
(Rom) Papst Franziskus erteilte grünes Licht für die Veröffentlichung der neuen Ausgabe der Editio typica des Missale Romanum in der italienischen Volkssprache. Der Avvenire, die Tageszeitung der veröffentlichte dazu einen Artikel, ohne den wichtigsten Punkt zu erwähnen, der zur neuen Ausgabe führte: die Übersetzung der Wandlungsworte pro multis.
Ein Versehen darf ausgeschlossen werden. Zunächst der Artikel in seiner zentralen Passage:
Die italienische Neuübersetzung des Missale ist bereit, in die Pfarreien der Halbinsel zu gelangen. Noch gibt es kein sicheres Datum, aber das „grüne Licht“ des Papstes ist eingelangt. Während des ersten Sitzungstages der Frühjahrsvollversammlung der Italienischen Bischofskonferenz gab der Vorsitzende, Kardinal Gualtiero Bassetti, den Bischöfen bekannt, daß Franziskus die Veröffentlichung der dritten Ausgabe des Missale Romanum von Paul VI. auf italienisch autorisiert hat. Der italienische Text wurde von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die notwendige confirmatio geprüft. Es ist noch zu früh, um zu wissen, wann einige Formeln sich ändern werden, mit denen die Eucharistie in unserer Sprache zelebriert wird. Wahrscheinlich werden einige Monate notwendig sein, bis das „erneuerte“ liturgische Buch in Kraft tritt.
Die Neuübersetzung wurde im vergangenen November von der Vollversammlung der Bischöfe beschlossen. Zu den eingeführten Neuheiten gehören jene des Vaterunsers: Wir werden nicht mehr sagen, „und führe uns nicht in Versuchung“, sondern: „laß uns nicht in die Versuchung fallen“. Zudem ist im selben Gebet der Einschub eines „auch“ vorgesehen („wie auch wir vergeben“).[1] In dieser Form findet sich der Text des Vaterunsers bereits in der neuen, italienischen Übersetzung der Bibel, die 2008 von der Bischofskonferenz beschlossen wurde, und fand bereits Eingang in die erneuerte italienische Ausgabe des Lektionars, wo das klassische „Frieden auf Erden den Menschen guten Willens“ ersetzt wurde durch die Neufassung „Frieden auf Erden den von Gott geliebten Menschen“.
Die Veränderungen erfolgen am Ende eines Weges, der mehr als 16 Jahre dauerte.
Der Wunsch von Johannes Paul II. und besonders von Joseph Kardinal Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. war, die Übersetzungen in die Volkssprachen so nahe als möglich an das lateinische Original heranzuführen. Die erste italienische Ausgabe der Editio typica trat 1970 in Kraft und setzte die Liturgiereform um. Die Defizite dieser Übersetzung machten bereits 1975 die zweite Ausgabe notwendig. Sie ist noch heute in Gebrauch, allerdings in der Übersetzung von 1983. Nun wird sie durch die dritte Ausgabe ersetzt.
Benedikt XVI. ordnete 2006, bald nach seiner Wahl zum Papst an, daß die Wandlungsworte pro multis nicht länger als „für alle“, sondern als „für viele“ übersetzt werden sollen. Dagegen regte sich zum Teil heftiger Widerstand vor allem durch die Deutsche Bischofskonferenz und die Italienische Bischofskonferenz. Nach sechs Jahren, 2012, legte Benedikt XVI. noch einmal nach, und das gleich in deutscher Sprache. Durch seinen Amtsverzicht konnte seine Anweisung aber weiter verzögert werden.
Während andere Sprachräume bereits seit einigen Jahren die neue Ausgabe veröffentlicht und in Gebrauch haben, hat sich im deutschen und italienischen Sprachraum noch nichts getan. 13 Jahre nachdem Benedikt XVI. die ihrem Sinn nach originalgetreuere Übersetzung verordnete, wird in deutschen und italienischen Kirchen das pro multis noch immer als „für alle“ gesprochen. Die Mühlen der Kirche mahlen langsam ist ein geflügeltes Wort, doch im konkreten Fall geht es um eine boykottähnliche Verschleppung.
Im Avvenire-Artikel fällt auf, daß der zentrale Punkt, weshalb es zur Neuausgabe der Editio typica kam, die von Benedikt XVI. angeordneten Neuübersetzung des pro multis, gar nicht erwähnt wird. Einigen Kirchenkreisen scheint selbst dieses Erbe Benedikts XVI. ein Dorn im Auge, weshalb sie lieber darüber schweigen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Avvenire (Screenshot)
[1] Dieses „auch“ ist in der deutschen Fassung bereits enthalten.
Das „auch“ ist auch im Lateinischen enthalten: „…dimitte nobis debita nostra sicut ET nos dimittimus debitoribus nostris.“ Wenn, dann wäre eher zu beanstanden, dass im Deutschen die Nachlassung einer moralischen Schuld („culpa“) insinuiert wird, wohingegen eher finanzielle oder jedenfalls materielle Schulden im Paternoster („debita“) angesprochen werden, dies zudem im Plural, nicht im Singular. Diese Ungenauigkeit der deutschen Fassung hat schon 1927 Pater Odo Casel OSB (1886–1948) kritisch angemerkt.
Werter Herr Oldendorf, falls Ihr Kommentar eine Reaktion auf meinen Beitrag sein sollte, so muss ich erörtern, dass sich der erste Satz meines Kommentars nicht auf das „auch“ bezog, sondern auf die italienische Neufassung des „und führe uns nicht in Versuchung“.
Die neue Fassung der Übersetzung des Vaterunser führt jedenfalls nicht näher an das lateinische Original heran, sondern sie führt davon weg. Außerdem würde mich interessieren, ob in Italien endlich die Falschübersetzung ‑eingentlich ist es gar keine Übersetzung mehr,sondern ein anderer Text- des Gebetes vor dem Kommunionempfang („non sono degno die partecipare alla tua mensa“)endlich geändert wird, z. B. in „non sono degno che tu entri nella mia casa“.
Lieber Clemens V. Oldendorf,
„et dimitte nobis debita nostra“ ist völlig korrekt, denn es deutet hin auf das Gleichnis im Matthäus-Evangelium. Papst Benedikt XVI. hat das „debita“ in seinem Buch „Jesus von Nazareth“ (S. 192/193) wie folgt erklärt: „In der Mitte des Matthäus-Evangeliums (18,23 – 35) steht das Gleichnis vom unbarmherzigen Knecht: Ihm, der ein hoher Satrap [Stadthalter] des Königs war, ist die unvorstellbare Schuld von 10.000 Talenten erlassen worden; er selbst ist nicht bereit, die demgegenüber lächerliche Summe von 100 Denaren zu erlassen: Was immer wir einander zu vergeben haben, ist gering gegenüber der Güte Gottes, der uns vergibt. Und schließlich hören wir vom Kreuz her die Bitte Jesu: ‚Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun‘ (Lk 23,34).“
Und auf den Seiten 195 – 199 wird ausführlich erklärt, warum das „et ne nos inducas in tentationem“ genau so und nicht anders lauten darf.
Unser Herr selbst hat uns dieses Gebet so gelehrt. Was gibt es da zu kritisieren und zu „verbessern“?
Das Lateinische ist völlig korrekt. Debita ist aber Plural, es bedeutet also Schulden, nicht Schuld. Was ich sage und was Casel meinte, deckt sich vollkommen mit Ratzingers Erklärung, nicht aber tut das die deutsche Übersetzung, bei der man meinen könnte, im Lateinischen stünde culpa.
@ Clemens V. Oldendorf
Mit den deutschen und anderen Übersetzungen in Landessprachen ist das so eine Sache.
Man vergleiche nur einmal die originalen lateinischen Rosenkranzgeheimnisse zum Lichtreichen Rosenkranz mit der deutschen Übersetzung der deutschen Bischofskonferenz.
Deshalb hat Papst Benedikt XVI. in seinem Katechismus der Katholischen Kirche die allgemeinen Gebete (Grundgebete) in Latein
wiedergegeben, damit alle Katholiken sie auch in der korrekten Kirchensprache beten können (S. 214 bis 239).
Ich selbst zum Beispiel bete den Rosenkranz privat überwiegend in Latein.