
Ein neues schottisches Gesetz verbietet es, zu Hause laut zu beten, wenn man in der Nähe einer Abtreibungsklinik wohnt. Die Übergriffe des Staates treiben immer absurdere und bedrückendere Blüten.
Das neue schottische Gesetz legt „sichere Zugangszonen“ um Abtreibungskliniken fest, um abtreibungsentschlossenen Frauen eine unbelästigte Tötung ihres ungeborenen Kindes zu ermöglichen. Noch nie zeigte ein Staat größeres „Einfühlungsvermögen“ bei der legitimierten Tötung von Menschen. Es fällt schwer, angesichts solcher Tatsachen nicht in Sarkasmus zu fallen.
Jede Art der „Belästigung“, die den progressiven Weg zur Hinrichtungsstätte stören könnte, hat zu unterbleiben. Dazu zählt das Gesetz nicht nur das Gebet auf öffentlichen Straßen vor Abtreibungsstätten, sondern ausdrücklich auch in Privathäusern, wenn sie an solchen Tötungszentren angrenzen.
Privatbürger werden damit in Schottland bereits in ihren Privathäusern reglementiert, um nicht das „Schlachtfest“ nebenan zu stören. Der schottische Staat setzt klare Prioritäten. Abtreibung über alles, der sich selbst die Privatsphäre Dritter unterzuordnen hat. Wie buchstabiert sich Totalitarismus, wenn nicht so!?
Die schottische Regierung hat zu verstehen gegeben, wie sie das neue Abtreibungsgesetz umzusetzen gedenkt, und damit eine intensive Debatte ausgelöst. In einer „sicheren Zugangszone“ von 200 Metern rund um ein Abtreibungszentrum habe alles unterlassen zu werden, was eine „Belästigung“ des Kindermordes verursachen könnte. Mit „Belästigung“ ist alles gemeint, was die abtreibungsentschlossenen Frauen oder den mit Abtreibung Geld verdienenden Tötungsarzt und sein Personal „belästigen“ könnte. Dazu gehören auch „Unbehagen“ und „Unannehmlichkeiten“. Sie alle werden als Straftat geahndet. Und dazu gehört auch „lautes Beten“ in angrenzenden Privathäusern.
Die Bewohner dieser „Zonen“, wie etwa in einem Stadtteil von Edinburgh, erhielten Briefe, in denen sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen gewarnt wurden, wenn ihre Aktivitäten, einschließlich des Gebets zu Hause, von außen gesehen oder gehört werden könnten.
Die Regierung stellte damit klar, daß das Gesetz nicht nur im öffentlichen Raum durchgesetzt wird, sondern auch im privaten Bereich, wenn etwas als „absichtlich“ oder „rücksichtslos wahrgenommen“ wird. Damit wurde klargemacht, wer und was Vorrang hat, während andere Bürger zweiter Klasse sind.
Diese Warnung hat Lebensrechtsgruppen und religiöse Vereinigungen alarmiert. Sie befürchten, daß damit der erste Schritt zur Kriminalisierung des Gebets im privaten Bereich gesetzt wird. Die Society for the Protection of Unborn Children (SPUC, Gesellschaft zum Schutz ungeborener Kinder) äußerte sich sehr besorgt und bezeichnete das neue Gesetz und die Regierungsauslegung als „zutiefst orwellschen Totalitarismus“. Michael Robinson, Generaldirektor von SPUC, erklärte, daß selbst das Aushängen von Bibelversen oder das Beten vor einem von der Straße aus sichtbaren Fenster bereits als Straftat ausgelegt werden könnte.
Die schottische Regierung verteidigte die skandalöse Regelung mit der Begründung, sie wolle sicherstellen, daß Frauen „ungestörten Zugang zu Abtreibungsdiensten“ haben, was tatsächlich aber einen Eingriff in die Grundrechte darstellt.
In England und Wales sollen Ende Oktober ähnliche „Sicherheitszonen“ in Kraft treten und sichtbare und hörbare Aktivitäten kriminalisieren, die Frauen und Abtreibungsärzte auf irgendeine Weise „belästigen“, „entmutigen“ oder „verunsichern“ könnten.
Die Tötung des ungeborenen Kindes ist das blutige Schlachtopfer der progressiven Religion.
Schottland wird seit der Wiedererrichtung eines eigenen Parlaments im Jahr 1999 links regiert, zunächst durch die Scottish Labour Party und seit 2007 durch die linksnationalistische Scottish National Party.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: SPUC (Screenshot)