
- Neuzeitliche Kontroversen zu Staat, Politik und Kirche (1):
Scholastische Menschenrechte gegen Kolonialismus und Sklaverei - Neuzeitliche Kontroversen zu Staat, Politik und Kirche (2):
Kriegs- und Herrschaftstheorien zu Beginn der Neuzeit
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker
I. Martin Luther entwickelte aus seinen theologischen Grundsätzen eine theokratische Staatskonzeption.
Protestantische Argumente für absolutistische Herrscher
Der Reformator lehnte eine Weltbeschreibung mit säkularen Kategorien von Philosophie und Staatsrecht ab. Politik und Staat sollten allein aus der Bibel erklärt werden (sola scriptura). Bei diesem Ansatz war der Ausgangspunkt für Luthers theokratische Staatslehre die Stelle im Römerbrief 13,1: „Alle (politische) Gewalt geht von Gott aus“. Die Lutheraner interpretierten diesen Satz als unmittelbare Herrschaftsübergabe. Danach übt jeder Herrscher von „Gottes Gnaden“ seine Gewalt als Beauftragter Gottes aus. Sie sollten die nach dem Sünderfall völlig verderbte Menschheit – natura corrupta als anthropologische Grundannahme Luthers – in Zucht nehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollten die politischen Machthaber sowohl die Strafgewalt über die weltlichen Handlungen ihrer bedingungslos abhängigen Untertanen haben als auch über deren Gewissen und Religion bestimmen können.
1598 schrieb der damals noch schottische König Jakob IV. (ab 1603 auch englischer König als James I.) im Sinne der lutherischen Weltsicht ein staatsrechtlich-theologisches Werk zum göttlichen Recht der Könige.1 Dabei bezog sich der royale Autor sowohl auf den sogenannten Unmündigkeitsstatus des Volkes sowie auf die Körperanalogie von Gemeinwesen und König als Haupt. Beide Argumentationslinien verwendete er, um damit seine vom Volk losgelöste Königsherrschaft zu beweisen: „Die Könige haben ihre absolute Verfügungsgewalt über das Volk, da dieses nur einen Körper ohne Haupt darstellt, der sich nicht selbst regieren kann.“2 Wegen des nicht zum Handeln fähigen Volkskörpers könne es auch keinen Vertrag des Volkes mit dem Haupt und Herrscher geben. Die Macht des Königs könne daher nicht aus dem Volk kommen und erst recht nicht vom Volk übertragen werden, sondern sie sei ihm direkt von Gott gegeben. Daraus folge, dass der Herrscher als Statthalter Gottes nur dem Schöpfer, nicht dem Volke rechenschaftspflichtig sei. Selbst ein degenerierter König, also ein Tyrann, müsse für das Volk unantastbar bleiben. Er würde seine Strafe durch Gott selber erhalten. Für diese Auslegung berief sich James auf den Römerbrief des Paulus. Dabei erinnerte er daran, dass Paulus den Gemeindebrief unter Neros Tyrannei geschrieben habe und damit auch Gehorsam gegenüber dem Tyrannen gefordert hätte. Da die Fürsten für die weltlichen und geistlich-moralischen Belange der Untertanen eingesetzt seien, wären sie folglich auch Oberhaupt der jeweiligen Landeskirchen.Von seinen englischen Untertanen verlangte König James I. 1604 einen Eid, der sie sowohl in ihren weltlichen Belangen als auch in ihren Gewissensfragen an den König binden sollte.3
(Die absolutistische Staatslehre des englischen Stuart-Königs entwickelte 50 Jahre später Thomas Hobbes nach den englischen Bürgerkriegen weiter. Mit seiner These, dass in naturwüchsigen Gesellschaften „der Mensch dem Menschen ein Wolf“ sei, knüpfte er zwar an die pessimistische Anthropologie Luthers an, begründete solches menschliche Verhalten aber aus den unsicheren Rechtsverhältnissen. Eben deshalb müssten die Menschen durch einen absolutistisch herrschenden Monarchen regiert werden, der innergesellschaftliche Sicherheit und Frieden gewährleiste, auch indem er als geistliches Oberhaupt seiner Landeskirche eingesetzt sei. Neu war Hobbes‘ Argumentation, dass die Menschen aus Vernunftgründen in einem Gesellschaftsvertrag alle ihre individuellen und kollektiven Selbstverwaltungsrechte bedingungslos auf den Herrscher übertragen und damit den absolutistischen Herrscher legitimieren würden. Allerdings bleibt er die Frage schuldig, wie mit dem Machtmissbrauch eines „wölfischen“ Herrschers als Tyrannen umzugehen wäre, da Hobbes ein Widerstandsrecht der Untertanen kategorisch ausschließt. Dieses staatsrechtlich-politische Problem ist erst 40 Jahre später von John Locke gelöst worden mit seiner Lehre, dass die Menschen im Gesellschaftsvertrag nur die Gewaltausübungs- und Verwaltungsrechte an den Herrscher bzw. Staat abgeben, aber ihre individuellen Menschenrechte behalten – und somit auch ein Widerstandsrecht gegen tyrannische Herrscher.)
II. Gegen die theokratische Anmaßung des protestantischen Staatskirchentums …
Der gelehrte Kardinal Robert Bellarmin (+1621) schrieb mehrere kontroverstheologische Abhandlungen gegen das protestantische Gottesgnadentum der Fürsten. Die politischen Verhältnisse stellte er unter dem Kapitel De laicis – über die Laien – dar und verwies damit den Staat in den weltlich-säkularen Bereich. Bei seinen Ausführungen stützte er sich weitgehend auf die naturrechtliche Staatslehre des spanischen Scholastikers Francisco de Vitorias (+1546), um die theologische Überhöhung der Staatsmacht durch die Protestanten zurückzuweisen: Das Zusammenwachsen der menschlichen Gemeinschaften betrachtete er als einen naturnotwendigen Prozess ebenso wie den Machttransfer des Selbstverwaltungsrechts auf eine oder mehrere Personen. Gegen den englischen König und die protestantische Lehre vom königlichen Gottesgnadentum stellte Bellarmin fest, dass die Macht des Herrschers nicht unmittelbar von Gott stamme, sondern nur indirekt durch das von Gott gegebene Naturrecht und nur in diesem Sinne Röm 13 zu verstehen sei. Bei der Herrschaftsbeschränkung auf den weltlichen Bereich habe der König kein Mandat über das Gewissen und die Religion der Menschen. Die kirchliche Macht des Papstes als Stellvertreter Christi dagegen stamme direkt von Gott.
… aber für das monarchische Staatsprinzip
Der Jesuit Bellarmin bestätigte und verschärfte die These des Dominikaners de Vitoria, dass die naturwüchsigen Gemeinschaften unfähig seien zur Selbstverwaltung, u. a. durch die Körperanalogie. Bei seiner weiteren Ausführung zur Machtübertragung begründet er die Monarchie als die beste Regierungsform. Sie könne den Übergang einer anarchischen, konfliktreichen Menge (multitudo) in eine geordnete, strukturierte societas am besten gewährleisten, indem nach dem hierarchischen Prinzip die Gesellschaft von oben nach unten durchgeordnet werde. Jedenfalls wäre die Demokratie wegen der Unmündigkeit der Volksmenge nicht nur unerwünscht, sondern weder effektiv durchführbar noch zielführend im Sinne des Gemeinwohls.
Die Staats- und Kirchenlehre des angesehenen Kardinals und später zum Kirchenlehrer erhobenen Theologen blieb über drei Jahrhunderte bestimmend für die Kirche. Erst Papst Leo XIII. führte mit seiner Enzyklika ‚Immortale Dei‘ die sogenannte Indifferenzlehre ein, nach der die Kirche keine Staatsform bevorzugt oder tadelt, sofern sie „das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert“. Angesichts der Totalitarismen des 20. Jahrhunderts hob Papst Pius XII. 1944 den positiven Wert der Demokratie als Grundlage für die Nachkriegsordnung hervor.
III. Musste die kirchliche Lehrgeschichte in diesen Bahnen verlaufen? Ideengeschichtlich hätte man sich die dreieinhalb Jahrhunderte währende Fixierung auf die monarchische Staatsform als Umweg ersparen können, wenn man in der Kirche die Staatslehre eines großen Gelehrten der europäischen Frühaufklärung zu Anfang des 17. Jahrhunderts beherzigt hätte: Der Jesuit Francisco Suárez entwickelte in seiner Schrift von 1613 als logische Folge der Naturrechtslehre die These von der
Demokratie als vernünftige und naturgemäße Form des Staates.
Die argumentative Kritik des römisch-katholischen Kardinals Bellarmin an der theokratischen Staatslehre des englisch-anglikanischen König Jakob hatten den spanischen Gelehrten herausgefordert, die offensichtlichen Ungereimtheiten der neuscholastischen Staatslehre auszuräumen.
Wie de Vitoria und Bellarmin ging auch Suárez aber von der naturrechtlichen Grundthese aus, dass die Menschen in einem natürlichen Prozess zu großen Gemeinschaften zusammenwachsen. Die hätten in ihrer Gesamtheit das Recht zur Selbstregierung inne. Denn weder die Bibel noch die Vernunft lehrte, dass ein Einzelner zur Herrschaft über die Menschen bestimmt wäre. Als Begründung führt er aus: „Es liegt in der Natur der Sache, dass alle Menschen frei geboren sind und deswegen keiner weder die Jurisdiktion noch die Herrschaft über den anderen hat und es keinen natürlichen Grund gibt, warum den einen eher als den anderen dies zugeteilt sein sollte.“4
Dieser 1613 von dem Jesuiten niedergeschriebene Satz stand in der Tradition des spanischen Scholastikers de Vitoria von 1528 und war von Papst Paul III. 1637 in seiner Enzyklika ‚Sublimis Deus‘ bestätigt worden. Das Theorem der von Natur aus frei geborenen Menschen bildete zugleich den Ausgangspunkt für alle weiteren bürgerlichen Staatstheorien, etwa die von Thomas Hobbes (1651) und John Locke (1687) sowie die Präambel der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die Menschenrechtserklärung der französischen Konstitution von 1791, in der es im Artikel 1 heißt: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten.“
Suárez macht sich selbst den Einwand, ob seine Beweisführung nicht direkt zur Staatsform der Demokratie führe, also das Volk sich als Selbstregent konstituieren könnte, was bis dato als die unmögliche bzw. schlechteste Regierungsform angesehen wurde.
Entgegen den Vorgängertheorien, in denen die Herrschaftsübergabe an einen Monarchen oder mehrere Aristokraten als ein quasi naturnotwendiger Prozess dargestellt wurde, betonte Suárez die freie Entscheidung der Menschen für diese oder jene Staatsform, „da nichts in der natürlichen Vernunft deren Notwendigkeit aufzeigt“ – ein argumentativer Affront gegen Bellarmin. Eine democratia könne sogar ohne eine ausdrückliche „positive Einrichtung“ existieren, nämlich als Ausfluss der ursprünglichen Gemeinschaften. Denn die natürliche Vernunft lege uns die Annahme auf, dass die politische Regierungsgewalt eine natürliche Folge der strukturierten menschlichen Gemeinschaften sei.
Bemerkenswert ist hier, dass Suárez als Frühaufklärer mit der natürlichen Vernunft argumentiert und biblische Hinweise nur als Zusatzbeweise heranzieht. Die ‚demokratische Folgerung‘ war zwar logisch in dem naturrechtlichen Ansatz enthalten, nach dem die autarke Gemeinschaft die Macht zur Selbstregierung enthält, aber die traditionelle Staatslehre hatte einige Hürden gegen die demokratische Konsequenz aufgebaut.
So waren die katholischen Vorgänger Suárez‘ zu dem gleichen Ergebnis der Inthronisierung eines Monarchen gekommen wie die Protestanten, nur eben von Seiten des Volkes eingesetzt. Ebenfalls waren die Gründe für den Vorrang des monarchischen Prinzips ähnlich: Der protestantischen Einschätzung von dem verderbten oder wölfischen Charakter der Menschen entsprach auf katholischer Seite die vorherrschende Meinung über die Unmündigkeit und Unfähigkeit zu gemeinschaftlichem Austausch, Willensbildung und Selbstorganisation der Menschen in der ursprünglichen Ansammlung (lateinisch: multitudo).
Der jesuitische Gelehrte entwickelt dagegen eine neue Argumentationslinie, nach der das Volk nicht nur die Macht, sondern auch die Fähigkeit zur Selbstregierung habe. Nach seinem Traktat De legibus, einem Kommentar zum gleichnamigen Kapitel aus Thomas von Aquins Summa theologica, entlässt Gott den Menschen in die Freiheit, das heißt in letzter Konsequenz auch in die selbstbestimmte Regierung durch menschliche Gesetze. Doch diese müssten den Regeln der naturrechtlichen Grundgesetze folgen. Die sind dem Menschen „eingeschrieben ins Herz“ (lex naturalis, vgl. Röm 2,15), anders gesagt sollten sich die menschlichen Gesetze nach den Prinzipien der praktischen Vernunft (ratio naturalis) richten. Für die ursprüngliche Gemeinschaftsbildung der Menschen heißt das: „Die natürliche Vernunft leitet die Individuen an, sich zu einer communitas zu verbinden; die Vernunft ist nach katholischer Lehre durch den Sündenfall zwar geschwächt, jedoch nicht verloren. Der Mensch bleibt auch nach dem Sündenfall ein vernünftiges und damit zur Selbstbestimmung fähiges Wesen.“5
Suárez erläutert das Entstehen der geordneten communitas als Prozess in zwei Stufen: Er geht mit dem Ausdruck multitudo (Menschenmenge) der traditionellen Lehre davon aus, dass die Menschengesellschaft in ihren allerersten Anfängen eine unstrukturierte Ansammlung war, ein „Aggregat ohne jegliche Ordnung“. Die Mitglieder brächten weder eine physische noch moralische Einheit zustande und hätten deshalb auch keinen Bedarf an einer Führung. Geleitet von der Vernunftnatur der Einzelnen, treten die Menschen dann in einen Willensbildungsprozess ein, der schließlich in einem Konsens konvergiert. Dadurch konstituiert sich die communitas zu einer Körperschaft (persona ficta oder mystica). Diese politische Einheit ist hingeordnet auf den Zweck der gegenseitigen Hilfeleistung und des Gemeinwohls. Erst in diesem Stadium des Vergesellschaftungsprozesses entsteht das Bedürfnis nach einer Führung des Gemeinwesens: Die politische Körperschaft gibt sich eine Regierung.
Was die späteren Staatstheoretiker wie Hobbes, Locke und Rousseau als punktuellen Gesellschafts- oder Herrschaftsvertrag (foedus societatis) darlegen, hat der jesuitische Frühaufklärer viel realistischer und logischer als vernunftgeleiteten Prozess der Vergesellschaftung beschrieben, an deren Abschluss dann ein Herrschaftsvertrag steht.
Antike Paten für den neuzeitlichen Staat von Recht und Gerechtigkeit
Als Bedingung des Gesellschafts- und Staatswerdungsprozesses setzt Suárez voraus, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist. Eine vernünftige Konsensbildung ist aber nur möglich, weil die Menschen über die Einsicht in das lex naturalis oder ihre Teilhabe an der natürlichen Vernunft eine gemeinsame höchste Norm anerkennen. Die besteht nach Suárez in Recht und Gerechtigkeit. Diese Grundgedanken knüpfen an die römische Staatsdefinition von Cicero an, der in seinem Werk De re publica schreibt: „Das Gemeinwesen ist Sache des Volkes. Aber das (Staats-) Volk ist nicht jede irgendwie zusammengescharte Ansammlung von Menschen, sondern eine (strukturierte) Menge, die in der Anerkennung des Rechts und der Gemeinsamkeit des Nutzens (Gemeinwohl) vereinigt ist.“
In Ciceros Schriften kulminieren die politischen Werke Platons, auf die sich Suárez erneut und explizit bezieht.6 Seit der italienische Humanist Ficin alle Schriften Platons ins Lateinische übersetzt hatte, war dessen wachsender Einfluss auf die klassischen politischen Definitionen der Neuscholastik nachweisbar.
In der Scholastik war zwar die Unterscheidung von geistlich und weltlich angelegt, aber erst bei Suárez wird unter dem Einfluss Platons und Ciceros die Trennung der beiden Bereiche Schöpfung und Offenbarung strikt durchgeführt. Das bedeutet für ihn: Gott hat seiner Schöpfung, also der Welt und Natur, bestimmte (rationale) Gesetze mitgegeben. Insofern ist der weltliche Bereich der ratio des Menschen aufgegeben, die gesellschaftlich-politischen Entwicklungen sind auf die natürliche Vernunft gestützt zu beschreiben.
Bei Platon und Cicero findet Suárez das Modell einer Gesellschaft, die sich im Rahmen der vernunftgeleiteten Einzelnen entwickelt. Die Gemeinschaft kommt zu einem Konsens über ein gemeinsames Gutes, bei Platon die natürliche Gerechtigkeit. Sie konstituiert sich damit als Rechtsgemeinschaft und kann so eine moralisch-politische Körperschaft (persona ficta) werden.
Das aber ist die Voraussetzung für die logische Ableitung des folgenden Herrschaftsvertrages mit einer Regierung. Der Volkskörper unterwirft sich dabei dem Herrscher unter der Bedingung der von beiden zu beachtenden gemeinsamen Gerechtigkeitsnorm. Das Volk behält somit das Recht, die Einhaltung der Grundnormen zu überwachen und bei schwerwiegender und dauernder Verletzung Widerstand zu erheben.
Platons breitet in seinem Werk ‚Nomoi‘ den Gedanken der Volkssouveränität aus. Dort konnte Suárez das Funktionieren einer „natürlichen“ Demokratie studieren. Bei dem griechischen Philosophen findet er die Aussage, dass das Gesetz als „Beschluss des Volkes“ zu gelten habe.
Unter dem Einfluss Platons verändern die Staatstheoretiker in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Hauptcharakteristik des Staates von dem jus gladii, dem Schwertrecht nach innen und außen (wie noch bei de Vitoria vorherrschend), zu der potestas legis ferendae, dem Gesetzgebungsrecht: Das Gesetz bestimmt, wer das Schwert tragen darf, erklärte der französische Staatsrechtler Bodin. Auch dieses für die weitere europäische Staatslehre wichtige Theorem (vgl. Lockes rule of law) baute der gelehrte Jesuit in seine Politik-Traktate ein.
Es ist das Verdienst von Francisco Suárez, die naturrechtliche scholastische Staatslehre mit der Einarbeitung von Ciceros Schriften zu Republik und Gesetzen, aber vor allem mit Platons Werken zum Vernunft- und Rechtsgemeinschaftsstaat zu einer Grundlagentheorie für die modernen europäischen Staatstheorien gemacht zu haben (siehe oben).
Der Rückgriff auf die antiken Autoren war ein Akt der ‚guten‘ Renaissance als Rückgriff auf das antike Erbe – im Gegensatz etwa zu der staatspolitischen Schrift Il principe von Nicolo Machiavelli. Der Florentiner Autor lehnte in seinem Werk eine rechtlich-ethische Herrschaftsführung zugunsten einer bedingungslosen Machteroberung und ‑sicherung ab. Dabei stützte er sich hauptsächlich auf altrömische Machtspiele, Kriege und taktische Praktiken. Suárez dagegen steht für den Ansatz, bei der Sichtung vorhergehender Epochen nur das Gute zu übernehmen (vgl. 1 Thess 5,21). Dadurch ist Europa groß geworden, dass es das Beste von griechischer Philosophie und Politik sowie von Recht und Verwaltung der Römer übernommen und mit dem Geist der christlichen Nächstenliebe überformt hat.
Im Gegensatz zu seiner Wirkung auf die säkularen europäischen Staatstheorien blieben dem großen spanischen Gelehrten Suárez in der Kirche eine entsprechende Würdigung und Aufnahme seiner Lehre versagt. In den kirchlich-akademischen Kreisen setzte sich im 17. Jahrhundert die monarchisch-hierarchische Herrschaftsauffassung durch. Im 18. Jahrhundert passte man die kirchliche Politiklehre gänzlich der auf dem Kontinent vorherrschenden absolutistischen Staatslehre an. So war es nicht verwunderlich, dass Papst und Kirche in der Französischen Revolution den Übergang von der absolutistischen zur konstitutionellen Monarchie ablehnten und noch 150 Jahre brauchten, um nach dem Terror der totalitären Regimes in Europa den Wert der demokratischen Republik für Gesellschaft und Gemeinwohl zu erkennen.
Bild: MiL
1 Die folgenden Ausführungen orientieren sich weitgehend an der Abhandlung von Ada Neschke-Hentschke (Lausanne): Vom Staat der Gerechtigkeit zum modernen Rechtsstaat, in: Internationale Zeitschrift für Philosophie, Heft 2/2002
2 Übersetztes Zitat aus King James IV. Schrift Political Writings, bei Neschke-Hentschke S. 269f
3 Referiert aus der Schrift von Neschke-Hentschke S. 270
4 Zitat aus Francisco Suárez: De legibus, 1613, bei Neschke-Hentschke S. 279
5 Kommentar von Neschke-Hentschke S. 279
6 Die folgenden Ausführungen referieren den letzten Abschnitt des Aufsatzes von Neschke-Hentschke
S. 273–285
Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz zu direkter und dezentraler Demokratie mit Plebisziten und Volksabstimmungen und starkem Föderalismus und zur EU usw.. Das Zeit-Fragen Magazin ist auch interessant zum Beitrag des Katholizismus zur direkten Demokratie.
http://www.zeit-fragen.ch
Die Bedeutung des Katholizismus und der Katholisch-Konservativen für die Entwicklung einer demokratischen Kultur in der Schweiz
von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch)
In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger die Demokratie in den letzten 200 Jahren zu einem weltweit einmaligen Modell entwickelt. Die direkte Demokratie ist fester Bestandteil der politischen Kultur und das entscheidende Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Der Artikel «Geschichtsforschung und direkte Demokratie» (siehe Zeit-Fragen Nr. 16 vom 28. Juli 2020) fasste als Auftakt und kurzer Überblickstext die bisherigen Forschungen zusammen. Nun sollen, wie angekündigt, in einer losen Folge die Forschungsresultate anhand einzelner Themen vertieft werden. Den Anfang machen der Katholizismus und seine Bedeutung für die Demokratiegeschichte. Sein Einfluss, besonders in Form des katholischen Konservatismus, für die Entstehung und Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz wird bis heute sehr stark unterschätzt und in der Geschichtswissenschaft komplett ignoriert. Nachfolgend nun ein Auszug aus dem einleitenden Kapitel des Tagungsbandes «Katholizismus und moderne Schweiz».1
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr‑2–26-januar-2021/die-bedeutung-des-katholizismus-und-der-katholisch-konservativen-fuer-die-entwicklung-einer-demokratischen-kultur-in-der-schweiz
Die Bundesverfassung und der Katholizismus in der Schweiz
Sukzessive Integration der Verlierer
von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch)
Die schweizerische Geschichtswissenschaft pflegte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und teilweise bis heute die «Meistererzählung», dass die Schweizer Liberalen alleine den Bundesstaat mit allen seinen Errungenschaften erschaffen hätten. Auch wenn die Liberalen, vor allem die gemässigten, einen grossen Anteil am Bundesstaat für sich in Anspruch nehmen können, darf der Einfluss der Katholisch-Konservativen und auch der Frühsozialisten nicht übergangen werden. Auch im noch laufenden Jahr, mit dem wir das Jubiläum von 175 Jahren Schweizerische Bundesverfassung feiern, erschienen Artikel, die lediglich die liberale Seite betonten. Im folgenden Artikel wird nun speziell der Anteil der Katholisch-Konservativen am Bundesstaat hervorgehoben und gewürdigt. Weitere Artikel werden die Rolle der anderen politischen und ideellen Kräfte zum Thema machen.
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2023/nr-27–27-dezember-2023/die-bundesverfassung-und-der-katholizismus-in-der-schweiz
Eltern-Mitwirkung von Anfang an
Eltern-Mitwirkung von Anfang an
KED zieht Bilanz nach Bundeskongress – Bundesvorsitzende Kastner warnt vor Ökonomisierung von Bildung und Erziehung
Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) e.V.
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2012/nr16-vom-1642012/eltern-mitwirkung-von-anfang-an
«Föderalismus und Konkordanz – zwei zentrale Beiträge des Katholizismus»
«Föderalismus und Konkordanz – zwei zentrale Beiträge des Katholizismus»
Grusswort von Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger, Wissenschaftliche Konferenz des Forschungsinstitutes direkte Demokratie am 17. Oktober 2014, Schwyz
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2014/nr-29–2‑dezember-2014/foederalismus-und-konkordanz-zwei-zentrale-beitraege-des-katholizismus
Was heisst denn hier Links-Katholizismus?
Was heisst denn hier Links-Katholizismus?
Gegner von Stuttgart 21 in der Gewaltfrage nicht sauber
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2011/nr-26-vom-2762011/was-heisst-denn-hier-links-katholizismus
Die direkte Demokratie der Schweiz – ein Friedensmodell in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht
Die direkte Demokratie der Schweiz – ein Friedensmodell in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht
Zum neuen Forschungsband von Dr. René Roca: «Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis»
von Tobias Salander, Historiker
Die direkte Demokratie der Schweiz – ein Erfolgsmodell, gerade auch in Zeiten der Wirtschaftskrise. Während viele Bürger in den europäischen Ländern ebenfalls Bestrebungen unternehmen, mehr Mitbestimmung zu erhalten, diese aber in mühseliger Arbeit den selbsternannten Eliten abtrotzen müssen, lohnt sich auch ein Blick in die Geschichte. Wie hat sich denn in der Schweiz dieses Modell eines Aufbaus von unten nach oben entwickelt? Und warum nennt sich die Schweiz auch «Eidgenossenschaft»? Welche Elemente spielten in der Geschichte zusammen, dass schon früh eine Mitbestimmung der Bürger Tatsache wurde, als andere Länder noch stark monarchistisch und/oder aristokratisch strukturiert waren? Der Blick in die Forschung an Schweizer Universitäten zeigt, dass diesbezüglich erstaunlicherweise tiefe Lücken klaffen. Und dass bisher auch wenig unternommen wurde, diesen Notstand zu beheben. Die Gründe dafür sind offensichtlich: Wer ein direktdemokratisches, von unten nach oben aufgebautes und friedensliebendes Gemeinwesen in ein von oben nach unten zentralistisch von Finanzoligarchen und Lobbyisten dirigiertes Monster wie die EU eingliedern will, muss der zu unterjochenden Bevölkerung ihre Würde, ihr Selbstbewusstsein und vor allem ihr Geschichtsbewusstsein nehmen: Gelingt es in einem Land zu erwirken, dass Gelder für die seriöse wissenschaftliche Erforschung der eigenen Geschichte und ihrer Besonderheiten nicht oder nur zögerlich bewilligt werden, ist ein wichtiger Teil in diesem Gehirnwäscheprogramm geleistet … Wenn man dabei wie bis dato noch auf die willfährige Unterstützung einer einheimischen fünften Kolonne zählen darf, macht dies die Sache für die Plutokraten nur um so einfacher!
Um so erfreulicher ist es deshalb, dass im folgenden ein Forscher und sein neuestes Werk vorgestellt werden dürfen, der eine liberale Siegergeschichtsschreibung, entstanden nach dem Sieg im Sonderbundskrieg und der liberalen Bundesstaatsgründung von 1848, kritisch hinterfragt, damit implizit aber auch einer ideologiegeleiteten Pro-EU-Historie im Gefolge des Bergier-Berichts eine Absage erteilt und zu Erkenntnissen gelangt, die gerade heute wichtig sind für den Zusammenhalt der Schweiz: denn gerade auch den besiegten Katholisch-Konservativen hat es die moderne Schweiz zu verdanken, dass alte genossenschaftliche Traditionen und ein an der Würde des Menschen orientiertes personales Menschenbild im 19. Jahrhundert für die Entstehung der direkten Demokratie nutzbar gemacht werden konnten, indem auf diesem Boden den einer wahrhaften Volkssouveränität gemäss Rousseau abgeneigten Liberalen Instrumente abgerungen werden konnten, die heute unter dem Namen Referendum und Initiative Wesensmerkmale des Sonderfalls Schweiz sind. Eine Forschungsarbeit, die Mut macht, allen am Modell Schweiz Beteiligten die Würde zurückgibt, geeignet ist, eine Abwehrfront gegen den Dauerbeschuss unseres Landes von seiten der EU und insbesondere Deutschlands aufzubauen, und zu weiteren Forschungen auffordert.
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2013/nr4-vom-2112013/die-direkte-demokratie-der-schweiz-ein-friedensmodell-in-politischer-sozialer-und-wirtschaftlicher-hinsicht
«… möge diese Begegnung ein Zeichen der Hoffnung für alle Menschen guten Willens sein»
«… möge diese Begegnung ein Zeichen der Hoffnung für alle Menschen guten Willens sein»
Gemeinsame Erklärung von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill von Moskau und der ganzen Rus
zf. Fast 1000 Jahre nach der auf das Jahr 1054 angesetzten Spaltung der Kirche in die römisch-katholische mit Sitz in Rom und die orthodoxe mit Sitz im damaligen Konstantinopel ist es beiden christlichen Kirchen gelungen, zum Ausdruck zu bringen, dass man die bestehenden Differenzen überwinden will, und die Gemeinsamkeiten in der kirchengeschichtlichen Betrachtung, im christlichen Glauben und in zentralen ethischen Fragen in einer gemeinsamen Erklärung festzuhalten. Das ist ein historisches Ereignis und ein Zeichen dafür, dass und wie es möglich ist, auch schwerwiegende Differenzen zu überwinden und in Anbetracht der Lage in der Welt die Gemeinsamkeiten ins Zentrum zu stellen. In diesem Sinne könnte die folgende gemeinsame Erklärung auch eine Wegweisung für das derzeit erneut höchst angespannte und explosive Ost-West-Verhältnis sein.
Wir dokumentieren im folgenden den vollständigen Wortlaut der Erklärung.
«Die Gnade Jesu Christi, des Herrn,
die Liebe Gottes und die Gemeinschaft
des Heiligen Geistes sei mit euch allen!»
(2 Kor 13,13)
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2016/nr‑5–1‑maerz-2016/moege-diese-begegnung-ein-zeichen-der-hoffnung-fuer-alle-menschen-guten-willens-sein
Naturrecht – Die Grundlage von Recht und Frieden
Naturrecht – Die Grundlage von Recht und Frieden
von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen TG
Im Auftrag der Johannes-Messner-Gesellschaft wurde an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz in Österreich der Sammelband «Das Naturrecht – Quellen und Bedeutung für die Gegenwart» von Herbert Pribyl und Christian Machek herausgegeben (Be&Be-Verlag Heiligenkreuz 2015). Dies ist sehr verdienstvoll, denn die Thematik ist, in Anbetracht der zunehmenden Relativierung und Verletzung des Rechts in den verschiedenen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen, hochaktuell. Die Beiträge machen deutlich, dass das Naturrecht eine entscheidende Grundlage für eine allgemeingültige Rechtskultur und ein friedfertiges und gerechtes Zusammenleben der ganzen Menschheitsfamilie bedeutet. Es bildet die Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und des Völkerrechts insgesamt.
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2016/nr-13–7‑juni-2016/naturrecht-die-grundlage-von-recht-und-frieden
Direkte Demokratie benötigt historisches Wissen
Direkte Demokratie benötigt historisches Wissen
von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie*
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2015/nr-24–15-september-2015/direkte-demokratie-benoetigt-historisches-wissen
Die Bedeutung von Friedrich Wilhelm Raiffeisen für die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts
Die Bedeutung von Friedrich Wilhelm Raiffeisen für die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts
von Dr. phil. René Roca, Historiker
In Deutschland war im 19. Jahrhundert sowohl der Ansatz von Schulze-Delitzsch als auch die «Idee Raiffeisen» für eine breit abgestützte Genossenschaftsbewegung verantwortlich. In der Schweiz sind ähnliche Abläufe festzustellen. Es brauchte immer die Verbindung von traditionsbewussten, konservativen Strömungen mit neuen zeitgemässen Ideen. Nur so liess sich die breite Bevölkerung – in Stadt und Land – von den genossenschaftlichen Werthaltungen überzeugen, und sie schöpfte Vertrauen in neue Institutionen.
Man stelle sich vor, wenn das genossenschaftliche Fundament des 19. Jahrhunderts, das in vielen Nationalstaaten Erfolg hatte, bis ins 20. Jahrhundert hinein noch kräftiger gewirkt hätte und wenn nicht andere menschenverachtende, imperialistische und totalitäre Ideologien die Oberhand gewonnen hätten. Ein 20. Jahrhundert, ein Europa ohne die beiden Weltkriege, sähe heute anders aus. Wir haben aber viel in der Hand. Wir müssen das Genossenschaftsprinzip wieder stärker in der Wirtschaft verankern. Auf diese Weise können die Menschen aus der Geschichte lernen und eine «Wirtschaft zum Wohle aller» einrichten.
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2013/nr11-vom-1132013/die-bedeutung-von-friedrich-wilhelm-raiffeisen-fuer-die-genossenschaftsbewegung-des-19-jahrhunderts
Politik muss auf Ethik ruhen
Politik muss auf Ethik ruhen
von Moritz Nestor*
Lebe in deinem Jahrhundert, aber sei nicht sein Geschöpf;
leiste deinen Zeitgenossen, aber was sie bedürfen, nicht was sie loben.
Friedrich Schiller
Papst Benedikt XVI. hielt am 22. September 2011 vor dem deutschen Bundestag eine viel beachtete Rede zur politischen Ethik. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er das Naturrecht und mahnte Wahrhaftigkeit im politischen Handeln an. Der politisch ethische Kern des Naturrechts sei, so Benedikt XVI.:
«Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Frieden schaffen. […] Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren, ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers.» Es gehe um «die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne […]».1
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2015/nr-25–29-september-2015/politik-muss-auf-ethik-ruhen
Direkte Demokratie im 19. Jahrhundert
Direkte Demokratie im 19. Jahrhundert
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2015/nr-30–24-november-2015/direkte-demokratie-im-19-jahrhundert
Die Bedeutung des Naturrechts für die Ethik und das friedfertige Zusammenwirken der Weltgemeinschaft
Die Bedeutung des Naturrechts für die Ethik und das friedfertige Zusammenwirken der Weltgemeinschaft
Maria Raphaela Hölschers Buch «Das Naturrecht bei Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI.»
von Urs Knoblauch, Kulturpublizist, Fruthwilen TG
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2017/2223–12-september-2017/die-bedeutung-des-naturrechts-fuer-die-ethik-und-das-friedfertige-zusammenwirken-der-weltgemeinschaft
Politik muss auf Ethik ruhen
Politik muss auf Ethik ruhen
von Joachim Hoefele und Moritz Nestor
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2011/nr-51-vom-20122011/politik-muss-auf-ethik-ruhen
Naturrecht und Volkssouveränität – wichtige Bausteine für die Demokratie in der Schweiz (Teil 1)
Naturrecht und Volkssouveränität – wichtige Bausteine für die Demokratie in der Schweiz (Teil 1)
Ignaz Paul Vital Troxlers Demokratiekonzeption
von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie1
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2017/nr-31–5‑dezember-2017/naturrecht-und-volkssouveraenitaet-wichtige-bausteine-fuer-die-demokratie-in-der-schweiz-teil‑1