Anästhesisten als Totengräber

Noch mehr Euthanasie in Belgien


Vor 18 Jahren legalisierte Belgien ie Euthanasie, seither wird sie laufend ausgeweitet. In keiner Lebensphase ist das Lebensrecht uneingeschränkt garantiert.
Vor 18 Jahren legalisierte Belgien die Euthanasie, seither wird sie laufend ausgeweitet. In keiner Lebensphase ist das Lebensrecht uneingeschränkt garantiert.

(Brüs­sel) Acta Obste­tri­cia et Gyneco­lo­gi­ca Scan­di­na­vica ver­öf­fent­lich­te die Ergeb­nis­se einer Befra­gung von 117 bel­gi­schen Anäs­the­si­sten und Ope­ra­ti­ons­ge­hil­fen zur Eutha­na­sie von Neu­ge­bo­re­nen, euphe­mi­stisch „Ster­be­hil­fe“ genannt. Das Ergeb­nis ist schockie­rend: Es wur­de ein fast ein­stim­mi­ger Kon­sens zugun­sten von Spät­ab­trei­bun­gen und eine sehr hohe Unter­stüt­zung für die Eutha­na­sie­rung von Neu­ge­bo­re­nen erho­ben, selbst dann, wenn das Baby eine Über­le­bens­chan­ce hat. 

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Die Namen klin­gen noch in den Ohren nach: Char­lie Gard, Isai­ah Haas­trup und Alfie Evans. Sie waren laut rich­ter­li­chem Befin­den zu wenig gesund, um ein Recht auf Leben zu haben. Obwohl sich die Eltern dage­gen wehr­ten, wur­den die Kin­der getötet.

2002 wur­de in Bel­gi­en die Eutha­na­sie erlaubt. Im deut­schen Sprach­raum wird ver­schlei­ernd von einem „Gesetz über die Ster­be­hil­fe“ gespro­chen. In Bel­gi­en spricht man es deut­lich aus. Das Gesetz heißt dort auf nie­der­län­disch und fran­zö­sisch: „Wet betref­fen­de de eutha­na­sie /​ Loi rela­ti­ve à l’euthanasie“.

Wie sehr das Den­ken und die Moral kor­rum­piert wer­den, wenn der Staat ein Ver­bre­chen erlaubt, ist seit der Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung bekannt. Glei­ches wie­der­holt sich in Bel­gi­en durch das Eutha­na­sie­ge­setz, wie die von Acta Obste­tri­cia et Gyneco­lo­gi­ca Scan­di­na­vica ver­öf­fent­lich­te Umfra­ge bestätigt. 

Die 1921 gegrün­de­te Fach­zeit­schrift wird von einem däni­schen Ver­lag in eng­li­scher Spra­che her­aus­ge­ge­ben. Sie ist das offi­zi­el­le Publi­ka­ti­ons­or­gan der Nor­dic Fede­ra­ti­on of Socie­ties of Obste­trics and Gyneco­lo­gy (NFOG). Die Erhe­bung wur­de von Kim Beer­naert gelei­tet und vom staat­li­chen Fonds voor Wetenschap­pe­li­jk Onderz­oek – Vla­an­de­ren (Flä­mi­sche For­schungs­ge­mein­schaft) und dem Son­der­for­schungs­fonds der Uni­ver­si­tät Gent finanziert.

Dafür wur­den 117 Fach­kräf­te befragt, die in den acht flä­mi­schen Zen­tren für Neu­ge­bo­re­ne mit Inten­siv­sta­ti­on tätig sind. Die Erhe­bung erfolg­te mit­tels Fragebogen.

Von den 117 befrag­ten Ärz­ten und OP-Gehil­fen beant­wor­te­ten 92 (79 Pro­zent) den Fra­ge­bo­gen voll­stän­dig. Unter ihnen gibt es einen fast ein­stim­mi­gen Kon­sens zugun­sten von Spät­ab­trei­bun­gen, wenn das unge­bo­re­ne Kind als nicht lebens­fä­hig gilt (100 Pro­zent) als auch wenn der Zustand des Kin­des schwer­wie­gend, aber nicht lebens­be­droh­lich ist (95,6 Prozent).

Es herrscht unter Anäs­the­si­sten (Ärz­ten und OP-Gehil­fen) eine extrem hohe Zustim­mung zur Eutha­na­sie­rung von Neu­ge­bo­re­nen, die sich in einem kri­ti­schen Zustand befin­den, aber Über­le­bens­chan­cen haben.

Die Erhe­bung ergab im Detail, daß 89,1 Pro­zent aller befrag­ten Ange­hö­ri­gen der Gesund­heits­be­ru­fe – unter den Ärz­ten waren es sogar 93,6 Pro­zent – der Ver­ab­rei­chung von Sub­stan­zen mit der aus­drück­li­chen Absicht, das Leben des neu­ge­bo­re­nen Kin­des zu been­den, zustim­men. Die Eutha­na­sie­rung der betrof­fe­nen Kin­der hal­ten sie für akzeptabel.

87,9 Prozent befürworten Gesetzesänderung für mehr Euthanasie

Fast im sel­ben Aus­maß (87,9 Pro­zent) sind die Befrag­ten, die den Fra­ge­bo­gen beant­wor­tet haben, dafür, daß das bel­gi­sche Recht geän­dert wer­den soll, damit das gel­ten­de Eutha­na­sie­ge­setz eine sol­che Tötung Neu­ge­bo­re­ner ermöglicht.

Die Befra­gung betrifft nur einen Teil des bel­gi­schen Fach­per­so­nals. Wenn man nicht unter­stel­len will, daß die Umfra­ge durch ein­sei­ti­ge Selek­ti­on erfolg­te, muß der Schluß gezo­gen wer­den, daß die Akzep­tanz der Eutha­na­sie in Bel­gi­en nach 18 Jah­ren staat­li­cher Lega­li­sie­rung erschreckend hoch ist. Den Beleg für eine mas­si­ve Kor­rum­pie­rung des mora­li­schen Emp­fin­dens und der Ent­wer­tung des mensch­li­chen Lebens lie­fern die Zah­len. Die Eutha­na­sie­fäl­le sind von 235 im Jahr 2003 auf 2.357 im Jahr 2018 ange­stie­gen. Eine Stei­ge­rung um 903 Pro­zent in 15 Jahren.

2014 wur­de das bel­gi­sche Eutha­na­sie­ge­setz auch auf Min­der­jäh­ri­ge aus­ge­wei­tet. Seit­her ist in Bel­gi­en kei­ne Lebens­pha­se eines Men­schen mehr frei von der Gefahr, durch staat­lich legi­ti­mier­ten exter­nen Ein­griff getö­tet zu wer­den. Die ein­sti­ge Unan­tast­bar­keit des Lebens, die mit der Abschaf­fung der Todes­stra­fe abso­lut gegol­ten hät­te, wur­de seit Beginn des drit­ten Jahr­tau­sends in schnel­len Schrit­ten abge­baut. Die Todes­stra­fe wur­de seit 1893 weder ver­hängt noch exe­ku­tiert, aber erst 1996 aus dem Straf­ge­setz­buch gestri­chen. Die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung wur­de 1990 erlaubt. Wäh­rend ein Ver­bot der Todes­stra­fe seit 2005 in der bel­gi­schen Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben ist, wer­den durch Abtrei­bung und Eutha­na­sie um ein unver­gleich­bar Viel­fa­ches mehr Bel­gi­er getö­tet als jemals durch die Todesstrafe.

Das zwei­te Ele­ment, das die fest­ge­stell­te Ein­stel­lung zur Ster­be­hil­fe gegen­über Min­der­jäh­ri­gen erklä­ren kann, besteht dar­in, dass Eutha­na­sie­rung von Kin­dern bereits Rea­li­tät ist. Seit 2017 wur­den offi­zi­ell drei Fäl­le gemel­det: eines sieb­zehn­jäh­ri­gen Mäd­chens mit Mus­kel­dys­tro­phie, eines elf­jäh­ri­gen Jun­gen mit Muko­vis­zi­do­se und eines neun­jäh­ri­gen Jun­gen mit einem Gehirntumor.

Der in der neu­en Stu­die in Acta Obste­tri­cia et Gyneco­lo­gi­ca Scan­di­na­vica erho­be­ne ple­bis­zi­tä­re Kon­sens über die Eutha­na­sie­rung von Neu­ge­bo­re­nen beruht auf soli­den kul­tu­rel­len Prä­mis­sen. Das Prin­zip, daß eini­ge Men­schen­le­ben nicht lebens­wert sind, wird weit­ge­hend akzep­tiert, egal wel­che Lebens­pha­se es betrifft, ob älte­re Men­schen, Jugend­li­che oder Neugeborene.

„93,6 Pro­zent von ihnen [der Umfra­ge­teil­neh­mer] sind kei­ne Ärz­te mehr, son­dern Toten­grä­ber“, so La Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na.

Der schnel­le mora­li­sche Ver­fall Bel­gi­ens soll­te ande­ren Län­dern eine ern­ste Mah­nung sein und sie vor dem­sel­ben Schritt bewah­ren. Wird es geschehen?

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: NBQ

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3 Kommentare

  1. Da in Bel­gi­en ja bald die Mehr­heit aus Mus­li­men bestehen wird, wird sich die­ses Pro­blem von selbst erle­di­gen. Was pas­siert wohl wenn der neu­ge­bo­re­ne Sohn eines Mos­lems eutha­na­siert wird?
    Dann ist im wahr­sten Sin­ne des Wor­tes die Höl­le los.

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