Portugal legalisiert die Euthanasie

Linke Lebensfeindlichkeit


Im vierten Anlauf ist der linken portugiesischen Parlamentsmehrheit die Legalisierung der Euthanasie gelungen.
Im vierten Anlauf ist der linken portugiesischen Parlamentsmehrheit die Legalisierung der Euthanasie gelungen.

„Heu­te bin ich sehr trau­rig, weil in dem Land, in dem die Jung­frau Maria erschie­nen ist, ein Gesetz zur Tötung erlas­sen wird, ein wei­te­rer Schritt in der lan­gen Liste der Län­der mit Euthanasie.“

Anzei­ge

Mit die­sen Wor­ten kom­men­tier­te Papst Fran­zis­kus am 13. Mai in der Aula Paul VI. vor den Teil­neh­mern der Gene­ral­ver­samm­lung der Unión Mun­di­al de Orga­ni­zacio­nes Feme­ni­nas Cató­li­cas (UMOFC) die Nach­richt, daß das por­tu­gie­si­sche Par­la­ment am Vor­tag mit abso­lu­ter Mehr­heit für das Gesetz zur Eutha­na­sie-Lega­li­sie­rung gestimmt hatte.

Die Por­tu­gie­si­sche Bischofs­kon­fe­renz, die seit 2020 vom der­zei­ti­gen Bischof von Lei­ria-Fati­ma, Mon­si­gno­re José Orn­elas Car­val­ho, gelei­tet wird, hat­te sich bereits in der Ver­gan­gen­heit gegen den staat­lich legi­ti­mier­ten Selbst­mord auf Kosten der All­ge­mein­heit von „Men­schen in gro­ßem Leid und mit unheil­ba­ren Krank­hei­ten“ aus­ge­spro­chen und die Pflicht bekräf­tigt, unschul­di­ge Men­schen­le­ben auch im Moment des natür­li­chen Ver­falls und der schwer­sten Krank­heit zu schüt­zen. In den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren wur­de das Eutha­na­sie­ge­setz nicht weni­ger als vier­mal hin­ter­ein­an­der ver­ab­schie­det, wobei es drei­mal von Staats­prä­si­dent Mar­ce­lo Rebe­lo de Sou­sa wegen Text­un­klar­hei­ten abge­lehnt und an den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wei­ter­ge­lei­tet wur­de. Nun aber ist der Staats­chef auf­grund einer aus­drück­li­chen Bestim­mung der Ver­fas­sung ver­pflich­tet, das Gesetz inner­halb von acht Tagen nach sei­ner Ver­ab­schie­dung zu unter­zeich­nen, ohne daß er erneut ein Veto ein­le­gen kann.

In einer christ­li­chen Les­art der Geschich­te läßt es einen sicher­lich nicht gleich­gül­tig, daß die mit abso­lu­ter Mehr­heit regie­ren­de Sozia­li­sti­sche Par­tei Lusi­ta­ni­ens unter der Füh­rung von Anto­nio Costa aus­ge­rech­net am Vor­abend des Geden­kens an die im Hei­lig­tum Cova da Iria ver­ehr­te Jung­frau das Gesetz zur Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Eutha­na­sie ver­ab­schie­den woll­te. Bei den jüng­sten Par­la­ments­wah­len 2022 erziel­te der Part­ido Socia­li­sta eine „bul­ga­ri­sche Mehr­heit“ von 41 Pro­zent der Stim­men, mit denen er jedoch 52 Pro­zent der Par­la­ments­sit­ze erhielt.

Neben den SP-Abge­ord­ne­ten haben auch die Mar­xi­sten vom Links­block BE, die Libe­ra­le Initia­ti­ve, die öko­so­zia­li­sti­sche Bewe­gung PAN und die links­grü­ne Par­tei Liv­re das Eutha­na­sie­ge­setz unter­stützt. Die­se Par­tei­en zusam­men erziel­ten im Vor­jahr 53,5 Pro­zent der Wäh­ler­stim­men. Auch sie­ben Abge­ord­ne­te der Sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Par­tei (PSD) der bür­ger­li­chen Volks­par­tei, deren Vor­sit­zen­der das amtie­ren­de Staats­ober­haupt von 1996 bis 1999 war, tru­gen zur end­gül­ti­gen Ver­ab­schie­dung des Geset­zes bei, die mit 129 Ja-Stim­men gegen 81 Nein-Stim­men und einer Ent­hal­tung (vom PSD) erfolg­te. Geschlos­sen gegen das Gesetz stimm­te die rechts­ge­rich­te­te Oppo­si­ti­ons­par­tei Che­ga! (Genug!), deren Vor­sit­zen­der André Ven­tura sich bereits in der Ver­gan­gen­heit gegen das Gesetz aus­ge­spro­chen hatte.

Das soeben ver­ab­schie­de­te Gesetz sieht die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Bei­hil­fe zum Selbst­mord für voll­jäh­ri­ge, ein­sichts­fä­hi­ge und wil­lens­star­ke Per­so­nen vor, die an Krank­hei­ten oder Ver­let­zun­gen lei­den, „die auf eine schwe­re und unheil­ba­re Krank­heit oder eine end­gül­ti­ge Ver­let­zung von extre­mer Schwe­re, gro­ßer Inten­si­tät, anhal­tend, kon­ti­nu­ier­lich oder dau­er­haft zurück­zu­füh­ren sind und von der Per­son selbst als uner­träg­lich ange­se­hen wer­den“. Das Gesetz sieht außer­dem vor, daß ab dem Zeit­punkt, an dem ein Antrag auf Selbst­mord gestellt wird, min­de­stens zwei Mona­te ver­ge­hen müs­sen, in denen eine Nach­be­ob­ach­tungs­pha­se über den psy­chi­schen Zustand der Per­son obli­ga­to­risch ist.

Die Bei­hil­fe zum Selbst­mord ist nur dann zuläs­sig, wenn der Antrag­stel­ler kör­per­lich nicht in der Lage ist, sich das töd­li­che Medi­ka­ment zu ver­ab­rei­chen (der Unter­schied zwi­schen Bei­hil­fe zum Sui­zid und Eutha­na­sie besteht dar­in, daß sich im ersten Fall der Pati­ent das „töd­li­che Medi­ka­ment“ selbst ver­ab­reicht, wäh­rend im zwei­ten Fall die Inter­ven­ti­on eines „Arz­tes“ erfor­der­lich ist). Wohin das führt, zeigt aller­dings die Eutha­na­sie­ge­setz­ge­bung in Hol­land und Belgien.

In die­sem Zusam­men­hang hat­te Prä­si­dent Rebe­lo de Sou­sa in der Ver­gan­gen­heit auch gefor­dert, daß fest­ge­legt wer­den soll­te, wer die kör­per­li­che Unfä­hig­keit des Pati­en­ten zur Aus­übung der Bei­hil­fe zum Selbst­mord beschei­ni­gen soll­te, aber die gewünsch­te Ände­rung wur­de nicht akzep­tiert und nicht in den Text des soeben ver­ab­schie­de­ten Geset­zes auf­ge­nom­men, was einen Kon­flikt zwi­schen zwei Ver­fas­sungs­or­gan­gen bedeu­tet, was bis­her aber kaum Beach­tung fand. Das Gesetz ermög­licht den Zugang zur Ster­be­hil­fe nur für Per­so­nen mit Wohn­sitz in Por­tu­gal, nicht aber für Ausländer.

Text: Andre­as Becker
Bild: Wiki­com­mons

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!