„Dame des Kardinals“ in Mailand festgenommen

Weiblicher 007 im Auftrag des Vatikans


Kardinal Angelo Becciu (72) und Cecilia Marogna, die im Auftrag des Vatikans als weiblicher Agent 007 tätig gewesen sein soll.
Kardinal Angelo Becciu (72) und Cecilia Marogna, die im Auftrag des Vatikans als weiblicher Agent 007 tätig gewesen sein soll.

(Rom) Als „Dama“ von Kar­di­nal Ange­lo Becciu wur­de Ceci­lia Maro­gna bekannt, seit der vati­ka­ni­sche Finanz­skan­dal an das Licht der Öffent­lich­keit kam. Gestern wur­de sie in Mai­land festgenommen.

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Im Zen­trum der Ermitt­lun­gen der vati­ka­ni­schen Staats­an­walt­schaft im Finanz­skan­dal steht Kar­di­nal Becciu. Beleuch­tet wird sei­ne Rol­le als Sub­sti­tut des Staats­se­kre­ta­ri­ats und der Kauf von Luxus­im­mo­bi­li­en in Lon­don mit einem Inve­sti­ti­ons­wert von über 350 Mil­lio­nen Euro. Ins Visier neh­men die Ermitt­ler aber auch ande­re Geld­trans­ak­tio­nen. Ermit­telt wird unter ande­rem wegen des Ver­dachts auf Geld­wä­sche und Ver­un­treu­ung. Gegen einen Bera­ter von Kar­di­nal Becciu wird auch wegen Erpres­sung ermit­telt. Aber auch der Rechts­an­walt von Kar­di­nal Geor­ge Pell äußer­te gegen Becciu den Ver­dacht der Bestechung zur Bege­hung einer Straf­tat, näm­lich der Falschan­kla­ge gegen den austra­li­schen Kar­di­nal Pell wegen angeb­li­chen sexu­el­len Mißbrauchs.

In den Ermitt­lungs­ak­ten taucht auch der Name von Ceci­lia Maro­gna auf. Die 39jährige betreibt seit Ende 2018 das Unter­neh­men Log­sic mit Sitz in der slo­we­ni­schen Haupt­stadt Lai­bach. Es erhielt von Becciu Auf­trä­ge in der Höhe einer hal­ben Mil­li­on Euro. Die Fir­ma sei im Sicher­heits­be­reich tätig und unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit in heik­len Ope­ra­tio­nen als Ver­mitt­le­rin auf­ge­tre­ten, um die Frei­las­sung von ent­führ­ten Prie­stern und Ordens­leu­ten in Afri­ka und Asi­en zu errei­chen. Soweit Maro­gnas Dar­stel­lung, die in meh­re­ren Inter­views die Zah­lung von 500.000 Euro bestä­tig­te. Die Ermitt­ler hegen den Ver­dacht, daß es sich um eine Stroh­fir­ma han­delt und die Gel­der unter einem Vor­wand gezahlt wur­den. Das Geld sei in Luxus­gü­ter geflos­sen. Wie sie ihr Geld aus­ge­be, sei ihre Sache, kon­ter­te Marogna.

Die ita­lie­ni­schen Medi­en nen­nen sie die „Dame des Kar­di­nals“, eine Anspie­lung, die von Kar­di­nal Becciu selbst, aber auch von Maro­gna ent­schie­den zurück­ge­wie­sen wur­de. „Ich bin nicht die Gelieb­te des Kar­di­nals“ empör­te sich die Unter­neh­me­rin gegen­über dem Cor­rie­re del­la Sera. Gestern wur­de die „Dama“ von der ita­lie­ni­schen Finanz­po­li­zei in Mai­land festgenommen. 

Gesucht wur­de Ceci­lia Maro­gna mit inter­na­tio­na­lem Haft­be­fehl, der von Inter­pol auf Antrag der vati­ka­ni­schen Staats­an­walt­schaft erlas­sen wur­de. Sie stammt aus dem­sel­ben Ort auf Sar­di­ni­en wie Kar­di­nal Becciu. Bei­de beteu­ern, „kei­nen Euro gestoh­len“ zu haben.

Maro­gna erklär­te zudem, über eine von Kar­di­nal Becciu aus­ge­stell­te Erlaub­nis zu ver­fü­gen, „in schwie­ri­gen Gegen­den“ für die Kir­che auf diplo­ma­ti­scher Ebe­ne tätig zu wer­den. In die­sem Zusam­men­hang habe sie ein Netz von Bezie­hun­gen und Kon­tak­ten in Afri­ka und dem Nahen Osten auf­ge­baut, „um die Apo­sto­li­schen Nun­tia­tu­ren und diplo­ma­ti­schen Mis­sio­nen der Kir­che zu schüt­zen“. Dazu gehö­re es, Kon­tak­te zu den Geheim­dien­sten zu unter­hal­ten, „natür­lich auch den italienischen“.

Maro­gna bezeich­ne­te sich vor ihrer Fest­nah­me als Opfer einer „vati­kan­inter­nen Intri­ge“. Am 24. Sep­tem­ber war Kar­di­nal Becciu von Papst Fran­zis­kus aller Ämter ent­ho­ben wor­den. Auch auf die mit der Kar­di­nals­wür­de ver­bun­de­nen Rech­te muß­te der Sar­de verzichten.

Frau­en, Geheim­dien­ste, Spio­na­ge und gefähr­li­che Welt­ge­gen­den erge­ben eine Mischung, die die Phan­ta­sie der Jour­na­li­sten und ihrer Leser beflügelt.

Zu Becci­us Umgang mit vati­ka­ni­schen Gel­dern gibt es zahl­rei­che offe­ne Fra­gen. Sie betref­fen das Straf­recht, aber auch die Moral. Der­zeit wird alles her­vor­ge­kehrt, was im Detail erst von der Justiz über­prüft und geklärt wer­den muß. In Ita­li­en gilt die Regel: „Wenn auch nur die Hälf­te davon stimmt, ist das mehr als zuviel.“

Für alle Betei­lig­ten gilt die Unschulds­ver­mu­tung. Die Ange­le­gen­heit um die Ver­wal­tung des Peters­pfen­nigs wur­de erst Ende Sep­tem­ber bekannt, doch die vati­ka­ni­sche Staats­an­walt­schaft ermit­telt im Fall Becciu bereits seit über einem Jahr.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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