Praktische Hinweise von Latin Mass Society und FIUV zum römischen Reskript zu Traditionis custodes

Der Umgang mit der ideologisierten Dialektik von Santa Marta


Die unerklärliche Feindschaft von Santa Marta gegen den überlieferten Ritus und die Tradition.
Die unerklärliche Feindschaft von Santa Marta gegen den überlieferten Ritus und die Tradition.

Die bri­ti­sche Latin Mass Socie­ty und die Foe­de­ra­tio Inter­na­tio­na­lis Una Voce (FIUV) haben fol­gen­de Stel­lung­nah­me zu dem am Diens­tag ver­öf­fent­lich­ten Reskript des römi­schen Dik­aste­ri­ums für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung veröffentlicht:

Anzei­ge

Am Diens­tag, dem 21. Febru­ar, hat das Pres­se­amt des Hei­li­gen Stuhls ein Reskript ver­öf­fent­licht, das für das Dik­aste­ri­um für den Got­tes­dienst eini­ge recht­li­che Punk­te im Zusam­men­hang mit der Aus­le­gung des Apo­sto­li­schen Schrei­bens Tra­di­tio­nis cus­to­des von Papst Fran­zis­kus bestätigt.

Der wich­tig­ste Punkt ist, daß die Erlaub­nis zur Nut­zung einer Pfarr­kir­che für die Fei­er des Meß­buchs von 1962 von nun an nur noch vom Dik­aste­ri­um erteilt wer­den kann. Das Reskript ver­weist auf can. 87.1, der besagt, daß Bischö­fe die Ver­pflich­tun­gen des all­ge­mei­nen Rechts zum Wohl der See­len in ihrer Diö­ze­se auf­he­ben kön­nen: Dies gilt nicht mehr, da die Ange­le­gen­heit „dem Hei­li­gen Stuhl vor­be­hal­ten“ ist.

Die Aus­wir­kun­gen die­ser Ent­schei­dung wer­den davon abhän­gen, inwie­weit die der­zei­ti­ge Rege­lung für die Zele­bra­ti­on des Meß­buchs von 1962 von der Nut­zung der Pfarr­kir­chen an einem bestimm­ten Ort abhängt, von der Bereit­schaft der Bischö­fe, das Dik­aste­ri­um um die Erlaub­nis zu bit­ten, die Zele­bra­ti­on in sol­chen Kir­chen fort­zu­set­zen, und von der Ant­wort des Dik­aste­ri­ums auf die­se Ersuchen.

Wenn Bischö­fe in der gan­zen Welt die Erlaub­nis für alle Zele­bra­tio­nen der Mes­se von 1962 in den Pfarr­kir­chen ihrer Diö­ze­sen bean­tra­gen, wird das Dik­aste­ri­um mit vie­len Hun­der­ten von Fäl­len kon­fron­tiert wer­den, die es zu prü­fen hat, was die Fra­ge auf­wirft, ob es sei­ne Auf­ga­be über­haupt erfül­len kann.

Die Latin Mass Socie­ty und die FIUV möch­ten ihre Bestür­zung dar­über zum Aus­druck brin­gen, daß die Zustän­dig­keit für eine pasto­ral so sen­si­ble Ange­le­gen­heit auf die­se Wei­se zen­tra­li­siert wurde.

Es wird schwer­wie­gen­den pasto­ra­len Scha­den anrich­ten, wenn die Erlaub­nis nicht erteilt wird, wenn kei­ne alter­na­ti­ven Meß­or­te für die Nut­zung von Gemein­schaf­ten, die der älte­ren Form der Mes­se anhän­gen, zur Ver­fü­gung stehen.

Anstatt sie in das Pfarr­le­ben zu inte­grie­ren, wird die Ein­schrän­kung der Nut­zung von Pfarr­kir­chen gläu­bi­ge Katho­li­ken, die nur in Gemein­schaft mit ihren Bischö­fen mit einer von der Kir­che erlaub­ten Form der Lit­ur­gie Got­tes­dienst fei­ern wol­len, an den Rand drän­gen. Die­ser Wunsch wur­de von Papst Johan­nes Paul II. als „berech­tig­tes Stre­ben“ bezeich­net, und die­se Lit­ur­gie wur­de von Papst Bene­dikt XVI. als „Reich­tum“ bezeichnet.

Wir rufen alle Katho­li­ken guten Wil­lens auf, in die­ser Fasten­zeit für die Lösung die­ser Fra­ge und die Frei­heit der alten latei­ni­schen Mes­se zu beten und Buße zu tun.

Praktische Hinweise

Das Reskript hat kei­ne auto­ma­ti­sche Aus­wir­kung: Die zuvor ver­ein­bar­ten Zele­bra­tio­nen fin­den statt, es sei denn, Prie­ster und Gläu­bi­ge wer­den vom Bischof der Diö­ze­se ander­wei­tig infor­miert. Das Reskript ver­deut­licht oder ändert die Bedeu­tung von Tra­di­tio­nis Cus­to­des, das an die Bischö­fe gerich­tet ist, und die Bischö­fe haben die Auf­ga­be, es umzu­set­zen.

Die Zele­bra­tio­nen dür­fen fort­ge­setzt wer­den, wäh­rend die Anträ­ge vor­be­rei­tet und bear­bei­tet werden.

Das Reskript hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf Fei­ern in Got­tes­häu­sern, die nicht for­mell als „Pfarr­kir­chen“ ein­ge­stuft sind. Sie­he unten für eine voll­stän­di­ge Erklärung.

Weitere Erläuterungen

Das Reskript ent­hält zwei wei­te­re Punk­te: den Vor­be­halt des Hei­li­gen Stuhls für die Erlaub­nis zur Errich­tung neu­er Per­so­nal­pfar­rei­en und die Erlaub­nis für Prie­ster, die nach der Ver­öf­fent­li­chung von Tra­di­tio­nis Cus­to­des (17. Juli 2021) geweiht wer­den, das Meß­buch von 1962 zu fei­ern. Damit wird ledig­lich die aner­kann­te Bedeu­tung der ursprüng­li­chen Rechts­vor­schrif­ten bestätigt.

Im Gegen­satz dazu wur­de weit­hin dar­auf hin­ge­wie­sen, daß die Bischö­fe gemäß can. 87.1 das Recht haben, die Ver­pflich­tun­gen des uni­ver­sa­len Rechts auf­zu­he­ben, ein­schließ­lich der Zele­bra­ti­on der älte­ren Mes­se in den Pfarr­kir­chen, es sei denn, die Ange­le­gen­heit ist aus­drück­lich dem Hei­li­gen Stuhl vor­be­hal­ten, und dies hat im Dik­aste­ri­um offen­sicht­lich zu eini­ger Unzu­frie­den­heit geführt.

Pfarr­kir­chen sind die Haupt­kir­che einer Ter­ri­to­ri­al­pfar­rei: Vie­le Pfar­rei­en haben mehr als ein Got­tes­haus, vie­le aber auch nicht. Zu den ande­ren Got­tes­häu­sern gehö­ren die „cha­pels of ease“ (die in den ver­schie­de­nen Län­dern unter ver­schie­de­nen Namen bekannt sind), bei denen es sich um Neben­kir­chen in einer Pfar­rei han­delt, die von den Geist­li­chen der Pfar­rei betreut wer­den. Dazu gehö­ren auch Kir­chen und Kapel­len, die reli­giö­sen Gemein­schaf­ten und Pri­vat­häu­sern ange­glie­dert sind, Kir­chen, die als Hei­lig­tü­mer bezeich­net wer­den, und Kir­chen, die einer bestimm­ten Grup­pe die­nen, die nicht durch die geo­gra­fi­schen Gren­zen einer Pfar­rei bestimmt ist, d. h. Per­so­nal­pfar­rei­en und Kapla­nei­en (ein­schließ­lich eth­ni­scher Kaplaneien).

Über den Sta­tus einer Kir­che als Pfarr­kir­che ent­schei­det der Bischof (in Über­ein­stim­mung mit fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren) bei der Errich­tung, Auf­he­bung oder Zusam­men­le­gung von Pfarreien.

In eini­gen Diö­ze­sen gibt es vie­le Kir­chen, die kei­ne Pfarr­kir­chen sind, in ande­ren nur sehr weni­ge. In eini­gen Län­dern gibt es kei­ne Pfarr­kir­chen, weil die Pfarr­struk­tur noch nicht ein­ge­führt wur­de. In eini­gen Fäl­len sind Kathe­dra­len zugleich Pfarr­kir­chen, in ande­ren nicht.

Die Tat­sa­che, dass die Exi­stenz von Nicht-Pfarr­kir­chen aus geschicht­li­chen und ört­li­chen Grün­den so unter­schied­lich ist, macht die Kon­zen­tra­ti­on auf die Fei­er des Meß­buchs von 1962 in Pfarr­kir­chen rät­sel­haft und die Beschrän­kun­gen für die­se Fei­ern poten­zi­ell sehr will­kür­lich und unge­recht. Ein­schrän­kun­gen bei der Nut­zung von Pfarr­kir­chen wer­den bei­spiels­wei­se in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka viel stär­ker zu spü­ren sein als in Italien.

Per­so­nal­pfar­rei­en sind eine mög­li­che recht­li­che Struk­tur, durch die die Mis­sa 1962 for­mell bereit­ge­stellt wer­den kann.

Über­set­zung: Katho​li​sches​.info
Bild: Latin Mass Society

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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1 Kommentar

  1. Ich per­sön­lich kann nur allen treu­en Katho­li­ken emp­feh­len, die Hl. Mes­se bei der Prie­ster­bru­der­schaft St.Pius X. (FSSPX) zu besu­chen und die Tra­di­ti­on zu stärken.
    Abschied neh­men von lang ange­wöhn­ten Gewohn­hei­ten, auch wenn mit vie­len Feh­lern und Tücken behaf­tet, ist nicht leicht.
    Der Gewinn durch Besuch der tra­di­tio­nel­len latei­ni­schen Mes­se ist jedoch unschätzbar.
    Die Ret­tung der See­le hat abso­lu­ten Vorrang.

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