(Rom) Der persönliche Sekretär von Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, enthüllte, die privaten Briefe und Notizen des gewesenen Papstes vernichtet zu haben.
Benedikt XVI. ist am vergangenen 31. Dezember verstorben und wurde am 5. Januar in der Papstgruft unterhalb des Petersdoms beigesetzt. Zur Privatkorrespondenz und anderen Aufzeichnungen sagte Msgr. Gänswein: „Ich habe sie vernichtet, wie er es wollte“. Bereits in seinem Buch „Nichts als die Wahrheit. Mein Leben mit Benedikt XVI.“, das kurz nach dem Ableben Benedikts veröffentlicht wurde, hatte sein Sekretär geschrieben, einen entsprechenden Auftrag von Benedikt XVI. erhalten zu haben.
Das Verbrennen der persönlichen Korrespondenz und anderer persönlicher Schriftstücke von Päpsten gehört zur Praxis, die nach dem Tod des jeweiligen Kirchenoberhauptes von seinem persönlichen Sekretär durchgeführt wird. So hatte es Stanisław Dziwisz, der spätere Kardinal und Erzbischof von Krakau, 2005 für Johannes Paul II. getan. So hatte es zuvor Pasquale Macchi, der spätere Prälat von Loreto, 1978 für Paul VI. getan usw.
Interessanter ist, was Msgr. Gänswein in einem Gespräch am vergangenen Sonntag, dem Fest des heiligen Joseph, nach der Messe sagte, die er im römischen Stadtteil Casal Bertone in der Kirche Santa Maria Consolatrice (Maria Trösterin der Betrübten) zelebrierte. Das war die römische Titelkirche von Joseph Ratzinger in seiner Zeit als Kardinalpriester von 1977 bis 1993. Gänswein sagte, daß er über keine unveröffentlichten Schriften von Joseph Ratzinger recte Benedikt XVI. mehr verfüge. Die letzte Schrift war die posthum veröffentlichte Sammlung „Was das Christentum ist“, in dem Benedikt XVI. die wachsende Intoleranz der westlichen Gesellschaften gegenüber dem christlichen Glauben kritisiert (siehe auch: Das Vermächtnisbuch von Benedikt XVI.).
Bezüglich der Hinterlassenschaft Benedikts XVI. erklärte Gänswein bei derselben Gelegenheit, daß er demnächst fünf Cousins des verstorbenen Papstes aufsuchen wird, um sie zu fragen, ob sie dessen Erbe antreten wollen. Laut geltendem vatikanischem Recht sind diese fünf Verwandten die legitimen Erben von Benedikt XVI.
Da dieser in seinem Testament keine Angaben über den Verbleib seines Privatbesitzes gemacht hat, fällt es Msgr. Gänswein als Testamentvollstrecker zu, die letzten lebenden Verwandten von Joseph Ratzinger ausfindig zu machen und gegebenenfalls ihnen das Erbe zu übergeben. Dabei geht es vor allem um die Einlagen auf dem Privatkonto von Benedikt XVI. bei der Vatikanbank IOR.
Urheberrechte sind mit der Erbschaft nicht verbunden. Alle Fragen des geistigen Eigentums wurden von Benedikt XVI. selbst geregelt bzw. sind durch das geltende Recht geklärt.
Der ersten römischen Titelkirche des verstorbenen Papstes, als er Kardinal war, schenkte Msgr. Gänswein eine Soutane Benedikts. „Fast alle“ persönlichen Gegenstände „sind zu verschenken“, so Gänswein unter Verweis auf eine andere Anweisung.
Auf die Frage, wie es mit ihm persönlich weitergehen werde, ob und welche Verwendung Papst Franziskus für ihn habe, sagte Gänswein, daß Santa Marta noch keine Entscheidung getroffen habe. „Ich bete, daß der Herr mir durch den Papst das gibt, was für mich im Dienst der Weltkirche richtig ist, wo das sein wird, weiß ich, wie gesagt, nicht“, sagte er.
Zu den Gerüchten seiner baldigen Entfernung aus dem Vatikan sagte er: „Das sind Fake News“. Es gebe Strömungen, „die mich wirklich nicht mögen. Die Kritik ist da, sie wird da sein, und ich muß auch mit der Kritik leben. Ich bin für begründete Kritik, aber wenn sie unbegründet ist und wenn sie zu anderen Zwecken geäußert wird, dann kann ich sie nicht ernst nehmen.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons