Benedikt und Franziskus: Wer ist Papst?

Versuch einer Antwort auf offene Fragen zum Amtsverzicht von Benedikt XVI.


Es kann nur einen geben. Wer ist der Papst der heiligen Kirche? Benedikt XVI. oder Franziskus?
Es kann nur einen geben. Wer ist der Papst der heiligen Kirche? Benedikt XVI. oder Franziskus?

Zum Rück­tritt von Bene­dikt XVI. gibt es immer noch zahl­rei­che Fra­gen. Cor­ri­spon­den­za Roma­na unter­nimmt den Ver­such, den Stand der Din­ge zu doku­men­tie­ren und eine Ant­wort zu geben:

Bene­dikt XVI. hat bei der Ankün­di­gung sei­nes Rück­tritts am 11. Febru­ar 2013 erklärt, daß er auf das Amt des Pon­ti­fi­kats, nicht aber auf das petri­ni­sche munus (Amt) ver­zich­tet. Bene­dikt nann­te sich dann auch „eme­ri­tier­ter Papst“, trug wei­ter­hin das wei­ße Gewand, das den Sta­tus des Pap­stes kenn­zeich­net, und erteil­te den apo­sto­li­schen Segen. Da es aber in der katho­li­schen Kir­che nur einen Papst geben kann und nicht zwei, haben dann nicht die­je­ni­gen recht, die behaup­ten, der recht­mä­ßi­ge Papst sei immer noch Bene­dikt und nicht Franziskus?

Die Fra­ge ergibt sich aus der Anoma­lie des Ver­zichts von Bene­dikt XVI. auf das Papst­tum, zu dem Cor­ri­spon­den­za Roma­na wie­der­holt Stel­lung genom­men hat. Der Kano­nist aus dem Jesui­ten­or­den Gian­fran­co Ghir­lan­da, ehe­ma­li­ger Rek­tor der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Gre­go­ria­na und heu­te Kom­mis­sar der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta, wider­leg­te am 2. März 2013, zehn Tage vor der Wahl von Papst Fran­zis­kus, in einem lan­gen, argu­men­ta­ti­ven Essay in der römi­schen Jesui­ten­zeit­schrift La Civil­tà Cat­to­li­ca die Ratz­in­ger­sche Figur des „Papst eme­ri­tus“, und erklär­te, daß „jener, der nicht durch den Tod aus dem Papst­amt aus­schei­det, obwohl er offen­sicht­lich Bischof bleibt, inso­fern nicht mehr Papst ist, als er alle pri­ma­tia­le Gewalt1 ver­liert, weil sie ihm nicht durch die Bischofs­wei­he, son­dern unmit­tel­bar von Chri­stus durch die Annah­me der recht­mä­ßi­gen Wahl zuge­fal­len ist“. Die all­ge­mei­ne Leh­re der Kir­che hat immer zwi­schen Wei­he­ge­walt und Juris­dik­ti­ons­ge­walt unter­schie­den. Erste­re wird durch die Sakra­men­te emp­fan­gen, letz­te­re durch die gött­li­che Sen­dung, im Fal­le des Pap­stes, oder durch die kano­ni­sche Sen­dung, im Fal­le der Bischö­fe und Prie­ster. Das Papst­tum ist kein „Super­sa­kra­ment“, son­dern die ober­ste Regie­rung der Kir­che, die auf der Macht der Juris­dik­ti­on beruht.

Im Blog des Vati­ka­ni­sten San­dro Magi­ster stell­te Prof. Rober­to de Mat­tei am 15. Sep­tem­ber 2014 fest, daß unter den kon­ser­va­tiv aus­ge­rich­te­ten Katho­li­ken eini­ge begon­nen hat­ten, den „eme­ri­tier­ten Papst“ Bene­dikt XVI. dem „amtie­ren­den Papst“ Fran­zis­kus gegen­über­zu­stel­len, und bemerk­te, daß sich die­se Posi­ti­on von der sedis­va­kan­ti­sti­schen unter­schei­det, jedoch durch die­sel­be theo­lo­gi­sche Schwä­che gekenn­zeich­net ist. 

Denn „wenn der Papst per defi­ni­tio­nem der­je­ni­ge ist, der die Kir­che regiert, dann ver­zich­tet er durch sei­nen Ver­zicht auf die Regie­rung auf das Papst­tum. Das Papst­tum ist kein geist­li­cher oder sakra­men­ta­ler Zustand, son­dern ein ‚Amt‘, d. h. eine Insti­tu­ti­on. (.…) Der Papst ist der­je­ni­ge, der die höch­ste Juris­dik­ti­ons­ge­walt, die ‚ple­ni­tu­do pote­sta­tis‘, hat, denn er regiert die Kir­che. Des­halb ist der Nach­fol­ger von Petrus zunächst Papst und dann Bischof von Rom. Er ist Bischof von Rom als Papst und nicht Papst als Bischof von Rom“.

Bene­dikt XVI. hat sei­nen Rück­tritt, aus wel­chen Grün­den auch immer, auf eine gül­ti­ge, aber zwei­deu­ti­ge Art und Wei­se voll­zo­gen, die bei den Gläu­bi­gen gro­ße Ver­wir­rung stif­tet. Am 15. Janu­ar 2020 schrieb Prof. de Mat­tei über Bene­dikt XVI.:

„Mit der Wah­rung des Papst­ti­tels als eme­ri­tier­ter Bischof scheint er zu glau­ben, daß der Auf­stieg zum Pon­ti­fi­kat dem Erwähl­ten einen unaus­lösch­li­chen Cha­rak­ter ver­leiht, gleich dem des Prie­sters. In Wirk­lich­keit gibt es nur drei sakra­men­ta­le Wei­he­gra­de des Prie­ster­tums: Dia­ko­nat, Pres­by­te­rat und Epi­sko­pat. Das Pon­ti­fi­kat gehört zu einer ande­ren Hier­ar­chie der Kir­che, jener der Juris­dik­ti­on oder der Lei­tungs­ge­walt, deren Spit­ze es bil­det. Bei sei­ner Wahl erhält der Papst das Amt der höch­sten Juris­dik­ti­on, aber kein unaus­lösch­li­ches Sakra­ment. Das Prie­ster­tum geht auch mit dem Tod nicht ver­lo­ren, weil es in æter­num exi­stiert. Statt des­sen kann das Pon­ti­fi­kat nicht nur mit dem Tod ‚ver­lo­ren­ge­hen‘, son­dern auch im Fal­le eines frei­wil­li­gen Ver­zichts oder einer offen­sicht­li­chen und noto­ri­schen Häre­sie. Wenn er auf das Papst­amt ver­zich­tet, hört der Papst auf, einer zu sein: Er hat kein Recht, ein wei­ßes Gewand zu tra­gen oder einen apo­sto­li­schen Segen zu ertei­len. Aus kano­ni­scher Sicht ist er nicht ein­mal mehr Kar­di­nal, son­dern wird wie­der zum ein­fa­chen Bischof.“

In einem wich­ti­gen Auf­satz von ihm mit dem Titel „Ren­un­tia­tio Papae. Eini­ge histo­risch-kano­ni­sche Über­le­gun­gen“  (in Archi­vio Giurid­ico, 3−4 (2016), S. 655−674) hat Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler bekräf­tigt, daß einer und nur einer der Papst ist und daß sei­ne Macht untrenn­bar mit sei­ner Ein­zig­keit ver­bun­den ist:

„Die Sub­stanz des Papst­tums ist durch die Hei­li­ge Schrift und die authen­ti­sche Tra­di­ti­on so klar defi­niert, daß kein Papst befugt sein kann, sein Amt neu zu definieren.“

Wenn Bene­dikt XVI. glau­ben soll­te, wirk­lich Papst zu sein, und zwar gleich­zei­tig mit Fran­zis­kus, wür­de er die Glau­bens­wahr­heit, daß es nur einen Stell­ver­tre­ter Chri­sti gibt, leug­nen und müß­te als Häre­ti­ker betrach­tet oder der Häre­sie ver­däch­tigt wer­den. Prof. Enri­co Maria Radael­li argu­men­tiert in sei­nem Buch „Al cuo­re di Ratz­in­ger“ (Im Her­zen von Ratz­in­ger), daß die Abdan­kung von Papst Bene­dikt ungül­tig und nich­tig ist, eben weil sie auf der Grund­la­ge einer häre­ti­schen, hege­lia­ni­schen Dok­trin ver­faßt wur­de. Doch Prof. de Mat­tei ant­wor­te­te auf die­se The­se im Juli 2020:

„Wäre bewie­sen, daß Bene­dikt XVI. wirk­lich die Absicht hat­te, das Pon­ti­fi­kat zu tei­len und damit die Ver­fas­sung der Kir­che zu ändern, wäre er der Häre­sie ver­fal­len. Und da die­ses häre­ti­sche Ver­ständ­nis des Papst­tums dann natür­lich sei­ner Wahl vor­aus­ge­gan­gen wäre, müß­te auch die Wahl von Bene­dikt aus dem­sel­ben Grund für ungül­tig gehal­ten wer­den, aus dem sein Rück­tritt für ungül­tig gehal­ten wird. Er wäre dann in kei­nem Fall Papst. Dies sind jedoch abstrak­te Dis­kur­se, weil nur Gott die Absich­ten beur­teilt, wäh­rend sich das kano­ni­sche Recht dar­auf beschränkt, das äuße­re Ver­hal­ten der Getauf­ten zu bewer­ten. In einem berühm­ten Grund­satz des Römi­schen Rechts, an den sowohl Kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler als auch Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke erin­nert haben, heißt es:  De inter­nis non iudi­cat prae­tor, ein Rich­ter beur­teilt kei­ne inne­ren Din­ge. Ande­rer­seits besagt Canon 1526,1 des neu­en Kodex des Kir­chen­rechts: Onus pro­ban­di incum­bit ei qui asse­rit (Die Beweis­last liegt bei dem­je­ni­gen, der etwas behaup­tet). Es gibt einen Unter­schied zwi­schen Indiz und Beweis. Das Indiz deu­tet auf die Mög­lich­keit einer Tat­sa­che hin, der Beweis schafft Gewiß­heit. Aga­tha Chri­sties Regel, daß drei Indi­zi­en ein Beweis sind, gilt für die Lite­ra­tur, nicht aber für die staat­li­chen oder kirch­li­chen Gerich­te.
Zudem: Wenn Bene­dikt XVI. der recht­mä­ßi­ge Papst ist, was wür­de dann pas­sie­ren, wenn er eines Tages ster­ben oder Papst Fran­zis­kus vor ihm ster­ben wür­de? Da vie­le der der­zei­ti­gen Kar­di­nä­le von Papst Fran­zis­kus kre­iert wur­den und kei­ner der Papst-Wäh­ler ihn als einen Gegen­papst betrach­tet, wäre die apo­sto­li­sche Suk­zes­si­on unter­bro­chen, was die Sicht­bar­keit der Kir­che beein­träch­ti­gen wür­de. Das Para­dox ist, daß die juri­sti­sche Sophi­stik bemüht wird, um die Ungül­tig­keit von Bene­dikts Rück­tritt zu bewei­sen, dann aber außer­ka­no­ni­sche Lösun­gen zum Ein­satz gelan­gen soll­ten, um das Pro­blem der Nach­fol­ge von Bene­dikt oder Fran­zis­kus zu lösen. Die The­se des fran­zis­ka­ni­schen Visio­närs Jean de Roque­taillade (Johan­nes von Rupe­scis­sa: 1310–1365), wonach am Ende der Zeit ein „Engels­papst“ an der Spit­ze einer unsicht­ba­ren Kir­che erschei­nen wür­de, ist ein Mythos, der von vie­len Pseu­do­pro­phe­ten ver­brei­tet, aber von der Kir­che nie aner­kannt wur­de. Ist das der Weg, den ein Teil der kon­ser­va­ti­ven Welt ein­schla­gen will? Da erscheint es doch logi­scher, anzu­neh­men, daß die Kar­di­nä­le, die sich im Kon­kla­ve ver­sam­meln, um nach dem Tod oder dem Amts­ver­zicht von Papst Fran­zis­kus einen neu­en Papst zu wäh­len, vom Hei­li­gen Geist unter­stützt wer­den. Es stimmt zwar, daß die Kar­di­nä­le den gött­li­chen Ein­fluß ableh­nen könn­ten, indem sie einen schlech­te­ren Papst als Fran­zis­kus wäh­len. Eben­so wahr ist aber, daß die Vor­se­hung uner­war­te­te Über­ra­schun­gen bereit­hal­ten könnte.“

Fazit: Das Wesen des Papst­tums liegt nicht im munus, wie bei den Bischö­fen, son­dern in der Aus­übung der Regie­rung, das heißt im Mini­ste­ri­um, das kein unaus­lösch­li­ches Sakra­ment, son­dern eine Juris­dik­ti­ons­ge­walt ist, die ver­lo­ren­ge­hen oder auf­ge­ge­ben wer­den kann. Das Papst­tum ist kein geist­li­cher oder sakra­men­ta­ler Zustand, son­dern ein „Amt“, oder genau­er gesagt eine Insti­tu­ti­on. Wer auf das Mini­ste­ri­um, d. h. die Regie­rung, ver­zich­tet, ver­liert das Papst­tum. Und dies war Bene­dikt XVI. ganz  klar, der in sei­ner Decla­ra­tio vom 13. Febru­ar 2013 ein­deu­tig feststellte:

„[Decla­ro] con­cla­ve ad eli­gen­dum novum Summum Pon­ti­fi­cem (…) con­vo­can­dum esse“ („Ich erklä­re, daß ein Kon­kla­ve ein­be­ru­fen wer­den muß, um einen neu­en Papst zu wählen“). 

Bene­dikt XVI. hat­te nicht die Absicht, den päpst­li­chen Sta­tus für sich selbst zu behal­ten und die Regie­rung einem amtie­ren­den Papst anzu­ver­trau­en, son­dern eröff­ne­te for­mell die sede vacan­te (und nicht  sede impe­di­ta) und ord­ne­te die Wahl eines neu­en Pap­stes an. Die­ser Papst wur­de unter dem Namen Fran­zis­kus gewählt und ist von der Welt­kir­che als sol­cher aner­kannt wor­den. Es  mag gefal­len oder nicht, aber er ist der recht­mä­ßi­ge Papst. Wenn Bene­dikt XVI. sich wei­ter­hin als Papst aus­gibt, Weiß trägt und den Apo­sto­li­schen Segen erteilt, macht er einen Feh­ler und stif­tet Ver­wir­rung unter den Gläu­bi­gen, aber er bean­sprucht sicher nicht die päpst­li­che Legi­ti­mi­tät, auf die er am 13. Febru­ar 2013 ver­zich­tet hat. Kein gegen­tei­li­ges Wort oder gegen­tei­li­ge Geste von ihm war bis­her stär­ker als die fei­er­li­che Decla­ra­tio, mit der er sein Pon­ti­fi­kat been­de­te.  Die­je­ni­gen, die etwas ande­res behaup­ten, wer­den von per­sön­li­chen Gefüh­len oder Res­sen­ti­ments ver­schie­de­ner Art bewegt, wer­den aber nicht von theo­lo­gi­schen oder kir­chen­recht­li­chen Grün­den gestützt, den ein­zi­gen, die in Kri­sen­zei­ten wie den jet­zi­gen zählen.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana


[1] Die höch­ste und uni­ver­sa­le Gewalt des Pap­stes, die ihm durch die von Chri­stus ein­ge­setz­ten Pri­mats­rech­te des Petrus unter den Apo­steln zukommt.

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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13 Kommentare

  1. Dass Papst eme­ri­tus Bene­dikt XVI kein Papst mehr ist, erscheint logisch. Wes­halb trägt er dann das wei­ße Gewand des Pap­stes? Das ist ein star­kes bis­her ein­deu­ti­ges Zei­chen, sicht­bar immer wie­der seit 2013 für die gan­ze Welt? Sind wir nicht alle auf­ge­ru­fen, nicht Ärger­nis oder Ver­wir­rung zu vermeiden?
    Wenn Papst Fran­zis­kus recht­mä­ßig gewählt wor­den ist, wes­halb wer­den immer wie­der Zwei­fel laut? Wes­halb igno­riert Papst Fran­zis­kus die von den Kar­di­nä­len Caf­farra, Bur­ke, Brand­mül­ler und Meis­ner for­mu­lier­ten Dubia? Wes­halb hören wir immer wie­der Zwei­deu­tig­kei­ten, wes­halb wer­den die Aus­sa­gen von Scal­fa­ri nicht demen­tiert? Wes­halb wer­den Bischö­fe wie Cupich, Marx, Hol­le­rich, Gre­go­ry, Roche, Czer­ny, Zup­pi, De Kesel, Mara­dia­ga, und Bischö­fe wie fast alle deut­schen Bischö­fe und Prie­ster wie James Mar­tin als Kar­di­nä­le oder in ihr Amt beru­fen und im Amt belas­sen? Papst Fran­zis­kus han­delt anders, als er spricht. Für jeden Nach­fol­ger Chri­sti aber gilt „Euer ja sei ein Ja und Euer Nein, sei ein Nein“. Es gibt zu vie­le Wes­halb?“ Der ein­zi­ge Trost, der Herr lässt Sei­ne Kir­che nicht unter­ge­hen, aber offen­sicht­lich wird sie so klein oder so wenig sicht­bar sein, dass der Herr fragt „wer­de ich noch Glau­ben fin­den, wenn ich wiederkomme?“

  2. Mit die­ser Fra­ge befas­se ich mich nicht wei­ter, Bene­dikt ist der Beten­de und Fran­zis­kus der Regierende.

  3. Man soll­te im Deut­schen nicht Ord­nungs­ge­walt und Juris­dik­ti­ons­ge­walt unter­schei­den, son­den die Wei­he­ge­walt (pote­stas ordi­na­tio­nis oder auch pote­stas ordi­nis im Latei­ni­schen) der Juris­di­ti­ons­ge­walt gegenüberstellen.

      • Ich bin der festen Über­zeu­gung dass Fran­zu­skus der amtie­ren­de Pon­ti­fex ist. Aber, wie sich die­se Situa­ti­on auch hin­sicht­lich des Wir­ken der Sankt Gal­len Mafia ent­wickel­te steht mei­ner Mei­nung nach tief im 3.Geheimnis von Fati­ma und der Escha­to­lo­gie noch im Unbe­kann­ten für die Mei­sten von uns. Offen­sicht­lich kann Papst em. Bene­dikt der XVI nicht offen Reden. Aber durch sein Han­deln sei­ne Geschich­te und die des Rück­tritts „auf­zei­gen“.

  4. Ja, lie­be Autoren. Der Arti­kel ist hoch­in­ter­es­sant. Über den so genann­ten Papa Eme­ri­to las ich schon so Man­ches. Ich erin­ne­re mich gut an jenen Febru­ar­tag, als er sei­nen Rück­tritt vom Papst­amt ver­kün­de­te. Er wol­le das „Schiff­lein Petri“ in ande­re Hän­de übergeben…
    „Bene­dikts“ Rück­tritt ist für mich schon lan­ge kein wirk­li­cher Rück­tritt mehr. Er war halb­her­zig von Anfang an. Oder wie wir im ale­man­ni­schen Sprach­raum sagen: ’s war ä halb­li­i­ne­ner“ (es war ein halb-lei­ne­ner). Dafür spre­chen für mich meh­re­re Indi­zi­en. Ein voll­kom­me­ner Rück­tritt hät­te näm­lich anders aus­ge­se­hen. Dann hät­te Joseph Ratz­in­ger sich
    1. den Men­schen wie­der als Bischof Joseph Ratz­in­ger prä­sen­tie­ren müs­sen. Denn Bene­dikt war ledig­lich sein Papst­na­me. Und wie Sie schrei­ben, ist der Titel des Pap­stes Eme­ri­tus fragwürdig.
    2. hät­te er in der Kryp­ta des Peters­do­mes, nahe des Petrus­gra­bes – was ganz wich­tig gewe­sen wäre -, sei­ne Papst­in­si­gni­en öffent­lich able­gen und sei­ne Rück­tritts­an­kün­di­gung dort erneu­ern u. bekräf­ti­gen müs­sen; ins­be­son­de­re den Papst­ring, Fischer­ring genannt, hät­te er able­gen müs­sen. Wie ich erst kürz­lich auf einem aktu­el­len Foto von „Bene­dikt“ erken­nen konn­te, trägt er die­sen noch immer. Was ver­wir­rend u. wider­sprüch­lich ist. Denn er ist kein Papst mehr. Hin­zu kom­men sei­ne Papst­ge­wän­der, die ihm, was Sie ja anspra­chen, nicht mehr zuträg­lich sind.
    3. hät­te er sich aus dem Vati­kan u. auch aus Rom zurück­zie­hen müs­sen. Das hät­te einen voll­stän­di­gen Rück­zug bedeu­tet, der ehr­lich gewe­sen wäre. Ehr­lich! Was will er denn wei­ter­hin im Vati­kan, was will er in der Nähe sei­nes Nach­fol­gers? Es gibt schö­ne Klö­ster in Ita­li­en, in Bay­ern… Mit Sicher­heit hät­te er in kür­ze­ster Zeit eine schö­ne Woh­nung in einem Klo­ster­kom­plex gefun­den. Auch für sei­nen spi­ri­tu­el­len Sohn, der ihn sicher beglei­tet hät­te… Und – ich erin­ne­re mich an sei­ne Wor­te – er wol­le von nun an vor der Welt ver­bor­gen sein u. nur noch dem Gebet leben… !!!???
    Statt­des­sen misch­te er in den nun fast 10 Jah­ren sei­ner „Aus­zeit“ immer wie­der mit. In theo­lo­gi­schen Fra­gen, gezielt in Lehr­amts­fra­gen usw. Und stif­te­te Ver­wir­rung. (Ja, auch er, nicht allein der amtie­ren­de Papst).
    Dass er dar­über hin­aus man­chen Per­so­nen wei­ter­hin den apo­sto­li­schen, sprich päpst­li­chen Segen gewährt, macht ihn völ­lig unglaub­wür­dig. Und vie­le Gläu­bi­ge sprachlos. 

    Angeb­lich hat­te Bischof Ratz­in­ger kei­ne Kraft mehr für das Papst­amt. Was ich nicht beur­tei­len kann, jedoch bezweif­le, denn sein hohes Alter, das er errei­chen durf­te, spricht eine ande­re Spra­che. Wenn ich mir dage­gen Papst Johan­nes Paul II. ver­ge­gen­wär­ti­ge, der aus­hielt bis zum Schluss, der mit aller Kraft, deren er noch fähig war, der ober­ste Hir­te für sei­ne vie­len Gläu­bi­gen blieb – da zie­he ich heu­te noch den Hut. Wie übri­gens auch nach wie vor zahl­rei­che Gläu­bi­ge u. Nicht-Gläubige.
    Auch Papst Johan­nes XXIII. blieb trotz sei­nes schwe­ren u. schmerz­vol­len Krebs­lei­dens „unser Papst“ bis zum Ende sei­nes Erden­le­bens. Il nostro Papa buono.
    Aber der gro­ße Theo­lo­ge Ratz­in­ger hat­te als Papst weder das Rück­grat sei­nes Vor­gän­gers, noch das ande­rer Vorgänger. 

    Mit Blick auf den von mir genann­ten spi­ri­tu­el­len Sohn, den 66jährigen Mons. Gäns­wein, erlau­be mir noch einen Gedan­ken. Zwi­schen dem „Papa eme­ri­to“ und ihm scheint es eine Sym­bio­se zu geben, die auf mich in gewis­ser Wei­se unge­sund wirkt. Es macht in der Tat den Anschein, als kön­ne o. wol­le der „Alt-Papst“ sei­nen Sekre­tär nicht frei­ge­ben. Wie auch man­che Väter einen erwach­se­nen Sohn nicht frei­ge­ben wol­len, nicht wirk­lich erwach­sen wer­den las­sen wol­len. Und ihn ver­ein­nah­men bis zum Tod. Und ihm jeg­li­ches per­sön­li­ches Rei­fen, jeg­li­che beruf­li­chen Mög­lich­kei­ten unter­gra­ben. Sicher­lich ist es etwas Schö­nes, einen ver­trau­ten Men­schen um sich zu haben – ich weiß das aus Erfah­rung. Doch als Bischof hät­te Gäns­wein bei Gott ande­re Auf­ga­ben zu erfüllen.
    Er wol­le „Bene­dikt“ die Treue hal­ten. Bis zum Tod. O.K. Aber gäbe ihn „Bene­dikt“ frei, kön­ne er als Bischof sei­ne eigent­li­che Auf­ga­be wahrnehmen.
    Alles in Allem haben wir im Grund eine ungu­te, ja eine völ­lig unhalt­ba­re Situa­ti­on vor Augen – näm­lich eine ein­zi­ge Heu­che­lei. Wie lei­der schon oft.

    • Lie­be Julia­na Bauer,

      man kann eigent­lich nur spe­ku­lie­ren. Viel­leicht gibt es sogar eine Abspra­che zwi­schen den bei­den Päp­sten: ich der beten­de, du der amtie­ren­de, aber bei­de in Amt und Wür­de blei­bend. Der Vor­teil für den schlau­en Berg­o­glio-Papst. Er kann damit alles und jedes – auch für die Nach­welt – auf Bene­dikt XVI. schieben.

      Im übri­gen: Gehen Sie mit dem papa eme­ri­to bei Ihren durch­aus berech­tig­ten Fra­gen nicht doch etwas zu ungnä­dig um, um es mal scho­nend zu for­mu­lie­ren. Ich mei­ne, das hat Bene­dikt nun wirk­lich und wahr­haf­tig nicht verdient.

    • Erz­bi­schof Gäns­wein macht nicht den Ein­druck als wäre er unfrei­wil­lig beim Papa Eme­ri­tus. Eher im Gegen­teil. Wer will nicht dort sein, wo das Licht ist?

  5. Was wis­sen wir schon, was in der Sphä­re des höch­sten spi­ri­tu­el­len Amtes,das es auf Erden gibt, von stat­ten geht ?
    Viel­leicht hat Gott ja auch ein Wört­chen mitzureden !?
    Mich bewegt etwas anderes:
    Was wird sein wenn Bene­dikt stirbt und Fran­zis­kus viel­leicht zurück­tritt, wer kommt dann !?

  6. Nach­dem, was mei­ne Vor­gän­ger hier an Kom­men­ta­ren geschrie­ben haben, glau­be ich nicht, dass auch nur einer die Grund­pro­ble­ma­tik des Rück­trit­tes ver­stan­den hat. Aber es sind mit dem Rück­tritt Fak­ten ver­bun­den, auf wel­che ver­wie­sen wer­den muss.
    Der Rück­tritt war nicht frei­wil­lig. Bene­dikt tat die­sen Schritt, um die Kir­che zu ret­ten. Dies schreibt er in sei­ner Declaratio.
    „Atta­men in mun­do nostri tem­po­ris rapi­dis muta­tio­ni­bus subiec­to et quae­stio­ni­bus magni pon­de­ris pro vita fidei per­tur­ba­to ad navem Sanc­ti Petri guber­nan­dam“ Er tat den Schritt „pro vita fidei“. Er sag­te für das Leben des Glau­bens und nicht etwa für das Heil des Glau­bens. Bene­dikt wur­de poli­tisch von höch­ster Ebe­ne erpresst. Der Vati­kan wur­de aus dem Swift-Abkom­men aus­ge­schlos­sen und einem
    Schur­ken­staat gleich­ge­setzt. Er konn­te weder bezah­len noch Geld­ge­schäf­te abschlie­ßen. Einen Tag nach der Ankün­di­gung des „Rüch­trit­tes“ wur­den die­se Ent­schei­dung wie­der rück­gän­gig gemacht.

  7. Dan­ke für die Prä­sen­ta­ti­on die­sen Arti­kels – und für die Kom­men­ta­re. Vie­le ver­schie­de­ne Bei­trä­ge… und immer wie­der das glei­che Dilemma.

    Ja, Medi­cus hat recht mit den vati­ka­ni­schen Geld­au­to­ma­ten, und auch Bern­hard Frank „Offen­sicht­lich kann Papst em. Bene­dikt der XVI nicht offen Reden.“

    Ein Dilem­ma, das auch Atha­na­si­us Schnei­der eher durch­schla­gen denn gelöst hat: Die Kir­che müs­se in ihrer letz­ten Prü­fung einen häre­ti­schen Papst (er-)tragen – Robert Bell­ar­mins‚ Leh­re über einen häre­ti­schen Papst gel­te hier nicht. Kar­di­nal Bur­ke geht in die ähn­li­che Rich­tung: Eher wird man die Ungül­tig­keit von Papst Bene­dikts Rück­tritt nach­wei­sen kön­nen als die der Wahl von Fran­zis­kus. Offen­sicht­lich bedrückt uns alle, dass es für mitt­ler­wei­le nicht nur ein­zel­ne Hand­lun­gen von Papst Fran­zis­kus nicht mit der Ver­nunft ver­ein­bar ist, ihm kei­nen Vor­satz zur Demon­ta­ge des christ­li­chen Glau­bens­guts zu unter­stel­len. Abu Dha­bi, Amo­ris Lae­ti­tia, Päpst­li­che Aka­de­mie für das Leben, Ernen­nun­gen von Kar­di­nä­len, Bischö­fen, etc.
    Mei­ne per­sön­li­che Mei­nung ist, dass der Rück­tritt ungül­tig ist, weil Papst Bene­dikt einen Denk­feh­ler began­gen hat – oder ihn bege­hen woll­te: Munus und Offi­ci­um sind offen­kun­dig nicht trenn­bar. Aller­dings: Wenn Kar­di­nä­le Bur­ke und Mül­ler, Weih­bi­schof Schnei­der und vie­le ande­re nicht ein kla­res Wort spre­chen kön­nen, wer bin ich, um hier etwas zu behaupten?
    Ich kann de Mat­tei nicht fol­gen, dass durch den Feh­ler Bene­dikts, wenn ihm bewusst, auch des­sen Wahl ungül­tig wäre – das hie­ße ja, Bene­dikt zu unter­stel­len, dass er mit die­ser Situa­ti­on gerech­net habe oder es sich um Prä­de­sti­na­ti­on hand­le. Nein, wie gesagt, da bin ich auch bei den Kom­men­ta­to­ren Medi­cus und Bern­hard Frank.
    Dar­aus folgt für mich: Ich dre­he die Beweis­last um. Was unter die­sem Pon­ti­fi­kat her­aus­ge­ge­ben wird, kann ich nicht anneh­men, wenn es die Leh­re oder die Tra­di­ti­on ändert. Mir fehlt die Bil­dung und der Ver­stand, alles zu unter­su­chen und zu prü­fen, aber ich muss mich und die mir Anver­trau­ten schüt­zen, soweit möglich.

  8. Papst Bene­dikt befin­det sich in einem „impe­ded seat“.
    Sei­ne Hei­li­og­keit Papst Bene­dikt XVI. hat­te ledig­lich das sog mini­ste­ri­um quit­tiert, nicht aber den munus, das von Gott ver­lie­he­ne Amt. Laut kano­ni­scher Vor­schrift aber muß, wenn es ein Rück­tritt, eine Abdan­kung sein soll, das/​der munus auf­ge­ge­ben wer­den wie es Papst Cöle­stin V. ge6tan hat­te. Papst Ben­dikt XVI. selbst sag­te am 27.02.2013 in aller Öffent­lich­keit, daß sein Ja zum Papst­amt am 19.04.2005 ein Ja für immer war. Und er ver­gleicht sich im Gespräch mit Peter See­wald mit Papst Bene­dikt VIII., dem vor rund 1000 Jah­ren ein Gegen­papst das Leben schwer gemacht hatte.
    Papst Bene­dikt XVI. hat­te kaum noch Hel­fer, son­dern fast nur Abtrün­ni­ge und Fein­de in der Kir­che gegen sich: wie ein Gene­ral ohne Offi­zie­re und Sol­da­ten. Durch sein bewuß­tes Ver­zich­ten auf das mini­ste­ri­um woll­te er bezwecken, daß sich die Fein­de end­lich outen und nicht mehr ver­stecken muß­ten. Glau­bens­lo­se und macht­gei­le Kar­di­nä­le hat­ten in einem ungül­ti­gen Kon­kla­ve den eben­so argen­ti­ni­schen Kar­di­nal gewählt.

  9. Es wird ganz sicher so kom­men, daß der jün­ge­re Fran­zis­kus eher stirbt als der älte­re Benedikt.

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