Die letzte Abtreibung?

Ein bahnbrechender Weg für die USA?


In Texas ist am 2. September die erste wirkliche Heartbeat Bill in Kraft getreten. Eine bahnbrechende Entwicklung.
In Texas ist am 2. September die erste wirkliche Heartbeat Bill in Kraft getreten. Eine bahnbrechende Entwicklung.

(Washing­ton) Das Heart­beat-Gesetz, das soeben im Staat Texas in Kraft getre­ten ist, schützt das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der und ist so ange­legt, daß es den Ver­su­chen der Abtrei­bungs­lob­by, es durch mit ihr sym­pa­thi­sie­ren­de Rich­ter zu blockie­ren, stand­hält – mit Erfolg. Eine Sensation!

Anzei­ge

Das neue Gesetz ver­bie­tet die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der nach der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che und ruft die Bür­ger auf, den Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der zu über­neh­men, indem Geset­zes­ver­stö­ße zur Anzei­ge gebracht wer­den. Die dafür vor­ge­se­he­nen Sank­tio­nen sind nicht gegen die Frau­en gerich­tet, son­dern gegen Abtrei­bungs­ärz­te und Abtreibungszentren.

Die letz­te Abtrei­bung in Texas nach dem bis­he­ri­gen Gesetz erfolg­te am Mitt­woch. Seit Mit­ter­nacht, bes­ser gesagt, seit dem 2. Sep­tem­ber, ist die Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des in dem nach Kali­for­ni­en bevöl­ke­rungs­reich­sten Staat der USA fast nicht mehr mög­lich.

Erreicht wur­de das nicht durch eines der „übli­chen“ Geset­ze der Repu­bli­ka­ner, son­dern durch ein „bei­spiel­lo­ses“ Gesetz, wie John Roberts, Rich­ter am Ober­sten Gerichts­hof der USA, sag­te. Roberts unter­lag der Mehr­heits­mei­nung der Höchst­rich­ter, die ent­schie­den, das Gesetz nicht zu blockie­ren. Der Vor­gang ist ein­zig­ar­tig, seit 1973 das Urteil Roe gegen Wade erging, mit der die Abtrei­bung durch das­sel­be Höchst­ge­richt in den USA lega­li­siert wur­de. Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen spre­chen von einem „bahn­bre­chen­den“ Gesetz. 

Am Ober­sten Gerichts­hof ent­schei­den neun auf Lebens­zeit ernann­te Rich­ter, ob Geset­ze ver­fas­sungs­kon­form sind oder nicht. Durch die Ernen­nung von drei Höchst­rich­tern durch US-Prä­si­dent Donald Trump ver­fügt die poli­ti­sche Lin­ke erst­mals seit den 60er Jah­ren nicht mehr über die Mehr­heit am höch­sten Gerichts­hof der USA.

Das lin­ke Spek­trum, von der urba­nen Bobo-Bla­se bis zur links­extre­men Anti­fa, stimm­te ein „Diskriminierung“-Geheul an. Jene Dis­kri­mi­nie­rung, wel­cher die­sel­ben Krei­se Anders­den­ken­de, der­zeit zum Bei­spiel Coro­na-Impf-Skep­ti­ker, skru­pel­los aus­set­zen. Das neue Gesetz wür­de „den Frau­en“ ihre „von der Ver­fas­sung garan­tier­ten Rech­te neh­men“. Das unge­bo­re­ne Kind, ein Mensch und mit den­sel­ben Rech­ten aus­ge­stat­tet wie die Frau, die sich ihrer Mut­ter­schaft ent­le­di­gen will, indem sie einen ande­ren Men­schen töten läßt, spielt in ihrem Den­ken kei­ne Rol­le. Es exi­stiert ein­fach nicht.

Was aber besagt das texa­ni­sche Gesetz genau? War­um ist es so ein­zig­ar­tig und unter­schei­det sich von der lan­gen Rei­he ande­rer repu­bli­ka­ni­scher Geset­ze zum Schutz des Lebens und zur Ein­däm­mung der Abtreibungsseuche?

Die Sena­te Bill 8, die vom repu­bli­ka­ni­schen Gou­ver­neur Greg Abbott im ver­gan­ge­nen Mai unter­zeich­net wur­de, grün­det wie ande­re Heart­beat Bills auf dem Herz­schlag des unge­bo­re­nen Kin­des. Sobald die­ser durch einen Arzt fest­stell­bar ist, so das Gesetz, ist von einem Men­schen aus­zu­ge­hen, der wie jeder Mensch unter dem Schutz des Geset­zes steht. Daher ist eine Abtrei­bung, sprich, sei­ne Tötung, nach der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che aus­ge­schlos­sen. Der Herz­schlag des Kin­des ist so früh zu hören, daß dadurch eine Abtrei­bung nicht grund­sätz­lich ver­bo­ten, aber weit­ge­hend aus­ge­schlos­sen ist. Vie­le Frau­en wis­sen zu die­sem Zeit­punkt noch gar nicht, daß sie schwan­ger sind. Bestä­tigt wird das von der Abtrei­bungs­lob­by. In Texas erfolg­ten fast 90 Pro­zent aller Schwan­ger­schaf­ten nach der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che. Bis­her war die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der bis zur 20. Schwan­ger­schafts­wo­che legal. Aus­nah­men sieht das neue Gesetz bei medi­zi­ni­schen Not­fäl­len, also bei Lebens­ge­fahr für die Mut­ter, vor.

Die Abtreibungslobby scheitert

Die Abtrei­bungs­zen­tren wand­ten sich mit einer Dring­lich­keits­be­schwer­de an den Ober­sten Gerichts­hof der USA, um das Gesetz zu blockie­ren. Ihre Begrün­dung: Die Sena­te Bill 8 wer­de den „Zugang zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch in Texas kata­stro­phal ein­schrän­ken“. Min­de­stens 85 Pro­zent der Kund­schaft wür­den aus­ge­schlos­sen, wes­halb „vie­le Abtrei­bungs­kli­ni­ken“ schlie­ßen müßten.

Die Par­la­men­te von drei­zehn Staa­ten der USA hat­ten bereits zuvor, teils nach jah­re­lan­gem poli­ti­schem Rin­gen, etwa in Staa­ten, in denen der Gou­ver­neur ande­rer Mei­nung war, eine Heart­beat Bill beschlos­sen. In kei­nem jedoch konn­te das Gesetz in Kraft tre­ten, weil es jeweils von Bun­des­rich­tern blockiert wurde.

Bis­her wur­den alle Geset­ze blockiert, die ein Abtrei­bungs­ver­bot vor der Lebens­fä­hig­keit des Kin­des außer­halb des Mut­ter­lei­bes, also nach der 22.–24. Schwan­ger­schafts­wo­che, ein­füh­ren woll­ten. Im Unter­schied zu den Heart­beat Bills ande­rer Staa­ten sieht das texa­ni­sche Gesetz aber nicht vor, daß der Staat die Durch­set­zung des Geset­zes über­nimmt, son­dern die Bür­ger. Jeder Bür­ger der USA, also nicht nur die fast 30 Mil­lio­nen Texa­ner, kön­nen Abtrei­ber und alle, die eine Abtrei­bung ab der 6. Schwan­ger­schafts­wo­che in Texas begün­sti­gen, die­se finan­zie­ren oder die Schwan­ge­re zum Abtrei­ber beglei­ten, vor Gericht bringen.

Kei­nen Sank­tio­nen unter­liegt die Frau, denn Pati­en­ten kön­nen nicht zur Anzei­ge gebracht wer­den. Damit berück­sich­tigt das Gesetz eine zen­tra­le rich­ter­li­che Bean­stan­dung gegen­über ande­ren Geset­zen. Abtrei­bungs­zen­tren, Abtrei­bungs­ärz­te und jeder, der sich zum Abtrei­bungs­kom­pli­zen macht, wird durch das Gesetz zum poten­ti­el­len Ange­klag­ten. Wer sie ver­klagt, muß kei­ne per­sön­li­che Betrof­fen­heit mehr nach­wei­sen (enger Ver­wandt­schafts­grad, Kin­des­va­ter usw.). Bei einem Sieg vor Gericht erstat­te der Staat die gesam­ten Anwalts­ko­sten und zahlt eine Prä­mie von min­de­stens 10.000 Dollar.

Die drei zen­tra­len Ele­men­te, daß nicht die Frau­en belangt wer­den, daß nicht der Staat die Ein­hal­tung des Geset­zes über­wacht, son­dern die­se den Bür­gern „über­trägt“, mach­te es der Abtrei­bungs­lob­by schwer, das Gesetz wie bis­her mit­tels Eil­an­trag blockie­ren zu las­sen. Auf die­sem Weg ist es gelun­gen, das texa­ni­sche Gesatz als erste tat­säch­li­che Heart­beat Bill in Kraft zu setzen.

Tat­säch­lich ging die Abtrei­bungs­lob­by den bekann­ten Weg, mit dem sie bis­her in drei­zehn Staa­ten die Heart­beat Bill stopp­te. Doch dies­mal mach­ten ihr die höhe­ren Gerich­te einen Strich durch die Rech­nung. Ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt annul­lier­te die von einem Bun­des­rich­ter bereits fest­ge­setz­te Ver­hand­lung, um das Gesetz zu blockie­ren. Der Ein­spruch dage­gen wur­de vom Ober­sten Gerichts­hof der USA abge­lehnt. Die Höchst­rich­ter Cla­rence Tho­mas und Samu­el Ali­to sowie die drei von Donald Trump ernann­ten Rich­ter Neil Gor­such, Brett Kava­n­augh und Amy Coney Bar­rett sahen die Vor­aus­set­zun­gen für den Ein­spruch nicht gegeben.

Sie haben damit kei­ne meri­to­ri­sche Ent­schei­dung getrof­fen. Auf dem ordent­li­chen Gerichts­weg kann die Abtrei­bungs­lob­by wei­ter gegen das Gesetz ankämp­fen. Der bis­he­ri­ge Weg, die Sache gleich über Eil­an­trä­ge zu erle­di­gen, wur­de ihr aber genom­men. Ein Präzedenzfall.

Ein wüten­der Joe Biden sag­te dar­auf: „Die­se Anord­nung ver­letzt ganz offen­sicht­lich die Ver­fas­sungs­rech­te“. Biden steht bei der Abtrei­bungs­lob­by, die zu sei­nen Spon­so­ren gehört, in der Schuld. Des­halb gab er erneut ein Bekennt­nis zur Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ab. „Mei­ne Regie­rung ist zutiefst dem vor fünf Jahr­zehn­ten von Roe gegen Wade fest­ge­schrie­be­nen Ver­fas­sungs­recht ver­pflich­tet und wird die­ses Recht schüt­zen und ver­tei­di­gen.“ Die­sem Joe Biden wol­len Papst Fran­zis­kus nahe­ste­hen­de US-Bischö­fe wei­ter­hin die hei­li­ge Kom­mu­ni­on spen­den.

Unter­des­sen erwar­ten sowohl die Lebens­rechts­be­we­gung wie auch die Abtrei­bungs­lob­by die Ent­schei­dung des Ober­sten Gerichts­hofs zum Fall Mississippi.

Der Fall Mississippi

Im Herbst begin­nen die Höchst­rich­ter die Prü­fung eines 2018 im Staat Mis­sis­sip­pi ver­ab­schie­de­ten Geset­zes, das die mei­sten Abtrei­bun­gen nach der 15. Schwan­ger­schafts­wo­che ver­bie­tet, des­sen Inkraft­tre­ten aber von einem Bun­des­rich­ter blockiert wur­de. Wel­che Bri­sanz in der Prü­fung liegt, erkennt man dar­an, daß links­li­be­ra­le Zei­tun­gen bereits dar­über spre­chen, was bei den Mid-Term-Wah­len 2022 auf dem Spiel steht. Der Staat Mis­sis­sip­pi mit sei­ner kon­ser­va­ti­ven Bevöl­ke­rungs­mehr­heit hat bereits zahl­rei­che Geset­ze für das Lebens­recht der Unge­bo­re­nen beschlos­sen, doch alle wur­den von den Rich­tern kas­siert. Der Ober­ste Gerichts­hof hat in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren ein gan­zes Dut­zend Ein­sprü­che gegen die Blocka­de des aktu­el­len Geset­zes durch den Bun­des­rich­ter abge­wie­sen. Nach einer sehr lan­gen Ver­hand­lung hin­ter ver­schlos­se­nen Türen ent­schied er aber im ver­gan­ge­nen Mai, den Fall doch zuzulassen. 

Im kom­men­den Herbst wer­den die Höchst­rich­ter die ent­schei­den­de Fra­ge zu beant­wor­ten haben, ob alle Abtrei­bungs­ver­bo­te vor dem Zeit­punkt der Lebens­fä­hig­keit des Kin­des außer­halb des Mut­ter­lei­bes ver­fas­sungs­wid­rig sind. Der Ober­ste Gerichts­hof wird sich damit erst­mals seit 1973 mit dem Kern des Urteils Roe gegen Wade befas­sen und dadurch eine Viel­zahl von Geset­zen ent­we­der bestä­ti­gen, neu beur­tei­len oder aufheben.

Es steht wirk­lich viel auf dem Spiel. Es tut sich etwas an der Lebensrechtsfront.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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1 Kommentar

  1. Die Ver­fas­sung der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka ver­bie­tet staat­li­che Ein­grif­fe in die Pri­vat­sphä­re der Bürger.
    Im Urteil Roe vs. Wade hat­te der Supre­me Court ent­schie­den, dass ein Abtrei­bungs­ver­bot einen staat­li­chen Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re der Bür­ge­rin­nen dar­stel­le und dar­um ver­fas­sungs­wid­rig sei.
    Die Sena­te Bill 8 ruft die Bür­ger auf, den Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der zu über­neh­men, indem sie Geset­zes­ver­stö­sse anzei­gen. Damit impli­ziert das neue Gesetz, dass eine Schwan­ger­schaft kei­ne rei­ne Pri­vat­an­ge­le­gen­heit ist. Somit sind die Wei­chen gestellt, dass das Urteil Roe vs. Wade mit­tel­fri­stig gekippt wer­den kann.
    Ein wei­ser Schachzug!

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