Rom korrigiert teilweise die „drastischen Maßnahmen“

Pfarrkirchen wieder offen


Zumindest Roms Pfarrkirchen sind wieder offen. Geschlossen bleibt die Klosterkirche (Bild), die auch Titelkirche eines Kardinals ist.
Zumindest Roms Pfarrkirchen sind wieder offen. Geschlossen bleibt die Klosterkirche (Bild), die auch Titelkirche eines Kardinals ist. Alle öffentlichen Messen bleiben untersagt.

(Rom) Am 12. März erließ der Kar­di­nal­vi­kar von Rom, Ange­lo De Dona­tis, das Dekret Nr. 468/​20, mit dem er die Schlie­ßung aller Kir­chen anord­ne­te, nach­dem bereits zuvor alle Mes­sen unter­sagt wor­den waren. Radi­ka­ler geht es nicht mehr. Der Kar­di­nal­vi­kar ver­tritt den Papst in des­sen Amt als Bischof von Rom in der Lei­tung der Diö­ze­se. Es folg­ten jedoch Reaktionen.

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Der Rek­tor der deut­schen Natio­nal­kir­che in Rom, Franz Xaver Brand­mayr, lei­ste­te Wider­stand. Wer die Schlie­ßung sei­ner Kir­che San­ta Maria dell’Anima wol­le, müs­se ihn zuerst phy­sisch über­win­den. Damit wur­de der öster­rei­chi­sche Prie­ster zum Hel­den der Stun­de. Katho​li​sches​.info führ­te ein Inter­view mit ihm.

Papst Fran­zis­kus übte gestern vor sei­ner mor­gend­li­chen Mes­se in San­ta Mar­ta Kri­tik und äußer­te Zwei­fel, ob „dra­sti­sche Maß­nah­men“ immer die am besten geeig­ne­ten Mit­tel sei­en. Das „hei­li­ge Volk Got­tes“ dür­fe sich nicht allein­ge­las­sen füh­len. Die Men­schen bräuch­ten „den Trost des Wor­tes Got­tes, der Sakra­men­te und des Gebets“. Damit stand die Fra­ge im Raum, ob der Papst nicht weiß, was der Bischof von Rom tut, da kaum denk­bar ist, daß der Kar­di­nal­vi­kar von Rom ohne vor­he­ri­ge Rück­spra­che und Ein­wil­li­gung des Pap­stes den radi­kal­sten aller denk­ba­ren Schrit­te setzt, indem er alle Mes­sen unter­sagt und alle Kir­chen schließt.

Eben­so undenk­bar ist, daß die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz, deren for­ma­les Ober­haupt der Papst als Bischof von Rom ist, sol­che Maß­nah­men ohne Rück­spra­che und päpst­li­che Zustim­mung trifft.

Tat­sa­che ist aber auch, daß nach der Über­re­ak­ti­on ein Umdenk­pro­zeß statt­fand. Nicht nur die Reak­ti­on des muti­gen Rek­tors der Ani­ma erfolg­te, son­dern auch im übri­gen Bis­tum und im Vati­kan waren star­ke Beden­ken gegen so „dra­sti­sche Maß­nah­men“ laut geworden.

Noch gestern erließ Kar­di­nal­vi­kar De Dona­tis ein wei­te­res Dekret, mit dem jenes vom Vor­tag „prä­zi­siert“ wur­de. Der voll­stän­di­ge Wort­laut, weil er auch kir­chen­recht­li­che Hin­wei­se enthält:

„Die Kir­che von Rom in vol­ler Gemein­schaft mit ihrem Bischof, dem Ober­sten Hir­ten der Welt­kir­che, ist sich der sym­bo­li­schen Bedeu­tung der getrof­fe­nen Ent­schei­dung des vor­ge­nann­ten Dekrets bewußt. Die Coro­na­vi­rus-Infek­ti­on brei­tet sich auf expo­nen­ti­el­le Wei­se aus: Inner­halb weni­ger Tage hat sich die Zahl der Betrof­fe­nen ver­dop­pelt, und in die­sem Tem­po ist unschwer vor­her­zu­se­hen, daß in weni­gen Tagen eine Grö­ßen­ord­nung von Zehn­tau­sen­den von betrof­fe­nen Per­so­nen allein in Ita­li­en erreicht wird. Die Gefahr eines Kol­lap­ses des Gesund­heits­we­sens ist offen­sicht­lich und schon von vie­len ange­spro­chen wor­den, vor allem wegen der Unver­hält­nis­mä­ßig­keit zwi­schen der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Inten­siv­the­ra­pie und der Zahl der Erkrank­ten. Es könn­te eine noch grö­ße­re Zahl von Per­so­nen betrof­fen wer­den, vor allem Alte und ver­letz­li­che Sub­jek­te. Wir kön­nen die­se tra­gi­sche Even­tua­li­tät nur ein­däm­men, indem wir Maß­nah­men ergrei­fen, um die Ansteckung zu brem­sen und es dem natio­na­len Gesund­heits­dienst zu ermög­li­chen, sich zu reor­ga­ni­sie­ren. In den Ita­lie­nern wächst das Bewußt­sein, daß hin­ter der Ein­la­dung, das Haus nicht zu ver­las­sen, die unauf­schieb­ba­re Not­wen­dig­keit steht, das All­ge­mein­wohl zu schüt­zen.
Den­noch hat jede kirch­li­che Vor­sichts­maß­nah­me nicht nur das Gemein­wohl der Zivil­ge­sell­schaft zu berück­sich­ti­gen, son­dern auch jenes ein­zi­ge und kost­ba­re Gut des Glau­bens, vor allem den Glau­ben der Kleinsten.

Das Dekret Nr. 468/​20 wird daher abge­än­dert, indem den Prie­stern und allen Gläu­bi­gen die Letzt­ver­ant­wor­tung über den Besuch eines Kult­or­tes zufällt, sodaß die Bevöl­ke­rung kei­ner Ansteckungs­ge­fahr aus­ge­setzt und gleich­zei­tig das Zei­chen der phy­si­schen Zugangs­ver­hin­de­rung zu den Kult­or­ten durch die Schlie­ßung der­sel­ben ver­mie­den wird, was Ori­en­tie­rungs­lo­sig­keit und ein noch grö­ße­res Gefühl der Ver­un­si­che­rung schaf­fen könnte.

Im beson­de­ren wird ange­ord­net,
daß die Nr. 1 des Dekrets 468/​20 fol­gen­der­ma­ßen geän­dert wird:

1. Die Gläu­bi­gen wer­den ange­hal­ten, bis zum 3. April mit rei­fem Bewußt­sein und Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl den Anwei­sun­gen der Dekre­te des Mini­ster­prä­si­den­ten Fol­ge zu lei­sten, beson­ders dem Dekret #Ich blei­be zu Hau­se. In Fol­ge des Dar­ge­leg­ten sind die Gläu­bi­gen von der Erfül­lung der Sonn­tags­pflicht (vgl. cann. 1246–1248 CIC) dis­pen­siert. Alle Kir­chen, die nicht Pfarr­kir­che sind, blei­ben geschlos­sen und gene­rell alle Kult­ge­bäu­de jeder Art (vgl. can. 1214ff CIC); es blei­ben hin­ge­gen geöff­net: die Pfarr­kir­chen und jene Kir­chen, die Mis­si­ons­sitz mit Seel­sor­ge sind, und die­sen gleich­ge­stell­te. Eben­so zugäng­lich blei­ben die Kapel­len dau­er­haft kon­sti­tu­ier­ter Gemein­schaf­ten (Orden, Mönchs­ge­mein­schaf­ten usw. vgl. can. 1223 CIC) beschränkt auf die ent­spre­chen­de Gesamt­heit jener, die sie gewohn­heits­mä­ßig nüt­zen, weil sie dort woh­nen oder mit­le­ben, bei gleich­zei­ti­ger Unter­sa­gung des Zugangs für Gläu­bi­ge, die nicht feste Mit­glie­der der betref­fen­den Gemein­schaft sind.

Die kirch­li­che Gemein­schaft, die uns ver­bin­det, wird uns in unse­rer täg­li­chen Anstren­gung unter­stüt­zen, auf den Not­stand schnell, effi­zi­ent und mit wah­rem Glau­bens­geist zu reagieren.

Ich seg­ne Euch. Mut­ter der Gött­li­chen Lie­be, bit­te für uns!

Rom, Sitz des Vika­ri­ats im Apo­sto­li­schen Late­r­an­pa­last, am 13. März A.D. 2020

Card. Ange­lo De Dona­tis
Vikar

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Il Sus­si­dia­rio (Screen­shot)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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3 Kommentare

  1. Zu einem sehr schwie­ri­ges The­ma sol­len hier nun Fra­gen gestellt wer­den: Wie ist die Tat­sa­che, daß, Weih­was­ser zu neh­men, den Frie­dens­gruß zu unter­las­sen, gar Mes­sen zu fei­ern, unter­sagt wird, und daß dies gar von Kir­chen­lei­tun­gen so ange­ord­net wird, im Regel­fall aber auch im Ein­klan­ge mit staat­lich ver­ord­ne­ten Schutz­maß­nah­men? Eine ein­fa­che Ant­wort liegt nahe: Durch geweih­tes Was­ser kön­ne kei­ne Krank­heit über­tra­gen wer­den und der beste Schutz gegen eine Ansteckung mit einer gefähr­li­chen Krank­heit sei der Emp­fang der hl. Kom­mu­ni­on, sofern der Kom­mu­ni­kant ange­mes­sen dis­po­niert wäre. Des­halb soll­ten in Zei­ten einer Epi­de­mie mög­lichst nicht weni­ger son­dern mehr hl.Messen gele­sen werden.

    Zur Erin­ne­rung: Als Jeru­sa­lem von der Pest bedroht wur­de, prä­zi­ser vom die Pest brin­gen­den Engel Got­tes, brach­te König David ein Opfer dar und Gott ließ von die­ser Bestra­fung ab. (2.Samuel 24)

    Mani­fe­stiert sich hier­in ein­fach nur das schwin­den­de oder gar schon ver­dun­ste­te Gott­ver­trau­en? Anstatt nun eine Posi­ti­on zu bezie­hen in die­ser Fra­ge, will ich mich dar­auf limi­tie­ren, erst­mal Fra­gen zu die­ser Cau­sa zu stel­len, weil ich mir eine Ant­wort noch nicht zutraue. Was müß­te theo­lo­gisch begrün­det zu die­sen Fäl­len gesagt werden?

    1.Gestz den Fall, ein Christ fährt per Motor­rad zur Sonn­tags­mes­se, und ange­fragt, war­um er kei­nen Schutz­helm trü­ge, respon­dier­te er: Ich fah­re zur Sonn­tags­mes­se und da vetraue ich dar­auf, daß Gott mich bewah­ren wird vor einem Unfall, denn er will ja, daß ich an der Sonn­tags­mes­se teil­neh­me. Ist das ein ange­mes­se­ner Akt des Gott­ver­trau­ens, oder eher, in Anleh­nung an den Ver­su­chungs­ver­such des Teu­fels in der Wüste ein nicht akzep­ta­bles Gott-auf-die-Pro­be-Stel­len? (vgl Math 4,7)

    2.Gesetz den Fall, ein trocke­ner Alko­ho­li­ker, nach ein paar Jah­ren der Absti­nenz, erklär­te, daß, wenn auch den Lai­en der Kelch in der Eucha­ri­stie­fei­er gereicht wird, er ohne Beden­ken trin­ken wür­de. Zwar könn­te ihn die dabei getrun­ke­ne Men­ge an Wein gefähr­den, sei­ne Sucht also reak­ti­vie­ren, da er aber er nicht Wein son­dern das heil­ma­chen­de Blut Chri­sti trän­ke, bestän­de kei­ne Gefahr eines Neu­auf­le­bens sei­ner Sucht­krank­heit. Ist das ein Aus­druck an Gott­ver­trau­en , fun­diert in der Leh­re von der Trans­sub­stan­ti­on, daß der Wein in das Blut Chri­sti ver­wan­delt wird, oder ein hybri­scher Akt, weil hier ein Kran­ker das Risi­ko sei­nes Rück­fal­les verkennt?

    3.Gesetz den Fall, daß tat­säch­lich in gro­ßen Men­schen­an­samm­lun­gen das Ansteckungs­ri­si­ko steigt, ist es dann theo­lo­gisch legi­tim zu urtei­len, daß wenn der Zweck die­ser Ver­samm­lung das Fei­ern einer hl. Mes­se, eines Kreuz­we­ges oder eines Rosen­kran­zes ist, da ein Ansteckungs­ri­si­ko nicht bestün­de, weil Gott die um eines reli­giö­sen Zweckes wil­len Ver­sam­mel­ten vor jeder Ansteckung bewah­ren wird? Oder gilt, weil nun mal Men­schen sich da ver­sam­meln und kei­ne Engel, daß das Ansteckungs­ri­si­ko auch da viru­lent ist, wenn es in allen grö­ße­ren Ver­samm­lun­gen viru­lent ist?

    4.Gesetz den Fall, der Staat ord­net das Ver­bot aller grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen an, etwa ab 100 erwar­te­ten Teilnehmern,ist es dann legi­tim, wenn die Kir­che dar­auf insi­stiert, sich nicht an dies Ver­bot zu hal­ten ob des beson­de­ren Cha­rak­ters der hl. Mes­se? Oder soll­te sie, damit sie nicht einen Anlaß dafür bie­tet, daß nun vie­le ande­re auch mit der Begrün­dung des beson­de­ren Cha­rak­ters ihrer Ver­an­stal­tun­gen Son­der­er­laub­nis­se ein­for­dert: kei­ne Pri­vi­le­gi­en für die Kir­che, dar­auf ver­zich­ten? Es muß hier unbe­dingt an Pau­lus, Röm 13, erin­nert wer­den, an sei­ne Leh­re von der Gehor­sams­pflicht der Obrig­keit gegen­über, der sich die Kir­che nicht leicht­fer­tig ent­zie­hen darf, auch wenn es gilt, daß Gott mehr als dem Staa­te zu gehor­chen sei.

    5.Gesetz den Fall, daß sich die recht dra­sti­schen Maß­nah­men, die der chi­ne­si­sche Staat zum Schut­ze sei­ner Bevöl­ke­rung vor die­ser Seu­che ergrif­fen hat, als erfolg­reich erwei­sen, soll­te dann nicht auch die Kir­che solch dra­sti­schen Maß­nah­men zustim­men und sie auch mit­voll­zie­hen um des All­ge­mein­woh­les des Vol­kes willen?

    Vie­le Fra­gen, auf die der Fra­ger sich noch kei­ne end­gül­ti­gen Ant­wor­ten zutraut!

    • Sehr tief­sin­ni­ger Kom­men­tar, und mit dem letz­ten Satz stim­me ich zu.
      Die Fra­ge, die hier sich jedoch stellt, ist fol­gen­de: Ist es poli­tisch klug, so zu agie­ren, wie es die Kir­che tut?
      Und das wür­de ich bejahen.

  2. In unse­ren Zei­ten muss man dar­über nach­grü­beln, wie man öffent­lich etwas so for­mu­liert, dass es der Zen­sur ent­geht, sogar durch sol­che, die sich – gewiss ernst­haft – der Wahr­heit ver­pflich­tet fühlen.
    Sind in Ita­li­en auch Moscheen und Syn­ago­gen geschlossen?
    Dabei ist das mit Such­ma­schi­ne ein­fach fest­zu­stel­len. Moschee /​ syn­agog­he chi­use a cau­sa del virus corona
    Was sagt uns das?
    … si sal eva­nue­rit, in quo sali­e­tur? Ad nihilum valet ultra, nisi ut mit­ta­tur foras et con­cul­ce­tur ab homi­ni­bus (Mt 5,13)

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