Portugal legalisiert die Euthanasie

Linke Lebensfeindlichkeit


Im vierten Anlauf ist der linken portugiesischen Parlamentsmehrheit die Legalisierung der Euthanasie gelungen.
Im vierten Anlauf ist der linken portugiesischen Parlamentsmehrheit die Legalisierung der Euthanasie gelungen.

„Heu­te bin ich sehr trau­rig, weil in dem Land, in dem die Jung­frau Maria erschie­nen ist, ein Gesetz zur Tötung erlas­sen wird, ein wei­te­rer Schritt in der lan­gen Liste der Län­der mit Euthanasie.“

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Mit die­sen Wor­ten kom­men­tier­te Papst Fran­zis­kus am 13. Mai in der Aula Paul VI. vor den Teil­neh­mern der Gene­ral­ver­samm­lung der Unión Mun­di­al de Orga­ni­zacio­nes Feme­ni­nas Cató­li­cas (UMOFC) die Nach­richt, daß das por­tu­gie­si­sche Par­la­ment am Vor­tag mit abso­lu­ter Mehr­heit für das Gesetz zur Eutha­na­sie-Lega­li­sie­rung gestimmt hatte.

Die Por­tu­gie­si­sche Bischofs­kon­fe­renz, die seit 2020 vom der­zei­ti­gen Bischof von Lei­ria-Fati­ma, Mon­si­gno­re José Orn­elas Car­val­ho, gelei­tet wird, hat­te sich bereits in der Ver­gan­gen­heit gegen den staat­lich legi­ti­mier­ten Selbst­mord auf Kosten der All­ge­mein­heit von „Men­schen in gro­ßem Leid und mit unheil­ba­ren Krank­hei­ten“ aus­ge­spro­chen und die Pflicht bekräf­tigt, unschul­di­ge Men­schen­le­ben auch im Moment des natür­li­chen Ver­falls und der schwer­sten Krank­heit zu schüt­zen. In den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren wur­de das Eutha­na­sie­ge­setz nicht weni­ger als vier­mal hin­ter­ein­an­der ver­ab­schie­det, wobei es drei­mal von Staats­prä­si­dent Mar­ce­lo Rebe­lo de Sou­sa wegen Text­un­klar­hei­ten abge­lehnt und an den Ver­fas­sungs­ge­richts­hof wei­ter­ge­lei­tet wur­de. Nun aber ist der Staats­chef auf­grund einer aus­drück­li­chen Bestim­mung der Ver­fas­sung ver­pflich­tet, das Gesetz inner­halb von acht Tagen nach sei­ner Ver­ab­schie­dung zu unter­zeich­nen, ohne daß er erneut ein Veto ein­le­gen kann.

In einer christ­li­chen Les­art der Geschich­te läßt es einen sicher­lich nicht gleich­gül­tig, daß die mit abso­lu­ter Mehr­heit regie­ren­de Sozia­li­sti­sche Par­tei Lusi­ta­ni­ens unter der Füh­rung von Anto­nio Costa aus­ge­rech­net am Vor­abend des Geden­kens an die im Hei­lig­tum Cova da Iria ver­ehr­te Jung­frau das Gesetz zur Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Eutha­na­sie ver­ab­schie­den woll­te. Bei den jüng­sten Par­la­ments­wah­len 2022 erziel­te der Part­ido Socia­li­sta eine „bul­ga­ri­sche Mehr­heit“ von 41 Pro­zent der Stim­men, mit denen er jedoch 52 Pro­zent der Par­la­ments­sit­ze erhielt.

Neben den SP-Abge­ord­ne­ten haben auch die Mar­xi­sten vom Links­block BE, die Libe­ra­le Initia­ti­ve, die öko­so­zia­li­sti­sche Bewe­gung PAN und die links­grü­ne Par­tei Liv­re das Eutha­na­sie­ge­setz unter­stützt. Die­se Par­tei­en zusam­men erziel­ten im Vor­jahr 53,5 Pro­zent der Wäh­ler­stim­men. Auch sie­ben Abge­ord­ne­te der Sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Par­tei (PSD) der bür­ger­li­chen Volks­par­tei, deren Vor­sit­zen­der das amtie­ren­de Staats­ober­haupt von 1996 bis 1999 war, tru­gen zur end­gül­ti­gen Ver­ab­schie­dung des Geset­zes bei, die mit 129 Ja-Stim­men gegen 81 Nein-Stim­men und einer Ent­hal­tung (vom PSD) erfolg­te. Geschlos­sen gegen das Gesetz stimm­te die rechts­ge­rich­te­te Oppo­si­ti­ons­par­tei Che­ga! (Genug!), deren Vor­sit­zen­der André Ven­tura sich bereits in der Ver­gan­gen­heit gegen das Gesetz aus­ge­spro­chen hatte.

Das soeben ver­ab­schie­de­te Gesetz sieht die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Bei­hil­fe zum Selbst­mord für voll­jäh­ri­ge, ein­sichts­fä­hi­ge und wil­lens­star­ke Per­so­nen vor, die an Krank­hei­ten oder Ver­let­zun­gen lei­den, „die auf eine schwe­re und unheil­ba­re Krank­heit oder eine end­gül­ti­ge Ver­let­zung von extre­mer Schwe­re, gro­ßer Inten­si­tät, anhal­tend, kon­ti­nu­ier­lich oder dau­er­haft zurück­zu­füh­ren sind und von der Per­son selbst als uner­träg­lich ange­se­hen wer­den“. Das Gesetz sieht außer­dem vor, daß ab dem Zeit­punkt, an dem ein Antrag auf Selbst­mord gestellt wird, min­de­stens zwei Mona­te ver­ge­hen müs­sen, in denen eine Nach­be­ob­ach­tungs­pha­se über den psy­chi­schen Zustand der Per­son obli­ga­to­risch ist.

Die Bei­hil­fe zum Selbst­mord ist nur dann zuläs­sig, wenn der Antrag­stel­ler kör­per­lich nicht in der Lage ist, sich das töd­li­che Medi­ka­ment zu ver­ab­rei­chen (der Unter­schied zwi­schen Bei­hil­fe zum Sui­zid und Eutha­na­sie besteht dar­in, daß sich im ersten Fall der Pati­ent das „töd­li­che Medi­ka­ment“ selbst ver­ab­reicht, wäh­rend im zwei­ten Fall die Inter­ven­ti­on eines „Arz­tes“ erfor­der­lich ist). Wohin das führt, zeigt aller­dings die Eutha­na­sie­ge­setz­ge­bung in Hol­land und Belgien.

In die­sem Zusam­men­hang hat­te Prä­si­dent Rebe­lo de Sou­sa in der Ver­gan­gen­heit auch gefor­dert, daß fest­ge­legt wer­den soll­te, wer die kör­per­li­che Unfä­hig­keit des Pati­en­ten zur Aus­übung der Bei­hil­fe zum Selbst­mord beschei­ni­gen soll­te, aber die gewünsch­te Ände­rung wur­de nicht akzep­tiert und nicht in den Text des soeben ver­ab­schie­de­ten Geset­zes auf­ge­nom­men, was einen Kon­flikt zwi­schen zwei Ver­fas­sungs­or­gan­gen bedeu­tet, was bis­her aber kaum Beach­tung fand. Das Gesetz ermög­licht den Zugang zur Ster­be­hil­fe nur für Per­so­nen mit Wohn­sitz in Por­tu­gal, nicht aber für Ausländer.

Text: Andre­as Becker
Bild: Wiki­com­mons

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1 Kommentar

  1. Die gan­ze Betrach­tung der Eutha­na­sie steht und fällt mit der Fra­ge der Wie­der­ge­burt. Wer­den Men­schen wiedergeboren? 

    Die Bibel hat dazu kei­nen nach­drück­li­chen Stand­punkt. Es gibt Stel­len, die auf eine Wie­der­ge­burt deu­ten. Ande­rer­seits gibt es kei­ne ein­deu­ti­ge Ableh­nung der Wie­der­ge­burt in der hei­li­gen Schrift. Das soll dann so sein. Wir sind zu die­sem Zeit­punkt frei, wie wir in die­ser Fra­ge stehen. 

    Es gibt Kul­tur­be­rei­che auf der Erde, wie zB. in Indi­en, wo Wie­der­ge­burt all­ge­mein aner­kannt ist. In Euro­pa ist die Ansicht geteilt. Die mei­sten gehen von einem ein­ma­li­gen Erden­le­ben aus. 

    Aus dem Stand­punkt der Wie­der­ge­burt erge­ben sich Ansät­ze. Der ein­fach­ste wäre, es wird etwas in das näch­ste Leben mit­ge­nom­men. Wenn ein Mensch sich selbst tötet, nichts ande­res ist ja Eutha­na­sie, dann nimmt er die­ses mit in ein näch­stes Leben. Es ist eine Bela­stung. Wei­tet man die Fra­ge­stel­lung auf das orga­ni­sche aus, dann könn­te es sein, dass eine Gesun­dung nicht nur auf die­ses Leben beschränkt ist, son­dern im näch­sten Leben abge­schlos­sen wird. Wer jetzt an einer unheil­ba­ren Krank­heit stirbt, braucht viel­leicht den Weg durch das Jen­seits, damit er im näch­sten Leben gesund sein kann. Eine gewalt­sa­me Tötung unter­bricht die Gesundung. 

    Das christ­li­che Abend­land hat eine ein­zi­ge Phi­lo­so­phie, den Idea­lis­mus, dem in der Welt der Athe­is­mus ent­ge­gen­steht. Der Kern­satz des Idea­lis­mus ist, der Geist ist zuerst da. Aus dem Geist kommt das Leben. Da der Mensch als Eben­bild des Schöp­fers geschaf­fen ist, muss er auch des­sen Eigen­schaf­ten in sich haben. Eine Eigen­schaft wäre, aus dem Geist auf das Leben einzuwirken. 

    Aus­ge­hend von dem Gedan­ken der Wie­der­ge­burt wäre das, der Mensch wirkt sel­ber auch auf sein orga­ni­sches Erschei­nungs­bild im näch­sten Leben ein. Wenn nun ein Mensch sich sel­ber tötet, erscheint im näch­sten Leben ein gei­stig in die­ser Hin­sicht bela­ste­ter Aus­druck, der auf die Gesund­heit des Lebens ein­wirkt. Der Arzt, der Eutha­na­sie macht, heilt nicht, son­dern schä­digt einen gesun­den Kör­per für das näch­ste Leben. 

    Ein Blick auf die ganz­heit­li­che Medi­zin in Chi­na oder Tibet zeigt, dass deren gesam­tes System in Rich­tung einer Gesun­dung auch über den Tod und das Jen­seits hin­aus aus­ge­rich­tet ist. Des­halb kennt die fern­öst­li­che Medi­zin auch kei­ne gewalt­sa­men Metho­den, einen Men­schen am Leben zu erhal­ten wie zum Bei­spiel die Inten­siv­me­di­zin. Und erst die­se Gewalt­me­tho­den schaf­fen Zwangs­la­gen eines nicht lebens­fä­hi­gen Pati­en­ten. „Was machen wir mit dem?“ 

    Der Kreis schließt sich beim Blick auf die Befür­wor­ter der Eutha­na­sie, die unchrist­lich und athe­istisch moti­viert sind. Sie, die abstrei­ten, dass der Geist vor dem Leben steht, wol­len Selbst­tö­tung ermög­li­chen. Vom katho­li­schen Stand­punkt grei­fen Sie gegen das Wir­ken Got­tes ein. Unter Annah­me einer Wie­der­ge­burt auch in das Wir­ken des Pati­en­ten selbst auf das Leben.

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