Die Heuchelei eines bergoglianischen Journalisten

Fehlende Transparenz, Maulkorberlaß und unterschiedliche Maßstäbe?


Die bergoglianischen Synoden hinter verschlossenen Türen sind verschlossener denn je
Die bergoglianischen Synoden hinter verschlossenen Türen sind verschlossener denn je

(Rom) Chri­sto­pher Lamb, Mit­ar­bei­ter des pro­gres­si­ven bri­ti­schen The Tablet, kün­dig­te gestern an, „Insi­der-Infor­ma­tio­nen“ über die Arbeits­wei­se der Syn­oda­li­täts­syn­ode zu ver­öf­fent­li­chen, die er von einem Syn­oda­len erhal­ten habe.

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Danach ging der­sel­be berg­o­glia­ni­sche Jour­na­list zur täg­li­chen Pres­se­kon­fe­renz über die Syn­ode und frag­te Pao­lo Ruf­fi­ni, den Prä­fek­ten des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dik­aste­ri­ums, nach jenen Syn­oden­re­geln, mit denen die Syn­oda­len um Ver­trau­lich­keit gebe­ten wer­den, um nach­zu­fra­gen, wel­che Sank­tio­nen gegen Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler, der Syn­oda­le ist, ergrif­fen wer­den, weil die­ser dem eng­li­schen Pro­gramm von EWTN ein Inter­view gege­ben hat­te. Das Inter­view wur­de am Don­ners­tag­abend ausgestrahlt.

Lambs Insi­der-Ankün­di­gung auf X

Im Klar­text: Lamb hat­te zu die­sem Zeit­punkt bereits selbst mit einem Syn­oda­len, garan­tiert berg­o­glia­ni­scher Aus­rich­tung, ein „ver­bo­te­nes“ Inter­view geführt, es zwar noch nicht ver­öf­fent­licht, aber bereits ange­kün­digt, hat­te aber den­noch die Unver­fro­ren­heit, zur Syn­oden-Pres­se­kon­fe­renz zu gehen und nach Sank­tio­nen gegen Kar­di­nal Mül­ler wegen eines Inter­views zu fragen.

Lamb war nicht der ein­zi­ge berg­o­glia­ni­sche Jour­na­list, der bei der Pres­se­kon­fe­renz wegen des Inter­views gegen Kar­di­nal Mül­ler schürte.

Im Klar­text: Wenn berg­o­glia­ni­sche Syn­oda­len die Regeln bre­chen, ist alles bestens, wenn ein Syn­oda­le, der sein Man­dat ernst nimmt und daher den von Fran­zis­kus ver­ord­ne­ten Maul­korb­er­laß ablehnt, weil er ihn als Instru­ment einer fern­ge­lenk­ten Syn­ode mit vor­ge­fer­tig­ten Ergeb­nis­sen erkennt, herrscht Empörung.

Mit Sank­tio­nen für Kar­di­nal Mül­ler ist nicht zu rech­nen, da selbst Vati­can­News über das EWTN-Inter­view mit einem eige­nen Arti­kel berichtete.

In der eigens für die Syn­oda­li­täts­syn­ode erlas­se­nen Geschäfts­ord­nung heißt es im IV. Teil:

TEIL IV
KOMMUNIKATION

Art. 24: KOMMUNIKATIONSREGELN

§ 1 Um die Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung eines jeden zu gewähr­lei­sten und
die Gelas­sen­heit der gemein­sa­men Unter­schei­dung zu garan­tie­ren, die die Haupt­auf­ga­be der Ver­samm­lung ist, ist jeder Teil­neh­mer zur Ver­trau­lich­keit und Geheim­hal­tung ver­pflich­tet, und zwar sowohl in bezug auf sei­ne eige­nen Bei­trä­ge als auch in bezug auf die Bei­trä­ge der ande­ren Teil­neh­mer.
Die­se Ver­pflich­tung bleibt auch nach Been­di­gung der Syn­odal­ver­samm­lung in Kraft.

§ 2 Allen Teil­neh­mern ist es unter­sagt, Bei­trä­ge in den Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen und den Klei­nen Krei­sen auf­zu­zeich­nen, zu fil­men und zu ver­brei­ten. Die ersten Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen der ersten vier Modu­le, gemäß Art. 18 §§ 2 und 3 der vor­lie­gen­den Geschäfts­ord­nung, sehen vor, daß die Prä­sen­ta­ti­on des zu behan­deln­den The­mas mit­tels Strea­ming über­tra­gen wird. Eine offi­zi­el­le audio­vi­su­el­le Auf­zeich­nung der Gene­ral­ver­samm­lun­gen wird im Archiv des Gene­ral­se­kre­ta­ri­ats auf­be­wahrt für die Redak­ti­on der Acta Syn­odi Episcoporum.

Art. 25: VERBREITUNG VON INFORMATIONEN

§ 1 Ein vom Gene­ral­se­kre­ta­ri­at und vom Dik­aste­ri­um für die Kom­mu­ni­ka­ti­on benann­ter Stab von Kom­mu­ni­ka­to­ren darf die Aula Pao­lo VI betre­ten, um an der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit­zu­wir­ken, wobei die Hin­wei­se der Infor­ma­ti­ons­kom­mis­si­on zu beach­ten sind und stets
die Ver­trau­lich­keit der Arbeit, gemäß Art. 24 § 1, zu wah­ren ist.

§ 2 Jour­na­li­sten, die beim Pres­se­saal akkre­di­tiert sind, haben Zutritt zur Aula Pao­lo VI nur in den spe­zi­fi­schen Momen­ten und Räu­men, die ihnen genannt werden.

Auf dem Rück­flug aus der Mon­go­lei, am 4. Sep­tem­ber, sag­te Papst Fran­zis­kus, die Syn­ode „ist so offen…, offe­ner geht es gar nicht“. Die Geschäfts­ord­nung besagt jedoch etwas anderes.

Katho​li​sches​.info schrieb dazu am 5. September:

„Die ‚Offen­heit‘, von der Papst Fran­zis­kus spricht, meint, daß in sei­nem Pon­ti­fi­kat – im Gegen­satz zu sei­nen Vor­gän­gern – die Syn­oden unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit statt­fin­den. Die Infor­ma­ti­on wird seit­her durch die Syn­oden­lei­tung, sprich San­ta Mar­ta, kana­li­siert und gelenkt. Es gibt zwar täg­li­che Pres­se­kon­fe­ren­zen, zu denen auch abwech­selnd Syn­oda­len hin­zu­ge­be­ten wer­den, denen Jour­na­li­sten Fra­gen stel­len kön­nen, doch wur­den bereits bei der Fami­li­en­syn­ode, der ersten Bischofs­syn­ode unter Fran­zis­kus, aus­nahms­los nur aus­ge­such­te Syn­oda­len zuge­las­sen, die jene ‚Rich­tung‘ ver­tra­ten, die San­ta Mar­ta wünsch­te. Kurz­um: Die Öffent­lich­keit erfährt nur, was San­ta Mar­ta will. Sie wird gelenkt.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati​can​.va/X (Screen­shots)


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