Der Tag nach dem möglichen Schisma im Vatikan

Das Interesse bestimmter Kreise an einem Bruch


Kardinal Victor Manuel Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasterium, bereitet laut einigen Quellen bereits eine radikale Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor.
Kardinal Victor Manuel Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasterium, bereitet laut einigen Quellen bereits eine radikale Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor.

Die Span­nun­gen zwi­schen dem Vati­kan und der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) könn­ten in den kom­men­den Mona­ten einen neu­en Höhe­punkt errei­chen. Hin­ter­grund sind mög­li­che uner­laub­te Bischofs­wei­hen, die – soll­te es dazu kom­men – kir­chen­recht­lich schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen bis hin zu einer for­mel­len Schis­ma-Erklä­rung nach sich zie­hen könn­ten. Berich­ten zufol­ge lau­fen im Vati­kan bereits kon­kre­te Vor­be­rei­tun­gen für genau die­ses Szenario.

Im Zen­trum steht der Prä­fekt des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re, Kar­di­nal Víc­tor Manu­el Fernán­dez. Er soll eine ent­spre­chen­de Erklä­rung vor­be­rei­tet haben, die im Fal­le uner­laub­ter Bischofs­wei­hen durch die Pius­bru­der­schaft in Écô­ne am 1. Juli ver­öf­fent­licht wer­den könn­te. Die Wei­he von Bischö­fen ohne päpst­li­che Zustim­mung gilt im katho­li­schen Kir­chen­recht als schwe­rer Akt des Unge­hor­sams und kann – aller­dings erst seit Juni 1958 – auto­ma­tisch die Exkom­mu­ni­ka­ti­on nach sich ziehen.

Die Jour­na­li­stin Dia­ne Mon­tagna berich­tet unter Beru­fung auf den ita­lie­ni­schen Vati­ka­ni­sten Nico Spun­to­ni von kon­kre­ten Vor­be­rei­tun­gen im Vati­kan. Spun­to­ni erklärte: 

„Infor­mier­te Quel­len haben mir bestä­tigt, daß das Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re bereits auf ein Schis­ma-Sze­na­rio nach den wahr­schein­li­chen neu­en Wei­hen vor­be­rei­tet ist.“

Zugleich beton­te er, daß die Behör­de in den bis­he­ri­gen Ver­hand­lun­gen zwar „nach­sich­tig“ gewe­sen sei, nun aber Anzei­chen für eine „ent­schlos­se­ne“ Reak­ti­on erkenn­bar seien.

Unklar bleibt bis­lang, wie weit­rei­chend mög­li­che Sank­tio­nen aus­fal­len wür­den. Spun­to­ni räumt ein: 

„Ich weiß nicht, ob dies eine Stra­te­gie ist oder nicht. Mei­ne Quel­len haben mir nicht gesagt, ob sich die Exkom­mu­ni­ka­ti­on nur auf die neu­en Bischö­fe oder auch auf ande­re erstrecken wird.“ 

Auch kön­ne er „weder bestä­ti­gen noch demen­tie­ren, wel­che Grup­pen letzt­lich von den Maß­nah­men betrof­fen sein werden“.

Die­se Unsi­cher­heit betrifft ins­be­son­de­re die Fra­ge, ob sich eine mög­li­che Schis­ma-Erklä­rung aus­schließ­lich auf die unmit­tel­bar Betei­lig­ten – also die wei­hen­den und geweih­ten Bischö­fe – beschränkt oder ob auch Prie­ster der Bru­der­schaft sowie ihr nahe­ste­hen­de Gemein­schaf­ten ein­be­zo­gen wür­den. Histo­risch gese­hen ist die­se Fra­ge nicht tri­vi­al: Nach den uner­laub­ten Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re im Jahr 1988 kam es zu Exkom­mu­ni­ka­tio­nen, die jedoch spä­ter teil­wei­se wie­der auf­ge­ho­ben wur­den, ohne daß der kano­ni­sche Sta­tus der Prie­ster­bru­der­schaft voll­stän­dig geklärt wor­den wäre.

Bemer­kens­wert ist, daß der Vati­kan offen­bar nicht nur juri­stisch, son­dern auch pasto­ral reagiert. Laut Spun­to­ni gilt ein beson­de­res Augen­merk jenen Kle­ri­kern, die sich im Fal­le einer erneu­ten Eska­la­ti­on von der Pius­bru­der­schaft lösen könn­ten oder woll­ten. Das Dik­aste­ri­um sei „besorgt um die pasto­ra­le Betreu­ung der Per­so­nen (also des Kle­rus), die mit der Bru­der­schaft ver­bun­den sind und nicht die Absicht haben, nach einem neu­en Bruch mit Rom in ihr zu ver­blei­ben“. Dies deu­tet dar­auf hin, daß Rom par­al­lel zu mög­li­chen Straf­maß­nah­men auch Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te vor­be­rei­tet, wie dies schon unter Johan­nes Paul II. im Jahr 1988 der Fall war. Damals wur­de als erster Schritt die Prie­ster­bru­der­schaft St. Petrus (FSSP) kano­nisch aner­kannt. Die Rede ist noch heu­te von einem in jeder Hin­sicht rekord­ver­däch­ti­gem Tempo. 

Die Eile, mit der alle übli­chen Hür­den aus­ge­räumt wur­den, war kir­chen­po­li­tisch moti­viert. Die Grün­der – Prie­ster wie Semi­na­ri­sten – der Petrus­bru­der­schaft ent­stamm­ten der Pius­bru­der­schaft. Dies war auch des­halb unpro­ble­ma­tisch, weil die Petrus­bru­der­schaft bei ihrer Grün­dung die Kon­sti­tu­tio­nen der Pius­bru­der­schaft nahe­zu unver­än­dert über­nahm. Was Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re seit 1975 ver­wei­gert wor­den war, wur­de jenen Kle­ri­kern, die sich 1988 von der Pius­bru­der­schaft los­sag­ten, gleich­sam über Nacht gewährt.

Dies war für die Ent­ste­hung und Kon­so­li­die­rung der Petrus­bru­der­schaft för­der­lich und ins­ge­samt auch für die wei­te­re Ent­wick­lung der Tra­di­ti­on von Bedeu­tung, da sich die­se erst­mals wie­der inner­halb des kano­ni­schen Rechts kon­sti­tu­ie­ren konn­te. Gleich­wohl hat­te die­ser Vor­gang einen deut­lich kir­chen­po­li­ti­schen Bei­geschmack, für den jedoch kei­ner der bei­den Flü­gel der Tra­di­ti­on ver­ant­wort­lich zu machen ist, wohl aber Rom in sei­ner dama­li­gen Vor­ge­hens­wei­se und in dem Grund­di­lem­ma, die Kir­chen­kri­se zuge­las­sen und sogar pro­vo­ziert zu haben, die erst zur geson­der­ten Kon­sti­tu­ie­rung der Tra­di­ti­on geführt hatte.

Die FSSPX befin­det sich noch heu­te, nach Jahr­zehn­ten, in einem kir­chen­recht­lich irre­gu­lä­ren Sta­tus: Sie erkennt den Papst an, lehnt jedoch eini­ge zen­tra­le Ent­wick­lun­gen des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils und der Nach­kon­zils­zeit ab, ins­be­son­de­re in Fra­gen der Lit­ur­gie und der Reli­gi­ons­frei­heit. Das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus ver­län­ger­te die Liste der Ent­frem­dun­gen und selbst Leo XIV, der regie­ren­de Papst, füg­te aus Sicht der Pius­bru­der­schaft bereits zwei­fel­haf­te Doku­men­te hin­zu, kon­kret das maria­ni­sche Doku­ment Mater popu­li fide­lis des Glau­bens­dik­aste­ri­um unter dem nicht min­der zwei­fel­haf­ten Glau­bens­prä­fek­ten Vic­tor Manu­el Fernán­dez. Wie­der­hol­te Annä­he­rungs­ver­su­che zwi­schen dem Vati­kan und der Pius­bru­der­schaft blie­ben bis­lang ohne end­gül­ti­gen Durchbruch.

Soll­te es tat­säch­lich zu neu­en uner­laub­ten Bischofs­wei­hen kom­men, könn­te dies die fra­gi­le Balan­ce end­gül­tig kip­pen, wie man­che Beob­ach­ter befürch­ten und eini­ge sogar erhof­fen, vor allem im pro­gres­si­ven Lager. Ein for­mel­les Schis­ma hät­te nicht nur kir­chen­recht­li­che, son­dern auch prak­ti­sche Fol­gen: etwa für die Gül­tig­keit von Sakra­men­ten, die Zuge­hö­rig­keit von Gläu­bi­gen und die welt­wei­te Stel­lung der Bruderschaft.

Der „Tag danach“, über den Dia­ne Mon­tagna berich­te­te, ist somit nicht nur eine juri­sti­sche Fra­ge, son­dern auch eine pasto­ra­le Her­aus­for­de­rung für die katho­li­sche Kir­che. Wäh­rend im Vati­kan offen­bar bereits an Sze­na­ri­en gear­bei­tet wird, bleibt abzu­war­ten, ob es tat­säch­lich zur Eska­la­ti­on kommt – oder ob in letz­ter Minu­te doch noch eine Eini­gung gelingt.

Sie­he zum The­ma auch: Bischofs­wei­hen ohne Man­dat und die offe­nen Lini­en eines alten Konflikts

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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