Vor 18 Jahren legalisierte Belgien ie Euthanasie, seither wird sie laufend ausgeweitet. In keiner Lebensphase ist das Lebensrecht uneingeschränkt garantiert.
Lebensrecht

Anästhesisten als Totengräber

(Brüs­sel) Acta Obste­tri­cia et Gyneco­lo­gi­ca Scan­di­na­vica ver­öf­fent­lich­te die Ergeb­nis­se einer Befra­gung von 117 bel­gi­schen Anäs­the­si­sten und Ope­ra­ti­ons­ge­hil­fen zur Eutha­na­sie von Neu­ge­bo­re­nen, euphe­mi­stisch „Ster­be­hil­fe“ genannt. Das Ergeb­nis ist schockie­rend: Es wur­de ein fast ein­stim­mi­ger Kon­sens zugun­sten von Spät­ab­trei­bun­gen und eine sehr hohe Unter­stüt­zung für die Eutha­na­sie­rung von Neu­ge­bo­re­nen erho­ben, selbst dann, wenn das Baby eine Über­le­bens­chan­ce hat.