Mutwillige Segensfeiern für homosexuelle Partnerschaften

Demonstrative Ungehorsamsakte


Am 10. Mai wollen homophile Priester stolz und hochmütig durch demonstrative Ungehorsamsakte den homosexuellen Aufstand proben.
Am 10. Mai wollen homophile Priester stolz und hochmütig durch demonstrative Ungehorsamsakte den homosexuellen Aufstand proben.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

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Unmit­tel­bar nach der Ver­öf­fent­li­chung der vati­ka­ni­schen Erklä­rung, dass die Kir­che kei­ne Voll­macht hat für lit­ur­gi­sche Seg­nun­gen von Homo-Part­ner­schaf­ten, star­te­ten drei Pfar­rer eine ableh­nen­de Unter­schrif­ten­ak­ti­on bei pasto­ral Täti­gen. Die Initia­to­ren und wei­te­re Pfar­rer haben im April eine Sei­te ein­ge­rich­tet unter dem bezeich­nen­den Mot­to: „mut­wil­lig­Seg­nen“, mit der sie zu Seg­nungs­got­tes­dien­sten für homo­se­xu­el­le Paa­re am 10. Mai auf­ru­fen. Die­se „Segens­zei­chen“ sol­len aus­drück­lich als demon­stra­ti­ve Unge­hor­sams­ak­te gegen Leh­re und päpst­li­ches Lehr­amt prak­ti­ziert werden.

Bischof Bät­zing zeig­te sich in einem Radio-Inter­view vom 6. 4. auf­ge­schlos­sen gegen­über Wunsch und Wol­len von homo­se­xu­el­len Paa­ren an kirch­li­chen Seg­nun­gen. Die „pasto­ra­le Ent­wick­lung“ in die­ser Fra­ge sei längst über den „Stand der kirch­li­chen Leh­re hin­aus­ge­gan­gen“ und des­halb soll­te die katho­li­sche Leh­re zu Homo­se­xua­li­tät geän­dert bzw. „wei­ter­ent­wickelt“ werden.

Nach dem Tref­fen des Stän­di­gen Rats der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Ende April setz­te der Vor­sit­zen­de in einer Pres­se­mel­dung einen ande­ren Akzent. Öffent­li­che Aktio­nen wie die für den 10. Mai geplan­ten hal­te er „nicht für ein hilf­rei­ches Zei­chen und wei­ter­füh­ren­den Weg“. Denn Seg­nungs­got­tes­dien­ste hät­ten ihre eige­ne theo­lo­gi­sche Wür­de und pasto­ra­le Bedeu­tung. Des­halb wür­den sie sich nicht „als Instru­men­te für kir­chen­po­li­ti­sche Mani­fe­sta­tio­nen oder Pro­test­ak­tio­nen eignen“.

Hat sich der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz vor­sich­tig von den immer schon prak­ti­zier­ten und nun­mehr offen ange­sag­ten Seg­nungs­got­tes­dien­sten distan­ziert, wie eini­ge kirch­li­che Medi­en mein­ten? Kei­nes­wegs. Bät­zing hat aus­schließ­lich den kir­chen­po­li­ti­schen Pro­test­cha­rak­ter der bun­des­wei­ten Segens­ak­ti­on abge­lehnt. Den Seg­nun­gen selbst spricht er theo­lo­gi­sche und pasto­ra­le Bedeu­tung zu. Denn es gehö­re zum pasto­ra­len Dienst der Kir­che, homo­se­xu­el­le Men­schen in der Kir­che will­kom­men zu hei­ßen und sie auch in der kon­kre­ten Situa­ti­on von gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaf­ten seel­sorg­lich zu beglei­ten. Aus der Stel­lung­nah­me von Bischof Hel­mut Die­ser aus Aachen, eben­falls Mit­glied im Stän­di­gen Rat der DBK, kann man noch deut­li­cher eine Zustim­mung zu pasto­ral moti­vier­ten Segens­fei­ern lesen. Er stellt den Seel­sor­gern einen Frei­brief aus: „Bei Seg­nungs­an­fra­gen gleich­ge­schlecht­li­cher Paa­re sind die Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­ger (allein) ihrem Gewis­sen ver­pflich­tet.“ Nach die­sem augen­zwin­kern­den Hin­weis der DBK-Spit­ze nach dem Mot­to: ‚Pasto­ral statt Pro­test‘ fügen die „mut­wil­li­gen“ Segens­pfar­rer ihren Ein­la­dun­gen zu lit­ur­gi­schen Seg­nungs­fei­ern am 10. Mai die exkul­pie­ren­de For­mel an: „Es geht dabei aus­drück­lich nicht um eine Pro­test­ak­ti­on, son­dern um ein Zei­chen der Nähe zu den Men­schen.“1 Ein­ge­rahmt von den Homo-Far­ben sen­den sie die Bot­schaft aus: „Mut­Wil­lig­Seg­nen? Klar geht das! Gott seg­ne Euch!“ Basta!

Für die bei­den DBK-Bischö­fe stel­len pasto­ra­le Moti­ve offen­bar die ent­schei­den­den Kri­te­ri­en für die kirch­li­che Pra­xis dar. Unter dem Pri­mat der Pasto­ral kön­nen die Seel­sor­ger nach ihrem mut­wil­li­gen Gewis­sen die kirch­li­chen Regeln und vati­ka­ni­schen Instruk­tio­nen über­ge­hen. Denn da die „pasto­ra­le Ent­wick­lung“ in Deutsch­land über den „Stand der Leh­re“ fort­ge­schrit­ten sei (Bät­zing), müss­te Rom die kirch­li­che Leh­re ent­spre­chend ändern und anpas­sen. Dazu soll der deut­sche Syn­oda­le Weg der Welt­kir­che den ent­schei­den­den Schub für eine „wei­ter­ent­wickel­te“ Sexu­al­leh­re geben, ins­be­son­de­re auch zu Homo­se­xua­li­tät. Die deut­schen Bischö­fe wol­len Rom auch die Bezugs­punk­te der theo­lo­gi­schen Erör­te­rung dazu vor­ge­ben, nach denen die deut­sche Syn­ode schon seit zwei Jah­ren dis­ku­tiert: Bei Berück­sich­ti­gung der Lebens­si­tua­ti­on der heu­ti­gen Men­schen, in Offen­heit für bestimm­te Erkennt­nis­se der Human­wis­sen­schaft und durch fort­schrei­ten­de theo­lo­gi­sche Refle­xi­on dürf­te das Ergeb­nis prä­fi­gu­riert sein, dass homo­se­xu­el­le Part­ner­schaf­ten den glei­chen Paar-Segen bekom­men soll­ten wie die Brautpaare.

Aber Rom und die Welt­kir­che wer­den das ange­dach­te Spiel nicht mit­ma­chen, nach der Pfei­fe der DBK-Bischö­fe zu tan­zen. Es ist und bleibt die kirch­li­che Grund­re­gel, dass die Pasto­ral sich nach der Leh­re der Kir­che rich­ten muss und nicht umge­kehrt. Es ist und bleibt die Auf­ga­be der Bischö­fe, über die Ein­hal­tung der kirch­li­chen Leh­re zu wachen und die Pasto­ral dar­an aus­zu­rich­ten. Jeden­falls ist es eine schwer­wie­gen­de kirch­li­che Pflicht­ver­let­zung, wenn Bischof Die­ser das (mut­wil­li­ge) pasto­ra­le Gewis­sen der „Seel­sor­gen­den“ über die Leh­re der Kir­che stellt. Wei­ter­hin wider­spricht es jeg­li­cher Insti­tu­tio­nen­lo­gik, wenn Bischof Bät­zing einer­seits die Dis­kus­si­on über neue Lehr­po­si­tio­nen for­dert und för­dert, ande­rer­seits schon im Vor­griff auf die erwar­te­ten Ergeb­nis­se eine ent­spre­chen­de Pra­xis dul­det. Es wäre die Pflicht des DBK-Vor­sit­zen­den, Schrit­te gegen die der­zeit kirch­lich ille­gi­ti­men lit­ur­gi­schen Segens­fei­ern für homo­se­xu­el­le Part­ner­schaf­ten ein­zu­lei­ten, solan­ge die legi­ti­me Dis­kus­si­on dar­über noch nicht kirch­lich ent­schie­den ist. Auch aus kir­chen­recht­li­chen Grün­den müss­te jeder Bischof gegen die mut­wil­li­gen Homo­se­xu­el­len­seg­nun­gen ein­schrei­ten. Zum einen schreibt das Kir­chen­recht vor, dass die Ein­füh­rung neu­er Segens­ri­tua­le als Sakra­men­ta­li­en die Mit­wir­kung Rom ein­for­dert, wie selbst der links-libe­ra­le Kir­chen­recht­ler Prof. Schül­ler kürz­lich dar­leg­te. Zum andern weist das Vati­kan-Doku­ment dar­auf hin, dass die Sakra­men­ta­li­en im Hin­blick und als Nach­ah­mung der Sakra­men­te ein­ge­setzt sind. Eine Seg­nung gleich­ge­schlecht­li­cher Part­ner­schaf­ten wür­de somit eine Nach­ah­mung oder Ana­lo­gie zum Braut­paar­se­gen dar­stel­len, bei dem mit Bezug auf die Schöp­fungs­ord­nung aus­drück­lich Got­tes Segen für die Lebens­wei­ter­ga­be her­ab­ge­ru­fen wird. Die Bischö­fe machen sich mit der Dul­dung von ehe-ana­lo­gen Homo­paar­seg­nun­gen in ihren Diö­ze­sen schul­dig, dass die kirch­li­che Leh­re zur unauf­lös­li­chen, frucht­ba­ren Ehe unter­mi­niert und die Glau­bens­ver­wir­rung der Gläu­bi­gen ver­grö­ßert wird, so dass die Pro­pa­gan­da für die christ­lich unmög­li­che Homo-Ehe in die Köp­fe der Gläu­bi­gen ein­sickern kann.

Bild: Pix­a­bay


1 So auf der Inter­net­sei­te des Deka­nats Mainz

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