Die Spannungen zwischen dem Vatikan und der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) könnten in den kommenden Monaten einen neuen Höhepunkt erreichen. Hintergrund sind mögliche unerlaubte Bischofsweihen, die – sollte es dazu kommen – kirchenrechtlich schwerwiegende Konsequenzen bis hin zu einer formellen Schisma-Erklärung nach sich ziehen könnten. Berichten zufolge laufen im Vatikan bereits konkrete Vorbereitungen für genau dieses Szenario.
Im Zentrum steht der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Víctor Manuel Fernández. Er soll eine entsprechende Erklärung vorbereitet haben, die im Falle unerlaubter Bischofsweihen durch die Piusbruderschaft in Écône am 1. Juli veröffentlicht werden könnte. Die Weihe von Bischöfen ohne päpstliche Zustimmung gilt im katholischen Kirchenrecht als schwerer Akt des Ungehorsams und kann – allerdings erst seit Juni 1958 – automatisch die Exkommunikation nach sich ziehen.
Die Journalistin Diane Montagna berichtet unter Berufung auf den italienischen Vatikanisten Nico Spuntoni von konkreten Vorbereitungen im Vatikan. Spuntoni erklärte:
„Informierte Quellen haben mir bestätigt, daß das Dikasterium für die Glaubenslehre bereits auf ein Schisma-Szenario nach den wahrscheinlichen neuen Weihen vorbereitet ist.“
Zugleich betonte er, daß die Behörde in den bisherigen Verhandlungen zwar „nachsichtig“ gewesen sei, nun aber Anzeichen für eine „entschlossene“ Reaktion erkennbar seien.
Unklar bleibt bislang, wie weitreichend mögliche Sanktionen ausfallen würden. Spuntoni räumt ein:
„Ich weiß nicht, ob dies eine Strategie ist oder nicht. Meine Quellen haben mir nicht gesagt, ob sich die Exkommunikation nur auf die neuen Bischöfe oder auch auf andere erstrecken wird.“
Auch könne er „weder bestätigen noch dementieren, welche Gruppen letztlich von den Maßnahmen betroffen sein werden“.
Diese Unsicherheit betrifft insbesondere die Frage, ob sich eine mögliche Schisma-Erklärung ausschließlich auf die unmittelbar Beteiligten – also die weihenden und geweihten Bischöfe – beschränkt oder ob auch Priester der Bruderschaft sowie ihr nahestehende Gemeinschaften einbezogen würden. Historisch gesehen ist diese Frage nicht trivial: Nach den unerlaubten Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre im Jahr 1988 kam es zu Exkommunikationen, die jedoch später teilweise wieder aufgehoben wurden, ohne daß der kanonische Status der Priesterbruderschaft vollständig geklärt worden wäre.
Bemerkenswert ist, daß der Vatikan offenbar nicht nur juristisch, sondern auch pastoral reagiert. Laut Spuntoni gilt ein besonderes Augenmerk jenen Klerikern, die sich im Falle einer erneuten Eskalation von der Piusbruderschaft lösen könnten oder wollten. Das Dikasterium sei „besorgt um die pastorale Betreuung der Personen (also des Klerus), die mit der Bruderschaft verbunden sind und nicht die Absicht haben, nach einem neuen Bruch mit Rom in ihr zu verbleiben“. Dies deutet darauf hin, daß Rom parallel zu möglichen Strafmaßnahmen auch Integrationsangebote vorbereitet, wie dies schon unter Johannes Paul II. im Jahr 1988 der Fall war. Damals wurde als erster Schritt die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) kanonisch anerkannt. Die Rede ist noch heute von einem in jeder Hinsicht rekordverdächtigem Tempo.
Die Eile, mit der alle üblichen Hürden ausgeräumt wurden, war kirchenpolitisch motiviert. Die Gründer – Priester wie Seminaristen – der Petrusbruderschaft entstammten der Piusbruderschaft. Dies war auch deshalb unproblematisch, weil die Petrusbruderschaft bei ihrer Gründung die Konstitutionen der Piusbruderschaft nahezu unverändert übernahm. Was Erzbischof Marcel Lefebvre seit 1975 verweigert worden war, wurde jenen Klerikern, die sich 1988 von der Piusbruderschaft lossagten, gleichsam über Nacht gewährt.
Dies war für die Entstehung und Konsolidierung der Petrusbruderschaft förderlich und insgesamt auch für die weitere Entwicklung der Tradition von Bedeutung, da sich diese erstmals wieder innerhalb des kanonischen Rechts konstituieren konnte. Gleichwohl hatte dieser Vorgang einen deutlich kirchenpolitischen Beigeschmack, für den jedoch keiner der beiden Flügel der Tradition verantwortlich zu machen ist, wohl aber Rom in seiner damaligen Vorgehensweise und in dem Grunddilemma, die Kirchenkrise zugelassen und sogar provoziert zu haben, die erst zur gesonderten Konstituierung der Tradition geführt hatte.
Die FSSPX befindet sich noch heute, nach Jahrzehnten, in einem kirchenrechtlich irregulären Status: Sie erkennt den Papst an, lehnt jedoch einige zentrale Entwicklungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Nachkonzilszeit ab, insbesondere in Fragen der Liturgie und der Religionsfreiheit. Das Pontifikat von Papst Franziskus verlängerte die Liste der Entfremdungen und selbst Leo XIV, der regierende Papst, fügte aus Sicht der Piusbruderschaft bereits zweifelhafte Dokumente hinzu, konkret das marianische Dokument Mater populi fidelis des Glaubensdikasterium unter dem nicht minder zweifelhaften Glaubenspräfekten Victor Manuel Fernández. Wiederholte Annäherungsversuche zwischen dem Vatikan und der Piusbruderschaft blieben bislang ohne endgültigen Durchbruch.
Sollte es tatsächlich zu neuen unerlaubten Bischofsweihen kommen, könnte dies die fragile Balance endgültig kippen, wie manche Beobachter befürchten und einige sogar erhoffen, vor allem im progressiven Lager. Ein formelles Schisma hätte nicht nur kirchenrechtliche, sondern auch praktische Folgen: etwa für die Gültigkeit von Sakramenten, die Zugehörigkeit von Gläubigen und die weltweite Stellung der Bruderschaft.
Der „Tag danach“, über den Diane Montagna berichtete, ist somit nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine pastorale Herausforderung für die katholische Kirche. Während im Vatikan offenbar bereits an Szenarien gearbeitet wird, bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zur Eskalation kommt – oder ob in letzter Minute doch noch eine Einigung gelingt.
Siehe zum Thema auch: Bischofsweihen ohne Mandat und die offenen Linien eines alten Konflikts
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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