Am 12. Februar 2026 fand im Vatikan ein theologisches Gespräch statt zwischen Pater Davide Pagliarani, dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX), und Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre. Anlaß war die von der Bruderschaft angekündigte Weihe weiterer Bischöfe für den 1. Juli 2026. Roms deponierte bei der Begegnung den Wunsch Roms, vor einer weiteren Annäherung einen strukturierten theologischen Dialog zu führen. In diesem Rahmen wurde den Vertretern der Piusbruderschaft vorgeschlagen, einen Weg zur Erarbeitung der „notwendigen Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ einzuschlagen – verbunden mit der Bedingung, die geplanten Bischofsweihen vorerst auszusetzen.
Auf Bitte des Kardinalpräfekten legte der Generalobere der Piusbruderschaft diesen Vorschlag dem Generalrat vor und ließ ihn, wie es in der heutigen Stellungnahme heißt, gründlich prüfen. Am 18. Februar 2026, dem Aschermittwoch, übermittelte Pater Pagliarani dem Glaubenspräfekten eine schriftliche Antwort, unterzeichnet von allen fünf Mitgliedern des Generalrats, zusammen mit mehreren Anhängen. Da die Angelegenheit öffentlich bekannt geworden ist, veröffentlichte die Bruderschaft den vollständigen Wortlaut dieser Antwort einschließlich der Anhänge, um den Gläubigen eine „fundierte Einsicht“ in ihre theologischen Überlegungen zu geben.
Die strukturierte Antwort: Annahme, Kritik, theologische Positionen
In seinem Antwortschreiben begrüßt Pater Pagliarani zunächst die Bereitschaft Roms, ins Gespräch zu kommen. Zugleich verweist er auf frühere Initiativen der Piusbruderschaft zur theologischen Verständigung, namentlich ein Schreiben von ihm selbst an Msgr. Guido Pozzo vom 17. Januar 2019, mit dem ebenfalls ein inhaltlicher Dialog angeboten wurde, der jedoch – nach Ansicht der Bruderschaft – nicht entsprechend aufgegriffen wurde.
Msgr. Pozzo war von 2009 bis Anfang 2019 Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei und leitete unter Papst Benedikt XVI. die Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft. Zwei Tage nach Pagliaranis-Schreiben löste Papst Franziskus die 1988 von Papst Johannes Paul II. für die Gemeinschaften der Tradition errichtete Päpstliche Kommission Ecclesia Dei auf. Msgr. Pozzo wurde seiner bisherigen Aufgaben entbunden und zum Mitglied der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ernannt, also einem ganz anderen Bereich zugewiesen.
Die Bruderschaft bekräftigt in ihrem neuen Schreiben, daß sie den Dialog über die Glaubenswahrheiten grundsätzlich für notwendig hält. Gleichzeitig macht sie aber deutlich, daß sie den vorgeschlagenen Dialogprozeß in seiner jetzigen Form nicht annehmen kann. Als Gründe dafür werden genannt:
- Tiefe lehrmäßige Differenzen: Die Piusbruderschaft argumentiert, daß die von den römischen Dikasterien vorgebrachten „Mindestanforderungen“ nicht nur methodisch, sondern auch inhaltlich in Fragen reichen, die ihrer Überzeugung nach mit katholischer Glaubenslehre und Tradition unvereinbar sind. Nach ihrem Verständnis können bestimmte nachkonziliare Lehrsituationen nicht durch einen bloßen methodischen Dialog „überbrückt“ werden, ohne wesentliche Prinzipien der katholischen Lehre zu relativieren.
- Verständnis von Lehramt und Autorität: Die Bruderschaft verweist darauf, daß das katholische Lehramt nicht zur Disposition eines „gemeinsamen Diskurses“ gestellt werden kann, in dem Kriterien der kirchlichen Gemeinschaft neu verhandelt würden. Sie sieht vielmehr die Autorität des Papstes und der Lehrverkündigung als bindend an, zugleich aber in Fragen nach dem Umfang der Nachkonzilsinterpretation eine klare und eindeutige Klärung erforderlich.
- Zeitliche und situative Umstände: Die Bruderschaft äußert, daß der Dialogvorschlag des Dikasteriums erst nach der öffentlichen Ankündigung der Bischofsweihen gemacht wurde, was ihrer Ansicht nach eine „Reaktivierung“ bisheriger Bemühungen unter veränderten Voraussetzungen bedeutet, ohne daß die tieferen theologischen Fragen zuvor geklärt worden wären.
Wichtige Anhangsdokumente: Historische und theologische Kontextualisierung
Anhang I: Schreiben an Msgr. Pozzo (17. Januar 2019)
Im Schreiben vom 17. Januar 2019 legte Pater Pagliarani gegenüber Msgr. Pozzo die grundlegenden Vorbehalte der Priesterbruderschaft St. Pius X. dar.
Er betonte, daß eine kirchenrechtliche Lösung ohne vorherige lehrmäßige Klärung nicht tragfähig sei.
Im Mittelpunkt stehen Differenzen hinsichtlich der Autorität und Auslegung des Zweites Vatikanisches Konzil.
Besonders problematisch erscheint der geforderte „religiöse Gehorsam“ gegenüber nicht definitiv vorgelegten Lehraussagen.
Die Bruderschaft sieht hier Spannungen zur beständigen Tradition der Kirche.
Sie forderte daher eine ehrliche theologische Auseinandersetzung über Religionsfreiheit, Ökumene und kirchliches Lehramt.
Ein praktisches Abkommen ohne Klärung dieser Punkte würde die Gewissensfrage nicht lösen.
Ziel müsse die volle Einheit im überlieferten Glauben sein.
Pater Pagliarani bekräftigte die Bereitschaft zum Dialog, jedoch ohne Preisgabe der Tradition.
Das Schreiben unterstreicht somit den Vorrang der Glaubenswahrheit vor strukturellen Vereinbarungen.
Anhang II: „Weihe und Jurisdiktion: Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas“ (4. Februar 2026)
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wehrt sich mit dieser Erklärung gegen die Behauptung, daß geplante Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag automatisch ein Schisma darstellen. Sie beruft sich dabei auf die überlieferte theologisch-kanonische Lehre, wonach Weihe (Ordogewalt) und Jurisdiktion (Leitungsgewalt) unterschieden werden müssen, und nicht jede Weihe zugleich Jurisdiktion verleiht.
Nach klassischer Tradition und kirchlicher Lehre wird die Jurisdiktionsgewalt nicht durch die Weihe allein, sondern durch die ausdrückliche Zuweisung des Papstes verliehen. Daher folgt, so der Text, nicht jede Bischofsweihe ohne Mandat automatisch einem schismatischen Akt, wenn keine Absicht besteht, die Jurisdiktion eigenständig anzunehmen oder zu beanspruchen.
Die Bruderschaft beruft sich auf Aussagen früherer Päpste wie Pius XII., wonach die kirchliche Leitungsgewalt unmittelbar vom Papst übertragen wird und nicht allein aus der sakramentalen Weihe hervorgeht.
Daraus schließt die FSSPX, daß Bischöfe, die ihr zur Fortführung des priesterlichen Dienstes dienen sollen, keine Jurisdiktion gegen den Willen des Papstes an sich reißen und somit nicht automatisch schismatisch handeln würden.
Zugleich wird betont, daß diese theologische Unterscheidung entscheidend sei, um die kirchliche Gemeinschaft und den traditionellen Glauben zu wahren, ohne die Schuld eines Schismas zu akzeptieren.
Anhang III: Schreiben von Kardinal Gerhard Müller an Msgr. Fellay (6. Juni 2017)
Im Auftrag von Papst Franziskus listete Kardinal Müller drei unumgängliche Bedingungen auf, die seiner Ansicht nach erfüllt sein müßten, bevor die Priesterbruderschaft St. Pius X. in volle kirchliche Gemeinschaft mit Rom aufgenommen werden kann.
- Die Auflistung verlangt erstens, daß die Mitglieder der Bruderschaft die Professio fidei von 1988 annehmen, nicht nur jene von 1962.
- Zweitens müsse die vorgeschlagene doktrinelle Erklärung ausdrücklich die Lehren des Zweites Vatikanisches Konzil und der nachkonziliaren Zeit anerkennen und diesen den gebührenden Grad der Zustimmung geben.
- Drittens sei von der Bruderschaft die Anerkennung nicht nur der Gültigkeit, sondern auch der Rechtmäßigkeit der Messe und der Sakramente nach den liturgischen Büchern nach dem Konzil zu verlangen.
Müller präsentiert diese Bedingungen als conditio sine qua non für jede dauerhafte kirchliche Anerkennung, unabhängig von der gewählten kirchenrechtlichen Form.
Der Brief wiederholt im wesentlichen Forderungen, die bereits in früheren Dialogphasen – etwa 2012 – erhoben worden waren.
Aus traditionsverbundener Perspektive erscheinen diese Bedingungen als eine Forderung zur Akzeptanz der nachkonziliaren Entwicklungen, die von der Bruderschaft kritisch gesehen werden.
Der Text war Teil der damaligen Verhandlungen über eine mögliche kirchliche Lösung, blieb aber umstritten und wurde von der Bruderschaft nicht akzeptiert.
Dieses Schreiben zeigt, daß zu einem früheren Zeitpunkt seitens Roms bereits konkrete theologischen Vorgaben gemacht wurden, deren Inhalte die Bruderschaft als nicht vereinbar mit ihrer Gewissensverpflichtung gegenüber der überlieferten Lehre ansieht. Daher zählt dieses Dokument zu den wichtigsten historischen Kontexten, auf die sich die Antwort der Piusbruderschaft stützt.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Antwort der Priesterbruderschaft St. Pius X. an Rom ist geprägt von einer tiefen theologischen und kirchengeschichtlichen Reflexion. Die Bruderschaft bekräftigt ihre Bereitschaft zum Dialog, geht aber auf den konkreten Vorschlag des Dikasteriums nicht in der vom Vatikan vorgesehenen Form ein. Sie legt dar, daß grundlegende lehrmäßige Fragen zunächst geklärt werden müssen, bevor eine kanonische oder strukturelle Lösung realistisch und theologisch vertretbar ist.
Am Ende des Dokuments schreibt Pater Pagliarani mit Blick auf die angekündigten Bischofsweihen am kommenden 1. Juli:
„Ich erbitte besonders für Sie den Heiligen Geist und – fassen Sie es nicht als Provokation auf – die Fürsprache seiner heiligsten Braut, der Mittlerin aller Gnaden.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: fsspx.news (Screenshot)
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