Von P. Paolo M. Siano*
In diesem Artikel verwendete Abkürzungen:
– AGM Vogel: Altgroßmeister (d. h. ehemaliger Großmeister) Theodor Vogel von der Vereinigsten Großöoge von Deutschland (VGLvD).
– CDF: Congregatio pro doctrina fidei (Kongregation für die Glaubenslehre).
– CIC: Codex Iuris Canonici (Kodex des kanonischen Rechtes).
– DBK: Deutsche Bischofskonferenz.
– DGM Baresch: Stellvertretender Großmeister (Deputierter Großmeister / Großmeisteradjunkt) Kurt Baresch von der Großloge von Österreich (GLvÖ).
– GLvÖ: Großloge von Österreich.
– VGLvD: Vereinigte Großlogen von Deutschland.
1. Der hochwürdige („Br.“) Weninger und der Dialog Kirche – Freimaurerei (1965–1983)
Ich habe bereits über den Priester Michael Heinrich Weninger geschrieben, den ehemaligen österreichischen Botschafter, der seit 2011 Priester und seit 2012 Mitglied des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog ist. Aus einer englischsprachigen freimaurerischen Internetseite aus dem Jahr 2014 geht hervor, daß Weniunger Freimaurermeister der Großloge von Österreich ist. Im Jahr 2019 veröffentlichte er an der Päpstlichen Universität Gregoriana eine auf deutsch vorgelegte freimaurerfreundliche Dissertation mit dem Titel „Weisheit. Stärke. Schönheit. Über die Aussöhnung von katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei“ (Tesi Gregoriana – Serie Spiritualità 16, GBP, Rom 2019, 523 Seiten).
Im Jahr 2020 wurde diese Dissertation von Hochwürden Weninger unter einem neuen Titel als Buch neu aufgelegt: „Loge und Altar. Über die Aussöhnung der katholischen Kirche und der regulären Freimaurerei“ (Löcker Verlag, Wien). Das Buch wurde vom Großmeister der Großloge von Österreich, Georg Semler, vorgestellt.
Ich komme erneut auf den Fall Weninger zurück, weil im Jahr 2025 der Deutsche Wirtschaftsbuch Verlag (Neuburg an der Kammel) ein weiteres freimaurerfreundliches Buch von ihm veröffentlicht hat mit dem Titel „Aus Nacht zum Licht. Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“. Auf der Rückseite des Buchumschlages wird der Autor auch als „Monsignore“ vorgestellt. Mit diesem kirchlichen Titel („Monsignore“) wurde Hochw. Weninger auch von der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLLFvD), auch „Freimaurerorden“ genannt, bezeichnet, die ihn zu seinem Buch „Aus Nacht zum Licht“ interviewt hat.
Von Anfang bis Ende des Buches dankt und lobt der Autor das Andenken an Kardinal Franz König (1905–2004), Erzbischof von Wien, Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz (1958–1985) und Vorsitzender des Sekretariats für die Nichtglaubenden (1965–1980).1 Aus der Tageszeitung Avvenire vom 13. März 2024 erfahren wir, daß Kardinal König „zu den Architekten des Zweiten Vatikanischen Konzils gehörte“. Kardinal König nahm als Konzilsvater am Zweiten Vatikanischen Konzil teil, wo er mutig – gegen die Meinung des damaligen Präfekten des Heiligen Offiziums, Kardinal Alfredo Ottaviani – den Theologen Karl Rahner zu seinem persönlichen Peritus wählte. Während der Konzilsversammlungen spielte der österreichische Kardinal eine führende Rolle und äußerte sich wiederholt zum bischöflichen Amt, zur Liturgiereform und zur Reform des kanonischen Rechtes, zu den Aufgaben der Laien, zur bischöflichen Kollegialität und zur Mariologie.
Was Avvenire jedoch nicht erwähnt – worauf Monsignore Weninger in seinen Büchern ausdrücklich hinweist –, ist die Tatsache, daß Kardinal König nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil der maßgebliche Architekt des Dialogs zwischen Kirche und Freimaurerei war und der Hauptakteur bei der Abschaffung der ausdrücklichen Erwähnung der Exkommunikation von Freimaurern aus dem neuen Codex des kanonischen Rechtes (CIC 1983).
Ich vermeide es, hier zu wiederholen, was ich bereits über Kardinal König und den Dialog Kirche–Freimaurerei in den Jahren 1968–1983 geschrieben habe (siehe Der sehr vertrauliche und zweideutige Dialog zwischen Kirche und Freimaurerei 1968–1972, Teil 1 und Teil 2).
In den Jahren 1968–1970 waren sowohl hochrangige Vertreter der Freimaurerei – insbesondere der österreichischen und deutschen – als auch bedeutende vatikanische Prälaten (Kardinal König, Kardinal Šeper u. a.) davon überzeugt, daß im neuen Codex des kanonischen Rechtes (promulgiert 1983) der Canon 2335, der die Exkommunikation von Katholiken vorsah, die der Freimaurerei beitreten, nicht mehr enthalten sein werde.
2. Die Struktur des Buches „Aus Nacht zum Licht“
Wie bereits seine beiden vorhergehenden Bücher („Weisheit. Stärke. Schönheit“, 2019; „Loge und Altar“, 2020) ist auch „Aus Nacht zum Licht“ ein eindeutig freimaurerfreundliches Buch, das sowohl die Versöhnung zwischen Kirche und „regulärer“ Freimaurerei als auch die Zulässigkeit der Doppelzugehörigkeit – katholisch und regulärer Freimaurer zugleich – verteidigt. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, daß der Autor den Stoff in sieben Kapitel gliedert, deren Titel – ebenso wie der Buchtitel selbst – ganz vom Lichtsymbolismus geprägt sind, der in der Freimaurerei von zentraler Bedeutung ist.
- Das erste Kapitel, das den Zeitraum 1965–1968 behandelt, trägt den Titel „Die Morgendämmerung“.
- Das zweite Kapitel heißt „Rötliches Leuchten am Horizont“ und befasst sich mit dem Dialog der Jahre 1968–1970 sowie mit der katholisch-freimaurerischen und freimaurerfreundlichen Erklärung von Lichtenau (Juli 1970).
- Das dritte Kapitel trägt den Titel „Morgentau“ und behandelt die Initiativen im Vatikan (Kardinal König, Kardinal Šeper, Glaubenskongregation) sowie die Aktivitäten verschiedener Bischöfe mit dem Ziel, den Canon 2335 aus dem neuen Codex zu entfernen.
- Das vierte Kapitel heißt „Schwere Nebelschwaden verdunkeln die Sonne“ und behandelt den Dialog Kirche–Freimaurerei in Deutschland von 1974 bis 1980 sowie die antimasonische Erklärung der deutschen Bischöfe von 1980.
- Das fünfte Kapitel trägt den Titel „Die Strahlen der Sonne“ und behandelt die Vollversammlung der Päpstlichen Kommission zur Revision des Codex des kanonischen Rechtes (20.–29. Oktober 1981), den neuen Codex von 1983 und das Verschwinden des ausdrücklich antimasonischen Canons 2335.
- Das sechste Kapitel heißt „Erneut Gewitterwolken am Morgenhimmel“ und richtet sich gegen die antimasonische Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 26. November 1983.
- Das siebte und letzte Kapitel trägt den Titel „Licht“ und bekräftigt erneut die Abschaffung des antimasonischen can. 2335 sowie die Versöhnung zwischen Kirche und Freimaurerei und die Zulässigkeit der Zugehörigkeit eines Katholiken zur Freimaurerei.
In den „Dankesworten“ (S. 297ff) dankt Monsignore Weninger auch verschiedenen Würdenträgern der regulären österreichischen und deutschen Freimaurerei, insbesondere dem Großmeister der Großloge von Österreich, Georg Semler, sowie dem ehemaligen Großmeister derselben Großloge, Michael Kraus.
Es folgen fünf Anhänge:
- die Lichtenauer Erklärung (1970);
- die Erklärung der deutschen Bischöfe zur Zugehörigkeit von Katholiken zur Freimaurerei (1980);
- die Gegenerklärung von Pater Alois Kehl SVD zu dieser Erklärung;
- Zehn Leitlinien des Codex Iuris Canonici von 1983;
- sowie eine Biographie von Kardinal Franz König.
Danach folgen Abkürzungen, Bibliographie, Namensregister, Anmerkungen und schließlich eine sehr kurze Biographie von Monsignore Weninger, in der seine Zugehörigkeit zur Freimaurerei jedoch vollständig verschwiegen wird, obwohl diese durch freimaurerische Quellen eindeutig belegt ist.
Ich gehe nun auf das neue Buch von Monsignore Weninger, „Aus Nacht zum Licht“ (2025), ein, um einige interessante Aspekte hervorzuheben und zugleich verschiedene kritische Anmerkungen vorzubringen.
3. Freimaurerische Strategien im Dialog: Diskretion (GLvÖ) versus Öffentlichkeit (VGLvD)
Monsignore Weninger macht deutlich, wie sehr die Diskretion im Dialog Kirche–Freimaurerei der Jahre 1968–1983 dem stellvertretenden Großmeister der Großloge von Österreich, Dr. Kurt Baresch (1921–2011), am Herzen lag. Alle Dialogbemühungen Bareschs waren konsequent von Zurückhaltung und Vertraulichkeit geprägt. Im Gegensatz dazu wollte der ehemalige Großmeister der Vereinigten Großlogen von Deutschland, Theodor Vogel (1901–1977), daß der Dialog Kirche–Freimaurerei öffentlich bekannt und offiziell zwischen der deutschen Freimaurerei und der katholischen Kirche in Deutschland geführt werde.
Tatsächlich führte die Strategie Bareschs – persönlicher Dialog direkt mit Kardinal König und über ihn mit dem Heiligen Stuhl, insbesondere mit Kardinal Šeper von der Glaubenskongregation – zum Erfolg, nämlich zur Abschaffung des can. 2335. Diese war von vatikanischen Autoritäten Baresch bereits seit 1968/1970 in Aussicht gestellt worden. Diese Strategie, die man als „Geheimdiplomatie“ bezeichnen könnte, mißfiel dem Altgroßmeister Vogel und den bundesdeutschen Freimaurern.
Die Strategie Vogels erwies sich in der Tat als nachteilig für die Freimaurerei, insbesondere für die deutsche, da im Verlauf des Dialogs die katholische Delegation verlangte und erreichte, die Rituale der drei freimaurerischen Grade eingehend zu prüfen – etwas, das weder Kardinal König noch andere katholische Protagonisten des Dialogs von 1968–1970 getan hatten.
4. Im Dialog von 1968–1974 hat die Kirche die freimaurerischen Rituale weder geprüft noch verstanden
Dies geht auch aus den ersten drei Kapiteln des neuen Buches von Monsignore Weninger hervor. Kardinal König, Kardinal Šeper und andere Prälaten, die die Abschaffung des can. 2335 befürworteten, verließen sich im wesentlichen auf die beruhigenden Erklärungen einzelner hoher freimaurerischer Würdenträger, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum.
1968 sandte die Glaubenskongregation an vierzehn Bischofskonferenzen (Belgien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Philippinen, Frankreich, England und Wales, Italien, Niederlande, Österreich, Skandinavien, Schottland, Schweiz, Spanien, USA) einen Fragenkatalog mit zwölf Fragen, der an Vertreter der Freimaurerei weitergegeben wurde, die in den jeweiligen Ländern im Dialog mit der Kirche standen. Dabei blieb es jedoch. Eine Prüfung der Rituale oder anderer interner Schriften fand nicht statt. Dreizehn von vierzehn Bischofskonferenzen äußerten sich positiv über die reguläre Freimaurerei und empfahlen eine Änderung der kirchlichen Rechtsauffassung sowie die Abschaffung der Exkommunikation. Nur die spanischen Bischöfe hielten an einer negativen Bewertung der Freimaurerei fest. Nach Auffassung Monsignore Weningers ist die Versöhnung der Kirche mit der Freimaurerei ein Zeichen der Nächstenliebe.
Am 24. und 25. November 1970 informierte Kardinal König den stellvertretenden Großmeister Baresch und Altgroßmeister Vogel über die Ergebnisse der kurz zuvor abgehaltenen Vollversammlung der Glaubenskongregation, die sich angesichts der Lichtenauer Erklärung und der Antworten der Bischofskonferenzen für eine Änderung der kanonischen Haltung der Kirche gegenüber der Freimaurerei ausgesprochen habe.
Auch nach einer weiteren Plenarversammlung der Glaubenskongregation im Jahr 1982 versicherte Kardinal König seinen freimaurerischen Gesprächspartner Baresch erneut, daß im neuen Codex kein Bezug mehr auf die Freimaurerei enthalten sein werde.
Neben Kardinal König und Kardinal Šeper stellt Monsignore Weninger Kardinal Pericle Felici (1911–1982) als eine weitere Schlüsselfigur im Prozeß der Versöhnung zwischen Kirche und Freimaurerei dar. Pericle Felici war ab 1967 Kardinal und Vorsitzender der Päpstlichen Kommission zur Revision des Codex des kanonischen Rechtes (1963–1982) und ab 1977 Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.
Weninger behauptet, Kardinal Felici habe eine Änderung der kirchlichen Haltung gegenüber der Freimaurerei befürwortet (vgl. Weninger: Aus Nacht zum Licht, S. 148).
4.1. Ist die „Verschwörungstheorie“ wirklich so „dumm“, wie Monsignore Weninger behauptet?
Am 18. und 19. Juli 1974 übermittelte die Glaubenskongregation unter Kardinal Franjo Šeper eine Note (Prot.N. 272/44) an Kardinal Krol und die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen bezüglich der Katholiken, die Freimaurerbünden angehören, wonach nur jene Katholiken exkommuniziert seien, die Logen beitreten, die aktiv gegen die Kirche arbeiten; Klerikern, Ordensleuten und Mitgliedern von Säkularinstituten bleibe die Zugehörigkeit zur Freimaurerei jedoch weiterhin verboten. Dieses Dokument von Kardinal Šeper wurde von der regulären Freimaurerei begrüßt, und auch von Monsignore Weninger. Weninger weiß, daß diese Note von traditionalistischen katholischen Kreisen, insbesondere im Umfeld von Erzbischof Marcel Lefebvre, kritisiert wurde. Weninger bezeichnet diese Kritik als Ergebnis „dummer Verschwörungstheorien“, wonach der Vatikan von Freimaurern unterwandert worden sei – von Kardinälen, Mitarbeitern des Papstes, Klerikern und Laien (vgl. Weninger: Aus Nacht zum Licht, S. 161).
In Wahrheit zeigt gerade Monsignore Weninger mit seinem Buch, wie stark der nachkonziliare Vatikan von einer eigentümlichen Sympathie gegenüber der Freimaurerei geprägt war.
4.2. Ein freimaurerisches Buch, das von der katholischen Delegation 1968–1970 nicht geprüft wurde?
Im Zusammenhang mit dem Dialog Kirche–Freimaurerei von 1968–1970, der zur freimaurerfreundlichen Lichtenauer Erklärung (1970) führte, berichtet Monsignore Weninger ein Detail von großer Bedeutung. Die von Kardinal König gewollte katholische Delegation bestand aus Monsignore Johannes Baptist de Toth Domherr im Lateran), Prof. Josef Wodka (Dozent für Kirchengeschichte in St. Pölten), Prof. Engelbert Schwarzbauer (Dozent für Dogmatik in Linz) und Prof. Herbert Vorgrimler (Dozent für Dogmatik in Luzern/Freiburg i. Üe.). Die freimaurerische Delegation setzte sich aus Vertretern der Vereinigten Großlogen von Deutschland, der Großloge von Österreich und der Schweizer Großloge Alpina zusammen. Prof. Wodka stirbt am 17. April 1970 noch vor der Lichtenauer Erklärung (vgl. Weninger: Aus Nacht zum Licht, S. 109).
Ein Detail halte ich für besonders wichtig: Beim Treffen in Einsiedeln zwischen den beiden Delegationen am 5. und 6. Juli 1969, so Msgr. Weninger, seien die Mitglieder der katholischen Delegation gut vorbereitet gewesen, unter anderem durch die Lektüre zweier Bücher von Alec Mellor: „Unsere getrennten Brüder, die Freimaurer“ und „Logen, Ritaule, Hochgrade“ (vgl. Aus Nacht zum Licht, S. 86).
Alec Mellor (1907–1988) war ein französischer Jurist, der 1969 in die reguläre französische Freimaurerei aufgenommen wurde. Sein Werk „Logen, Rituale, Hochgrade“, das der katholischen Delegation empfohlen wurde, stellt die Freimaurerei trotz vorsichtiger Formulierungen als magisch-initiatorisches System dar, einschließlich der Lehre vom Egregor, der Initiationsriten, der symbolischen Tode und Wiedergeburten sowie der gnostischen Zielrichtung der freimaurerischen Erkenntnis.
Sowohl die erste als auch die zweite deutsche Ausgabe umfassen 555 Seiten; daher gehe ich davon aus, daß beide Ausgaben im wesentlichen identisch sind. Nach eingehender Durchsicht eines Exemplars der zweiten Auflage bin ich der Ansicht, daß die Mitglieder der katholischen Delegation (Wodka, Schwarzbauer, Vorgrimler, de Toth, König …), hätten sie dieses Werk sorgfältig geprüft, die Unvereinbarkeit zwischen Kirche und Freimaurerei hätten erkennen müssen; in diesem Fall wäre es nicht zur Lichtenauer Erklärung gekommen, die hingegen die Vereinbarkeit zwischen Kirche und regulärer Freimaurerei behauptet.
Denn trotz aller freimaurerfreundlichen Vorsichtsformeln macht Mellor deutlich, daß die Freimaurerei in magischer Hinsicht ausgerichtet ist, auch wenn er unter „Magie“ nicht etwas Diabolisches versteht, sondern vielmehr etwas „Magisches“ im Sinne einer Erkenntnisform, die eines Tages möglicherweise durch die experimentelle Psychologie erschlossen werden könnte. Mellor räumt die Präsenz des Egregors oder des kollektiven Geistes im freimaurerischen Ritual ein, das heißt einer Kraft, einer Energie.
In diesem Zusammenhang ist es aufschlußreich, daß Mellor den schweizerischen Okkultisten und Freimaurer Oswald Wirth (Mitglied der Grande Loge de France) ausdrücklich lobt, der die Rituale der drei Freimaurergrade in einem magisch-okkultistischen, alchemisch-hermetischen Sinn interpretiert. Mellor zeigt klar, daß er diese Interpretation teilt. In der freimaurerischen Initiation zum ersten Grad des Lehrlings wird der Kandidat innerlich durch die vier alchemisch-hermetischen Elemente (Erde, Luft, Wasser, Feuer) gereinigt, empfängt die Erleuchtung und wird auf die Gnosis hin ausgerichtet. Nachdem dem Kandidaten die Augenbinde abgenommen worden ist, sieht er die Freimaurer, die das Schwert mit der linken Hand – auf der Seite des Herzens – halten und es ihm entgegenrichten, um ihm ihre Unterstützung zu signalisieren. Mellor erkennt darin ausdrücklich einen Akt weißer Magie: „Hier stehen wir vor reiner Weißer Magie.“
Im zweiten Freimaurergrad, dem Grad des Gesellen, erblickt der Freimaurer den Flammenden Stern, das Symbol der inneren Erleuchtung und der Gnosis.
Im dritten Grad des Freimaurers, dem Meistergrad, wird der Kandidat mit Hiram, dem Architekten des salomonischen Tempels, identifiziert und erleidet folglich einen symbolischen Tod sowie eine symbolische Auferstehung. Auch hinsichtlich des dritten Grades zitiert Mellor zustimmend den Kommentar Oswald Wirths, der feststellt, daß sich in der sogenannten „Mittleren Kammer“, das heißt in der Loge des dritten Grades, der zweite initiatische Tod vollzieht. Mellor ist sich bewußt, daß hierin das Hermetische gegenwärtig ist, und fährt fort mit der Bemerkung, daß Hiram aus einer tieferen philosophischen Perspektive der Geist der Initiation sei.
Bezüglich des Begriffs der (freimaurerischen) „Initiation“ zitiert Mellor Passagen aus Oswald Wirths Werk „Les Mystères de l’Art Royal“, darunter jene Stelle, an der Wirth schreibt, die Initiation sei auch ein Anruf an die unruhigen Geister. Mellor verschweigt jedoch, daß Wirth in eben diesem Buch die Schlange der Genesis als „Agenten der Erleuchtung“, als den „ursprünglichen Offenbarer, dem wir verdanken, nicht länger Tiere zu sein“, ja als den „ersten Initiator“ darstellt.
Wenn Mellor und Wirth daher erklären, Hiram sei der Geist der Initiation, so eröffnet sich auf der Ebene einer tieferen freimaurerischen Hermeneutik beziehungsweise Gnosis die Möglichkeit, Hiram mit der Schlange der Genesis zu assimilieren oder gar zu identifizieren.
Zusammenfassend läßt sich sagen: Eine gründliche und unvoreingenommene Lektüre der Texte Mellors und Wirths hätte die Mitglieder der katholischen Delegation zur Erkenntnis der Unvereinbarkeit zwischen Kirche und Freimaurerei führen müssen; auf diese Weise wäre die verworrene und irreführende Lichtenauer Erklärung vermieden worden.
5. Die Untersuchung der Delegation der Deutschen Bischofskonferenz (1974–1980) mißfällt Monsignore Weninger
Der Altgroßmeister Vogel und die Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) erreichen ihr seit Jahren verfolgtes Ziel: einen offiziellen Dialog mit der katholischen Kirche in Deutschland, also mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), aufzunehmen und eine Gemischte Kommission einzusetzen, bestehend aus einer Delegation der deutschen Bischöfe und einer Delegation der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD).
Die Delegation der DBK steht unter dem Vorsitz des Bischofs von Augsburg, Msgr. Josef Stimpfle (1916–1996); zum Sekretär und Verantwortlichen für die Abfassung der Sitzungsprotokolle („Protokollführer“) wird Pater Ingo Dollinger (1929–2017) bestellt.
Die Delegation der VGLvD wird bis 1977 vom Altgroßmeister Theodor Vogel († 1977) geleitet, danach vom Baron Ludwig-Peter von Pölnitz († 30. Januar 1982).
5.1. Nach Msgr. Weninger kann die Theologie die Freimaurerei weder verstehen noch beurteilen
Msgr. Weninger wirft Msgr. Stimpfle und dessen Delegation vor, keinen Dialog, sondern vielmehr eine Untersuchung gegenüber der deutschen Freimaurerei durchgeführt zu haben. Während der Dialog der Jahre 1968–1970 zur Lichtenauer Erklärung führte, die vollständig zugunsten der Freimaurerei ausfiel, wurde der Dialog beziehungsweise die Untersuchung der Jahre 1974–1980 hingegen von Theologen und im Licht der Theologie geführt, weshalb die Freimaurerei als eine Art Superreligion wahrgenommen wurde, die den Gottesbegriff der Kirche nivelliert.
Weninger beklagt in seinem Buch wiederholt, daß die Delegation Stimpfle darauf bestanden habe, die Freimaurerei im Licht der Theologie zu beurteilen, obwohl die Freimaurer keine Theologen seien und auch die an dem Dialog von 1974–1980 beteiligten Freimaurer über keine theologischen Kenntnisse verfügt hätten. Die Freimaurerei könne weder durch die Theologie noch anhand theologischer Begriffe verstanden oder beurteilt werden.
In Wirklichkeit ist die Argumentation Weningers – der faktisch aus der Perspektive eines Freimaurers denkt – vorgeschoben und irreführend. Die Theologie ist das einzige Instrument, mit dem aus Sicht der katholischen Kirche die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Kirche selbst mit der Freimaurerei erkannt und beurteilt werden kann.
5.2. Begegnungen und Themen des katholisch-freimaurerischen Dialogs in Deutschland
Die Treffen der beiden Delegationen – jener der Deutschen Bischofskonferenz und jener der Vereinigten Großlogen von Deutschland – fanden in Würzburg (20. November 1974), Nürnberg (8. Februar 1975), Augsburg (31. Mai 1975), München (1978) und erneut in Augsburg (1979) statt.
Bereits beim ersten Treffen (Würzburg 1974) wurden auf Wunsch der katholischen Delegation äußerst wichtige und heikle Themen angesprochen, auf die die Freimaurer (Vogel und die anderen) wie folgt antworteten (Zusammenfassung kursiv im Original): Das freimaurerische Geheimnis sei nichts anderes als die emotional-rationale Erfahrung des freimaurerischen Rituals … Die hohen freimaurerischen Grade seien den katholischen Ordensgemeinschaften vergleichbar …
Weninger macht dem Leser deutlich, daß es sich um zwei unterschiedliche Welten handelte: auf der einen Seite die Kirche und die katholische Theologie, auf der anderen Seite die Freimaurerei mit ihren Riten, Symbolen, Gebräuchen und ihrem Geheimnis. Es seien zwei unterschiedliche Verständnishorizonte (Aus Nacht zum Licht, S. 178f). Weninger räumt jedoch nicht ein, daß es sich um: zwei unterschiedliche Welten oder geistige Horizonte handelt, weil der erste – jener der Kirche – auf dem Glauben und der Offenbarung Gottes gründet, während der zweite – jener der Freimaurerei – de facto auf der Gnosis beruht. Der Verständnishorizont der Freimaurerei mit ihren Riten und Symbolen ist eine besondere Form von „Erkenntnis“, die man auch etymologisch als „Gnosis“ bezeichnen kann.
Das zweite Treffen fand im Logenhaus von Nürnberg statt. Thema waren das Ritual des ersten Grades des Lehrlings, des zweiten Grades des Gesellen und des dritten Grades des Freimaurermeisters. Monsignore Weninger macht deutlich, dass es insbesondere beim dritten Grad zu einer Kollision des Verstehens, zu einem Widerstreit der Argumente („zu einem Widerstreit der Argumente“) zwischen den beiden Delegationen kam (vgl. S.180). Das Initiationsritual des ersten Grades mit der Augenbinde des Kandidaten erschien der Delegation um Msgr. Stimpfle als ein Rückfall in einen vorchristlichen Status; der Zustand des Kandidaten beziehungsweise Initianden wurde als eine „Null-Punkt-Situation“ bewertet. Die in der Loge verwendete Bibel wurde als Symbol der Offenbarung und der Beziehung des Großen Baumeisters des Universums zu den Menschen verstanden, im Rahmen einer Toleranz gegenüber allen Religionen und allen christlichen Konfessionen.
Weninger erklärt, „ein kleiner Lichtstreifen des Verstehens habe am Horizont“ aufgeleuchtet, als einer der Theologen der katholischen Delegation den anwesenden Freimaurern erklärte: „Sie leisten also Einübung von Transzendenzenerfahrung – dem sollte man Raum und Existenz zubilligen!“ (S. 184). Ich merke an, daß diese Aussage – trotz der Zustimmung Monsignore Weningers – der freimaurerischen Sache keineswegs förderlich ist, da sie erkennen läßt, daß das freimaurerische Ritual die Erfahrung der Transzendenz vollzieht; dies kann im a‑dogmatischen oder über-dogmatischen Kontext der Freimaurerei nichts anderes sein als eine besondere Form von Magie: freimaurerische Magie.
Monsignore Weninger stellt fest, daß beim zweiten Treffen das Gesprächsklima zwischen den beiden Delegationen „rauer“ geworden sei und die Freimaurer in Abwehrhaltung gegenüber den Fragen und Anmerkungen der katholischen Delegation agierten (S. 184).
Beim dritten Treffen (Augsburg 1975) wurden folgende Themen diskutiert: der Begriff Gottes, die Auferstehung Christi, das Licht in Christus usw. Weninger hält fest, daß diese Themen nichts mit der Freimaurerei zu tun hatten, und betont erneut, daß die an diesem Dialog teilnehmenden Freimaurer keine Theologen waren. Weninger unterstreicht, daß die Freimaurer beim dritten Treffen eindeutig „in eine Defensivposition“ gingen. Für die Delegation um Msgr. Stimpfle waren folgende Punkte im Hinblick auf den katholischen Glauben problematisch:
a) das freimaurerische Konzept des Großen Baumeisters des Universums (offen für alle Auffassungen, z. B. christlich, jüdisch, islamisch usw.);
b) die freimaurerische Ritualität, die als Mittel zur ethischen Vervollkommnung des Freimaurers erscheint, und somit wie eine Art Konkurrenz zu den Sakramenten der Kirche wirken kann;
c) das Überwinden des Todes bzw. die symbolische Todeserfahrung im dritten Grad.
Weninger teilt die Position, die Skepsis und die antimassonische Kritik der Stimpfle-Delegation nicht. Er betont, daß es eine Divergenz im Verständnis zwischen den beiden Delegationen gab („die eine verstand die Sprache der anderen nicht“), macht aber deutlich, daß er die katholische Delegation dafür kritisiert, zu voreingenommen, kämpferisch und rational versucht zu haben, die freimaurerischen Dinge zu verstehen. Zugleich wirft er der freimaurerischen Delegation vor, sich auf das Glatteis der Theologie habe ziehen lassen. In Wahrheit war ein anderes Vorgehen nicht möglich; die Delegation unter Leitung von Monsignore Stimpfle handelte daher richtig.
Das für den 4. Oktober 1975 angesetzte vierte Treffen fand nicht statt. Es sollte etwa drei Jahre dauern, bis ein erneutes Treffen der beiden Delegationen, katholisch und freimaurerisch, zustande kam. Inzwischen: 1975 veröffentlichten der Freimaurer Rolf Appel (VGLvD) und der Theologe Herbert Vorgrimler (einer der Unterzeichner der Lichtenauer Erklärung 1970) in dem Buch „Kirche und Freimaurerei im Dialog“ (herausgegeben vom freimaurerischen Verlag „Bauhütten Verlag“) die Existenz der Lichtenauer Erklärung. Diese wurde 1976 auch in einer freimaurerischen Veröffentlichung der Loge Quatuor Coronati Nr. 808 in Bayreuth (VGLvD) offenbart. Der österreichische Freimaurer DGM Baresch und Kardinal König waren über diesen Bruch der Verschwiegenheit durch die deutsche Freimaurerei zutiefst bestürzt. 1977 veröffentlichten die Unterzeichner der Lichtenauer Erklärung aus Österreich und der Schweiz eine Erklärung – ebenfalls vom Kardinal König unterzeichnet –, in der diese beiden deutschen freimaurerischen Publikationen als schwerwiegender „Vertrauensbruch“ bezeichnet wurden.
Monsignore Weninger betont – und läßt dabei seinen Unmut erkennen: „So nehmen die Gespräche mehr den Charakter einer kirchlichen Untersuchung, denn eines Gespräches auf sachgegebener Augenhöhe oder gar eines Dialogs an“ (S. 196).
Am 17. Dezember 1976 fand ein persönliches Treffen zwischen Altgroßmeister Vogel und Monsignore Stimpfle statt. Bei dem Gespräch war mit Vogel der Baron von Pölnitz anwesend. Am 9. Februar 1977 verstarb Altgroßmeister Vogel. Der neue Vorsitzende der VGLvD-Delegation wurde der erwähnte Baron Ludwig-Peter von Pölnitz, Mitglied der Loge Quatuor Coronati Nr. 808.
Das fünfte Treffen der Gemischten Kommission – diesmal mit je drei Mitgliedern pro Delegation – wurde für den 8. Dezember 1978 in München angesetzt. Die Mitglieder der freimaurerischen Delegation baten die katholische Seite, ihnen bis vier Wochen vor dem nächsten Treffen eine Liste von Fragen zu übermitteln, damit sie sich vorbereiten könnten. Die Liste erreichte die Freimaurer jedoch erst unmittelbar vor dem Treffen, sodaß eine Vorbereitung nicht möglich war. Ein weiteres Treffen war daher erforderlich. Dieses fand am 30. Juni 1979 erneut in Augsburg statt. Weninger schreibt, daß der Kommunikationsprozeß zwischen den beiden Kommissionen inzwischen zerstört sei („Der Kommunikationsprozess ist zerrüttet“): Es gab keine Einigung über Inhalt, Art und Struktur einer gemeinsamen Abschlußform. Ein neues Treffen wurde zunächst auf den 26. Januar 1980 in Hamburg angesetzt, später von katholischer Seite auf den 15. März 1980 verschoben. Die Gemischte Kommission kam jedoch nicht mehr zusammen; es fand kein weiteres Treffen der beiden Delegationen statt (Vgl. S. 201).
Weninger berichtet, daß Monsignore Stimpfle mit einem „völlig einseitigen Schlußbericht“ den Dialog mit der freimaurerischen Delegation abschloß. Tatsächlich legte er seinen Abschlußbericht vom 8. Februar 1980 der Versammlung der deutschen Bischöfe (DBK), die vom 25. bis 28. Februar 1980 tagte, vor. Darin erklärte Monsignore Stimpfle, daß die vertieften Untersuchungen der Rituale und der Wesensart der Freimaurerei klargestellt hätten, dass eine gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei unmöglich sei. Der Bericht bekräftigt, dass die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche unvereinbar mit der Zugehörigkeit zur Freimaurerei ist; daher sei im nächsten CIC Kanon 2335 beizubehalten.
In der im Mai 1980 veröffentlichten, auf April datierten Erklärung sahen die Bischöfe der DBK im Relativismus und Subjektivismus die grundlegende Haltung der Freimaurerei. Sie (bzw. Monsignore Stimpfle und seine Delegation) stützten sich auf eine freimaurerische Quelle von 1932, das Internationales Freimaurerlexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner. Msgr. Weninger wies die Wahrheit dieser DBK-Erklärung zurück, indem er sich auf die Aussagen zweier freimaurerfreundlicher Priester stützte:
a) der Jesuit P. Reinhold Sebott erklärte, daß der der Freimaurerei zugeschriebene Relativismus nichts anderes sei als die vom Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrte Religionsfreiheit;
b) der Verbiten-Pater Alois Kehl SVD behauptete, daß die Annahme, das genannte „Freimaurerlexikon“ sei repräsentativ für die Freimaurerei, ebenso falsch sei wie die Annahme, Hans Küng oder Marcel Lefebvre seien repräsentativ für die zeitgenössische katholische Theologie.
Msgr. Weninger und die freimaurerfreundlichen Katholiken werteten das „Freimaurerlexikon“ als subjektive Sicht auf die Freimaurerei durch zwei freimaurerische Autoren, die weder für die Freimaurerei sprechen noch eine allgemein gültige Aussage über ihr Wesen treffen könnten. Auch dieses Argument Weningers ist falsch und irreführend: Wenn seine Aussage zuträfe, wären auch die freimaurerischen Vorstellungen von Vogel, Baresch usw. sowie Weningers eigene subjektiv.
Tatsächlich gilt:
- a) die beiden Autoren des Internationales Freimaurerlexikon waren keine „beliebigen“ Freimaurer;
- b) ihre sogenannten „subjektiven Meinungen“ waren und sind objektiv fundiert innerhalb des Rahmens der Ritualität, Symbolik und Esoterik der Freimaurerei.
Wie auch meine eigenen Forschungen belegen, lassen sich die Theorien des Internationales Freimaurerlexikon in der zeitgenössischen, insbesondere internen, freimaurerischen Literatur wiederfinden.
Die Autoren des Internationales Freimaurerlexikon sind:
Eugen Lennhoff (1891–1944), Journalist und Kriegsberichterstatter, 1920 in Wien in der Loge „Zukunft“ der Großloge von Wien aufgenommen, Großsekretär der Großloge von Wien, von 1923 bis 1933 Chefredakteur der Logenzeitschrift Wiener-Freimaurerzeitung, 1925–1930 erster Souveräner Großkommandeur (33. Grad!) des Obersten Rates des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus für Österreich.
Oskar Posner (1878–1932), Arzt, Großmeister („Zugeordneter Großmeister“) der Großen Loge „Freimaurergroßloge Lessing zu den drei Ringen“ in der damaligen Tschechoslowakei und Mitglied der historischen Forschungsloge Quatuor Coronati in Prag.
Zu den relativistischen und esoterischen Inhalten der Freimaurerei, wie sie im Internationales Freimaurerlexikon dargestellt werden, habe ich bereits publiziert. Monsignore Stimpfle berichtet, dass gerade die Mitglieder der freimaurerischen Delegation das Internationales Freimaurerlexikon als „qualifizierte Quelle“ bezeichneten; das Werk wurde 1975 nachgedruckt und erschien 2000 in neuer Auflage, deren sechste Auflage 2011 erschien.
Kehren wir zum Buch von Monsignore Weninger, Aus Nacht zum Licht, zurück. Am 20. August 1980 schrieb der Baron von Pölnitz bitter an Monsignore Stimpfle, daß dessen Aussagen über die Freimaurerei sich auf rein theologische Gründe stützten. Nach Ansicht von von Pölnitz und Weninger kann und darf die Theologie (verankert in den Dogmen) die Freimaurerei nicht beurteilen.
Wir verstehen: Eine „flüssige“ Theologie – also eine, die die Gewissheiten von Glauben und Moral „verflüssigt“ und im Zweifel auflöst –, würde, da sie im Einklang mit der modernen Welt steht, leicht und rasch auch mit der Freimaurerei in einen sympathischen Kontakt treten…
(Fortsetzung folgt).
*Pater Paolo Maria Siano gehört dem Orden der Franziskaner der Immakulata (FFI) an; der promovierte Kirchenhistoriker gilt als einer der besten katholischen Kenner der Freimaurerei, der er mehrere Standardwerke und zahlreiche Aufsätze gewidmet hat. In zahlreichen seiner Veröffentlichungen geht es ihm darum, den Nachweis zu erbringen, daß die Freimaurerei von Anfang an esoterische und gnostische Elemente enthielt, die bis heute ihre Unvereinbarkeit mit der kirchlichen Glaubenslehre begründen.
Übersetzung/Fußnote: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
- Das 1965 errichtete Sekretariat für die Nichtglaubenden wurde von Papst Paul VI. geschaffen, um den Dialog zwischen der katholischen Kirche und Atheisten und Agnostikern zu fördern. Es spielte eine wichtige Rolle für das Zweite Vatikanische Konzil. 1993 integrierte ihn Johannes Paul II. in den von ihm 1982 errichteten Päpstlichen Rat für die Kultur, der heute Teil des Dikasteriums für die Kultur und die Bildung ist. ↩︎
Hinterlasse jetzt einen Kommentar