(Brüssel) Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica veröffentlichte die Ergebnisse einer Befragung von 117 belgischen Anästhesisten und Operationsgehilfen zur Euthanasie von Neugeborenen, euphemistisch „Sterbehilfe“ genannt. Das Ergebnis ist schockierend: Es wurde ein fast einstimmiger Konsens zugunsten von Spätabtreibungen und eine sehr hohe Unterstützung für die Euthanasierung von Neugeborenen erhoben, selbst dann, wenn das Baby eine Überlebenschance hat.
Die Namen klingen noch in den Ohren nach: Charlie Gard, Isaiah Haastrup und Alfie Evans. Sie waren laut richterlichem Befinden zu wenig gesund, um ein Recht auf Leben zu haben. Obwohl sich die Eltern dagegen wehrten, wurden die Kinder getötet.
2002 wurde in Belgien die Euthanasie erlaubt. Im deutschen Sprachraum wird verschleiernd von einem „Gesetz über die Sterbehilfe“ gesprochen. In Belgien spricht man es deutlich aus. Das Gesetz heißt dort auf niederländisch und französisch: „Wet betreffende de euthanasie / Loi relative à l’euthanasie“.
Wie sehr das Denken und die Moral korrumpiert werden, wenn der Staat ein Verbrechen erlaubt, ist seit der Abtreibungslegalisierung bekannt. Gleiches wiederholt sich in Belgien durch das Euthanasiegesetz, wie die von Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica veröffentlichte Umfrage bestätigt.
Die 1921 gegründete Fachzeitschrift wird von einem dänischen Verlag in englischer Sprache herausgegeben. Sie ist das offizielle Publikationsorgan der Nordic Federation of Societies of Obstetrics and Gynecology (NFOG). Die Erhebung wurde von Kim Beernaert geleitet und vom staatlichen Fonds voor Wetenschappelijk Onderzoek – Vlaanderen (Flämische Forschungsgemeinschaft) und dem Sonderforschungsfonds der Universität Gent finanziert.
Dafür wurden 117 Fachkräfte befragt, die in den acht flämischen Zentren für Neugeborene mit Intensivstation tätig sind. Die Erhebung erfolgte mittels Fragebogen.
Von den 117 befragten Ärzten und OP-Gehilfen beantworteten 92 (79 Prozent) den Fragebogen vollständig. Unter ihnen gibt es einen fast einstimmigen Konsens zugunsten von Spätabtreibungen, wenn das ungeborene Kind als nicht lebensfähig gilt (100 Prozent) als auch wenn der Zustand des Kindes schwerwiegend, aber nicht lebensbedrohlich ist (95,6 Prozent).
Es herrscht unter Anästhesisten (Ärzten und OP-Gehilfen) eine extrem hohe Zustimmung zur Euthanasierung von Neugeborenen, die sich in einem kritischen Zustand befinden, aber Überlebenschancen haben.
Die Erhebung ergab im Detail, daß 89,1 Prozent aller befragten Angehörigen der Gesundheitsberufe – unter den Ärzten waren es sogar 93,6 Prozent – der Verabreichung von Substanzen mit der ausdrücklichen Absicht, das Leben des neugeborenen Kindes zu beenden, zustimmen. Die Euthanasierung der betroffenen Kinder halten sie für akzeptabel.
87,9 Prozent befürworten Gesetzesänderung für mehr Euthanasie
Fast im selben Ausmaß (87,9 Prozent) sind die Befragten, die den Fragebogen beantwortet haben, dafür, daß das belgische Recht geändert werden soll, damit das geltende Euthanasiegesetz eine solche Tötung Neugeborener ermöglicht.
Die Befragung betrifft nur einen Teil des belgischen Fachpersonals. Wenn man nicht unterstellen will, daß die Umfrage durch einseitige Selektion erfolgte, muß der Schluß gezogen werden, daß die Akzeptanz der Euthanasie in Belgien nach 18 Jahren staatlicher Legalisierung erschreckend hoch ist. Den Beleg für eine massive Korrumpierung des moralischen Empfindens und der Entwertung des menschlichen Lebens liefern die Zahlen. Die Euthanasiefälle sind von 235 im Jahr 2003 auf 2.357 im Jahr 2018 angestiegen. Eine Steigerung um 903 Prozent in 15 Jahren.
2014 wurde das belgische Euthanasiegesetz auch auf Minderjährige ausgeweitet. Seither ist in Belgien keine Lebensphase eines Menschen mehr frei von der Gefahr, durch staatlich legitimierten externen Eingriff getötet zu werden. Die einstige Unantastbarkeit des Lebens, die mit der Abschaffung der Todesstrafe absolut gegolten hätte, wurde seit Beginn des dritten Jahrtausends in schnellen Schritten abgebaut. Die Todesstrafe wurde seit 1893 weder verhängt noch exekutiert, aber erst 1996 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung wurde 1990 erlaubt. Während ein Verbot der Todesstrafe seit 2005 in der belgischen Verfassung festgeschrieben ist, werden durch Abtreibung und Euthanasie um ein unvergleichbar Vielfaches mehr Belgier getötet als jemals durch die Todesstrafe.
Das zweite Element, das die festgestellte Einstellung zur Sterbehilfe gegenüber Minderjährigen erklären kann, besteht darin, dass Euthanasierung von Kindern bereits Realität ist. Seit 2017 wurden offiziell drei Fälle gemeldet: eines siebzehnjährigen Mädchens mit Muskeldystrophie, eines elfjährigen Jungen mit Mukoviszidose und eines neunjährigen Jungen mit einem Gehirntumor.
Der in der neuen Studie in Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica erhobene plebiszitäre Konsens über die Euthanasierung von Neugeborenen beruht auf soliden kulturellen Prämissen. Das Prinzip, daß einige Menschenleben nicht lebenswert sind, wird weitgehend akzeptiert, egal welche Lebensphase es betrifft, ob ältere Menschen, Jugendliche oder Neugeborene.
„93,6 Prozent von ihnen [der Umfrageteilnehmer] sind keine Ärzte mehr, sondern Totengräber“, so La Nuova Bussola Quotidiana.
Der schnelle moralische Verfall Belgiens sollte anderen Ländern eine ernste Mahnung sein und sie vor demselben Schritt bewahren. Wird es geschehen?
Text: Giuseppe Nardi
Bild: NBQ
Da in Belgien ja bald die Mehrheit aus Muslimen bestehen wird, wird sich dieses Problem von selbst erledigen. Was passiert wohl wenn der neugeborene Sohn eines Moslems euthanasiert wird?
Dann ist im wahrsten Sinne des Wortes die Hölle los.
Er wird nicht euthanasiert werden – nicht er.
Wo die Wahrheit euthanasiert wird, gibt es kein Halten mehr.