Der verwaltete Ausnahmezustand

Über die Selbstwidersprüche der Piusbruderschaft und das Schweigen Roms


Erzbischof Marcel Lefebvre, Gründer und erster Generaloberer der Piusbruderschaft, weihte 1988 unter Berufung auf einen Notstand vier Bischöfe ohne Ernennung durch den Papst
Erzbischof Marcel Lefebvre, Gründer und erster Generaloberer der Piusbruderschaft, weihte 1988 unter Berufung auf einen Notstand vier Bischöfe ohne Ernennung durch den Papst

Seit der Ankün­di­gung durch das Gene­ral­haus der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) am kom­men­den 1. Juli Bischö­fe ohne Erlaub­nis Roms zu wei­hen, gehen die Wogen hoch. Wir set­zen die Rei­he fort, mit der wir unter­schied­li­che Posi­tio­nen doku­men­tie­ren, sie­he hier, hier und hier.

Der verwaltete Ausnahmezustand

Von José Igna­cio Valverde*

Wenn eine kirch­li­che Maß­nah­me, die als äußer­ste Not­lö­sung dekla­riert wird, sich im Abstand von Jahr­zehn­ten wie­der­holt, dann liegt das Pro­blem nicht mehr in der Not­la­ge, son­dern im System, das sie her­vor­bringt. Die von der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen im Som­mer 2026 sind daher weni­ger ein Ereig­nis als ein Sym­ptom: der rou­ti­ni­sier­te Aus­nah­me­zu­stand einer Kir­che ohne kla­re Mitte.

Wie­der wird die „schwe­re Not­wen­dig­keit“ bemüht, wie­der das Schei­tern der Gesprä­che mit Rom beklagt, wie­der ver­si­chert, man hand­le ohne jeden Geist der Rebel­li­on. Doch gera­de die­se ritua­li­sier­te Selbst­recht­fer­ti­gung ver­rät, wie sehr das Außer­or­dent­li­che längst zum Gewöhn­li­chen abge­sun­ken ist. Der Not­stand ist nicht mehr Reak­ti­on – er ist Struktur.

Die Par­al­le­le zu 1988 drängt sich auf. Damals konn­te man die Wei­hen von Écô­ne noch als dra­ma­ti­sche Zäsur lesen, als letz­ten Ver­such, die sakra­men­ta­le Kon­ti­nui­tät gegen eine sich radi­ka­li­sie­ren­de Kir­chen­po­li­tik zu sichern. Vier Jahr­zehn­te spä­ter stellt sich die Lage anders dar. Daß die­sel­be Begrün­dung unver­än­dert erneut vor­ge­tra­gen wird, ist kein Beweis ihrer Stär­ke, son­dern ein stil­les Ein­ge­ständ­nis der fort­ge­setz­ten Kirchenkrise.

Eine wirk­li­che kirch­li­che Auto­ri­tät dul­det kei­ne Dau­er­pro­vi­so­ri­en. Wo der Papst real und gemäß Auf­trag regiert, bedarf es kei­ner per­ma­nen­ten Beru­fung auf Not­stand, kei­ner Bischö­fe ohne Man­dat, kei­ner jah­re­lan­gen Schwe­be­zu­stän­de zwi­schen Tadel, Tole­ranz und tak­ti­scher Annä­he­rung. Die wech­sel­haf­te Behand­lung der Bru­der­schaft durch Rom – ein­mal ver­ur­teilt, dann hofiert, dann igno­riert – offen­bart weni­ger pasto­ra­le Klug­heit als insti­tu­tio­nel­le Ori­en­tie­rungs­lo­sig­keit. Sie bestä­tigt auch die nach­kon­zi­lia­ren Brü­che, wel­che die Kir­chen­füh­run­gen seit­her nicht zu behe­ben imstan­de waren. Bene­dikt XVI. bemüh­te sich am deut­lich­sten, schon als Glau­bens­prä­fekt unter Johan­nes Paul II. und dann selbst als Papst, doch er schei­ter­te, wie sein über­ra­schen­der Amts­ver­zicht 2013 deut­lich machte.

Gleich­zei­tig aber ver­strickt sich auch die Bru­der­schaft in einen kaum auf­lös­ba­ren Wider­spruch. Sie erklärt die nach­kon­zi­lia­re Ord­nung für geist­lich rui­nös, erkennt aber deren Hier­ar­chie wei­ter­hin als legi­tim an. Sie han­delt unab­hän­gig von Rom und beharrt doch auf for­mel­ler Unter­ord­nung. So ent­steht eine eigen­tüm­li­che Gestalt: Bischö­fe ohne päpst­li­chen Auf­trag, tätig in einem kano­ni­schen Nie­mands­land, im Namen einer Auto­ri­tät, deren Ent­schei­dun­gen sie prak­tisch sus­pen­die­ren müs­sen, um zu über­le­ben. Die­se Situa­ti­on hat­te sich unter Bene­dikt XVI. abge­mil­dert, um dann aber unter Fran­zis­kus mit unge­ahn­ter Radi­ka­li­tät wie­der auf­zu­tre­ten (Amo­ris lae­ti­tia, Lau­da­to si‘, Fidu­cia sup­pli­cans, Doku­ment von Abu Dha­bi, Quer­ida Ama­zo­nia, Fra­tel­li tut­ti, Lau­da­te Deum, die neu­en Nor­men für das Ver­fah­ren zur Beur­tei­lung mut­maß­li­cher über­na­tür­li­cher Phänome…).

Der viel­be­schwo­re­ne Dia­log mit Rom muß­te nicht, lief aber ins Lee­re. Die römi­schen Instan­zen woll­ten der Bru­der­schaft nicht gewäh­ren, was sie impli­zit for­dert – die Aner­ken­nung der Tra­di­ti­on als ver­bind­li­che Norm –, was nicht mög­lich ist, ohne das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil selbst in Fra­ge zu stel­len. Damit war der Gesprächs­rah­men von vorn­her­ein begrenzt: Er konn­te beru­hi­gen, ver­zö­gern, rela­ti­vie­ren, aber nie­mals klären.

So ist auch die bevor­ste­hen­de Reak­ti­on Roms bei­na­he neben­säch­lich. Eine har­te Sank­ti­on wür­de die Erzäh­lung syn­oda­ler Inklu­si­vi­tät als pro­gres­si­ves Mär­chen ent­lar­ven; Schwei­gen oder tak­ti­sche Unschär­fe hin­ge­gen kämen einem Ein­ge­ständ­nis fak­ti­scher Macht­lo­sig­keit gleich. Der ein­zi­ge momen­tan erkenn­ba­re Aus­weg wären erneu­te Ver­hand­lun­gen. Die­se wür­den zwar den Ein­druck erwecken, dass dog­ma­ti­sche Wahr­heit dem kir­chen­po­li­ti­schen Kri­sen­ma­nage­ment geop­fert wird, doch in Wirk­lich­keit ist das seit Jahr­zehn­ten so, man erin­ne­re sich an Roms Gegen­re­ak­ti­on 1988 mit der plötz­li­chen Aner­ken­nung des Vetus Ordo und kano­nisch eigen­stän­di­ger Gemein­schaf­ten, also genau das, was man der Pius­bru­der­schaft von Erz­bi­schof Lefeb­v­re zuvor ver­wei­gert hatte. 

Was bleibt, ist eine ernüch­tern­de Bilanz. Die Bru­der­schaft beruft sich auf den Not­stand, um die Tra­di­ti­on zu bewah­ren, und ver­län­gert damit unge­wollt jenen Zustand, den sie beklagt. Rom for­dert Gehor­sam, ohne aber noch über­zeu­gend zu leh­ren oder wirk­sam zu regie­ren. Zunächst müß­te zumin­dest das berg­o­glia­ni­sche Lehr­amt klar­ge­stellt und abge­räumt wer­den. Doch dazu schei­nen Kraft und Wil­le zu feh­len. So eta­bliert sich ein kirch­li­ches Inter­re­gnum, in dem Aus­nah­me­hand­lun­gen die Regel ersetzen.

Man­che spre­chen von einer „bei­spiel­lo­sen tra­gi­schen Epo­che“ und haben nicht Unrecht damit. Die Wahr­heit ist unbe­que­mer: Ein System, das die Tra­di­ti­on nur im Aus­nah­me­zu­stand dul­det, hat sich bereits von ihr gelöst. Erschwe­rend kommt hin­zu, daß die Neue­rer die Tra­di­ti­on aus der Aus­bil­dung fern­hal­ten und im kirch­li­chen Appa­rat durch Selek­ti­on Bar­rie­ren gegen eine Umkehr errich­ten. Die Din­ge sind weni­ger harm­los, als sie für man­che scheinen.

Die neu­en Bischofs­wei­hen sind daher ein Mene­te­kel. Sie bezeu­gen die Ohn­macht einer kirch­li­chen Ord­nung, die sich seit den 1960er Jah­ren selbst geschwächt hat und durch fal­sche Tabus gegen­über der Tra­di­ti­on es nicht ver­mag, die­se Schwä­che zu überwinden.

*José Igna­cio Val­ver­de, Jurist und tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ner Laie, auf­grund der spä­ten Geburt ohne per­sön­li­che Kennt­nis des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils und der Ereig­nis­se von 1988, was vor Vor­ein­ge­nom­men­hei­ten bewahrt.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

1 Kommentar

  1. Rom ist jetzt jeden­falls am Zuge und soll­te den fal­schen syn­oda­len Weg bspw. in Deutsch­land nun­mehr stop­pen. Unbot­mä­ßi­ge Bischö­fe soll­ten offen ermahnt oder sogar abge­setzt wer­den. Rom muß der Pius­bru­der­schaft nicht nach­lau­fen, aber die Kir­che ohne die Über­lie­fe­run­gen und Tra­di­tio­nen und Dog­men ist nicht mehr katho­lisch. Die Ent­schei­dung der Pius­bru­der­schaft ist dazu ange­tan, daß die Mas­ken der fal­schen Syn­oda­len fal­len werden.
    Das 2. Vati­ka­num ist kei­ne hl. Kuh. Es muß­te man­che Ände­run­gen und gute Neue­run­gen geben in der Kir­che, sonst wäre sie gei­stig erstickt, aber den Moder­ni­sten war die­ses Kon­zil wie die hl. Mes­se aller Zei­ten immer egal: das Kon­zil dien­te ihnen als Mit­tel zum schlech­ten Zweck.
    Papst Leo ist gehal­ten im Ein­klang mit Papst Bene­dikt XVI. die Gei­ster zu unter­schei­den, das Werk Bene­dikts fortzuführen.

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