Diokletian kehrt zurück

Die Verfolgung des gesunden Menschenverstandes und der katholischen Lehre im Westen


Kaiser Diokletian: Befindet sich die westliche Welt auf dem Weg zu einer neuen diokletianischen Ära der Christenverfolgung?
Kaiser Diokletian: Befindet sich die westliche Welt auf dem Weg zu einer neuen diokletianischen Ära der Christenverfolgung?

Von Mau­ro Faverzani

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Dio­kle­ti­an ist unter uns. Tat­säch­lich ver­schwim­men die Unter­schie­de zwi­schen dem Wir­ken des römi­schen Kai­sers (244 – 313 n. Chr.), der für sei­ne grau­sa­me Chri­sten­ver­fol­gung berüch­tigt wur­de, und dem, was heu­te über­all auf der Welt mit Gefan­gen­schaft und Men­schen­op­fern geschieht, immer mehr. Selbst im so „zivi­li­sier­ten“ Westen.

In den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka zum Bei­spiel wur­den drei Abtrei­bungs­geg­ner – Jona­than Dar­nel aus Arling­ton (Vir­gi­nia), Jean Mar­shall aus King­s­ton (Mas­sa­chu­setts) und Joan Bell aus Mon­ta­gue (New Jer­sey) – für schul­dig befun­den, gegen den Face or Free­dom of Access to Cli­nic Ent­ran­ces Act ver­sto­ßen zu haben, jenes von Bill Clin­ton erlas­se­ne Bun­des­ge­setz über den frei­en Zugang zu Abtrei­bungs­kli­ni­ken. Ihnen droht nun eine Ver­ur­tei­lung zu einer Haft­stra­fe von 11 Jah­ren, weil sie am 22. Okto­ber 2020 vor der Sur­gi-Cli­nic in der US-Haupt­stadt Washing­ton gebe­tet und Hym­nen gesun­gen haben und anschlie­ßend gewalt­frei in die Ein­rich­tung für Spät­ab­trei­bun­gen ein­ge­drun­gen sind. In der Ankla­ge­schrift heißt es: „Ziel der Ver­schwö­rung [der Lebens­schüt­zer] war es, eine Blocka­de zu errich­ten, um zu ver­hin­dern, daß die Kli­nik repro­duk­ti­ve Gesund­heits­dien­ste anbie­tet und Pati­en­ten die­se in Anspruch neh­men kön­nen“. Der Pro­zeß wird von einer Frau, der Rich­te­rin Col­leen Kol­lar-Kotel­ly, geführt, die bereits als Hil­la­ry-Clin­ton-Anhän­ge­rin in Erschei­nung getre­ten ist: Sie hat den Ange­klag­ten bereits unter­sagt, sich zur Begrün­dung ihres Han­delns auf den ersten Ver­fas­sungs­zu­satz zu beru­fen, der die Reli­gi­ons­frei­heit schützt.

In den Ver­ei­nig­ten Staa­ten haben sich vie­le Pro-Life-Stim­men erho­ben, um die Abschaf­fung des Face-Geset­zes zu for­dern, das von vie­len als beschä­men­der Macht- und Auto­ri­ta­ris­mus-Exzeß des Justiz­mi­ni­ste­ri­ums der Biden-Regie­rung ange­se­hen wird. Gewalt­freie Pro-Life-Aktio­nen soll­ten nicht als Bun­des­ver­bre­chen ange­se­hen wer­den. Es wur­de jedoch bereits dar­auf hin­ge­wie­sen, daß das­sel­be Gesetz neben Abtrei­bungs­zen­tren auch – zumin­dest auf dem Papier – Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­len schützt, die für das Leben ein­tre­ten, von denen bereits etwa hun­dert ange­grif­fen wur­den, was der Biden-Regie­rung jedoch völ­lig „ent­gan­gen“ ist und von ihr igno­riert wur­de, sodaß von ihr nichts gegen die Täter unter­nom­men wurde.

In Kali­for­ni­en wur­de Janet Rober­son, eine Mut­ter von drei Kin­dern, ent­las­sen, weil sie sich auf einer Sit­zung des Schul­rats des Beni­cia Uni­fi­ed School District gegen einen umstrit­te­nen, von Gen­der- und LGBT-Ideo­lo­gie durch­drun­ge­nen Sexu­al­erzie­hungs­plan aus­ge­spro­chen hat­te. Ihre Kri­tik löste eine empör­te Reak­ti­on des loka­len links-woken Mobs aus, der sie in der Pres­se als „bigott“, ras­si­stisch und trans­phob anpran­ger­te und öffent­lich bekannt­gab, wo die Frau arbei­te­te, um das Unter­neh­men zu „sofor­ti­gen Maß­nah­men“ zu ver­an­las­sen, die auch prompt erfolgten.

Janet Rober­son schrieb nach ihrer Entlassung:

„Sexu­el­le Ent­ar­tung und Pro­mis­kui­tät als nor­mal, natür­lich und gesund dar­zu­stel­len, vor allem für Kin­der, ist ein kom­mu­ni­sti­sches Ziel, um die ame­ri­ka­ni­schen Wer­te zu unter­gra­ben und zu unter­jo­chen. Die Ent­las­sung wegen die­ser Äuße­run­gen unter Miß­ach­tung jeg­li­cher Mei­nungs­frei­heit kommt einer ekla­tan­ten moder­nen Form der Ver­fol­gung gleich.“

Entzug des Sorgerechts, wenn Eltern ihre Kinder vor dem Genderwahn schützen

Ein wei­te­rer Schritt zur Ver­drän­gung der natür­li­chen und christ­li­chen Leh­re aus dem öffent­li­chen Leben erfolg­te in Kali­for­ni­en, wo am 6. und 8. Sep­tem­ber von der Par­la­ments­mehr­heit der Demo­kra­ten das Gesetz Nr. 957 ver­ab­schie­det wur­de. Es besagt, daß „die Akzep­tanz des Trans­gen­der- oder nicht-binä­ren Sta­tus“ sogar „ein Schlüs­sel­fak­tor“ für ein Ehe­paar ist, um vor Gericht nicht das Sor­ge­recht für sei­ne Kin­der zu verlieren.

In der vor­herr­schen­den woken Anti-Spra­che klingt das so: Aus „Sor­ge um die Gesund­heit, die Sicher­heit und das Wohl­erge­hen“ der Kin­der, müs­se der Staat Eltern das Sor­ge­recht ent­zie­hen, wenn die­se einen „Trans­gen­der- oder nicht-binä­ren Sta­tus“ eines ihrer Kin­der nicht akzep­tie­ren. Zudem kön­nen Eltern, die die Trans­gen­de­ri­sie­rung ihrer Kin­der nicht unter­stüt­zen, wegen „Kin­des­miß­hand­lung“ ange­klagt wer­den. Unglaublich!

Laut der Initia­to­rin die­ses Geset­zes, Lori Wil­son, Mit­glied der Demo­kra­ti­schen Par­tei und selbst Mut­ter von zwei Kin­dern, wür­de die „Gen­der-Akzep­tanz“ es einem Kind erlau­ben, sei­ne Nägel zu fär­ben oder sei­ne Haa­re so lang zu tra­gen, wie es möch­te. Man muß sich dabei vor Augen hal­ten, wie stark die Gerich­te in Kali­for­ni­en bereits durch die gel­ten­den Bestim­mun­gen ein­ge­schränkt sind, die es ver­bie­ten, bei der Sor­ge­rechts­fra­ge das Geschlecht, die Geschlechts­iden­ti­tät, den Geschlechts­aus­druck oder die sexu­el­le Ori­en­tie­rung eines Eltern­teils oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder eines Fami­li­en­mit­glieds bei der Bestim­mung des­sen, was „das Beste“ für das betref­fen­de Kind ist, zu berücksichtigen.

Die katho­li­schen Bischö­fe Kali­for­ni­ens haben gegen die­ses neue Gesetz, das die Situa­ti­on noch ver­schlim­mert, Ein­spruch erho­ben, weil es die „feh­len­de Zustim­mung eines lie­ben­den und beschüt­zen­den Eltern­teils“ zu einem „sozia­len oder medi­zi­ni­schen Über­gang“ eines Kin­des – sprich Geschlechts­um­wand­lung oder Trans­gen­der­tum – mit „Miß­brauch, Gewalt und Dro­gen­kon­sum bei Sor­ge­rechts­strei­tig­kei­ten“ gleich­setzt und Väter und Müt­ter kri­mi­na­li­siert, die sich ernst­haft um eine aus­ge­wo­ge­ne Erzie­hung ihrer Kin­der bemühen.

Es liegt nun am Gou­ver­neur des US-Bun­des­staa­tes, dem Demo­kra­ten Gavin News­om, ob er die­ses Gesetz bis zum 14. Okto­ber unter­zeich­net. News­oms Gesin­nung scheint aber kei­ne Wen­de denk­bar zu machen…

Das völ­li­ge mora­li­sche Abdrif­ten, nicht nur gegen­über der katho­li­schen Leh­re, son­dern vor allem gegen­über dem ele­men­tar­sten gesun­den Men­schen­ver­stand, wird auch durch die Ent­schei­dung eines Rich­ters im Ten­nes­see unter­stri­chen, der die Unver­fro­ren­heit besaß, die Anwen­dung des Geset­zes SB 3 zu blockie­ren. Die­ses Gesetz hät­te bereits im ver­gan­ge­nen Juli in Kraft tre­ten müs­sen. Es ver­bie­tet ein­deu­ti­ge sexu­el­le Dar­bie­tun­gen an Orten, die für Min­der­jäh­ri­ge zugäng­lich sind. Damit ist Exhi­bi­tio­nis­mus gemeint, eben­so bestimm­te „Kaba­retts“ mit Oben-ohne-Tän­ze­rin­nen, Go-go-Girls, Strip­tease-Shows oder – und dar­um geht es – Auf­trit­te von soge­nann­ten Drag Queens. Im Gesetz ist aus­drück­lich auch von „Imi­ta­tio­nen männ­li­cher oder weib­li­cher Model­le“ die Rede, die ein „lüster­nes Inter­es­se“ wecken.

Bei Erst­ver­stö­ßen sind nur leich­te Stra­fen vor­ge­se­hen. Im Wie­der­ho­lungs­fall dro­hen jedoch Stra­fen bis zu sechs Jah­ren Gefängnis.

Der erwähn­te Rich­ter scheint ein offen­sicht­lich ver­zerr­tes Ver­ständ­nis von Rede­frei­heit zu haben, mit dem er den Angriff gegen den gesun­den Men­schen­ver­stand und die Ver­füh­rung von Kin­dern zu recht­fer­ti­gen versucht.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Caro­le Raddato/​Flickr (CC BY-SA)

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