Ein Gastkommentar von Hubert Hecker
Unmittelbar nach der Veröffentlichung der vatikanischen Erklärung, dass die Kirche keine Vollmacht hat für liturgische Segnungen von Homo-Partnerschaften, starteten drei Pfarrer eine ablehnende Unterschriftenaktion bei pastoral Tätigen. Die Initiatoren und weitere Pfarrer haben im April eine Seite eingerichtet unter dem bezeichnenden Motto: „mutwilligSegnen“, mit der sie zu Segnungsgottesdiensten für homosexuelle Paare am 10. Mai aufrufen. Diese „Segenszeichen“ sollen ausdrücklich als demonstrative Ungehorsamsakte gegen Lehre und päpstliches Lehramt praktiziert werden.
Bischof Bätzing zeigte sich in einem Radio-Interview vom 6. 4. aufgeschlossen gegenüber Wunsch und Wollen von homosexuellen Paaren an kirchlichen Segnungen. Die „pastorale Entwicklung“ in dieser Frage sei längst über den „Stand der kirchlichen Lehre hinausgegangen“ und deshalb sollte die katholische Lehre zu Homosexualität geändert bzw. „weiterentwickelt“ werden.
Nach dem Treffen des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz Ende April setzte der Vorsitzende in einer Pressemeldung einen anderen Akzent. Öffentliche Aktionen wie die für den 10. Mai geplanten halte er „nicht für ein hilfreiches Zeichen und weiterführenden Weg“. Denn Segnungsgottesdienste hätten ihre eigene theologische Würde und pastorale Bedeutung. Deshalb würden sie sich nicht „als Instrumente für kirchenpolitische Manifestationen oder Protestaktionen eignen“.
Hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz vorsichtig von den immer schon praktizierten und nunmehr offen angesagten Segnungsgottesdiensten distanziert, wie einige kirchliche Medien meinten? Keineswegs. Bätzing hat ausschließlich den kirchenpolitischen Protestcharakter der bundesweiten Segensaktion abgelehnt. Den Segnungen selbst spricht er theologische und pastorale Bedeutung zu. Denn es gehöre zum pastoralen Dienst der Kirche, homosexuelle Menschen in der Kirche willkommen zu heißen und sie auch in der konkreten Situation von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften seelsorglich zu begleiten. Aus der Stellungnahme von Bischof Helmut Dieser aus Aachen, ebenfalls Mitglied im Ständigen Rat der DBK, kann man noch deutlicher eine Zustimmung zu pastoral motivierten Segensfeiern lesen. Er stellt den Seelsorgern einen Freibrief aus: „Bei Segnungsanfragen gleichgeschlechtlicher Paare sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger (allein) ihrem Gewissen verpflichtet.“ Nach diesem augenzwinkernden Hinweis der DBK-Spitze nach dem Motto: ‚Pastoral statt Protest‘ fügen die „mutwilligen“ Segenspfarrer ihren Einladungen zu liturgischen Segnungsfeiern am 10. Mai die exkulpierende Formel an: „Es geht dabei ausdrücklich nicht um eine Protestaktion, sondern um ein Zeichen der Nähe zu den Menschen.“1 Eingerahmt von den Homo-Farben senden sie die Botschaft aus: „MutWilligSegnen? Klar geht das! Gott segne Euch!“ Basta!
Für die beiden DBK-Bischöfe stellen pastorale Motive offenbar die entscheidenden Kriterien für die kirchliche Praxis dar. Unter dem Primat der Pastoral können die Seelsorger nach ihrem mutwilligen Gewissen die kirchlichen Regeln und vatikanischen Instruktionen übergehen. Denn da die „pastorale Entwicklung“ in Deutschland über den „Stand der Lehre“ fortgeschritten sei (Bätzing), müsste Rom die kirchliche Lehre entsprechend ändern und anpassen. Dazu soll der deutsche Synodale Weg der Weltkirche den entscheidenden Schub für eine „weiterentwickelte“ Sexuallehre geben, insbesondere auch zu Homosexualität. Die deutschen Bischöfe wollen Rom auch die Bezugspunkte der theologischen Erörterung dazu vorgeben, nach denen die deutsche Synode schon seit zwei Jahren diskutiert: Bei Berücksichtigung der Lebenssituation der heutigen Menschen, in Offenheit für bestimmte Erkenntnisse der Humanwissenschaft und durch fortschreitende theologische Reflexion dürfte das Ergebnis präfiguriert sein, dass homosexuelle Partnerschaften den gleichen Paar-Segen bekommen sollten wie die Brautpaare.
Aber Rom und die Weltkirche werden das angedachte Spiel nicht mitmachen, nach der Pfeife der DBK-Bischöfe zu tanzen. Es ist und bleibt die kirchliche Grundregel, dass die Pastoral sich nach der Lehre der Kirche richten muss und nicht umgekehrt. Es ist und bleibt die Aufgabe der Bischöfe, über die Einhaltung der kirchlichen Lehre zu wachen und die Pastoral daran auszurichten. Jedenfalls ist es eine schwerwiegende kirchliche Pflichtverletzung, wenn Bischof Dieser das (mutwillige) pastorale Gewissen der „Seelsorgenden“ über die Lehre der Kirche stellt. Weiterhin widerspricht es jeglicher Institutionenlogik, wenn Bischof Bätzing einerseits die Diskussion über neue Lehrpositionen fordert und fördert, andererseits schon im Vorgriff auf die erwarteten Ergebnisse eine entsprechende Praxis duldet. Es wäre die Pflicht des DBK-Vorsitzenden, Schritte gegen die derzeit kirchlich illegitimen liturgischen Segensfeiern für homosexuelle Partnerschaften einzuleiten, solange die legitime Diskussion darüber noch nicht kirchlich entschieden ist. Auch aus kirchenrechtlichen Gründen müsste jeder Bischof gegen die mutwilligen Homosexuellensegnungen einschreiten. Zum einen schreibt das Kirchenrecht vor, dass die Einführung neuer Segensrituale als Sakramentalien die Mitwirkung Rom einfordert, wie selbst der links-liberale Kirchenrechtler Prof. Schüller kürzlich darlegte. Zum andern weist das Vatikan-Dokument darauf hin, dass die Sakramentalien im Hinblick und als Nachahmung der Sakramente eingesetzt sind. Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften würde somit eine Nachahmung oder Analogie zum Brautpaarsegen darstellen, bei dem mit Bezug auf die Schöpfungsordnung ausdrücklich Gottes Segen für die Lebensweitergabe herabgerufen wird. Die Bischöfe machen sich mit der Duldung von ehe-analogen Homopaarsegnungen in ihren Diözesen schuldig, dass die kirchliche Lehre zur unauflöslichen, fruchtbaren Ehe unterminiert und die Glaubensverwirrung der Gläubigen vergrößert wird, so dass die Propaganda für die christlich unmögliche Homo-Ehe in die Köpfe der Gläubigen einsickern kann.
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1 So auf der Internetseite des Dekanats Mainz