Von Caminante Wanderer*
Erste Neuerung
Es wird ein neuer Name eingeführt: Feierliche liturgische Handlung des Karfreitags, wobei die uralte Bezeichnung Messe der Vorgeweihten oder Feria sexta in Parasceve abgeschafft wird.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Die Bezeichnung „Vorgeweihte“ (missa præsanctificatorum) hob die Weihe der eucharistischen Gestalten hervor, die in einem vorhergehenden Gottesdienst erfolgt war, und stand in Verbindung mit dem eucharistischen Ritus. Dies war der Kommission – obwohl es in allen katholischen Riten existiert – besonders unangenehm, weshalb sie beschloß,
„die strukturelle Ausweitung des Mittelalters zu reduzieren, die sich in der sogenannten ‚Messe der Vorgeweihten‘ zeigte, und zu den strengen und reinen Linien einer großartigen allgemeinen Kommunion zurückzukehren“.
Zweite Neuerung
Auf dem Altar steht kein verhülltes Kreuz mehr.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das verhüllte Kreuz blieb an seinem Platz, nämlich auf dem entblößten Altar, umgeben von zwei Leuchtern.
Das Kruzifix war am ersten Passionssonntag verhüllt worden, damit es an seinem natürlichen Ort – also auf dem Altar – verbleibe und am Karfreitag, dem Tag des Triumphs des erlösenden Leidens, feierlich und öffentlich enthüllt werde. Mit der Reform wird das Kreuz am Gründonnerstagabend ohne jede Feierlichkeit zusammen mit den Altartüchern in die Sakristei gebracht. Es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet am wichtigsten Tag seiner Geschichte das Kreuz vom Altar abwesend ist.
Dritte Neuerung
Die Evangelienlesung unterscheidet sich nicht mehr von der Passionsgeschichte.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Evangelium wurde in einer anderen Weise gesungen als die Passion, wenn auch an diesem Trauertag ohne Weihrauch und Leuchter.
Vierte Neuerung
Die Altartücher sind zu Beginn der Feier nicht ausgebreitet, und ebenso trägt der Priester anfangs nicht die Kasel, sondern nur Albe und Stola.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Der Priester trug die schwarze Kasel und warf sich beim Erreichen des Altars nieder, während die Altardiener ein einziges Tuch über den entblößten Altar legten.
Daß der Priester die Kasel bei einem Ritus trug, der streng genommen keine Messe war, bezeugte das hohe Alter dieser Zelebration. Die Kommission behauptete einerseits, die Zeremonien des Karfreitags bestünden aus „Elementen, die seit der Antike im wesentlichen unverändert geblieben sind“, führte andererseits jedoch Änderungen ein, die die eucharistische Liturgie vom „ersten Teil der Liturgie, der Liturgie des Wortes“ trennten. Diese moderne Unterscheidung, die später in den Novus Ordo Missae Pauls VI. eingehen sollte, ist hier bereits vorhanden und sollte nach P. Carlo Braga dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Priester nur die Stola und nicht die Kasel trägt.
(Die Frage des Gebets für die Juden in den Großen Fürbitten, die philologische Präzisierungen erfordert, wird hier nicht behandelt.)
Fünfte Neuerung
Für das siebte Gebet der Großen Fürbitten wird die Bezeichnung „Pro unitate Ecclesiae“ eingeführt.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Gebet trug keinen so mehrdeutigen Titel.
Durch diese Ausdrucksweise wird die Vorstellung einer Kirche eingeführt, die ihre eigene soziale Einheit noch suche und noch nicht erreicht habe.
Die außerhalb der Kirche Stehenden sollen in Wirklichkeit zu ihr zurückkehren, zu einer bereits bestehenden Einheit, und sich nicht mit den Katholiken zusammenschließen, um erst eine noch nicht existierende Einheit zu schaffen. Nach P. Braga bestand das eigentliche Ziel der Kommission darin, bestimmte Formulierungen zu entfernen, die von durch den Teufel verführten Seelen und von der Bosheit der Häresie sprachen („animas diabolica fraude deceptas“ und „haeretica pravitate“) sowie jene, die die Rückkehr der Irrenden zur Wahrheit erbitten („errantium corda resipiscant, et ad veritatis tuae redeant unitatem“). Dieses Ziel konnte jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht werden.
Das Gebet lautete:
Allmächtiger, ewiger Gott, der du alle rettest [dem Heilswillen nach], und nicht willst, daß jemand zugrunde geht: schaue auf die Seelen, die durch die List des Teufels getäuscht sind, damit – nachdem jede häretische Verkehrtheit abgelegt ist – die Herzen der Irrenden zur Besinnung kommen und zur Einheit deiner Wahrheit zurückkehren. Durch unseren Herrn Jesus Christus …
Sechste Neuerung
Feierliche Prozession zur Rückführung des Kreuzes aus der Sakristei in die Kirche.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Kreuz blieb verhüllt auf dem Altar und wurde dort öffentlich enthüllt – an dem Ort, an dem es zwei Wochen lang verhüllt gestanden hatte.
In der Liturgie kehrt das, was in feierlicher Prozession hinausgetragen wird, auch in feierlicher Prozession zurück. Doch in der neuen Form wird das Kreuz am Gründonnerstagabend beim Entblößen des Altars nahezu heimlich entfernt. Der liturgische Sinn dieser Neuerung ist schwer nachvollziehbar. Vielleicht handelt es sich um den Versuch, einen in Jerusalem im 4./5. Jahrhundert bezeugten Ritus wiederherzustellen, wie ihn Egeria beschreibt:
„In Jerusalem erfolgte die Anbetung auf Golgotha“, und die spanische Pilgerin berichtet, daß „die Gemeinde sich früh am Morgen versammelte. Vor dem Bischof […] wurde das silberne Reliquiar mit den Kreuzreliquien getragen.“
Bemerkenswert ist, daß diese zweifelhafte Rekonstruktion nicht am Kalvarienberg oder in der jerusalemischen Liturgie der ersten Jahrhunderte erfolgt, sondern im Westen und in der römischen Liturgie.
Siebte Neuerung
Die Bedeutung der eucharistischen Prozession wird reduziert.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Allerheiligste Sakrament wurde in einer Prozession mit ähnlicher Feierlichkeit wie am Vortag zurückgeführt, und zwar durch den Zelebranten.
Die Kommission beschließt, die Prozession der Rückkehr des Leibes Christi auf eine nahezu private Form zu reduzieren. Das Allerheiligste war am Vortag feierlich zum Grab getragen worden (dies ist die Bezeichnung, die die gesamte christliche Tradition verwendet, sogar das Memoriale Rituum und die Kongregation der Riten), und es scheint logisch und liturgisch, daß es auf dieselbe Weise zurückkehrt. Sogar im Fall einer feierlichen Messe ist es der Diakon, der es zurückbringt, und nicht der Priester. Alles wirkt wie eine Verringerung der Ehren, die dem Allerheiligsten Sakrament erwiesen werden.
Achte Neuerung
Abschaffung der Inzensierung des Allerheiligsten.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Die konsekrierte Hostie wurde wie üblich inzensiert, nicht jedoch der Zelebrant. Die Zeichen der Trauer waren klar, erstreckten sich jedoch nicht auf das Allerheiligste.
Neunte Neuerung
Einführung des von den Gläubigen gemeinsam gesprochenen Vaterunsers.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Vaterunser wurde ausschließlich vom Priester gesprochen.
„Die pastorale Sorge um eine bewußte und tätige Teilnahme der christlichen Gemeinschaft“ steht bei der Neuerung im Vordergrund. Die Gläubigen sollen „wirkliche Akteure der Feier sein … und genau das forderten die Gläubigen, besonders jene, die für die neue Spiritualität empfänglich waren … Die Kommission hat die berechtigten Anliegen des Volkes Gottes gehört.“
Es wäre erst zu zeigen, daß diese Anliegen tatsächlich von den Gläubigen selbst und nicht von einer Gruppe avantgardistischer Liturgiker ausgingen. Ebenso wäre zu klären, was die Kommission unter „neuer Spiritualität“ verstand.
Zehnte Neuerung
Abschaffung des opferbezogenen Gebets während des Kommunionempfangs.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Gebet „Orate fratres ut meum ac vestrum sacrificium…“ wurde beibehalten, auch wenn die übliche Antwort am Karfreitag entfiel.
Es ist wahr, daß es an diesem Tag im strengen Sinn kein eucharistisches Opfer gibt; ebenso ist es jedoch wahr, daß der Empfang der am Vortag dargebrachten Opfergabe ein Teil des Opfers ist, wenn auch kein wesentlicher.
Elfte Neuerung
Abschaffung des Ritus der Vermischung eines Teils der konsekrierten Hostie mit dem Wein im Kelch.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Eine Partikel der am Vortag konsekrierten Hostie wird in den Wein gegeben, jedoch werden die Gebete, die sich auf den Empfang des Blutes beziehen, weggelassen.
Diese Praxis – die auch im Byzantinischen Ritus existiert – bewirkt selbstverständlich keine Konsekration des Weines und wurde von der Kirche auch nie so verstanden. Sie symbolisiert vielmehr die (nicht reale, sondern sinnbildliche) Wiedervereinigung von Leib und Blut Christi sowie die Einheit des mystischen Leibes im ewigen Leben. Die Protokolle der Kommission geben an, man habe diesen Ritus abgeschafft, weil angeblich seit dem Mittelalter der irrige Glaube bestanden habe, die Vermischung bewirke eine Art „sakramentale Osmose“. Dafür gibt es jedoch keinerlei Belege; eine solche Annahme würde im übrigen bedeuten, daß die römische Kirche jahrhundertelang eine irrige Praxis beibehalten hätte. Diese Argumentation ist im Kontext des in den 1950er Jahren verbreiteten positivistischen Rationalismus zu sehen.
Zwölfte Neuerung
Die Änderung der Zelebrationszeiten führte zu erheblichen pastoralen und liturgischen Problemen.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Die Messe der Vorgeweihten fand am Karfreitagvormittag statt.
Dies ermöglichte am Nachmittag zahlreiche Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit in der Kreuzverehrung: den Kreuzweg, die Predigt der Sieben Worte, die „Predigt der Einsamkeit“, die für die andalusische Karwoche typischen Prozessionen und viele weitere, die tief in den lokalen Traditionen verwurzelt waren. Die sogenannte „pastorale Reform“ war somit gerade nicht pastoral, da sie von Fachleuten ausging, die keinen wirklichen Kontakt zu Pfarreien und Volksfrömmigkeit hatten und diese oft gering schätzten und abwürgten.
Nach Ansicht der Reformer sei durch die traditionelle Praxis am Karfreitagnachmittag ein liturgisches Vakuum entstanden, das durch „Volksandachten“ gefüllt wurde. Um dies zu beheben, verlegte man die „liturgische Handlung“ auf 15 Uhr. Man versuchte, das vermeintliche „Problem“ der Volksfrömmigkeit durch die schlechteste pastorale Methode zu lösen: indem man diese Formen schlicht ignorierte und ihnen keinerlei Bedeutung beimaß.
*Caminante Wanderer ist ein argentinischer Philosoph und Blogger.
Bisher veröffentlichte Beiträge in der Reihe „Die Reform der Karwoche unter Pius XII.“:
- Die Karwoche als Sancta Sanctorum des liturgischen Jahres
- Die Reform der Karwoche unter Pius XII.
- Die Reform der Karwoche: Prolegomena
- Die Reform der Karwoche: der Palmsonntag
- Die Reform der Karwoche: vom Montag bis zum Gründonnerstag
- Die Reform der Karwoche: der Karfreitag
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: New Liturgical Movement (Screenshot)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar