
Zum Rücktritt von Benedikt XVI. gibt es immer noch zahlreiche Fragen. Corrispondenza Romana unternimmt den Versuch, den Stand der Dinge zu dokumentieren und eine Antwort zu geben:
Benedikt XVI. hat bei der Ankündigung seines Rücktritts am 11. Februar 2013 erklärt, daß er auf das Amt des Pontifikats, nicht aber auf das petrinische munus (Amt) verzichtet. Benedikt nannte sich dann auch „emeritierter Papst“, trug weiterhin das weiße Gewand, das den Status des Papstes kennzeichnet, und erteilte den apostolischen Segen. Da es aber in der katholischen Kirche nur einen Papst geben kann und nicht zwei, haben dann nicht diejenigen recht, die behaupten, der rechtmäßige Papst sei immer noch Benedikt und nicht Franziskus?
Die Frage ergibt sich aus der Anomalie des Verzichts von Benedikt XVI. auf das Papsttum, zu dem Corrispondenza Romana wiederholt Stellung genommen hat. Der Kanonist aus dem Jesuitenorden Gianfranco Ghirlanda, ehemaliger Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana und heute Kommissar der Franziskaner der Immakulata, widerlegte am 2. März 2013, zehn Tage vor der Wahl von Papst Franziskus, in einem langen, argumentativen Essay in der römischen Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica die Ratzingersche Figur des „Papst emeritus“, und erklärte, daß „jener, der nicht durch den Tod aus dem Papstamt ausscheidet, obwohl er offensichtlich Bischof bleibt, insofern nicht mehr Papst ist, als er alle primatiale Gewalt1 verliert, weil sie ihm nicht durch die Bischofsweihe, sondern unmittelbar von Christus durch die Annahme der rechtmäßigen Wahl zugefallen ist“. Die allgemeine Lehre der Kirche hat immer zwischen Weihegewalt und Jurisdiktionsgewalt unterschieden. Erstere wird durch die Sakramente empfangen, letztere durch die göttliche Sendung, im Falle des Papstes, oder durch die kanonische Sendung, im Falle der Bischöfe und Priester. Das Papsttum ist kein „Supersakrament“, sondern die oberste Regierung der Kirche, die auf der Macht der Jurisdiktion beruht.
Im Blog des Vatikanisten Sandro Magister stellte Prof. Roberto de Mattei am 15. September 2014 fest, daß unter den konservativ ausgerichteten Katholiken einige begonnen hatten, den „emeritierten Papst“ Benedikt XVI. dem „amtierenden Papst“ Franziskus gegenüberzustellen, und bemerkte, daß sich diese Position von der sedisvakantistischen unterscheidet, jedoch durch dieselbe theologische Schwäche gekennzeichnet ist.
Denn „wenn der Papst per definitionem derjenige ist, der die Kirche regiert, dann verzichtet er durch seinen Verzicht auf die Regierung auf das Papsttum. Das Papsttum ist kein geistlicher oder sakramentaler Zustand, sondern ein ‚Amt‘, d. h. eine Institution. (.…) Der Papst ist derjenige, der die höchste Jurisdiktionsgewalt, die ‚plenitudo potestatis‘, hat, denn er regiert die Kirche. Deshalb ist der Nachfolger von Petrus zunächst Papst und dann Bischof von Rom. Er ist Bischof von Rom als Papst und nicht Papst als Bischof von Rom“.
Benedikt XVI. hat seinen Rücktritt, aus welchen Gründen auch immer, auf eine gültige, aber zweideutige Art und Weise vollzogen, die bei den Gläubigen große Verwirrung stiftet. Am 15. Januar 2020 schrieb Prof. de Mattei über Benedikt XVI.:
„Mit der Wahrung des Papsttitels als emeritierter Bischof scheint er zu glauben, daß der Aufstieg zum Pontifikat dem Erwählten einen unauslöschlichen Charakter verleiht, gleich dem des Priesters. In Wirklichkeit gibt es nur drei sakramentale Weihegrade des Priestertums: Diakonat, Presbyterat und Episkopat. Das Pontifikat gehört zu einer anderen Hierarchie der Kirche, jener der Jurisdiktion oder der Leitungsgewalt, deren Spitze es bildet. Bei seiner Wahl erhält der Papst das Amt der höchsten Jurisdiktion, aber kein unauslöschliches Sakrament. Das Priestertum geht auch mit dem Tod nicht verloren, weil es in æternum existiert. Statt dessen kann das Pontifikat nicht nur mit dem Tod ‚verlorengehen‘, sondern auch im Falle eines freiwilligen Verzichts oder einer offensichtlichen und notorischen Häresie. Wenn er auf das Papstamt verzichtet, hört der Papst auf, einer zu sein: Er hat kein Recht, ein weißes Gewand zu tragen oder einen apostolischen Segen zu erteilen. Aus kanonischer Sicht ist er nicht einmal mehr Kardinal, sondern wird wieder zum einfachen Bischof.“
In einem wichtigen Aufsatz von ihm mit dem Titel „Renuntiatio Papae. Einige historisch-kanonische Überlegungen“ (in Archivio Giuridico, 3−4 (2016), S. 655−674) hat Kardinal Walter Brandmüller bekräftigt, daß einer und nur einer der Papst ist und daß seine Macht untrennbar mit seiner Einzigkeit verbunden ist:
„Die Substanz des Papsttums ist durch die Heilige Schrift und die authentische Tradition so klar definiert, daß kein Papst befugt sein kann, sein Amt neu zu definieren.“
Wenn Benedikt XVI. glauben sollte, wirklich Papst zu sein, und zwar gleichzeitig mit Franziskus, würde er die Glaubenswahrheit, daß es nur einen Stellvertreter Christi gibt, leugnen und müßte als Häretiker betrachtet oder der Häresie verdächtigt werden. Prof. Enrico Maria Radaelli argumentiert in seinem Buch „Al cuore di Ratzinger“ (Im Herzen von Ratzinger), daß die Abdankung von Papst Benedikt ungültig und nichtig ist, eben weil sie auf der Grundlage einer häretischen, hegelianischen Doktrin verfaßt wurde. Doch Prof. de Mattei antwortete auf diese These im Juli 2020:
„Wäre bewiesen, daß Benedikt XVI. wirklich die Absicht hatte, das Pontifikat zu teilen und damit die Verfassung der Kirche zu ändern, wäre er der Häresie verfallen. Und da dieses häretische Verständnis des Papsttums dann natürlich seiner Wahl vorausgegangen wäre, müßte auch die Wahl von Benedikt aus demselben Grund für ungültig gehalten werden, aus dem sein Rücktritt für ungültig gehalten wird. Er wäre dann in keinem Fall Papst. Dies sind jedoch abstrakte Diskurse, weil nur Gott die Absichten beurteilt, während sich das kanonische Recht darauf beschränkt, das äußere Verhalten der Getauften zu bewerten. In einem berühmten Grundsatz des Römischen Rechts, an den sowohl Kardinal Walter Brandmüller als auch Kardinal Raymond Burke erinnert haben, heißt es: De internis non iudicat praetor, ein Richter beurteilt keine inneren Dinge. Andererseits besagt Canon 1526,1 des neuen Kodex des Kirchenrechts: Onus probandi incumbit ei qui asserit (Die Beweislast liegt bei demjenigen, der etwas behauptet). Es gibt einen Unterschied zwischen Indiz und Beweis. Das Indiz deutet auf die Möglichkeit einer Tatsache hin, der Beweis schafft Gewißheit. Agatha Christies Regel, daß drei Indizien ein Beweis sind, gilt für die Literatur, nicht aber für die staatlichen oder kirchlichen Gerichte.
Zudem: Wenn Benedikt XVI. der rechtmäßige Papst ist, was würde dann passieren, wenn er eines Tages sterben oder Papst Franziskus vor ihm sterben würde? Da viele der derzeitigen Kardinäle von Papst Franziskus kreiert wurden und keiner der Papst-Wähler ihn als einen Gegenpapst betrachtet, wäre die apostolische Sukzession unterbrochen, was die Sichtbarkeit der Kirche beeinträchtigen würde. Das Paradox ist, daß die juristische Sophistik bemüht wird, um die Ungültigkeit von Benedikts Rücktritt zu beweisen, dann aber außerkanonische Lösungen zum Einsatz gelangen sollten, um das Problem der Nachfolge von Benedikt oder Franziskus zu lösen. Die These des franziskanischen Visionärs Jean de Roquetaillade (Johannes von Rupescissa: 1310–1365), wonach am Ende der Zeit ein „Engelspapst“ an der Spitze einer unsichtbaren Kirche erscheinen würde, ist ein Mythos, der von vielen Pseudopropheten verbreitet, aber von der Kirche nie anerkannt wurde. Ist das der Weg, den ein Teil der konservativen Welt einschlagen will? Da erscheint es doch logischer, anzunehmen, daß die Kardinäle, die sich im Konklave versammeln, um nach dem Tod oder dem Amtsverzicht von Papst Franziskus einen neuen Papst zu wählen, vom Heiligen Geist unterstützt werden. Es stimmt zwar, daß die Kardinäle den göttlichen Einfluß ablehnen könnten, indem sie einen schlechteren Papst als Franziskus wählen. Ebenso wahr ist aber, daß die Vorsehung unerwartete Überraschungen bereithalten könnte.“
Fazit: Das Wesen des Papsttums liegt nicht im munus, wie bei den Bischöfen, sondern in der Ausübung der Regierung, das heißt im Ministerium, das kein unauslöschliches Sakrament, sondern eine Jurisdiktionsgewalt ist, die verlorengehen oder aufgegeben werden kann. Das Papsttum ist kein geistlicher oder sakramentaler Zustand, sondern ein „Amt“, oder genauer gesagt eine Institution. Wer auf das Ministerium, d. h. die Regierung, verzichtet, verliert das Papsttum. Und dies war Benedikt XVI. ganz klar, der in seiner Declaratio vom 13. Februar 2013 eindeutig feststellte:
„[Declaro] conclave ad eligendum novum Summum Pontificem (…) convocandum esse“ („Ich erkläre, daß ein Konklave einberufen werden muß, um einen neuen Papst zu wählen“).
Benedikt XVI. hatte nicht die Absicht, den päpstlichen Status für sich selbst zu behalten und die Regierung einem amtierenden Papst anzuvertrauen, sondern eröffnete formell die sede vacante (und nicht sede impedita) und ordnete die Wahl eines neuen Papstes an. Dieser Papst wurde unter dem Namen Franziskus gewählt und ist von der Weltkirche als solcher anerkannt worden. Es mag gefallen oder nicht, aber er ist der rechtmäßige Papst. Wenn Benedikt XVI. sich weiterhin als Papst ausgibt, Weiß trägt und den Apostolischen Segen erteilt, macht er einen Fehler und stiftet Verwirrung unter den Gläubigen, aber er beansprucht sicher nicht die päpstliche Legitimität, auf die er am 13. Februar 2013 verzichtet hat. Kein gegenteiliges Wort oder gegenteilige Geste von ihm war bisher stärker als die feierliche Declaratio, mit der er sein Pontifikat beendete. Diejenigen, die etwas anderes behaupten, werden von persönlichen Gefühlen oder Ressentiments verschiedener Art bewegt, werden aber nicht von theologischen oder kirchenrechtlichen Gründen gestützt, den einzigen, die in Krisenzeiten wie den jetzigen zählen.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
[1] Die höchste und universale Gewalt des Papstes, die ihm durch die von Christus eingesetzten Primatsrechte des Petrus unter den Aposteln zukommt.
Dass Papst emeritus Benedikt XVI kein Papst mehr ist, erscheint logisch. Weshalb trägt er dann das weiße Gewand des Papstes? Das ist ein starkes bisher eindeutiges Zeichen, sichtbar immer wieder seit 2013 für die ganze Welt? Sind wir nicht alle aufgerufen, nicht Ärgernis oder Verwirrung zu vermeiden?
Wenn Papst Franziskus rechtmäßig gewählt worden ist, weshalb werden immer wieder Zweifel laut? Weshalb ignoriert Papst Franziskus die von den Kardinälen Caffarra, Burke, Brandmüller und Meisner formulierten Dubia? Weshalb hören wir immer wieder Zweideutigkeiten, weshalb werden die Aussagen von Scalfari nicht dementiert? Weshalb werden Bischöfe wie Cupich, Marx, Hollerich, Gregory, Roche, Czerny, Zuppi, De Kesel, Maradiaga, und Bischöfe wie fast alle deutschen Bischöfe und Priester wie James Martin als Kardinäle oder in ihr Amt berufen und im Amt belassen? Papst Franziskus handelt anders, als er spricht. Für jeden Nachfolger Christi aber gilt „Euer ja sei ein Ja und Euer Nein, sei ein Nein“. Es gibt zu viele Weshalb?“ Der einzige Trost, der Herr lässt Seine Kirche nicht untergehen, aber offensichtlich wird sie so klein oder so wenig sichtbar sein, dass der Herr fragt „werde ich noch Glauben finden, wenn ich wiederkomme?“
Mit dieser Frage befasse ich mich nicht weiter, Benedikt ist der Betende und Franziskus der Regierende.
Man sollte im Deutschen nicht Ordnungsgewalt und Jurisdiktionsgewalt unterscheiden, sonden die Weihegewalt (potestas ordinationis oder auch potestas ordinis im Lateinischen) der Jurisditionsgewalt gegenüberstellen.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Stelle wurde natürlich entsprechend geändert.
Ich bin der festen Überzeugung dass Franzuskus der amtierende Pontifex ist. Aber, wie sich diese Situation auch hinsichtlich des Wirken der Sankt Gallen Mafia entwickelte steht meiner Meinung nach tief im 3.Geheimnis von Fatima und der Eschatologie noch im Unbekannten für die Meisten von uns. Offensichtlich kann Papst em. Benedikt der XVI nicht offen Reden. Aber durch sein Handeln seine Geschichte und die des Rücktritts „aufzeigen“.
Ja, liebe Autoren. Der Artikel ist hochinteressant. Über den so genannten Papa Emerito las ich schon so Manches. Ich erinnere mich gut an jenen Februartag, als er seinen Rücktritt vom Papstamt verkündete. Er wolle das „Schifflein Petri“ in andere Hände übergeben…
„Benedikts“ Rücktritt ist für mich schon lange kein wirklicher Rücktritt mehr. Er war halbherzig von Anfang an. Oder wie wir im alemannischen Sprachraum sagen: ’s war ä halbliinener“ (es war ein halb-leinener). Dafür sprechen für mich mehrere Indizien. Ein vollkommener Rücktritt hätte nämlich anders ausgesehen. Dann hätte Joseph Ratzinger sich
1. den Menschen wieder als Bischof Joseph Ratzinger präsentieren müssen. Denn Benedikt war lediglich sein Papstname. Und wie Sie schreiben, ist der Titel des Papstes Emeritus fragwürdig.
2. hätte er in der Krypta des Petersdomes, nahe des Petrusgrabes – was ganz wichtig gewesen wäre -, seine Papstinsignien öffentlich ablegen und seine Rücktrittsankündigung dort erneuern u. bekräftigen müssen; insbesondere den Papstring, Fischerring genannt, hätte er ablegen müssen. Wie ich erst kürzlich auf einem aktuellen Foto von „Benedikt“ erkennen konnte, trägt er diesen noch immer. Was verwirrend u. widersprüchlich ist. Denn er ist kein Papst mehr. Hinzu kommen seine Papstgewänder, die ihm, was Sie ja ansprachen, nicht mehr zuträglich sind.
3. hätte er sich aus dem Vatikan u. auch aus Rom zurückziehen müssen. Das hätte einen vollständigen Rückzug bedeutet, der ehrlich gewesen wäre. Ehrlich! Was will er denn weiterhin im Vatikan, was will er in der Nähe seines Nachfolgers? Es gibt schöne Klöster in Italien, in Bayern… Mit Sicherheit hätte er in kürzester Zeit eine schöne Wohnung in einem Klosterkomplex gefunden. Auch für seinen spirituellen Sohn, der ihn sicher begleitet hätte… Und – ich erinnere mich an seine Worte – er wolle von nun an vor der Welt verborgen sein u. nur noch dem Gebet leben… !!!???
Stattdessen mischte er in den nun fast 10 Jahren seiner „Auszeit“ immer wieder mit. In theologischen Fragen, gezielt in Lehramtsfragen usw. Und stiftete Verwirrung. (Ja, auch er, nicht allein der amtierende Papst).
Dass er darüber hinaus manchen Personen weiterhin den apostolischen, sprich päpstlichen Segen gewährt, macht ihn völlig unglaubwürdig. Und viele Gläubige sprachlos.
Angeblich hatte Bischof Ratzinger keine Kraft mehr für das Papstamt. Was ich nicht beurteilen kann, jedoch bezweifle, denn sein hohes Alter, das er erreichen durfte, spricht eine andere Sprache. Wenn ich mir dagegen Papst Johannes Paul II. vergegenwärtige, der aushielt bis zum Schluss, der mit aller Kraft, deren er noch fähig war, der oberste Hirte für seine vielen Gläubigen blieb – da ziehe ich heute noch den Hut. Wie übrigens auch nach wie vor zahlreiche Gläubige u. Nicht-Gläubige.
Auch Papst Johannes XXIII. blieb trotz seines schweren u. schmerzvollen Krebsleidens „unser Papst“ bis zum Ende seines Erdenlebens. Il nostro Papa buono.
Aber der große Theologe Ratzinger hatte als Papst weder das Rückgrat seines Vorgängers, noch das anderer Vorgänger.
Mit Blick auf den von mir genannten spirituellen Sohn, den 66jährigen Mons. Gänswein, erlaube mir noch einen Gedanken. Zwischen dem „Papa emerito“ und ihm scheint es eine Symbiose zu geben, die auf mich in gewisser Weise ungesund wirkt. Es macht in der Tat den Anschein, als könne o. wolle der „Alt-Papst“ seinen Sekretär nicht freigeben. Wie auch manche Väter einen erwachsenen Sohn nicht freigeben wollen, nicht wirklich erwachsen werden lassen wollen. Und ihn vereinnahmen bis zum Tod. Und ihm jegliches persönliches Reifen, jegliche beruflichen Möglichkeiten untergraben. Sicherlich ist es etwas Schönes, einen vertrauten Menschen um sich zu haben – ich weiß das aus Erfahrung. Doch als Bischof hätte Gänswein bei Gott andere Aufgaben zu erfüllen.
Er wolle „Benedikt“ die Treue halten. Bis zum Tod. O.K. Aber gäbe ihn „Benedikt“ frei, könne er als Bischof seine eigentliche Aufgabe wahrnehmen.
Alles in Allem haben wir im Grund eine ungute, ja eine völlig unhaltbare Situation vor Augen – nämlich eine einzige Heuchelei. Wie leider schon oft.
Liebe Juliana Bauer,
man kann eigentlich nur spekulieren. Vielleicht gibt es sogar eine Absprache zwischen den beiden Päpsten: ich der betende, du der amtierende, aber beide in Amt und Würde bleibend. Der Vorteil für den schlauen Bergoglio-Papst. Er kann damit alles und jedes – auch für die Nachwelt – auf Benedikt XVI. schieben.
Im übrigen: Gehen Sie mit dem papa emerito bei Ihren durchaus berechtigten Fragen nicht doch etwas zu ungnädig um, um es mal schonend zu formulieren. Ich meine, das hat Benedikt nun wirklich und wahrhaftig nicht verdient.
Erzbischof Gänswein macht nicht den Eindruck als wäre er unfreiwillig beim Papa Emeritus. Eher im Gegenteil. Wer will nicht dort sein, wo das Licht ist?
Was wissen wir schon, was in der Sphäre des höchsten spirituellen Amtes,das es auf Erden gibt, von statten geht ?
Vielleicht hat Gott ja auch ein Wörtchen mitzureden !?
Mich bewegt etwas anderes:
Was wird sein wenn Benedikt stirbt und Franziskus vielleicht zurücktritt, wer kommt dann !?
Nachdem, was meine Vorgänger hier an Kommentaren geschrieben haben, glaube ich nicht, dass auch nur einer die Grundproblematik des Rücktrittes verstanden hat. Aber es sind mit dem Rücktritt Fakten verbunden, auf welche verwiesen werden muss.
Der Rücktritt war nicht freiwillig. Benedikt tat diesen Schritt, um die Kirche zu retten. Dies schreibt er in seiner Declaratio.
„Attamen in mundo nostri temporis rapidis mutationibus subiecto et quaestionibus magni ponderis pro vita fidei perturbato ad navem Sancti Petri gubernandam“ Er tat den Schritt „pro vita fidei“. Er sagte für das Leben des Glaubens und nicht etwa für das Heil des Glaubens. Benedikt wurde politisch von höchster Ebene erpresst. Der Vatikan wurde aus dem Swift-Abkommen ausgeschlossen und einem
Schurkenstaat gleichgesetzt. Er konnte weder bezahlen noch Geldgeschäfte abschließen. Einen Tag nach der Ankündigung des „Rüchtrittes“ wurden diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht.
Danke für die Präsentation diesen Artikels – und für die Kommentare. Viele verschiedene Beiträge… und immer wieder das gleiche Dilemma.
Ja, Medicus hat recht mit den vatikanischen Geldautomaten, und auch Bernhard Frank „Offensichtlich kann Papst em. Benedikt der XVI nicht offen Reden.“
Ein Dilemma, das auch Athanasius Schneider eher durchschlagen denn gelöst hat: Die Kirche müsse in ihrer letzten Prüfung einen häretischen Papst (er-)tragen – Robert Bellarmins‚ Lehre über einen häretischen Papst gelte hier nicht. Kardinal Burke geht in die ähnliche Richtung: Eher wird man die Ungültigkeit von Papst Benedikts Rücktritt nachweisen können als die der Wahl von Franziskus. Offensichtlich bedrückt uns alle, dass es für mittlerweile nicht nur einzelne Handlungen von Papst Franziskus nicht mit der Vernunft vereinbar ist, ihm keinen Vorsatz zur Demontage des christlichen Glaubensguts zu unterstellen. Abu Dhabi, Amoris Laetitia, Päpstliche Akademie für das Leben, Ernennungen von Kardinälen, Bischöfen, etc.
Meine persönliche Meinung ist, dass der Rücktritt ungültig ist, weil Papst Benedikt einen Denkfehler begangen hat – oder ihn begehen wollte: Munus und Officium sind offenkundig nicht trennbar. Allerdings: Wenn Kardinäle Burke und Müller, Weihbischof Schneider und viele andere nicht ein klares Wort sprechen können, wer bin ich, um hier etwas zu behaupten?
Ich kann de Mattei nicht folgen, dass durch den Fehler Benedikts, wenn ihm bewusst, auch dessen Wahl ungültig wäre – das hieße ja, Benedikt zu unterstellen, dass er mit dieser Situation gerechnet habe oder es sich um Prädestination handle. Nein, wie gesagt, da bin ich auch bei den Kommentatoren Medicus und Bernhard Frank.
Daraus folgt für mich: Ich drehe die Beweislast um. Was unter diesem Pontifikat herausgegeben wird, kann ich nicht annehmen, wenn es die Lehre oder die Tradition ändert. Mir fehlt die Bildung und der Verstand, alles zu untersuchen und zu prüfen, aber ich muss mich und die mir Anvertrauten schützen, soweit möglich.
Papst Benedikt befindet sich in einem „impeded seat“.
Seine Heiliogkeit Papst Benedikt XVI. hatte lediglich das sog ministerium quittiert, nicht aber den munus, das von Gott verliehene Amt. Laut kanonischer Vorschrift aber muß, wenn es ein Rücktritt, eine Abdankung sein soll, das/der munus aufgegeben werden wie es Papst Cölestin V. ge6tan hatte. Papst Bendikt XVI. selbst sagte am 27.02.2013 in aller Öffentlichkeit, daß sein Ja zum Papstamt am 19.04.2005 ein Ja für immer war. Und er vergleicht sich im Gespräch mit Peter Seewald mit Papst Benedikt VIII., dem vor rund 1000 Jahren ein Gegenpapst das Leben schwer gemacht hatte.
Papst Benedikt XVI. hatte kaum noch Helfer, sondern fast nur Abtrünnige und Feinde in der Kirche gegen sich: wie ein General ohne Offiziere und Soldaten. Durch sein bewußtes Verzichten auf das ministerium wollte er bezwecken, daß sich die Feinde endlich outen und nicht mehr verstecken mußten. Glaubenslose und machtgeile Kardinäle hatten in einem ungültigen Konklave den ebenso argentinischen Kardinal gewählt.
Es wird ganz sicher so kommen, daß der jüngere Franziskus eher stirbt als der ältere Benedikt.