Nachsynodales Schreiben Christus vivit vorgestellt – mit einem Zwischenfall am Rande

Jugendsynode


Christus vivit das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus zur Jugendsynode.
Christus vivit das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus zur Jugendsynode.

(Rom) In Rom wur­de am 2. April das nach­syn­oda­le Apo­sto­li­sche Schrei­ben Chri­stus vivit zur Jugend­syn­ode vom Okto­ber 2018 ver­öf­fent­licht. Anders als vom Vati­kan ange­kün­digt, trägt es doch einen latei­ni­schen Titel. Am Ran­de kam es zu einem Zwi­schen­fall, der einen Prä­ze­denz­fall im Jahr 2015 in Erin­ne­rung ruft.

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Zunächst hat­te es gehei­ßen, das nach­syn­oda­le Schrei­ben wer­de das erste Doku­ment von Papst Fran­zis­kus in spa­ni­scher Spra­che sein und Vive Cri­sto espe­ran­za nue­stra heißen.

Christus vivit, Pressekonferenz
Chri­stus vivit, Pressekonferenz

Inter­es­san­ter fin­den auf­merk­sa­me Beob­ach­ter, daß im Schrei­ben, auch in die­sem Fall anders als zunächst der Ein­druck erweckt wur­de, der Begriff „Syn­oda­li­tät“, der von Papst Fran­zis­kus geprägt und viel­fach wie­der­holt wur­de, dar­in nicht vor­kommt. Zuletzt hat­te Kar­di­nal Rein­hard Marx, der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, ihn als Instru­ment revo­lu­tio­nä­re Ver­än­de­run­gen im Mund geführt. Papst Fran­zis­kus schuf kurz vor der Jugend­syn­ode die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, Syn­oden­be­schlüs­sen Rechts­ver­bind­lich­keit zukom­men zu lassen.

Der voll­stän­di­ge Wort­laut des Apo­sto­li­schen Schrei­bens Chri­stus vivit wur­de auf der Inter­net­sei­te des Hei­li­gen Stuhls in deut­scher Spra­che veröffentlicht.

Der Fall Magister

Als im Juni 2015 die Öko-Enzy­kli­ka Lau­da­to si von Papst Fran­zis­kus ver­öf­fent­licht wur­de, die den Schul­ter­schluß des Hei­li­gen Stuhls mit dem inter­na­tio­na­len, links­li­be­ra­len Estab­lish­ments besie­gel­te, kam es am Ran­de zu einem sym­pto­ma­ti­schen Zwi­schen­fall. San­dro Magi­ster, dem inof­fi­zi­el­len Doy­en der Vati­ka­ni­sten, wur­de nach 30 Dienst­jah­ren die Akkre­di­tie­rung beim Hei­li­gen Stuhl ent­zo­gen. Das Wochen­ma­ga­zin L’Espresso, für das Magi­ster arbei­tet, hat­te den Inhalt der Enzy­kli­ka trotz einer Ver­öf­fent­li­chungs­sper­re vor­ab publi­ziert. Aller­dings ver­si­cher­te Magi­ster glaub­haft, mit dem Arti­kel nichts zu tun zu haben. Die Ver­öf­fent­li­chung sei von der Chef­re­dak­ti­on ent­schie­den wor­den, die den mit Sperr­frist ver­se­he­nen Text nicht von ihm, son­dern über ande­re Kanä­le erhal­ten hatte.

Damals wur­de eine Rache des päpst­li­chen Umfel­des gemut­maßt, weil Magi­ster der ein­fluß­reich­ste Vati­ka­nist ist, der dem Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch gegen­über­steht und dies auch zum Aus­druck bringt. Die Ver­let­zung der Sperr­frist sei dem­nach nur ein Vor­wand gewe­sen, einen Dis­zi­pli­nie­rungs­ver­such gegen einen Kri­ti­ker zu unter­neh­men. In der offi­zi­ell von der päpst­li­chen Entou­ra­ge her­um­ge­reich­ten und von eini­gen Medi­en wie der New York Times, die das der­zei­ti­ge Pon­ti­fi­kat mit beson­de­rem Nach­druck unter­stüt­zen, ver­öf­fent­li­chen Les­art, sei Magi­ster Teil eines „anti­päpst­li­chen Kom­plotts“ zum „Sturz von Papst Franziskus“.

Magi­ster wur­de für ein hal­bes Jahr vor die Tür gesetzt. Ohne Zutritt zum vati­ka­ni­schen Pres­se­amt, zu den Pres­se­kon­fe­ren­zen und zu den Doku­men­ten setz­te er sei­ne Arbeit fort, bis die Sus­pen­die­rung sei­ner Akkre­di­tie­rung kurz vor Weih­nach­ten wie­der auf­ge­ho­ben wur­de. In Vati­ka­ni­sten­krei­sen war von einer „Weih­nachts­am­ne­stie“ die Rede.

Der Fall Martinez Bordiu

Nun wie­der­hol­te sich Ver­gleich­ba­res bei der Ver­öf­fent­li­chung des nach­syn­oda­len Schrei­ben Chri­stus vivit. Die spa­ni­sche Nach­rich­ten­sei­te Info­Va­ti­ca­na ver­öf­fent­lich­te bereits am Mon­tag das nach­syn­oda­le Schrei­ben mit dem Hin­weis, daß am Diens­tag das Doku­ment auf einer Pres­se­kon­fe­renz im Vati­kan vor­ge­stellt wird. Auch Info­Va­ti­ca­na befin­det sich wegen Kri­tik an der Amts­füh­rung von Papst Fran­zis­kus im Visier des Hei­li­gen Stuhls.

Als Almu­de­na Mar­ti­nez Bord­iu, die aus päpst­li­chem und spa­ni­schen Hoch­adel stam­men­de Vati­ka­ni­stin von Info­Va­ti­ca­na, zur Vor­stel­lungs­pres­se­kon­fe­renz im Vati­kan erschien, wur­de ihr der Zutritt ver­wehrt. Am Mor­gen war ihr von Vati­kan­spre­cher ad inte­rim Ales­san­dro Gisot­ti der Grund mit­ge­teilt worden: 

„Wegen der Ver­let­zung des Embar­gos für die Apo­sto­li­sche Exhorta­ti­on Chri­stus Vivit durch InfoVaticana“.

Die Jour­na­li­stin mach­te wie sei­ner­zeit Magi­ster den Vati­kan­spre­cher dar­auf auf­merk­sam, kei­ne Regeln ver­letzt zu haben:

„Zu mei­ner Über­ra­schung über die­se fal­sche Anschul­di­gung habe ich dem Direk­tor des Dik­aste­ri­ums geant­wor­tet, daß die­se Infor­ma­tio­nen kei­nem Embar­go unter­lie­gen, da Info­Va­ti­ca­na sie aus­schließ­lich aus ande­ren Quel­len bezo­gen hat. Kein Embar­go oder ‚Norm des Respekts‘ wur­de ver­letzt, da ich kei­nen Zugriff auf die­se Infor­ma­tio­nen auf­grund mei­ner Akkre­di­tie­rung beim Pres­se­amt hatte.“

Der Vati­kan­spre­cher schrieb, daß Mar­ti­nez Bord­iu zur Pres­se­kon­fe­renz für die Vor­stel­lung von Chri­stus vivit kei­nen Zutritt habe. Ihr wur­de vor­erst nicht die Akkre­di­tie­rung an sich ent­zo­gen. Aller­dings steht die Ant­wort auf Almu­de­na Mar­ti­nez Bord­i­us Reak­ti­on auf die Aus­sper­rung noch aus. Die Aus­sper­rung wie im Fall Magi­ster könn­te sich wiederholen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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