Von Mauro Faverzani
Diokletian ist unter uns. Tatsächlich verschwimmen die Unterschiede zwischen dem Wirken des römischen Kaisers (244 – 313 n. Chr.), der für seine grausame Christenverfolgung berüchtigt wurde, und dem, was heute überall auf der Welt mit Gefangenschaft und Menschenopfern geschieht, immer mehr. Selbst im so „zivilisierten“ Westen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika zum Beispiel wurden drei Abtreibungsgegner – Jonathan Darnel aus Arlington (Virginia), Jean Marshall aus Kingston (Massachusetts) und Joan Bell aus Montague (New Jersey) – für schuldig befunden, gegen den Face or Freedom of Access to Clinic Entrances Act verstoßen zu haben, jenes von Bill Clinton erlassene Bundesgesetz über den freien Zugang zu Abtreibungskliniken. Ihnen droht nun eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von 11 Jahren, weil sie am 22. Oktober 2020 vor der Surgi-Clinic in der US-Hauptstadt Washington gebetet und Hymnen gesungen haben und anschließend gewaltfrei in die Einrichtung für Spätabtreibungen eingedrungen sind. In der Anklageschrift heißt es: „Ziel der Verschwörung [der Lebensschützer] war es, eine Blockade zu errichten, um zu verhindern, daß die Klinik reproduktive Gesundheitsdienste anbietet und Patienten diese in Anspruch nehmen können“. Der Prozeß wird von einer Frau, der Richterin Colleen Kollar-Kotelly, geführt, die bereits als Hillary-Clinton-Anhängerin in Erscheinung getreten ist: Sie hat den Angeklagten bereits untersagt, sich zur Begründung ihres Handelns auf den ersten Verfassungszusatz zu berufen, der die Religionsfreiheit schützt.
In den Vereinigten Staaten haben sich viele Pro-Life-Stimmen erhoben, um die Abschaffung des Face-Gesetzes zu fordern, das von vielen als beschämender Macht- und Autoritarismus-Exzeß des Justizministeriums der Biden-Regierung angesehen wird. Gewaltfreie Pro-Life-Aktionen sollten nicht als Bundesverbrechen angesehen werden. Es wurde jedoch bereits darauf hingewiesen, daß dasselbe Gesetz neben Abtreibungszentren auch – zumindest auf dem Papier – Schwangerschaftsberatungsstellen schützt, die für das Leben eintreten, von denen bereits etwa hundert angegriffen wurden, was der Biden-Regierung jedoch völlig „entgangen“ ist und von ihr ignoriert wurde, sodaß von ihr nichts gegen die Täter unternommen wurde.
In Kalifornien wurde Janet Roberson, eine Mutter von drei Kindern, entlassen, weil sie sich auf einer Sitzung des Schulrats des Benicia Unified School District gegen einen umstrittenen, von Gender- und LGBT-Ideologie durchdrungenen Sexualerziehungsplan ausgesprochen hatte. Ihre Kritik löste eine empörte Reaktion des lokalen links-woken Mobs aus, der sie in der Presse als „bigott“, rassistisch und transphob anprangerte und öffentlich bekanntgab, wo die Frau arbeitete, um das Unternehmen zu „sofortigen Maßnahmen“ zu veranlassen, die auch prompt erfolgten.
Janet Roberson schrieb nach ihrer Entlassung:
„Sexuelle Entartung und Promiskuität als normal, natürlich und gesund darzustellen, vor allem für Kinder, ist ein kommunistisches Ziel, um die amerikanischen Werte zu untergraben und zu unterjochen. Die Entlassung wegen dieser Äußerungen unter Mißachtung jeglicher Meinungsfreiheit kommt einer eklatanten modernen Form der Verfolgung gleich.“
Entzug des Sorgerechts, wenn Eltern ihre Kinder vor dem Genderwahn schützen
Ein weiterer Schritt zur Verdrängung der natürlichen und christlichen Lehre aus dem öffentlichen Leben erfolgte in Kalifornien, wo am 6. und 8. September von der Parlamentsmehrheit der Demokraten das Gesetz Nr. 957 verabschiedet wurde. Es besagt, daß „die Akzeptanz des Transgender- oder nicht-binären Status“ sogar „ein Schlüsselfaktor“ für ein Ehepaar ist, um vor Gericht nicht das Sorgerecht für seine Kinder zu verlieren.
In der vorherrschenden woken Anti-Sprache klingt das so: Aus „Sorge um die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen“ der Kinder, müsse der Staat Eltern das Sorgerecht entziehen, wenn diese einen „Transgender- oder nicht-binären Status“ eines ihrer Kinder nicht akzeptieren. Zudem können Eltern, die die Transgenderisierung ihrer Kinder nicht unterstützen, wegen „Kindesmißhandlung“ angeklagt werden. Unglaublich!
Laut der Initiatorin dieses Gesetzes, Lori Wilson, Mitglied der Demokratischen Partei und selbst Mutter von zwei Kindern, würde die „Gender-Akzeptanz“ es einem Kind erlauben, seine Nägel zu färben oder seine Haare so lang zu tragen, wie es möchte. Man muß sich dabei vor Augen halten, wie stark die Gerichte in Kalifornien bereits durch die geltenden Bestimmungen eingeschränkt sind, die es verbieten, bei der Sorgerechtsfrage das Geschlecht, die Geschlechtsidentität, den Geschlechtsausdruck oder die sexuelle Orientierung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten oder eines Familienmitglieds bei der Bestimmung dessen, was „das Beste“ für das betreffende Kind ist, zu berücksichtigen.
Die katholischen Bischöfe Kaliforniens haben gegen dieses neue Gesetz, das die Situation noch verschlimmert, Einspruch erhoben, weil es die „fehlende Zustimmung eines liebenden und beschützenden Elternteils“ zu einem „sozialen oder medizinischen Übergang“ eines Kindes – sprich Geschlechtsumwandlung oder Transgendertum – mit „Mißbrauch, Gewalt und Drogenkonsum bei Sorgerechtsstreitigkeiten“ gleichsetzt und Väter und Mütter kriminalisiert, die sich ernsthaft um eine ausgewogene Erziehung ihrer Kinder bemühen.
Es liegt nun am Gouverneur des US-Bundesstaates, dem Demokraten Gavin Newsom, ob er dieses Gesetz bis zum 14. Oktober unterzeichnet. Newsoms Gesinnung scheint aber keine Wende denkbar zu machen…
Das völlige moralische Abdriften, nicht nur gegenüber der katholischen Lehre, sondern vor allem gegenüber dem elementarsten gesunden Menschenverstand, wird auch durch die Entscheidung eines Richters im Tennessee unterstrichen, der die Unverfrorenheit besaß, die Anwendung des Gesetzes SB 3 zu blockieren. Dieses Gesetz hätte bereits im vergangenen Juli in Kraft treten müssen. Es verbietet eindeutige sexuelle Darbietungen an Orten, die für Minderjährige zugänglich sind. Damit ist Exhibitionismus gemeint, ebenso bestimmte „Kabaretts“ mit Oben-ohne-Tänzerinnen, Go-go-Girls, Striptease-Shows oder – und darum geht es – Auftritte von sogenannten Drag Queens. Im Gesetz ist ausdrücklich auch von „Imitationen männlicher oder weiblicher Modelle“ die Rede, die ein „lüsternes Interesse“ wecken.
Bei Erstverstößen sind nur leichte Strafen vorgesehen. Im Wiederholungsfall drohen jedoch Strafen bis zu sechs Jahren Gefängnis.
Der erwähnte Richter scheint ein offensichtlich verzerrtes Verständnis von Redefreiheit zu haben, mit dem er den Angriff gegen den gesunden Menschenverstand und die Verführung von Kindern zu rechtfertigen versucht.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Carole Raddato/Flickr (CC BY-SA)