(Paris) Die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) muß das Erzbistum Dijon in Frankreich zum 1. September verlassen. Eine entsprechende Entscheidung des Diözesanbischofs sorgt für Entsetzen bei den betroffenen Gläubigen. Sind das bereits erste vorauseilende Auswirkungen der angekündigten Einschränkungen des Motu proprio Summorum Pontificum durch Rom?
Seit bald 24 Jahren wirken Priester der Petrusbruderschaft im Erzbistum Dijon und dem Departement Côte-d’Or. Nun müssen sie diesen Teil der einstigen Freigrafschaft Burgund verlassen. Mehrere hundert Gläubige werden ab dem Spätsommer ihrer Priester beraubt sein. Derzeit sind zwei junge Petrusbrüder in der Niederlassung tätig, die wöchentlich zwölf Messen zelebrieren, die Sakramente verwalten, Kinder- und Erwachsenenkatechesen halten, Krankenbesuche abstatten, kurzum ein breites Apostolat entfalten.
Der zuständige Hausobere der Petrusbruderschaft, Pater Roch Perrel, beklagt in seiner Mitteilung an die Gläubigen, daß Erzbischof Roland Minnerath das Apostolat „mit einem Federstrich“, „ohne Rücksprache“ und ohne Angabe von Gründen beseitigen will.
Pater Benoît Paul-Joseph, der Distriktsobere des französischen Distrikts, ersuchte Erzbischof Minnerath um ein klärendes Gespräch, da dessen abrupte Entscheidung in der Petrusbruderschaft und unter den Gläubigen „Unverständnis“ auslöste und „uns zutiefst ungerecht erscheint“, so Pater Perrel. Eine Reaktion des Erzbischofs ist bisher nicht bekannt.
Die Petrusbruderschaft betreut im Erzbistum Dijon die Basilika Fontaine-lès-Dijon, die im 19. Jahrhundert über dem Geburtsort des heiligen Bernhard von Clairvaux errichtet wurde. Auf dem Hügel hatten seine Eltern, Teszelin Rufus, ein Gefolgsmann des Herzogs von Burgund, und seine Frau Aleth von Montbard eine Burg errichtet. Dort wurden Bernhard (1090) und seine fünf Brüder und eine Schwester geboren. Als Bernhard das Kloster Clairvaux gründete, gehörten sein Vater und alle seine Brüder dem Gründungskonvent an. Die Mutter, die Brüder Gerhard und Nivard und die Schwester Humberga, eine Benediktinerin, wurden seliggesprochen.
Erzbischof Minnerath
Erzbischof Roland Minnerath gehört nicht zu den Oberhirten, die von Papst Franziskus ernannt wurden. Er leitet das Erzbistum Dijon bereits seit 2004. Der größte Teil des Zeitraumes, seit die Petrusbruderschaft in der Erzdiözese wirkt, fällt unter sein Episkopat.
Erzbischof Minnerath stammt aus Saargemünd in Deutschlothringen, studierte in Straßburg, an der Gregoriana in Rom und an der Sorbonne in Paris, wurde in Theologie, Verwaltungswissenschaften und Kirchenrecht promoviert und absolvierte auch ein Studium der Geschichte. 1978 erfolgte seine Priesterweihe für das Bistum Straßburg. Kurz darauf trat er in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls und war unter anderem im vatikanischen Staatssekretariat tätig.
1989 wurde er Professor für Kirchengeschichte und Rechtsbeziehungen zwischen Kirche und Staat an der Katholischen Fakultät der Universität Straßburg. Zugleich war er Consultor des vatikanischen Staatssekretariats, wurde als Mitglied in die Internationale Theologenkommission berufen und zum Mitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften ernannt. Zudem ist er Mitglied des gemischten Komitees für den theologischen Dialog zwischen Katholiken und Orthodoxen.
Kanzler der Päpstlichen Akademie, an der Msgr. Minnerath die Funktion eines Akademierats ausübt, ist Kurienbischof Marcelo Sanchez Sorondo, einer der engsten Vertrauten von Papst Franziskus und dessen „politischer Arm“. Msgr. Sanchez Sorondo gilt als Architekt des päpstlichen Kurses, die Kirche in den Gleichschritt mit der UNO zu führen, was er 2017 wie folgt ausdrückte: „Die Menschheit erlebt einen magischen Moment: Erstmals stimmen das Lehramt des Papstes und das Lehramt der UNO überein“.
Msgr. Minnerath ist Autor zahlreicher Publikationen zu historischen, sozialethischen und kirchenrechtlichen Fragen, besonders zu den Beziehungen zwischen Kirche und Staat.
Im März 2004 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Erzbischof von Dijon. Seit 2007 ist er Ritter der französischen Ehrenlegion.
Die Erzeugung einer prekären Lage
Die betroffenen Gläubigen werden durch die Entscheidung des Erzbischofs in eine prekäre Lage gebracht. Ohne die Petrusbrüder werden sie auf „ein oder zwei“ Diözesanpriester angewiesen sein, deren Möglichkeiten beschränkt sind, da sie eigene Pfarreien und Meßorte zu betreuen haben.
Pater Perrel rief die Gläubigen auf, „Ihre Not mit den geeigneten Mitteln kundzutun, um eine friedliche Lösung zum Wohle aller zu finden“. In diesem Sinne äußerte sich bereits die Association des Amis de la Basilique de Fontaine-lès-Dijon.
Die Feindseligkeit bestimmter Kirchenkreise gegen den überlieferten Ritus, die Tradition und die ihr verpflichteten Gemeinschaften konnte nie überwunden, unter Papst Benedikt XVI. allerdings zurückgedrängt werden. Unter Papst Franziskus wendete sich das Blatt wieder. Der Fragebogen der Glaubenskongregation zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum wurde von der Mehrheit der französischen Bischöfe negativ beantwortet.
Da vor kurzem bekannt wurde, daß der Heilige Stuhl Summorum Pontificum „neu interpretieren“ will, was erhebliche Einschränkungen bedeuten soll, fragte sich Monika Rheinschmitt, die Vorsitzende von Pro Missa Tridentina, bereits, ob es einen vorauseilenden Zusammenhang zwischen den römischen Absichten und der Entscheidung in Dijon gibt. Die römischen Pläne sollen auch darauf abzielen, die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften „Vaticanum-II-konform“ zu machen.
Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana, kommentierte im Internet das Bekanntwerden der Entscheidung von Dijon mit deutlichen Worten:
„Die Wahrheit wird triumphieren, weil die überlieferte lateinische Liturgie der Messe auf vollständigste und schönste Weise die Wahrheit des Glaubens ausdrückt und ein Werk Gottes ist, und Gott auch über einige Kirchenvertreter triumphieren wird, die heute in der Kirche mächtig sind.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Riposte catholique/fssp.org (Screenshot)
Erzbischof Minnerath ist nach seinem „Tätigkeits-Lebenslauf“ alles, nur kein Seelsorger.
Ich weiß nur von wenigen Kardinälen / Erbischöfen / Bischöfen, die sich um das Heil der Seelen sorgen, die, von denen ich nichts weiß, bitte ich um Entschuldigung.
Auch wird es noch etliche Priester geben, die unter ihren Oberhirten leiden, ebenso Gläubige, die unter ihren Priestern leiden und allesamt leiden in diesem Pontifikat.
Das Problem des künstlichen Novus Ordo ist, dass er mindestens in den Punkten Ehrfurcht, Ruhe, Andacht, Anbetung, Würde, bei einem Verglich schlecht abschneidet. Der Vergleich darf also mehr möglich sein. Und das geht nur, wenn es nur noch den Novus ordo gibt und alle Erinnerungen der Gläubigen restlos ausgelöscht werden, dann sehnt sich auch niemand mehr danach.
Es ist wie mit einem Garten, in dem alle Rosen herausgerissen werden. Kinder, die in diesem Garten aufwachsen kennen keine Rosen mehr, sie kennenn ihren Duft nicht mehr, wie also sollen sie Rosen suchen oder sich nach Rosen sehnen?
Wir sind in der grossen Apostasie.
Mitten drin.
Was hat das damit zu tun? Der Bischof ist nicht verpflichtet, die Petrusbruderschaft oder sonst eine Gemeinschaft in der Diözese wirken zu lassen. Natürlich sage ich damit nicht, dass der Vorgang erfreulich ist oder das Vorgehen richtig.
Bitte an alle Interessierten
Den Vortrag von Dr gregorius Hesse hören
‚Ecclesia Dei‘
Da wird einem vieles klar