Die jüngsten Äußerungen von Kardinalstaatssekretärs Pietro Parolin zur Lage der Kirche in der Volksrepublik China geben Anlaß zu ernster Besorgnis – und werfen grundlegende Fragen nach dem katholischen Kirchenverständnis auf. In einem Interview mit der italienischen Zeitschrift Dialoghi der Katholischen Aktion verteidigt Kardinal Parolin den bergoglianisschen Kurs der vatikanischen China-Politik und betont dabei vor allem einen Punkt: die formale Einheit mit dem Papst.
Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist der Vergleich mit der vatikanischen Ostpolitik unter Kardinal Agostino Casaroli, der die dieser selbst als „Martirio della pazienza“, als „Martyrium der Geduld“, bezeichnet hatte. Parolin greift dieses Bild ausdrücklich auf und bejaht, daß es auch auf die heutigen Beziehungen zur Volksrepublik China zutreffe – ja sogar darüber hinaus. Trotz aller Schwierigkeiten halte der Heilige Stuhl am Dialog fest.
Die sogenannte Ostpolitik galt während des Kalten Krieges in den 1960er und 70er Jahren als Kursänderung des Vatikans in seiner Haltung gegenüber dem kommunistischen Ostblock. Sie begann unter Johannes XXIII. und wurde unter Paul VI. systematisch ausgebaut.
Im Zentrum der „neuen Ostpolitik“ steht das 2018 geschlossene provisorische Geheimabkommen zwischen dem Vatikan und der kommunistischen Volksrepublik China über Bischofsernennungen. Parolin bemüht sich, dessen Charakter einzuordnen: Es handle sich „nicht um ein Konkordat“ und auch nicht um ein politisch-diplomatisches Abkommen, sondern ausschließlich um eine Regelung des Bischofsernennungsverfahrens. Entscheidend sei aus katholischer Sicht etwas anderes, so der Kardinal: „Für einen Christen, für einen Katholiken, ist die Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri wesentlich, nicht optional.“ Daraus folgert er: „Die Tatsache, daß heute alle Bischöfe in China in Gemeinschaft mit dem Papst stehen, ist grundlegend.“
Durch das Geheimabkommen erkannte der Heilige Stuhl sämtliche schismatischen, vom kommunistischen Regime ernannten Bischöfe an und bestätigte sie als reguläre Diözesanbischöfe. Damit wurde die von der Kommunistischen Partei Chinas Ende der 1950er Jahre erzwungene Abspaltung der offiziellen katholischen Kirche von Rom einseitig für überwunden erklärt. Eine entsprechende Stellungnahme der chinesischen Regierung steht bis heute aus; vielmehr setzt sie ihre eigenmächtigen Bischofsernennungen fort, die seit Papst Franziskus jeweils nachträglich von Rom bestätigt werden, wohlwissend, daß Peking keine oberte Loyalität gegenüber dem Papst anerkennt, sondern bedingungslose Loyalität gegenüber der KPCh verlangt.
Kritiker werten das Geheimabkommen als einen vollständigen Erfolg für das Regime in Peking und sprechen von einer faktischen Unterwerfung der Kirche. Diese habe im Zuge der einseitigen Vereinbarung die seit rund siebzig Jahren standhafte, romtreue Untergrundkirche dem staatlichen Zugriff preisgegeben.
Gerade die nun von Kardinalstaatssekretär Parolin betonte Gewichtung wirft Fragen auf. Denn sie scheint – zumindest implizit – nahezulegen, daß andere Kriterien, etwa die unverkürzte Bewahrung und Verkündigung des katholischen Glaubens, gegenüber der formalen kirchenrechtlichen Einheit zurücktreten könnten. Gleiches gilt für eine im Grunde inakzeptable Einschränkung der kirchlichen Eigenständigkeit, wenn ein Staat aus eigener Machtvollkommenheit sich anmaßt, die Bischöfe zu bestimmen.
Kritiker sehen in Parolins Darlegung eine problematische Verkürzung: Wenn Bischöfe unter staatlichem Druck stehen, sich politischen Vorgaben zu unterwerfen, ideologische Programme mitzutragen oder sich Organisationen anzuschließen, die ausdrücklich Loyalität gegenüber der atheistischen politischen Führung einfordern, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Substanz dieser „Gemeinschaft“.
Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Rolle der staatlich kontrollierten katholischen Strukturen in China, vort allem der sogenannten Patriotischen Vereinigung, jener schismatischen Struktur, die dem Einfluß der kommunistischen Führung untersteht. Daß Bischöfe, die in diesem System agieren, zugleich als voll in Gemeinschaft mit Rom stehend betrachtet werden, wirft ein Spannungsverhältnis auf, das durch den bloßen Verweis auf die Einheit mit dem Papst nicht aufgelöst wird.
Hinzu kommen die politischen Rahmenbedingungen, die Parolin selbst indirekt anspricht. Die Frage der diplomatischen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Volksrepublik China ist weiterhin ungelöst, insbesondere wegen der Anerkennung Taiwans (Republik China) durch den Vatikan. Parolin verweist darauf, daß bereits vor zwei Jahrzehnten unter Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano signalisiert worden sei, man könne die diplomatische Vertretung von Taipeh nach Peking verlegen – ohne notwendigerweise die Beziehungen zu Taiwan vollständig abzubrechen. Dies deutet auf eine langfristige strategische Offenheit hin, die sich mit der Gesamtrichtung der bergoglianischen China-Politik deckt.
Auch die Situation in Hongkong wurde angesprochen. Dort haben staatliche Maßnahmen, insbesondere das Sicherheitsgesetz, die Freiheiten spürbar eingeschränkt – auch für die Kirche. Dennoch betont Parolin, die Kirche halte am Dialog mit den Behörden fest und bemühe sich zugleich, die Religionsfreiheit zu sichern.
Gerade hier zeigt sich die Spannung, die den gesamten Kurs prägt: zwischen diplomatischem Dialog und der Wahrung grundlegender Prinzipien. Der Anspruch, beides gleichzeitig zu gewährleisten, wirkt zunehmend wie der Versuch einer Quadratur des Kreises. Denn die Frage bleibt bestehen, ob eine rein formale Einheit mit Rom ausreicht, wenn gleichzeitig zentrale Elemente kirchlicher Freiheit und Glaubenspraxis unter politischen Vorbehalt geraten.
Vor diesem Hintergrund drängt sich eine weiterführende Frage auf: Wenn die Gemeinschaft mit dem Papst als entscheidendes Kriterium hervorgehoben wird – warum wird dieses Prinzip nicht auch in anderen kirchlichen Konfliktfeldern in gleicher großzügiger Weise angewandt? Etwa im Verhältnis zur Priesterbruderschaft St. Pius X., die ihrerseits betont, in Einheit mit Rom stehen zu wollen, deren Status jedoch kirchenrechtlich von Rom verweigert wird.
Dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit. Denn gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. wird von romnahen Kreisen mit Exkommunikation gedroht, sollte sie ohne päpstliche Erlaubnis am kommenden 1. Juli neue Bischöfe weihen. Im Fall der Piusbruderschaft werden somit kirchenrechtliche Sanktionen in Aussicht gestellt, die gegenüber der Kommunistische Partei Chinas offenkundig keine Anwendung finden.
Dabei ist bemerkenswert, daß der Codex des Kirchenrechts die Exkommunikation für unerlaubte Bischofsweihen erst seit 1983 ausdrücklich vorsieht. Diese Bestimmung geht als Bestimmung auf Pius XII. zurück, der in den 1950er Jahren – kurz vor seinem Tod – genau jene Praxis unterbinden wollte, die sich damals in Rotchina abzeichnete: die eigenmächtige Ernennung und Einsetzung politisch genehmer Bischöfe durch das kommunistische Regime. Ziel war es insbesondere, katholische Priester davon abzuhalten, sich für kirchenfremde Machtinteressen instrumentalisieren zu lassen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich heute ein Paradox. Denn ausgerechnet jene Praxis, die einst verhindert werden sollte, kann nun – mit römischer Billigung – fortgesetzt werden. Gleichzeitig sieht sich eine ganz andere kirchliche Gruppierung, die Priesterbruderschaft St. Pius X., die sich ausdrücklich dem überlieferten Glaubensgut verpflichtet weiß und keiner staatlichen Macht untersteht, mit der Androhung schwerster kirchlicher Strafen konfrontiert, die damals wegen der Situation in China eingeführt wurden.
Die Aussagen Parolins legen jedenfalls eine Verschiebung der Akzente nahe: weg von einer inhaltlich bestimmten Einheit im Glauben, hin zu einer stärker formal verstandenen kirchlichen Gemeinschaft. Ob diese Gewichtung langfristig tragfähig ist, bleibt offen. Sicher ist hingegen, dass sie innerhalb der Kirche – gerade unter jenen, die an der Untrennbarkeit von Wahrheit und Einheit festhalten – für anhaltende Diskussionen sorgen wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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