Orwellscher Totalitarismus

Neues schottisches Gesetz verbietet in der Nähe von Abtreibungszentren selbst in Privathäusern "zu lautes" Gebet


Die Lebensrechtsorganisation SPUC protestierte gegen das neue Knebelungsgesetz, das selbst das Beten in Privathäusern verbietet.
Die Lebensrechtsorganisation SPUC protestierte gegen das neue Knebelungsgesetz, das selbst das Beten in Privathäusern verbietet.

Ein neu­es schot­ti­sches Gesetz ver­bie­tet es, zu Hau­se laut zu beten, wenn man in der Nähe einer Abtrei­bungs­kli­nik wohnt. Die Über­grif­fe des Staa­tes trei­ben immer absur­de­re und bedrücken­de­re Blüten.

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Das neue schot­ti­sche Gesetz legt „siche­re Zugangs­zo­nen“ um Abtrei­bungs­kli­ni­ken fest, um abtrei­bungs­ent­schlos­se­nen Frau­en eine unbe­lä­stig­te Tötung ihres unge­bo­re­nen Kin­des zu ermög­li­chen. Noch nie zeig­te ein Staat grö­ße­res „Ein­füh­lungs­ver­mö­gen“ bei der legi­ti­mier­ten Tötung von Men­schen. Es fällt schwer, ange­sichts sol­cher Tat­sa­chen nicht in Sar­kas­mus zu fallen.

Jede Art der „Belä­sti­gung“, die den pro­gres­si­ven Weg zur Hin­rich­tungs­stät­te stö­ren könn­te, hat zu unter­blei­ben. Dazu zählt das Gesetz nicht nur das Gebet auf öffent­li­chen Stra­ßen vor Abtrei­bungs­stät­ten, son­dern aus­drück­lich auch in Pri­vat­häu­sern, wenn sie an sol­chen Tötungs­zen­tren angrenzen.

Pri­vat­bür­ger wer­den damit in Schott­land bereits in ihren Pri­vat­häu­sern regle­men­tiert, um nicht das „Schlacht­fest“ neben­an zu stö­ren. Der schot­ti­sche Staat setzt kla­re Prio­ri­tä­ten. Abtrei­bung über alles, der sich selbst die Pri­vat­sphä­re Drit­ter unter­zu­ord­nen hat. Wie buch­sta­biert sich Tota­li­ta­ris­mus, wenn nicht so!?

Die schot­ti­sche Regie­rung hat zu ver­ste­hen gege­ben, wie sie das neue Abtrei­bungs­ge­setz umzu­set­zen gedenkt, und damit eine inten­si­ve Debat­te aus­ge­löst. In einer „siche­ren Zugangs­zo­ne“ von 200 Metern rund um ein Abtrei­bungs­zen­trum habe alles unter­las­sen zu wer­den, was eine „Belä­sti­gung“ des Kin­der­mor­des ver­ur­sa­chen könn­te. Mit „Belä­sti­gung“ ist alles gemeint, was die abtrei­bungs­ent­schlos­se­nen Frau­en oder den mit Abtrei­bung Geld ver­die­nen­den Tötungs­arzt und sein Per­so­nal „belä­sti­gen“ könn­te. Dazu gehö­ren auch „Unbe­ha­gen“ und „Unan­nehm­lich­kei­ten“. Sie alle wer­den als Straf­tat geahn­det. Und dazu gehört auch „lau­tes Beten“ in angren­zen­den Privathäusern.

Die Bewoh­ner die­ser „Zonen“, wie etwa in einem Stadt­teil von Edin­burgh, erhiel­ten Brie­fe, in denen sie vor mög­li­chen recht­li­chen Kon­se­quen­zen gewarnt wur­den, wenn ihre Akti­vi­tä­ten, ein­schließ­lich des Gebets zu Hau­se, von außen gese­hen oder gehört wer­den könnten.

Die Regie­rung stell­te damit klar, daß das Gesetz nicht nur im öffent­li­chen Raum durch­ge­setzt wird, son­dern auch im pri­va­ten Bereich, wenn etwas als „absicht­lich“ oder „rück­sichts­los wahr­ge­nom­men“ wird. Damit wur­de klar­ge­macht, wer und was Vor­rang hat, wäh­rend ande­re Bür­ger zwei­ter Klas­se sind.

Die­se War­nung hat Lebens­rechts­grup­pen und reli­giö­se Ver­ei­ni­gun­gen alar­miert. Sie befürch­ten, daß damit der erste Schritt zur Kri­mi­na­li­sie­rung des Gebets im pri­va­ten Bereich gesetzt wird. Die Socie­ty for the Pro­tec­tion of Unborn Child­ren (SPUC, Gesell­schaft zum Schutz unge­bo­re­ner Kin­der) äußer­te sich sehr besorgt und bezeich­ne­te das neue Gesetz und die Regie­rungs­aus­le­gung als „zutiefst orwell­schen Tota­li­ta­ris­mus“. Micha­el Robin­son, Gene­ral­di­rek­tor von SPUC, erklär­te, daß selbst das Aus­hän­gen von Bibel­ver­sen oder das Beten vor einem von der Stra­ße aus sicht­ba­ren Fen­ster bereits als Straf­tat aus­ge­legt wer­den könnte.

Die schot­ti­sche Regie­rung ver­tei­dig­te die skan­da­lö­se Rege­lung mit der Begrün­dung, sie wol­le sicher­stel­len, daß Frau­en „unge­stör­ten Zugang zu Abtrei­bungs­dien­sten“ haben, was tat­säch­lich aber einen Ein­griff in die Grund­rech­te darstellt.

In Eng­land und Wales sol­len Ende Okto­ber ähn­li­che „Sicher­heits­zo­nen“ in Kraft tre­ten und sicht­ba­re und hör­ba­re Akti­vi­tä­ten kri­mi­na­li­sie­ren, die Frau­en und Abtrei­bungs­ärz­te auf irgend­ei­ne Wei­se „belä­sti­gen“, „ent­mu­ti­gen“ oder „ver­un­si­chern“ könnten.

Die Tötung des unge­bo­re­nen Kin­des ist das blu­ti­ge Schlacht­op­fer der pro­gres­si­ven Religion.

Schott­land wird seit der Wie­der­errich­tung eines eige­nen Par­la­ments im Jahr 1999 links regiert, zunächst durch die Scot­tish Labour Par­ty und seit 2007 durch die links­na­tio­na­li­sti­sche Scot­tish Natio­nal Par­ty.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: SPUC (Screen­shot)

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2 Kommentare

  1. In GB herr­schen die poli­ti­schen Freun­de der Links­ka­tho­li­ken. Ob das denen wohl zu den­ken gibt? Ich fürch­te, nein.

  2. Ephe­ser 5,8: „Denn wir haben nicht gegen Men­schen aus Fleisch und Blut zu kämp­fen, son­dern gegen Mäch­te und Gewalten.“

    Mat­thä­us 12,24: „[Ein unrei­ner Geist sagt:] Ich will in mein Haus zurück­keh­ren, das ich ver­las­sen habe. Und wenn er es bei sei­ner Rück­kehr leer antrifft, sau­ber und geschmückt, dann geht er und holt sie­ben ande­re Gei­ster, die noch schlim­mer sind als er selbst. Sie zie­hen dort ein und las­sen sich nie­der. So wird es mit die­sem Men­schen am Ende schlim­mer wer­den als vor­her. Die­ser bösen Gene­ra­ti­on wird es genau­so gehen.“ 

    Wir sind am Ende. Ein lee­res Haus ist leer, wenn der Glau­be fehlt. Geschmückt ist das Haus mit lau­ter gott­lo­sen Taten der Per­son. In die­ser Gerichts­zeit wer­den unrei­ne Gei­ster in jeden ein­zie­hen, der gott­los ist. Er wird dann nicht mehr nach sei­nem eige­nen Wil­len han­deln, son­dern nach dem Wil­len der unrei­nen Gei­ster, die von ihm Besitz ergrif­fen haben. 

    Es sind die unrei­nen Gei­ster, die etwas gegen das Beten in Pri­vat­häu­sern haben. Der Mensch kann nicht hin­ter die Wän­de sehen. Die unrei­nen Gei­ster der bösen Gene­ra­ti­on schon.

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