Das neue Schreiben der Piusbruderschaft an Rom – eine kurze Analyse


Der Generalrat der Piusbruderschaft (im Bild) übermittelte am 18. Februar dem römischen Glaubenspräfekten ihr Antwortschreiben mit Anhängen
Der Generalrat der Piusbruderschaft (im Bild) übermittelte am 18. Februar dem römischen Glaubenspräfekten ihr Antwortschreiben mit Anhängen

Am 12. Febru­ar 2026 fand im Vati­kan ein theo­lo­gi­sches Gespräch statt zwi­schen Pater Davi­de Pagli­a­ra­ni, dem Gene­ral­obe­ren der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX), und Kar­di­nal Víc­tor Manu­el Fernán­dez, Prä­fekt des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re. Anlaß war die von der Bru­der­schaft ange­kün­dig­te Wei­he wei­te­rer Bischö­fe für den 1. Juli 2026. Roms depo­nier­te bei der Begeg­nung den Wunsch Roms, vor einer wei­te­ren Annä­he­rung einen struk­tu­rier­ten theo­lo­gi­schen Dia­log zu füh­ren. In die­sem Rah­men wur­de den Ver­tre­tern der Pius­bru­der­schaft vor­ge­schla­gen, einen Weg zur Erar­bei­tung der „not­wen­di­gen Min­dest­an­for­de­run­gen für die vol­le Gemein­schaft mit der katho­li­schen Kir­che“ ein­zu­schla­gen – ver­bun­den mit der Bedin­gung, die geplan­ten Bischofs­wei­hen vor­erst auszusetzen.

Auf Bit­te des Kar­di­nal­prä­fek­ten leg­te der Gene­ral­obe­re der Pius­bru­der­schaft die­sen Vor­schlag dem Gene­ral­rat vor und ließ ihn, wie es in der heu­ti­gen Stel­lung­nah­me heißt, gründ­lich prü­fen. Am 18. Febru­ar 2026, dem Ascher­mitt­woch, über­mit­tel­te Pater Pagli­a­ra­ni dem Glau­bens­prä­fek­ten eine schrift­li­che Ant­wort, unter­zeich­net von allen fünf Mit­glie­dern des Gene­ral­rats, zusam­men mit meh­re­ren Anhän­gen. Da die Ange­le­gen­heit öffent­lich bekannt gewor­den ist, ver­öf­fent­lich­te die Bru­der­schaft den voll­stän­di­gen Wort­laut die­ser Ant­wort ein­schließ­lich der Anhän­ge, um den Gläu­bi­gen eine „fun­dier­te Ein­sicht“ in ihre theo­lo­gi­schen Über­le­gun­gen zu geben.

Die strukturierte Antwort: Annahme, Kritik, theologische Positionen

In sei­nem Ant­wort­schrei­ben begrüßt Pater Pagli­a­ra­ni zunächst die Bereit­schaft Roms, ins Gespräch zu kom­men. Zugleich ver­weist er auf frü­he­re Initia­ti­ven der Pius­bru­der­schaft zur theo­lo­gi­schen Ver­stän­di­gung, nament­lich ein Schrei­ben von ihm selbst an Msgr. Gui­do Poz­zo vom 17. Janu­ar 2019, mit dem eben­falls ein inhalt­li­cher Dia­log ange­bo­ten wur­de, der jedoch – nach Ansicht der Bru­der­schaft – nicht ent­spre­chend auf­ge­grif­fen wurde.

Msgr. Poz­zo war von 2009 bis Anfang 2019 Sekre­tär der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei und lei­te­te unter Papst Bene­dikt XVI. die Gesprä­che zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Pius­bru­der­schaft. Zwei Tage nach Pagli­a­ra­nis-Schrei­ben löste Papst Fran­zis­kus die 1988 von Papst Johan­nes Paul II. für die Gemein­schaf­ten der Tra­di­ti­on errich­te­te Päpst­li­che Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei auf. Msgr. Poz­zo wur­de sei­ner bis­he­ri­gen Auf­ga­ben ent­bun­den und zum Mit­glied der Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­se ernannt, also einem ganz ande­ren Bereich zugewiesen.

Die Bru­der­schaft bekräf­tigt in ihrem neu­en Schrei­ben, daß sie den Dia­log über die Glau­bens­wahr­hei­ten grund­sätz­lich für not­wen­dig hält. Gleich­zei­tig macht sie aber deut­lich, daß sie den vor­ge­schla­ge­nen Dia­log­pro­zeß in sei­ner jet­zi­gen Form nicht anneh­men kann. Als Grün­de dafür wer­den genannt:

  • Tie­fe lehr­mä­ßi­ge Dif­fe­ren­zen: Die Pius­bru­der­schaft argu­men­tiert, daß die von den römi­schen Dik­aste­ri­en vor­ge­brach­ten „Min­dest­an­for­de­run­gen“ nicht nur metho­disch, son­dern auch inhalt­lich in Fra­gen rei­chen, die ihrer Über­zeu­gung nach mit katho­li­scher Glau­bens­leh­re und Tra­di­ti­on unver­ein­bar sind. Nach ihrem Ver­ständ­nis kön­nen bestimm­te nach­kon­zi­lia­re Lehr­si­tua­tio­nen nicht durch einen blo­ßen metho­di­schen Dia­log „über­brückt“ wer­den, ohne wesent­li­che Prin­zi­pi­en der katho­li­schen Leh­re zu relativieren.
  • Ver­ständ­nis von Lehr­amt und Auto­ri­tät: Die Bru­der­schaft ver­weist dar­auf, daß das katho­li­sche Lehr­amt nicht zur Dis­po­si­ti­on eines „gemein­sa­men Dis­kur­ses“ gestellt wer­den kann, in dem Kri­te­ri­en der kirch­li­chen Gemein­schaft neu ver­han­delt wür­den. Sie sieht viel­mehr die Auto­ri­tät des Pap­stes und der Lehr­ver­kün­di­gung als bin­dend an, zugleich aber in Fra­gen nach dem Umfang der Nach­kon­zil­s­in­ter­pre­ta­ti­on eine kla­re und ein­deu­ti­ge Klä­rung erforderlich.
  • Zeit­li­che und situa­ti­ve Umstän­de: Die Bru­der­schaft äußert, daß der Dia­log­vor­schlag des Dik­aste­ri­ums erst nach der öffent­li­chen Ankün­di­gung der Bischofs­wei­hen gemacht wur­de, was ihrer Ansicht nach eine „Reak­ti­vie­rung“ bis­he­ri­ger Bemü­hun­gen unter ver­än­der­ten Vor­aus­set­zun­gen bedeu­tet, ohne daß die tie­fe­ren theo­lo­gi­schen Fra­gen zuvor geklärt wor­den wären.

Wichtige Anhangsdokumente: Historische und theologische Kontextualisierung

Anhang I: Schreiben an Msgr. Pozzo (17. Januar 2019)

Im Schrei­ben vom 17. Janu­ar 2019 leg­te Pater Pagli­a­ra­ni gegen­über Msgr. Poz­zo die grund­le­gen­den Vor­be­hal­te der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. dar.
Er beton­te, daß eine kir­chen­recht­li­che Lösung ohne vor­he­ri­ge lehr­mä­ßi­ge Klä­rung nicht trag­fä­hig sei.
Im Mit­tel­punkt ste­hen Dif­fe­ren­zen hin­sicht­lich der Auto­ri­tät und Aus­le­gung des Zwei­tes Vati­ka­ni­sches Kon­zil.
Beson­ders pro­ble­ma­tisch erscheint der gefor­der­te „reli­giö­se Gehor­sam“ gegen­über nicht defi­ni­tiv vor­ge­leg­ten Lehr­aus­sa­gen.
Die Bru­der­schaft sieht hier Span­nun­gen zur bestän­di­gen Tra­di­ti­on der Kir­che.
Sie for­der­te daher eine ehr­li­che theo­lo­gi­sche Aus­ein­an­der­set­zung über Reli­gi­ons­frei­heit, Öku­me­ne und kirch­li­ches Lehr­amt.
Ein prak­ti­sches Abkom­men ohne Klä­rung die­ser Punk­te wür­de die Gewis­sens­fra­ge nicht lösen.
Ziel müs­se die vol­le Ein­heit im über­lie­fer­ten Glau­ben sein.
Pater Pagli­a­ra­ni bekräf­tig­te die Bereit­schaft zum Dia­log, jedoch ohne Preis­ga­be der Tra­di­ti­on.
Das Schrei­ben unter­streicht somit den Vor­rang der Glau­bens­wahr­heit vor struk­tu­rel­len Vereinbarungen.

Anhang II: „Weihe und Jurisdiktion: Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas“ (4. Februar 2026)

Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. wehrt sich mit die­ser Erklä­rung gegen die Behaup­tung, daß geplan­te Bischofs­wei­hen ohne päpst­li­chen Auf­trag auto­ma­tisch ein Schis­ma dar­stel­len. Sie beruft sich dabei auf die über­lie­fer­te theo­lo­gisch-kano­ni­sche Leh­re, wonach Wei­he (Ordo­ge­walt) und Juris­dik­ti­on (Lei­tungs­ge­walt) unter­schie­den wer­den müs­sen, und nicht jede Wei­he zugleich Juris­dik­ti­on verleiht.

Nach klas­si­scher Tra­di­ti­on und kirch­li­cher Leh­re wird die Juris­dik­ti­ons­ge­walt nicht durch die Wei­he allein, son­dern durch die aus­drück­li­che Zuwei­sung des Pap­stes ver­lie­hen. Daher folgt, so der Text, nicht jede Bischofs­wei­he ohne Man­dat auto­ma­tisch einem schis­ma­ti­schen Akt, wenn kei­ne Absicht besteht, die Juris­dik­ti­on eigen­stän­dig anzu­neh­men oder zu beanspruchen.

Die Bru­der­schaft beruft sich auf Aus­sa­gen frü­he­rer Päp­ste wie Pius XII., wonach die kirch­li­che Lei­tungs­ge­walt unmit­tel­bar vom Papst über­tra­gen wird und nicht allein aus der sakra­men­ta­len Wei­he hervorgeht.

Dar­aus schließt die FSSPX, daß Bischö­fe, die ihr zur Fort­füh­rung des prie­ster­li­chen Dien­stes die­nen sol­len, kei­ne Juris­dik­ti­on gegen den Wil­len des Pap­stes an sich rei­ßen und somit nicht auto­ma­tisch schis­ma­tisch han­deln würden.

Zugleich wird betont, daß die­se theo­lo­gi­sche Unter­schei­dung ent­schei­dend sei, um die kirch­li­che Gemein­schaft und den tra­di­tio­nel­len Glau­ben zu wah­ren, ohne die Schuld eines Schis­mas zu akzeptieren.

Anhang III: Schreiben von Kardinal Gerhard Müller an Msgr. Fellay (6. Juni 2017)

Im Auf­trag von Papst Fran­zis­kus liste­te Kar­di­nal Mül­ler drei unum­gäng­li­che Bedin­gun­gen auf, die sei­ner Ansicht nach erfüllt sein müß­ten, bevor die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. in vol­le kirch­li­che Gemein­schaft mit Rom auf­ge­nom­men wer­den kann.

  • Die Auf­li­stung ver­langt erstens, daß die Mit­glie­der der Bru­der­schaft die Pro­fes­sio fidei von 1988 anneh­men, nicht nur jene von 1962.
  • Zwei­tens müs­se die vor­ge­schla­ge­ne dok­tri­nel­le Erklä­rung aus­drück­lich die Leh­ren des Zwei­tes Vati­ka­ni­sches Kon­zil und der nach­kon­zi­lia­ren Zeit aner­ken­nen und die­sen den gebüh­ren­den Grad der Zustim­mung geben.
  • Drit­tens sei von der Bru­der­schaft die Aner­ken­nung nicht nur der Gül­tig­keit, son­dern auch der Recht­mä­ßig­keit der Mes­se und der Sakra­men­te nach den lit­ur­gi­schen Büchern nach dem Kon­zil zu verlangen.

Mül­ler prä­sen­tiert die­se Bedin­gun­gen als con­di­tio sine qua non für jede dau­er­haf­te kirch­li­che Aner­ken­nung, unab­hän­gig von der gewähl­ten kir­chen­recht­li­chen Form.

Der Brief wie­der­holt im wesent­li­chen For­de­run­gen, die bereits in frü­he­ren Dia­log­pha­sen – etwa 2012 – erho­ben wor­den waren.

Aus tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ner Per­spek­ti­ve erschei­nen die­se Bedin­gun­gen als eine For­de­rung zur Akzep­tanz der nach­kon­zi­lia­ren Ent­wick­lun­gen, die von der Bru­der­schaft kri­tisch gese­hen werden.

Der Text war Teil der dama­li­gen Ver­hand­lun­gen über eine mög­li­che kirch­li­che Lösung, blieb aber umstrit­ten und wur­de von der Bru­der­schaft nicht akzeptiert.

Die­ses Schrei­ben zeigt, daß zu einem frü­he­ren Zeit­punkt sei­tens Roms bereits kon­kre­te theo­lo­gi­schen Vor­ga­ben gemacht wur­den, deren Inhal­te die Bru­der­schaft als nicht ver­ein­bar mit ihrer Gewis­sens­ver­pflich­tung gegen­über der über­lie­fer­ten Leh­re ansieht. Daher zählt die­ses Doku­ment zu den wich­tig­sten histo­ri­schen Kon­tex­ten, auf die sich die Ant­wort der Pius­bru­der­schaft stützt.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Ant­wort der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. an Rom ist geprägt von einer tie­fen theo­lo­gi­schen und kir­chen­ge­schicht­li­chen Refle­xi­on. Die Bru­der­schaft bekräf­tigt ihre Bereit­schaft zum Dia­log, geht aber auf den kon­kre­ten Vor­schlag des Dik­aste­ri­ums nicht in der vom Vati­kan vor­ge­se­he­nen Form ein. Sie legt dar, daß grund­le­gen­de lehr­mä­ßi­ge Fra­gen zunächst geklärt wer­den müs­sen, bevor eine kano­ni­sche oder struk­tu­rel­le Lösung rea­li­stisch und theo­lo­gisch ver­tret­bar ist.

Am Ende des Doku­ments schreibt Pater Pagli­a­ra­ni mit Blick auf die ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen am kom­men­den 1. Juli:

„Ich erbit­te beson­ders für Sie den Hei­li­gen Geist und – fas­sen Sie es nicht als Pro­vo­ka­ti­on auf – die Für­spra­che sei­ner hei­lig­sten Braut, der Mitt­le­rin aller Gnaden.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: fsspx​.news (Screen­shot)

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