Abschaffung der Mundkommunion „wegen der Grippewelle“

Liturgie


Die Grippewelle naht, darum: Handkommunion statt Mundkommunion - zumindest laut dem Erzbistum Santa Fe.
Die Grippewelle naht, darum: Handkommunion statt Mundkommunion - zumindest laut dem Erzbistum Santa Fe.

(New York) Das Erz­bis­tum San­ta Fe in den USA for­der­te die Prie­ster auf, in ihren Pfar­rei­en aus­schließ­lich die Hand­kom­mu­ni­on zu prak­ti­zie­ren. Als Begrün­dung wird die Sor­ge um die Gesund­heit der Gläu­bi­gen genannt – wegen der jähr­li­chen Grippewelle.

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Das Erz­bis­tum San­ta Fe befin­det sich im Staat Neu Mexi­ko. Am Mor­gen des 14. Janu­ar ver­öf­fent­lich­te das Erz­bis­tum eine Direk­ti­ve an alle Pfar­rei­en, die Mund­kom­mu­ni­on zugun­sten der Hand­kom­mu­ni­on auf­zu­ge­ben. Obwohl der Wech­sel lit­ur­gisch von Bedeu­tung ist, begrün­det das Erz­bis­tum die Anord­nung tech­no­kra­tisch durch Ver­weis auf das US Cen­ter for Dise­a­se Con­trol and Pre­ven­ti­on (CDC), eine Bun­des­be­hör­de des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zur Prä­ven­ti­on von Krankheiten.

Das CDC, so das Erz­bis­tum, hat Neu Mexi­ko als grip­pe­ge­fähr­det ein­ge­stuft. Die jähr­li­che Influ­en­za-Wel­le ist eine Rea­li­tät. Sie besorgt die Gesund­heits­be­hör­den, för­dert aber auch und nicht zuletzt den Absatz der Phar­ma­in­du­strie durch Grippeimpfung.

Die Gesund­heits­be­hör­de erwähnt den Kom­mu­nion­emp­fang in den Kir­chen mit kei­nem Wort. Das Erz­bis­tum nimmt die War­nung vor der jähr­li­chen Grip­pe­wel­le aber zum Anlaß, die Mund­kom­mu­ni­on fak­tisch abzu­schaf­fen. Beson­ders „prak­tisch“ an der Sache: Die gan­ze Akti­on kann ohne jede Dis­kus­si­on über theo­lo­gi­sche und lit­ur­gi­sche Fra­gen erfol­gen. Oder zumin­dest fast.

Die knien­de Mund­kom­mu­ni­on wird in der Direk­ti­ve nicht aus­drück­lich, aber impli­zit ver­bo­ten. In ihr fin­det sich eine bezeich­nen­de Stel­le, die durch­schim­mern läßt, daß die Sor­ge um die Gesund­heit der Gläu­bi­gen auch nur ein Vor­wand sein könnte:

„Bit­te beach­ten: Vie­le Lit­ur­gi­ker sind der Mei­nung, daß der Emp­fang der kon­se­krier­ten Hostie auf die Hand lit­ur­gisch ange­mes­se­ner ist, als die kon­se­krier­te Hostie in den Mund zu empfangen.“

Dann heißt es gleich wieder:

„Die­se Direk­ti­ve will den Kon­takt mit dem Spei­chel ver­mei­den, um die Ansteckung mit dem Grip­pe­vi­rus zu verhindern.“

In Wirk­lich­keit soll­ten für ein Erz­bis­tum nicht die Mei­nung „vie­ler Lit­ur­gi­ker“ aus­schlag­ge­bend sein, son­dern die kirch­li­chen Doku­men­te. Im kon­kre­ten Fall betrifft das die Instruk­ti­on Memo­ria­le Domi­ni über die Art und Wei­se der Kom­mu­ni­ons­pen­dung von 1969. Dar­in heißt es zur knien­den Mundkommunion:

„Die­se Wei­se der Kom­mu­ni­on­aus­tei­lung muß unter Berück­sich­ti­gung der gesam­ten jet­zi­gen Lage der Kir­che bewahrt blei­ben. Nicht nur, weil auf den über­lie­fer­ten Brauch gestützt, son­dern beson­ders des­halb, weil sie die Ehr­furcht der Christ­gläu­bi­gen der Eucha­ri­stie gegen­über zum Aus­druck bringt. Die­ser Brauch ist in kei­ner Wei­se der Wür­de der­je­ni­gen abträg­lich, die einen so hohen Sakra­men­te nahen: Er gehört zu jener Vor­be­rei­tung, die erfor­der­lich ist, daß der Leib des Herrn auf die frucht­bar­ste Wei­se emp­fan­gen wer­de. Die­se Ehr­furcht gebührt nicht dem gewöhn­li­chen Brot und Trank, son­dern zeich­net die Kom­mu­ni­on des Lei­bes und Blu­tes des Herrn aus. Durch die­se Kom­mu­ni­on ’nimmt das Volk Got­tes an den Gütern des öster­li­chen Opfers teil, erneu­ert den Neu­en, ein­mal in Chri­sti Blut von Gott mit den Men­schen geschlos­se­nen Bund, der in Glau­be und Hoff­nung Vor­zei­chen und Vor­läu­fer des end­zeit­li­chen Mah­les im Rei­che des Vaters ist‘ (AAS, 59/​67).

Außer­dem wird durch die­sen Ritus, der als der über­lie­fer­te anzu­se­hen ist, auf wirk­sa­me Wei­se sicher­ge­stellt, daß die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on mit jener Ehr­furcht, Schön­heit und Wür­de aus­ge­teilt wird, die ihr gebührt und daß jede Pro­fa­nie­rung der eucha­ri­sti­schen Gestal­ten abge­wehrt wird ‚unter denen auf ein­zig­ar­ti­ge Wei­se, der gan­ze und unge­teil­te Chri­stus als Gott und Mensch wesen­haft ent­hal­ten und gegen­wär­tig ist.‘ (w.o.) Und schließ­lich wur­de lie­be­vol­le Sorg­falt den Kru­men des kon­se­krier­ten Bro­tes gegen­über ange­wandt, die die Kir­che immer emp­foh­len hat: ‚Wenn du zulas­sest, daß etwas dir weg­fällt, so hal­te dafür, als hät­test du aus dei­nen eige­nen Glie­dern etwas ver­lo­ren‘ (Cyrill von Jerusalem).

Mit der Dis­pens, die Papst Paul VI. den Bischofs­kon­fe­ren­zen gewähr­te, für ihr Gebiet auch die Hand­kom­mu­ni­on ein­füh­ren zu kön­nen, wur­de von Rom aller­dings auch ermahnt, daß die Hand­kom­mu­ni­on nicht auf­ge­zwun­gen wer­den dür­fe. Schon gar nicht dür­fe sie die „tra­di­tio­nel­le“ Form, also die Mund­kom­mu­ni­on, aus­schlie­ßen. „Wich­tig ist, daß jeder Gläu­bi­ge die Mög­lich­keit behält, die Kom­mu­ni­on auf tra­di­tio­nel­le Wei­se in den Mund zu emp­fan­gen“, wie die Hei­li­ge Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst in einem Schrei­ben an die fran­zö­si­schen Bischö­fe vom 29. Mai 1969 klarstellte.

In den kom­men­den Tagen wird sich zei­gen, ob es sich bei der Direk­ti­ve des Erz­bis­tums San­ta Fe nur um die Akti­on eines Büro­kra­ten des „Office of Wor­ship“ han­delt. Gläu­bi­ge hof­fen auf ein Ein­grei­fen von Erz­bi­schof John Charles Wester. 

Msgr. Wester, der 1976 die Prie­ster­wei­he für das Erz­bis­tum San Fran­cis­co emp­fing, wur­de 1998 dort Weih­bi­schof, als der spä­te­re Kar­di­nal und Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Wil­liam Joseph Leva­da, Erz­bi­schof von San Fran­cis­co war. Papst Bene­dikt XVI. ernann­te ihn 2007 zum Bischof von Salt Lake City. Papst Fran­zis­kus mach­te ihn 2015 zum Erz­bi­schof von San­ta Fe.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Face­book (Screen­shot)

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