Erzbischof die Frauenordination wünscht und dafür ein künftiges Konzil als mögliche Entscheidungsinstanz nennt, entsteht der Eindruck, als sei die Frage grundsätzlich noch offen. Das ist sie nach der verbindlichen Lehre der katholischen Kirche nicht.
Ein Konzil ist kein kirchliches Parlament, das über Glaubenswahrheiten abstimmt. Auch eine noch so große Mehrheit könnte der Kirche keine Vollmacht verleihen, die sie nach ihrem eigenen Glaubensverständnis von Christus nicht erhalten hat.
Die eigentliche Herausforderung besteht daher nicht darin, das Weihesakrament den wechselnden Forderungen der Zeit anzupassen, sondern die von Christus gestiftete Ordnung treu zu bewahren und zugleich die vielfältigen Berufungen und Gaben in der Kirche fruchtbar werden zu lassen.
Die Frage der Priesterberufungen ist keine strukturelle, sondern eine geistliche Frage. Die rechtgläubige Verteidigung der Glaubenslehre erwirkt sich die göttlichen Gnaden der Berufungen.
Josef Grünwidls Wunsch nach Priesterinnen und verheirateten Priestern mag seine persönliche Präferenz ausdrücken. Eine kirchliche Möglichkeit wird daraus nicht.
Und noch einmal: Josef Grünwidl wurde im Oktober 2025 von Papst Leo XIV. zum Erzbischof von Wien ernannt. Das zur Frage nach der Qualität der Bischofsernennungen des derzeit regierenden Papstes.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: erzdioezese-wien.at (Screenshot)
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