Dikasterium für die Glaubenslehre
Prot. Nr. 99/2009
DEKRET
Trotz der an den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gerichteten Ermahnungen ist der Bischof Alfonso de Galarreta durch die Vornahme eines schismatischen Aktes in Form der Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Heiligen Vaters ipso facto den in can. 1387 und can. 1364 § 1 CIC 2021 vorgesehenen Strafen verfallen.
Ich erkläre daher mit allen rechtlichen Wirkungen, dass sowohl der genannte Bischof Alfonso de Galarreta als auch Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier ipso facto die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation latae sententiae erlitten haben.
Ferner erkläre ich, dass Bischof Bernard Fellay, da er als Mitkonsekrator unmittelbar an der liturgischen Feier teilgenommen und damit öffentlich dem schismatischen Akt zugestimmt hat, ebenfalls der in can. 1364 § 1 CIC 2021 vorgesehenen Exkommunikation latae sententiae verfallen ist.
Die Kleriker und die gläubigen Laien werden ermahnt, sich dem Schisma der Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht anzuschließen, da sie sonst ipso facto der Strafe der Exkommunikation latae sententiae verfallen würden.
Aus dem Palast des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Víctor M. Kard. Fernández
Präfekt
John J. Kennedy
Titularerzbischof von Ossero
Sekretär der disziplinarischen Sektion
Msgr. Armando Matteo
Sekretär der doktrinären Sektion
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va (Screenshot)