Die Stadt, die Planned Parenthood in die Knie zwingt

Lebensrecht versus Abtreibung: Das Urteil Roe gegen Wade läßt sich aushebeln


Das Urteil Roe gegen Wade schien durch den juristischen Winkelzug einer linksliberalen Richtermehrheit die Abtreibung in den USA auf ewige Zeiten einzementiert zu haben. Dem ist aber nicht so.
Das Urteil Roe gegen Wade schien durch den juristischen Winkelzug einer linksliberalen Richtermehrheit die Abtreibung in den USA auf ewige Zeiten einzementiert zu haben. Dem ist aber nicht so.

(Washing­ton) In den USA konn­te die Lebens­rechts­be­we­gung einen wei­te­ren juri­sti­schen Sieg errin­gen, einen ent­schei­den­den Sieg. Plan­ned Paren­thood, der welt­größ­te Abtrei­bungs­kon­zern, hat sei­nen Rechts­streit gegen Lub­bock, eine US-ame­ri­ka­ni­sche Stadt mit 250.000 Ein­woh­nern, auf­ge­ge­ben: In die­ser Stadt in Texas wer­den die unge­bo­re­nen Kin­der durch eine spe­zi­el­le Ver­ord­nung geschützt, die im ver­gan­ge­nen Juni in einem Volks­ent­scheid von einer über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung beschlos­sen wur­de. Die Ver­ord­nung ver­bie­tet die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der auf dem Gebiet der Stadt. Der Abtrei­bungs­kon­zern, der dage­gen vor Gericht gezo­gen ist, gab nun wegen Aus­sichts­lo­sig­keit den Rechts­streit auf. Die Ver­ord­nung ist also so sicher for­mu­liert, daß sie gerichts­fest ist. Wie lau­tet die For­mel, die das Aus für die Abtrei­bung bedeutet?

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Die Juri­sten der Stadt haben die Erfah­run­gen der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te stu­diert und berück­sich­tigt, in denen der Kampf für das Lebens­recht der Unge­bo­re­nen immer wie­der geschei­tert ist. Die Ver­ord­nung stellt also zunächst grund­sätz­lich fest, daß Babys im Mut­ter­leib wert­vol­le Men­schen sind, die daher glei­cher­ma­ßen den Schutz des Geset­zes ver­die­nen wie gebo­re­ne. Aus die­sem Grund erklärt sie Abtrei­bun­gen inner­halb der Stadt­gren­zen für ver­bo­ten, wobei genaue recht­li­che Kon­se­quen­zen bei Zuwi­der­hand­lung fest­ge­schrie­ben sind. Die Ver­ord­nung ent­hält zudem zwei wesent­li­che Ele­men­te: Sie defi­niert eine Aus­nah­me, wenn das Leben der Mut­ter in Gefahr ist, und Frau­en, die abtrei­ben las­sen, wer­den nicht bestraft.

Und nun kommt der ent­schei­den­de Punkt: Wer immer eine Abtrei­bung durch­führt, sich dar­an betei­ligt, mit­hilft oder die­se unter­stützt, kann von jedem „über­le­ben­den Ver­wand­ten des abge­trie­be­nen Kin­des“ zivil­recht­lich belangt wer­den. Das gilt für die Kin­des­el­tern eben­so wie für die Groß­el­tern, die Geschwi­ster und auch Stief­ge­schwi­ster. Jeder von ihnen kann die Abtrei­ber und Abtrei­bungs­un­ter­stüt­zer vor Gericht zer­ren und auf Scha­dens­er­satz verklagen.

Gerichts­fest macht die Ver­ord­nung die­se beson­de­re Kon­struk­ti­on: Die ent­schei­den­de Rechts­fra­ge ist in ihrer kon­kre­ten Durch­füh­rung aus­schließ­lich zivil­recht­li­cher und pri­va­ter Natur. Weder die Stadt Lub­bock noch eine ande­re öffent­li­che Insti­tu­ti­on spie­len bei der Umset­zung der Ver­ord­nung eine Rol­le. Das Risi­ko einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung für die Tötung eines Men­schen geht kein Abtrei­ber ein. Er wäre sofort plei­te. Glei­ches gilt für ande­re Mittäter.

Nach­dem ein erster Ein­spruch von Plan­ned Paren­thood abge­lehnt wor­den war, muß­te der welt­größ­te Abtrei­bungs­kon­zern, das Flagg­schiff des Abtrei­bungs­lob­by­is­mus, erken­nen, daß kei­ne Aus­sicht auf Erfolg besteht, und räum­te das Feld.

Zuvor hat­te bereits die Ame­ri­can Civil Liber­ties Uni­on (ACLU), ein lin­ker Kampf­ver­band, das Hand­tuch geworfen.

Sowohl Plan­ned Paren­thood als auch ACLU gehö­ren zu den vom „Good Club“ gespon­ser­ten Orga­ni­sa­tio­nen. Good Club nennt sich ein exklu­si­ver Zir­kel der Reich­sten der Rei­chen (Bill Gates, Geor­ge Sor­os, Ted Tur­ner, War­ren Buf­fett, Micha­el Bloom­berg, Oprah Win­frey bzw. ihre Stif­tun­gen und die Rocke­fel­ler und die Ford Foun­da­ti­on), kaum ein Dut­zend Per­so­nen, der sich infor­mell trifft, um die glo­ba­le Durch­set­zung der Abtrei­bung zur Bevöl­ke­rungs­re­du­zie­rung zu koor­di­nie­ren. Dafür set­zen die Mit­glie­der Mil­li­ar­den­be­trä­ge ein und machen durch Koope­ra­tio­nen mit der UNO, der EU und Ein­zel­staa­ten ein Viel­fa­ches davon an Steu­er­gel­dern locker.

Der Rück­zug von Plan­ned Paren­thood mar­kiert einen histo­ri­schen Sieg. Die Ver­ord­nung der Stadt Lub­bock ist die erste Maß­nah­me zum Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der, die nicht dem berüch­tig­ten Urteil Roe gegen Wade aus dem Jahr 1973 zum Opfer gefal­len ist. 

Mit dem Urteil Roe gegen Wade hat­te der Ober­ste Gerichts­hof der USA die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der für zuläs­sig erklärt, ohne daß es dafür eines Abtrei­bungs­ge­set­zes bedurf­te. Ein sol­ches gibt es in den USA bis heu­te nicht. An die­sem Urteil schei­ter­ten seit­her alle Ver­su­che von Regie­run­gen, Par­la­men­ten und des Vol­kes, das Leben der unge­bo­re­nen Kin­der zu schüt­zen. Obwohl in vie­len Staa­ten der USA brei­te Mehr­hei­ten der Bür­ger mit Volks­ab­stim­mun­gen das Lebens­recht der unge­bo­re­nen Kin­der in den Ver­fas­sun­gen ver­an­kert haben, schei­ter­te die Umset­zung vor Gericht.

Signa­li­siert Lub­bock nach fast 50 Jah­ren den Durch­bruch? Es sieht wirk­lich danach aus. Die­sem Bei­spiel fol­gend haben bereits mehr als 40 Städ­te ähn­li­che Ver­ord­nun­gen erlas­sen und wei­te­re sind dabei, zu folgen.

Texas ver­tei­digt damit ehren­voll sei­nen Rang als lebens­freund­lich­ster Staat der USA. Seit dem 1. Sep­tem­ber 2021 ist dort der Texas Heart­beat Act in Kraft. Die­ses Gesetz ver­bie­tet die Abtrei­bung, sobald der Herz­schlag des Kin­des ver­nehm­bar ist, was nor­ma­ler­wei­se nach etwa sechs Schwan­ger­schafts­wo­chen der Fall ist. Damit wur­de die Tötungs­frist begrün­det mas­siv ver­kürzt, ohne ein Abtrei­bungs­ver­bot aus­zu­spre­chen, das an Roe gegen Wade schei­tern wür­de. Zum Ver­gleich: In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Schweiz ist die Abtrei­bung in den ersten 12 Wochen, in Öster­reich in den ersten drei Mona­ten der Schwan­ger­schaft straf­frei bzw. erlaubt.

Die USA zei­gen, wie leben­dig und beharr­lich die Lebens­rechts­be­we­gung ist, und es Phan­ta­sie, Geduld und krea­ti­ven juri­sti­schen Fein­schliff braucht, dann läßt sich auch der größ­te Mas­sen­mord in der Mensch­heits­ge­schich­te besiegen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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