Weitermarsch auf dem Synodalen Irrweg

Zweite deutsche Synodalversammlung in Frankfurt


Synodaler Irrweg in der zweiten Runde.
Synodaler Irrweg in der zweiten Runde.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

Anzei­ge

Auf der drei­tä­gi­gen Ple­nums­ver­samm­lung des Syn­oda­len Wegs in Frankfurt/​Main Ende Sep­tem­ber 2021 haben die Syn­oda­len über eine Flut von Anträ­gen ein stram­mes Abstim­mungs­pro­gramm absol­viert. ZdK-Prä­si­dent Tho­mas Stern­berg äußer­te sich begei­stert über das „erstaun­lich gute“ Funk­tio­nie­ren der Abstim­mungs­ma­schi­ne­rie. Schließ­lich soll­te die Syn­odal­ver­samm­lung ein Pro­be­lauf sein für demo­kra­ti­sche Ver­fah­ren, die zukünf­tig in der Kir­che prak­ti­ziert wer­den sollen.

Eine neue deutsche Kirchenverfassung

Das Forum I (Macht und Gewal­ten­tei­lung in der Kir­che) hat eine ent­spre­chen­de Beschluss­vor­la­ge zur neu­en kirch­li­chen Räte­ver­fas­sung vor­ge­legt. Danach sol­len in Zukunft auf allen Kir­chen­ebe­nen syn­oda­le Lai­en­rä­te gemein­sam mit den Amts­trä­gern über alle kirch­li­chen The­men bera­ten und ent­schei­den wie wei­land in Frank­furt. Auf natio­na­ler Ebe­ne will man die Syn­odal­ver­samm­lung dau­er­haft insti­tu­tio­na­li­sie­ren. In Diö­ze­sen und Pfar­rei­en müss­ten ent­spre­chen­de Syn­odal­rä­te geschaf­fen wer­den, die auch bei der Bischofs- und Pfar­rer­wahl ent­schei­den­de Stim­men haben. Die­se Räte sol­len als Kon­troll­gre­mi­en gegen­über den Amts­trä­gern fun­gie­ren und auch das Recht erhal­ten, mit einem Miss­trau­ens­vo­tum Bischö­fe und Pfar­rer zum Rück­tritt zu drän­gen. Die Syn­oda­len haben die­sem revo­lu­tio­nä­ren Forums­vor­schlag in erster Lesung mit gro­ßer Mehr­heit zuge­stimmt. Der Ansatz ist ein kirch­li­cher Umsturz­ver­such, mit dem die hier­ar­chisch-sakra­men­ta­le Ver­fas­sung der Kir­che seit frü­he­ster Zeit ersetzt wer­den soll durch ein par­la­men­ta­ri­sches Räte­sy­stem nach pro­te­stan­ti­schem Muster. Begrün­det wird die­ser Vor­stoß wie alle ande­ren Syn­odalan­trä­ge mit der wis­sen­schaft­lich unhalt­ba­ren The­se, nicht Men­schen, son­dern die „spe­zi­fi­schen Struk­tur­merk­ma­le des hier­ar­chisch-auto­ri­tä­ren Systems“ der Kir­che sei­en haupt­schul­dig an Miss­brauch und Vertuschung.

Synodale auf häretischen Wegen

Gegen die­sen grund­stür­zen­den Vor­stoß haben meh­re­re Bischö­fe pro­te­stiert. Die schärf­ste Ver­ur­tei­lung kam vom ehe­ma­li­gen Kuri­en­kar­di­nal Wal­ter Kasper:

„Wenn ich nun höre: Wir kön­nen das Evan­ge­li­um erst wie­der ver­kün­den, wenn wir uns durch Refor­men glaub­wür­dig gemacht haben, so ist das Häre­sie pur, Häre­sie eines ekkle­sio­lo­gi­schen ‚Pela­gia­nis­mus‘, einer Werks­ge­rech­tig­keit, die meint Kir­che ‚machen‘ zu kön­nen.“1.

Mit die­sem Vor­wurf der pela­gia­ni­schen Häre­sie bezog sich Kar­di­nal Kas­per auf den Brief von Papst Fran­zis­kus an die deut­schen Katho­li­ken von 2019. Damals gei­ßel­te der Papst den Ansatz des deut­schen Syn­oda­len Wegs, der in Gefahr stün­de, aus einer „ver­welt­lich­ten Gei­stes­hal­tung“ mit „Refor­men von Struk­tu­ren und Orga­ni­sa­tio­nen“ die Kir­che „an den Zeit­geist anzu­pas­sen“. Auf die­sem (syn­oda­len) Weg wür­de die Kir­che in Deutsch­land „ihre Ori­gi­na­li­tät und pro­phe­ti­sche Sen­dung ver­lie­ren“. Statt einen „moder­ni­sier­ten kirch­li­chen Orga­nis­mus“ her­bei­zu­füh­ren, soll­ten sich die deut­schen Bischö­fe, Kle­ri­ker und Lai­en wie­der auf den „Pri­mat der Evan­ge­li­sie­rung als eigent­li­che und wesent­li­che Sen­dung der Kir­che“ besinnen.

Die­se ern­ste Ermah­nung des Pap­stes zur geist­li­chen Umkehr zum Evan­ge­li­um hat das Prä­si­di­um des Syn­oda­len Wegs damals in den Wind geschla­gen und trot­zig auf ihrer Prio­ri­sie­rung der kirch­li­chen Struk­tur­ver­än­de­rung beharrt. Die häre­ti­schen Ergeb­nis­se sind auf der zwei­ten Voll­ver­samm­lung in Frank­furt ans Tages­licht gekom­men. Der Augs­bur­ger Bischof Bert­ram Mei­er kri­ti­sier­te mit dra­sti­schen Wor­ten die geplan­te räte­de­mo­kra­ti­sche Kirchenverfassung:

„Wenn wir eine Kir­che ohne sakra­men­ta­les Amt wol­len, bre­chen wir ihr das Genick.“ 2 

Bischof Ste­fan Acker­mann bezwei­fel­te die oben erwähn­te Struk­tur­schuld­the­se und die dar­aus gefor­der­te Demo­kra­ti­sie­rung. Denn in Orden mit demo­kra­ti­scher Obe­ren­wahl und kur­zen Amts­zei­ten sei­en ähn­lich vie­le Miss­brauchs­fäl­le vor­ge­kom­men wie in den welt­kirch­li­chen Diözesen.

Alt­bi­schof Franz Kamph­aus trat schon vor zwei Jah­ren indi­rekt als Zeu­ge gegen die Unter­stel­lung der MHG-Stu­die auf, dass „spe­zi­fi­sche Struk­tur­merk­ma­le der Kir­che“ die syste­mi­schen Ursa­chen für bischöf­li­che Ver­tu­schung und Ver­set­zung gewe­sen wären. Für sol­che ange­pran­ger­ten Miss­brauchs­för­de­rungs­sym­pto­me wie ein „auto­ri­tär-kle­ri­ka­les Amts­ver­ständ­nis“ wer­den die Kri­ti­ker den ehe­ma­li­gen Bischof von Lim­burg nicht bezich­ti­gen wol­len. Man dürf­te ihm auch kaum unter­stel­len, dass er mit einer Miss­brauchs­ver­tu­schung die Insti­tu­ti­on Kir­che habe schüt­zen wol­len. Und trotz­dem hat­te der pro­gres­si­ve Bischof in sei­ner Amts­zeit für einen über­grif­fi­gen Prie­ster wei­te­re Seel­sor­ge­ein­sät­ze ange­ord­net und ihn spä­ter ver­set­zen las­sen. Kamph­aus gestand sei­ne Ver­tu­schung als per­sön­li­chen Feh­ler ein: „Ich habe Schuld auf mich gela­den (– und nicht die Insti­tu­ti­on Kir­che). Opfern wäre Miss­brauch erspart geblieben.“

Bischof Rudolf Voder­hol­zer stell­te in sei­ner Pre­digt am 26. Sep­tem­ber 2021 fest, dass es in der Kir­che seit Jah­ren ein ernst­haf­tes und auch erfolg­rei­ches Bemü­hen um Auf­ar­bei­tung des sexu­el­len Miss­brauchs und um Prä­ven­ti­on gehe.

„Dass jetzt von inter­es­sier­ter Sei­te so getan wird, als sei bis­lang eigent­lich nichts gesche­hen, dass ohne vali­den Insti­tu­tio­nen-Ver­gleich und ohne histo­ri­sche Ein­ord­nung der Miss­brauchs­fäl­le die Beson­der­hei­ten der katho­li­schen Kir­che syste­misch dafür ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, nährt mei­nen Ver­dacht, dass hier der sexu­el­le Miss­brauch instru­men­ta­li­siert wird zum Ver­such der Umge­stal­tung der katho­li­schen Kir­che nach dem Vor­bild evan­ge­li­scher Kir­chen­ord­nun­gen.“3

Unerlaubte“ Kritik und Verramschen der Sakramente

Die Kri­tik an der Syn­oden­aus­rich­tung als ‚Miss­brauch des Miss­brauchs‘ wird seit Jah­ren vor­ge­tra­gen von die­ser Sei­te (sie­he Der deut­sche Syn­oda­le Irr­weg – zum Fünf­ten) und ver­schie­de­nen ande­ren. Das Syn­oden­prä­si­di­um ist auf die Argu­men­te der Kri­ti­ker noch nie ein­ge­gan­gen. Das dürf­te aller­dings auch schwie­rig sein, weil die Bewei­se für die Instru­men­ta­li­sie­rung des Miss­brauchs evi­dent sind. Wohl des­halb ver­leg­te sich Bischof Georg Bät­zing bei der syn­oda­len Eröff­nungs­ver­an­stal­tung am 30. Sep­tem­ber 2021 auf mora­li­sie­ren­de Anwür­fe gegen die Kri­tik von Bischof Voderholzer:

„Von Instru­men­ta­li­sie­rung des Miss­brauchs zu spre­chen, wenn wir uns hier an die Auf­ga­be her­an­ma­chen, die Situa­ti­on der Kir­che in unse­rem Land so zu ver­än­dern, dass Men­schen in unse­rem Land uns wie­der ver­trau­en, das, fin­de ich, ist eine sehr uner­laub­te, sehr anma­ßen­de Stel­lung­nah­me.“

Wenn begrün­de­te Kri­tik als „anma­ßend“ abge­kan­zelt wird, dann hat der Syn­oden­prä­si­dent ein Pro­blem in Dis­kurs­ethik. Wei­ter­hin zeugt Bät­zings Wort von der „uner­laub­ten Stel­lung­nah­me“ von kle­ri­ka­lem Pater­na­lis­mus, als ob sein bischöf­li­cher Mit­bru­der den Syn­oden­prä­si­den­ten um Erlaub­nis bit­ten müss­te bei kri­ti­schen Einwänden.

Forumsdiskussion: Brauchen wir das Priesteramt – oder kann das weg?

Zu den vier Forums­tex­ten stell­ten die Syn­oda­len meh­re­re hun­dert Anträ­ge. Allein zu dem Grund­la­gen­text „Prie­ster­li­che Exi­stenz heu­te“ kamen 180 Ein­ga­ben zur Debat­te und Abstim­mung. Ein Ände­rungs­an­trag lau­te­te: „Das Forum soll sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der­set­zen, ob es das Prie­ster­amt über­haupt noch braucht.“ Eine knap­pe Mehr­heit von 95 : 94 Syn­oda­len schloss sich der Emp­feh­lung der Antrags­kom­mis­si­on zur Annah­me der Ein­ga­be an.

Die salop­pe For­mu­lie­rung des Antrags lässt an eine Ent­rüm­pe­lungs­ak­ti­on den­ken nach dem Mot­to: ‚Brau­chen wir das Prie­ster­amt – oder kann das weg?‘ In ähn­li­cher Gering­schät­zung ver­glich die Bun­des­vor­sit­zen­de der Katho­li­schen Frau­en­ge­mein­schaft die Syn­ode mit einer „Woh­nungs­auf­lö­sung nach einem Todes­fall“: Bei den kirch­li­chen Sachen, „die eigent­lich raus müss­ten“, soll­te man „groß­zü­gig und mutig weg­wer­fen“.4

Es ist äußerst beun­ru­hi­gend, wenn etwa die Hälf­te der Syn­oda­len das Prie­ster­amt nach uti­li­ta­ri­sti­schen Brauch­bar­keits­kri­te­ri­en wer­ten und gege­be­nen­falls ver­ram­schen will. Damit ist auch das Sakra­ment der Prie­ster- und Bischofs­wei­he infra­ge­ge­stellt, das Herz­stück der hier­ar­chisch-sakra­men­ta­len Kirche.

Wäre es nicht die bischöf­li­che Pflicht des Syn­oden­prä­si­den­ten gewe­sen, die­sen skan­da­lö­sen Antrag gegen Kir­che und Kon­zil zurück­zu­wei­sen oder min­de­stens im Nach­hin­ein vor dem destruk­ti­ven Cha­rak­ter der syn­oda­len Dis­kus­si­on um die Abschaf­fung des Prie­ster­am­tes zu war­nen? Statt­des­sen stif­te­te Bischof Bät­zing in der Pres­se­kon­fe­renz neue Ver­wir­rung. Er behaup­te­te kon­tra­fak­tisch zum Wort­laut des Antrags: „Es ging dabei bei­lei­be nicht um die Abschaf­fung des Prie­ster­am­tes“. Die Medi­en hät­ten das miss­ver­stan­den. In Wirk­lich­keit wäre mit der Ein­ga­be „posi­tiv die Begrün­dung für das Prie­ster­amt inmit­ten des Got­tes­vol­kes auf­ge­ru­fen“ wor­den, um damit „den Prie­stern den Rücken zu stär­ken“. Eine eigen­ar­ti­ge Logik. Es dürf­te eher eine ver­un­si­chern­de Wir­kung auf Prie­ster und Semi­na­ri­sten haben, wenn die 200 Syn­oda­len dar­über dis­ku­tie­ren, „ob es das Prie­ster­tum über­haupt braucht“.5 Zudem ist bei der For­mu­lie­rung „Stel­lung des prie­ster­li­chen Dien­stes inmit­ten des Got­tes­vol­kes“ zu beden­ken, dass nach Beschlüs­sen des Forums I zukünf­tig die Prie­ster und Bischö­fe von den Syn­odal­rä­ten mit­ge­wählt, kon­trol­liert und bei Ver­trau­ens­ver­lust zum Rück­tritt gedrängt wer­den kön­nen. Auch die­se syn­oda­len Vor­ha­ben sind alles ande­re als rücken­stär­ken­de Maß­nah­men für Priester.

Misstrauensvoten gegen das sakramentale Priesteramt und das Ehesakrament

Auch im Prie­ster­fo­rum wird der Miss­brauch benutzt, um dem Wei­he­prie­ster­tum „syste­mi­sche Feh­ler“ zu unter­stel­len: „Es besteht ein Kon­sens, dass Über­hö­hung und Sakra­li­sie­rung des Prie­ster­am­tes dazu bei­getra­gen haben, dass Miss­brauch gesche­hen konn­te.“ Die nicht wei­ter begrün­de­te Kon­sens-Behaup­tung der Syn­oda­len ist aus der Luft gegrif­fen, jeden­falls ohne wis­sen­schaft­li­che Basis. Die MHG-Stu­die kommt im Gegen­teil bei ihrer Über­sicht auf Sei­te 236 zu Miss­brauchs­stu­di­en in ande­ren Ein­rich­tun­gen zu dem Urteil:

„Die in der Lite­ra­tur unter­such­ten Taten zei­gen in vie­len Merk­ma­len kei­nen Unter­schied zwi­schen katho­li­schen und ande­ren Insti­tu­tio­nen.“ Auch die Ein­tei­lung der beschul­dig­ten Kle­ri­ker in drei Grund­ka­te­go­rien „las­sen sich in bereits publi­zier­te Typo­lo­gien von sexu­el­len Miss­brauchs­tä­tern außer­halb des kirch­li­chen Kon­tex­tes zuord­nen“ (S. 12).

Aus die­sen Ergeb­nis­sen ist schlüs­sig zu fol­gern: Die Syn­odal-Behaup­tung von einem prie­ster­spe­zi­fi­schen Struk­tur­merk­mal als miss­brauchs­för­dernd ist eine Phan­tom-The­se. Sie wider­spricht den wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen.

Neben den diver­sen Miss­trau­ens­vo­ten gegen das sakra­men­ta­le Wei­he­amt wer­den auch gegen das Ehe­sa­kra­ment sub­ti­le Ent­wer­tungs­stra­te­gien auf­ge­fah­ren. In dem mit gro­ßer Mehr­heit ver­ab­schie­de­ten Arbeits­text des Forums IV hät­ten nach dem libe­ra­len Grund­satz der schran­ken­lo­sen Frei­heit des sexu­el­len Begeh­rens, Wäh­lens und Han­delns alle sexu­el­len Bezie­hungs­for­men „in mora­li­scher Hin­sicht Aner­ken­nung und Respekt ver­dient – unab­hän­gig von der for­ma­len Bin­dung und der sexu­el­len Ori­en­tie­rung der Part­ner“ (S. 16). Nach die­ser For­mel einer ent­grenz­ten Sex­phi­lo­so­phie soll auch die selbst­be­zo­ge­ne Lust­erzeu­gung („self sex“) als mora­lisch legi­tim ange­se­hen wer­den. In der schö­nen neu­en Welt der Sexua­li­tät der Viel­falt wird die sakra­men­ta­le Ehe hoch­sti­li­siert zu „mora­li­scher Höchst­ge­l­tung“. Gleich­zei­tig wird sie damit zu einem „lebens­fer­nen“ Nischen­mo­dell für Ide­al­chri­sten her­ab­ge­stuft. Wenn alle sexu­el­len Bezie­hungs­for­men als wert­vol­le Sinn­di­men­sio­nen aner­kannt wer­den sol­len, dann stellt sich für die Syn­oda­len auch hier die Fra­ge: Braucht es über­haupt noch das Ehe­sa­kra­ment? Eine unver­bind­li­che Paar­seg­nung wür­de doch auch genü­gen – und dazu noch alle Bezie­hungs­for­men in die Kir­che integrieren.

Eben­so ste­reo­typ wie bei den ande­ren Forums­tex­ten ent­hält der Grund­la­gen­text der vier­ten Arbeits­grup­pe zur Sexu­al­mo­ral eine pau­scha­le Unter­stel­lung syste­mi­scher Ursa­chen für Miss­brauch. In die­sem Fall meint man, die Sexu­al­leh­re der Kir­che bil­de den „nor­ma­ti­ven Hin­ter­grund, der sol­che (Missbrauchs-)Taten offen­sicht­lich hat begün­sti­gen kön­nen“. Für die Behaup­tung gibt es in der gan­zen MHG-Stu­die nicht eine ein­zi­ge Belegstelle.

Wenn syn­oda­le Bischö­fe und Lai­en trotz­dem mit Hin­weis auf die Stu­die eine Revi­si­ons­emp­feh­lung zur katho­li­schen Sexu­al­mo­ral vor­brin­gen, dann täu­schen sie sich und die Öffent­lich­keit. Sie miss­brau­chen „offen­sicht­lich“ die MHG-Miss­brauchs­un­ter­su­chung als Vor­wand, um den seit lan­gem gewoll­ten und geplan­ten Para­dig­men­wech­sel der kirch­li­chen Sexu­al­ethik auf den (syn­oda­len) Weg zu bringen.

Zusam­men­fas­sung der wesent­li­chen Kri­tik­punk­te am Syn­oda­len Weg:
• Miss­brauch der Miss­brauchs­stu­die als Vor­wand zum grund­stür­zen­den Umbau der Kir­che.
• Struk­tur­re­for­men: Irr­weg einer pela­gia­ni­schen Häre­sie zu einer Macher-Kir­che.
• Die Infra­ge­stel­lung des Prie­ster- und Bischofs­am­tes bricht der Kir­che das Genick.
• Auf dem natio­nal­syn­oda­len Son­der­weg zu einer „deut­schen Kirche“.

Der bischöf­li­che Syn­oden­prä­si­dent Georg Bät­zing sprach vor der Pres­se bei der Kom­men­tie­rung der syn­oda­len Bera­tun­gen erst­mals von der „deut­schen Kir­che“, so als gebe es eine spe­zi­fisch deut­sche unab­hän­gi­ge Kir­chen­ge­mein­schaft wie etwa die angli­ka­ni­sche. Mit der bis­her übli­chen For­mu­lie­rung „Kir­che in Deutsch­land“ wird die Ein­ord­nung der Teil­kir­che unse­res Lan­des in die Welt­kir­che betont. Wie ist die neue For­mel von der ‚deut­schen Kir­che‘ zu deu­ten? Als Freud’sche Fehl­lei­stung wäre sie eben­so ver­rä­te­risch wie als sprach­li­cher Ver­suchs­bal­lon, um in der Öffent­lich­keit den syn­oda­len Anfahrts­weg in die deut­sche Natio­nal­kir­che auszutesten.

Vor einem Lieb­äu­geln mit dem „natio­na­len Son­der­weg“ warn­te Bischof Bert­ram Mei­er in sei­ner Sonn­tags­pre­digt eine Woche nach dem Ende der Syn­oden­ver­samm­lung. Als Fol­ge davon wer­de es ein böses Erwa­chen und ver­dutz­tes Augen­rei­ben geben, wenn „sich die katho­li­sche Kir­che auf dem Syn­oda­len Weg in eine de fac­to evan­ge­li­sche Lan­des­kir­che trans­for­miert hat“.

Es ist zu hof­fen, dass noch wei­te­re Bischö­fe sich ein böses Erwa­chen erspa­ren wollen.

Bild: Syn­oda­ler Weg (Screen­shot)


1 Aus einem Vor­trag von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per zu Petrus Cani­sius, publi­ziert von kath​.net am 23. 9. 2021

2 Katho​lisch​.de vom 10. 10. 2021

3 Syn­oda­ler Weg instru­men­ta­li­siert den sexu­el­len Miss­brauch, kath.net-Bericht vom 28. 9. 2021 zur Sonn­tags­pre­digt von Bischof Voderholzer

4 Katho­li­ken auf Reform­kurs, FNP am 1. 10. 2021

5 Zu die­sem Abschnitt sie­he: „…und da waren die Syn­oda­len weg“, Bei­trag von Rudolf Geh­rig in der Tages­post vom 7. 10. 2021

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