
(Washington) In den USA konnte die Lebensrechtsbewegung einen weiteren juristischen Sieg erringen, einen entscheidenden Sieg. Planned Parenthood, der weltgrößte Abtreibungskonzern, hat seinen Rechtsstreit gegen Lubbock, eine US-amerikanische Stadt mit 250.000 Einwohnern, aufgegeben: In dieser Stadt in Texas werden die ungeborenen Kinder durch eine spezielle Verordnung geschützt, die im vergangenen Juni in einem Volksentscheid von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung beschlossen wurde. Die Verordnung verbietet die Tötung ungeborener Kinder auf dem Gebiet der Stadt. Der Abtreibungskonzern, der dagegen vor Gericht gezogen ist, gab nun wegen Aussichtslosigkeit den Rechtsstreit auf. Die Verordnung ist also so sicher formuliert, daß sie gerichtsfest ist. Wie lautet die Formel, die das Aus für die Abtreibung bedeutet?
Die Juristen der Stadt haben die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte studiert und berücksichtigt, in denen der Kampf für das Lebensrecht der Ungeborenen immer wieder gescheitert ist. Die Verordnung stellt also zunächst grundsätzlich fest, daß Babys im Mutterleib wertvolle Menschen sind, die daher gleichermaßen den Schutz des Gesetzes verdienen wie geborene. Aus diesem Grund erklärt sie Abtreibungen innerhalb der Stadtgrenzen für verboten, wobei genaue rechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung festgeschrieben sind. Die Verordnung enthält zudem zwei wesentliche Elemente: Sie definiert eine Ausnahme, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, und Frauen, die abtreiben lassen, werden nicht bestraft.
Und nun kommt der entscheidende Punkt: Wer immer eine Abtreibung durchführt, sich daran beteiligt, mithilft oder diese unterstützt, kann von jedem „überlebenden Verwandten des abgetriebenen Kindes“ zivilrechtlich belangt werden. Das gilt für die Kindeseltern ebenso wie für die Großeltern, die Geschwister und auch Stiefgeschwister. Jeder von ihnen kann die Abtreiber und Abtreibungsunterstützer vor Gericht zerren und auf Schadensersatz verklagen.
Gerichtsfest macht die Verordnung diese besondere Konstruktion: Die entscheidende Rechtsfrage ist in ihrer konkreten Durchführung ausschließlich zivilrechtlicher und privater Natur. Weder die Stadt Lubbock noch eine andere öffentliche Institution spielen bei der Umsetzung der Verordnung eine Rolle. Das Risiko einer Schadensersatzforderung für die Tötung eines Menschen geht kein Abtreiber ein. Er wäre sofort pleite. Gleiches gilt für andere Mittäter.
Nachdem ein erster Einspruch von Planned Parenthood abgelehnt worden war, mußte der weltgrößte Abtreibungskonzern, das Flaggschiff des Abtreibungslobbyismus, erkennen, daß keine Aussicht auf Erfolg besteht, und räumte das Feld.
Zuvor hatte bereits die American Civil Liberties Union (ACLU), ein linker Kampfverband, das Handtuch geworfen.
Sowohl Planned Parenthood als auch ACLU gehören zu den vom „Good Club“ gesponserten Organisationen. Good Club nennt sich ein exklusiver Zirkel der Reichsten der Reichen (Bill Gates, George Soros, Ted Turner, Warren Buffett, Michael Bloomberg, Oprah Winfrey bzw. ihre Stiftungen und die Rockefeller und die Ford Foundation), kaum ein Dutzend Personen, der sich informell trifft, um die globale Durchsetzung der Abtreibung zur Bevölkerungsreduzierung zu koordinieren. Dafür setzen die Mitglieder Milliardenbeträge ein und machen durch Kooperationen mit der UNO, der EU und Einzelstaaten ein Vielfaches davon an Steuergeldern locker.
Der Rückzug von Planned Parenthood markiert einen historischen Sieg. Die Verordnung der Stadt Lubbock ist die erste Maßnahme zum Schutz der ungeborenen Kinder, die nicht dem berüchtigten Urteil Roe gegen Wade aus dem Jahr 1973 zum Opfer gefallen ist.
Mit dem Urteil Roe gegen Wade hatte der Oberste Gerichtshof der USA die Tötung ungeborener Kinder für zulässig erklärt, ohne daß es dafür eines Abtreibungsgesetzes bedurfte. Ein solches gibt es in den USA bis heute nicht. An diesem Urteil scheiterten seither alle Versuche von Regierungen, Parlamenten und des Volkes, das Leben der ungeborenen Kinder zu schützen. Obwohl in vielen Staaten der USA breite Mehrheiten der Bürger mit Volksabstimmungen das Lebensrecht der ungeborenen Kinder in den Verfassungen verankert haben, scheiterte die Umsetzung vor Gericht.
Signalisiert Lubbock nach fast 50 Jahren den Durchbruch? Es sieht wirklich danach aus. Diesem Beispiel folgend haben bereits mehr als 40 Städte ähnliche Verordnungen erlassen und weitere sind dabei, zu folgen.
Texas verteidigt damit ehrenvoll seinen Rang als lebensfreundlichster Staat der USA. Seit dem 1. September 2021 ist dort der Texas Heartbeat Act in Kraft. Dieses Gesetz verbietet die Abtreibung, sobald der Herzschlag des Kindes vernehmbar ist, was normalerweise nach etwa sechs Schwangerschaftswochen der Fall ist. Damit wurde die Tötungsfrist begründet massiv verkürzt, ohne ein Abtreibungsverbot auszusprechen, das an Roe gegen Wade scheitern würde. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ist die Abtreibung in den ersten 12 Wochen, in Österreich in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei bzw. erlaubt.
Die USA zeigen, wie lebendig und beharrlich die Lebensrechtsbewegung ist, und es Phantasie, Geduld und kreativen juristischen Feinschliff braucht, dann läßt sich auch der größte Massenmord in der Menschheitsgeschichte besiegen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana