von Matthias Schirra
Nachdem sich die Priesterbruderschaft St. Petrus entschlossen hatte, das bekannte Schott-Messbuch (Vollausgabe) nicht wieder neu aufzulegen, sondern das eigene Volksmissale herauszugeben, das zuerst 2015 erschien und, die Großdruckauflage mitgerechnet, inzwischen in dritter, verbesserter und vermehrter Auflage vorliegt, hat der Sarto-Verlag in Bobingen beziehungsweise die Priesterbruderschaft St. Pius X. im Dezember dieses Jahres das Vollständige Römische Messbuch der Schott-Ausgaben auf dem Stand von 1962 neu herausgebracht. Der Stammteil ist dabei unverändert und es muss deshalb grundsätzlich darüber nichts weiter gesagt werden.
Der Umstand, dass das Volksmissale und der Schott, den der Sarto-Verlag mit Lizenz des Verlages Herder in Freiburg i. Br. herausgibt, in der gleichen Buchdruckerei hergestellt worden sind, bei C. H. Beck in Nördlingen, lässt darauf schließen, dass die Ausstattungsqualität der beiden Bücher, Bindung, Leder, Goldschnitt und dergleichen mehr, grundsätzlich identisch ist.
Beim Schott ist aber ein Dünndruckpapier gewählt worden, das etwas dicker ist. Ein Vergleich zeigt, dass es in diesem Fall ein Vorteil wäre, das Volksmissale würde künftig auch ein Papier dieser Stärke einsetzen.
Da es sich im Grunde um einen reprographischen Nachdruck handelt, das Druckbild wurde lediglich um 15% vergrößert, braucht man sich inhaltlich und formal eigentlich nur mit der Erweiterung zu befassen, die mit der Neuauflage verbunden ist. Der herkömmliche Schott hatte bereits einen Gebetsanhang, S. [229]–[276], dem schließt sich jetzt ein als Anhang II bezeichneter Teil an, der mit „Heiligenfeste für bestimmte Orte“ überschrieben ist und die S. [277]–[463] umfasst. Daran anschließend findet sich wieder der bereits bekannte Kyriale-Anhang, der allen Schott-Messbüchern seit 1934 mit eigener Seitenzählung unverändert beigebunden ist. An sich wäre es besser gewesen, die Messen für bestimmte Orte vor dem ursprünglichen Anhang einzuschieben, aber vermutlich wollte man nicht mit dessen Paginierung kollidieren.
Was nun den zusätzlichen Anhang betrifft, ist mehreres zu sagen: Er ist als echter Gewinn zu begrüßen, nicht zuletzt, weil alle diese Messformulare auch als Votivmessen in Frage kommen. Sofern sie mit den Formularen übereinstimmen, die sich auch im entsprechenden Teil im Volksmissale befinden, hat man mit Erlaubnis von dessen Bearbeiter die dortige Übersetzung übernommen, allerdings in der Messe vom heiligen Ambrosius am 7. Dezember, S. [277]–[279], kurzerhand im Introitus „wurde“ stillschweigend durch das altertümelnde „ward“, S. [277], ersetzt.
Gegen die Übernahme der Übersetzung ist im Prinzip nichts zu sagen, doch hätte man besser wirklich nur die Textteile übernommen, die tatsächlich ausschließlich in der „Übersetzung Ramm“ vorliegen, was sicher häufig genug von den Orationen gilt. Andere Propriumsteile, die auch sonst schon im Schott existieren, hätte man aber besser einheitlich in dessen Fassung bringen sollen.
Von den relativ wenigen Eigentexten, die ohne Rückgriff auf Ramm bisher wirklich noch nicht in deutscher Sprache existiert haben, hätte ferner sicher auch jemand in der Priesterbruderschaft St. Pius X. ohne unüberwindlichen Aufwand durchaus eine eigene Übersetzung erstellen können.
Gleichgültig, wie man in diesem Punkt konkret entscheidet, hätte man den neuen Anhang besser der ansonsten im Schott vorliegenden deutschen Rechtschreibung anpassen und konsequent die klassische Orthographie einschließlich Schreibweisen wie „daß“ statt „dass“ anwenden sollen. So bestehen jetzt in einem Buch zwei Übersetzungen und Rechtschreibungen nebeneinander, was störend und in gewissem Maße auch unprofessionell wirkt.
Erfreulicherweise sind mir im neuen Anhang zumindest bei einer kursorischen Erstdurchsicht außer einer Ausnahme keine regelrechten Druckfehler aufgefallen. Die Ausnahme bildet die Tatsache, dass in der Schlussformel der Oration der Messe U. L. F. von Guadalupe am 12. Dezember, S.[283]–[285], „Durch Herrn Jesus Christus“, hier S. [283], steht, also das Wort „unsern“ fehlt.
Sehr viele der Messformulare, die der neue alte Schott abweichend vom Volksmissale bringt, sind ausgesprochen wertvoll und sollten künftig umgekehrt vom Volksmissaleübernommen, jedoch selbst übersetzt werden.
Schade ist, dass das Formular von Mariä Erwartung fehlt, das am heutigen 18. Dezember verwendet werden könnte.
Enthalten sind das Gedächtnis der heiligen Lanze und der heiligen Nägel, S. [335]–[337], sowie das Gedächtnis des hochheiligen Leichentuches, S. [299]–[303]. Diese Formulare gehören zu einer Gruppe von Messen, die sich auf mit der Passion speziell verbundene Reliquien bezieht.
Es handelt sich dabei um Votivmessen, die ursprünglich für die Freitage der Fastenzeit bestimmt waren. Leider fehlen im Schott die Formulare zu Ehren der Dornenkrone (Freitag nach dem Aschermittwoch) und der Fünf Wunden (Freitag nach dem 3. Fastensonntag).
Das Gedächtnis der Lanze und der Nägel ist im Schott wie im Trierer Diözesanproprium in dessen erster römisch-tridentinischen Fassung von 1887/88 am Freitag nach dem Weißen Sonntag angegeben, ursprünglich beziehungsweise generell war es als Fest indes am Freitag nach dem 1. Fastensonntag vorgesehen. Am Freitag nach dem 4. Fastensonntag war das gleiche Messformular zu nehmen wie seit dessen gesamtkirchlicher Einführung am Fest des kostbaren Blutes am 1.Juli.
Das Gedächtnis des hochheiligen Leichentuches, das schon erwähnt wurde, ist im Schott dem Freitag nach dem 2. Fastensonntag zugeordnet und wäre sprachlich besser als Gedächtnis des Grabtuches bezeichnet worden. Die ungenähte Tunika Christi, die als Heiliger Rock zu Trier, S. [337–340], verehrt wird, gehört nicht zu dieser Gruppe von Formularen, sondern ist eine Eigenmesse des Bistums Trier. Es ist nicht auszuschließen, dass man das Gedächtnis (Fest) der heiligen Lanze und der heiligen Nägel dem Termin nach fälschlich dem ursprünglichen Trierer Diözesankalender (1888) entnommen hat, in dessen Fassung von 1962 es allerdings nicht mehr aufscheint. Somit wäre es vielleicht konsequenter gewesen, das Gedächtnis der heiligen Lanze und der heiligen Nägel im Schott für den Freitag nach dem 1. Fastensonntag anzugeben.
Betrachtet man die Übersetzung des Formulars der heiligen Johannes Fischer und Thomas Morus am 9. Juli, S. [364]–[367], die nicht aus dem Volksmissale übernommen wurde, ist zu vermuten, dass man auf eine noch ältere (Schott-?)Übersetzung zurückgegriffen hat. Damit würden in einem Buch bereits mindestens drei Übersetzungen nebeneinander bestehen. Ein weiteres Argument, dass es besser gewesen wäre, alle nicht im 1962iger Schott vorhandenen Texte selbst neu zu übersetzen. So ist principatus in der Oration dieser Messe, S. [364], im Zusammenhang mit „Herrscherwürde“ sicher nicht richtig und erst recht nicht gut übersetzt. Weitaus besser wäre beispielsweise „Vorrangstellung“.
Da Bischof Dr. Vitus Huonder dem neuen Anhang am 7. Oktober 2018 sein Imprimatur gegeben hat, hätte er das gewiss auch für eine solche neu erstellte, eigene Übersetzung getan.
Das Messformular, das am 16. Juli angegeben ist, S. [372]–[375], scheint das der Unbeschuhten Karmeliter zu sein, die dem Römischen Ritus folg(t)en. Seine Aufnahme ist überflüssig, da der Stammteil des Schottbereits zwei Varianten anbietet, am Skapulierfest die Messe zu feiern, S.952–954. Außerdem fragt sich bei diesem Formular, ob ein Zelebrant, der nicht dem Orden angehört, die (seltsam knappe) Sequenz, S. [373], überhaupt benützen dürfte oder zumindest, ob er es tun sollte. Das gilt entsprechend beim – sehr schönen – franziskanischen Messformular von den sieben Freuden Mariens, S. [401]–[406], hier S. [404]f. Dieses Fest ist am 27. August angegeben, man findet aber auch vorkonziliare Kalender, die es am 5. Juli verzeichnen. Man müsste feststellen, ob auf dem Stand von 1962 einer von beiden Terminen einheitlich gilt und welcher es ist. In beiden Fällen müssten sich indes vor allen Dingen diese Messformulare erst einmal im Altarmessbuch, dessen sich der Zelebrant bedient, befinden, nicht bloß im Schott.
Dass der Bischof von Chur für den neu hinzugekommenen Anhang II eine eigene, aktuelle kirchliche Druckerlaubnis gewährt hat, ist zum einen kirchenrechtlich zu begrüßen, zum anderen eine weitere erfreuliche Gemeinsamkeit mit dem Volksmissale, das in allen Auflagen insgesamt Huonders Imprimatur vom 25. April 2015 trägt.
Da Monopole nie gut sind, freut man sich, dass neben dem Volksmissale nun auch der klassische Schott wieder im Buchhandel erhältlich ist.
Da der Großteil des Buches allerdings ein Nachdruck ist, fehlen bestimmte Aktualisierungen. In der Zeit nach 1962 wurden beispielsweise in die Lauretanische Litanei, S. [264]f, zwei neue Anrufungen aufgenommen, deren Akzeptanz und Anwendung ich in der Piusbruderschaft sogar persönlich schon erlebt habe, die aber nun in der Neuausgabe, S. [265] fehlen. 2018 ist eine Neuauflage des Schott-Messbuches zugleich eine Jubiläumsausgabe. Sie erscheint im 175. Geburtsjahr Pater Anselm Schotts OSB (+ 1896), der am 5. September 1843 geboren wurde. Ein Geleitwort zur erweiterten Neuausgabe, das leider fehlt, hätte dankbar an diesen historischen Hintergrund und an die Persönlichkeit Pater Schotts erinnern können.
Für den weihnachtlichen Gabentisch ist die Auslieferung des Buches vermutlich leider zu spät angelaufen, aber es gibt auch gut katholische Osterhasen, und die nächsten Erstkommunionfeiern kommen bestimmt.
Bibliographische Angaben:
Das vollständige Römische Meßbuch, lateinisch und deutsch, mit allgemeinen und besonderen Einführungen, im Anschluß an das Meßbuch von Anselm Schott O.S.B. herausgegeben von den Benediktinern der Erzabtei Beuron (Sarto, Lizenzausgabe des Herder-Verlages, Freiburg i. Br.) Bobingen 2018, goldgeprägter, schwarzer Echtledereinband, Dünndruckpapier einer Grammatur von 40 g/qm, allseitiger Goldschnitt, sechs Lesebändchen in drei verschiedenen Farben, X, 45*, Tabelle für den Fall, daß zwei liturgische Feste auf denselben Tag fallen, Tafel der beweglichen Feste (2007–2028), 1132, [463], beigebunden, mit eigener Paginierung: Kyriale für das Volk, XII, 76, Alphabetisches Inhaltsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis von Anhang II, Format: 16,9 x 10,7 cm, Buchblock ca. 4,5 cm dick, Preis: € 49,- (D), ISBN: 978–3‑943858–99‑0.
Text: Matthias Schirra
Bild: Sarto-Verlag
Die besprochenen Bücher sind über unsere Partner-Buchhandlung erhältlich:
Der Schott
Das vollständige Römische Meßbuch, lateinisch/deutsch, erweiterte Neuauflage 2018, goldgeprägter, schwarzer Echtledereinband, Dünndruckpapier einer Grammatur von 40 g/qm, allseitiger Goldschnitt, sechs Lesebändchen in drei verschiedenen Farben, X, 45*, Tabelle für den Fall, daß zwei liturgische Feste auf denselben Tag fallen, Tafel der beweglichen Feste (2007–2028), 1132, [463], beigebunden, mit eigener Paginierung: Kyriale für das Volk, XII, 76, Alphabetisches Inhaltsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis von Anhang II, Format: 16,9 x 10,7 cm, Buchblock ca. 4,5 cm dick, Preis: € 49,-
Der Ramm
Volksmissale, lateinisch/deutsch, 2. Auflage, Echtledereband, Fadenheftung, 3,5 cm Blockstärke, Feststagstabelle bis 2055, Dünndruckpapier einer Grammatur von 30 g/qm, sechs Lesebänder, sechs Lesebänder durchgehend zweifarbig schwarz/rot, Goldschnitt, abgerundete Ecken, flexibler Umschlag aus schwarzem Rindsleder mit Goldprägung auf dem Rücken, 1896 Seiten, Format 17,5 x 12,5 cm, Preis: € 50,- (D)
Volksmissale, Großdruck, 3. Auflage (2017), gleiche Ausführung, Format: 21,5 x 15,5 cm, Preis: € 70, – (D)
„Da der Großteil des Buches allerdings ein Nachdruck ist, fehlen bestimmte Aktualisierungen. In der Zeit nach 1962 wurden beispielsweise in die Lauretanische Litanei, S. [264]f, zwei neue Anrufungen aufgenommen, deren Akzeptanz und Anwendung ich in der Piusbruderschaft sogar persönlich schon erlebt habe, die aber nun in der Neuausgabe, S. [265] fehlen.“ (Zitat nach Matthias Schirra aus dem obigen Artikel)
Wenn die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. die von Papst Johannes-Paul II. 1980 und 1995 neu eingeführten Anrufungen in der Lauretanischen Litanei („Maria, Mutter der Kirche“, „Maria, Königin der Familien“) akzeptieren und anwenden, dann müssten sie eigentlich auch jeden Donnerstag die von demselben Papst eingeführten „Lichtreichen Rosenkranzgesätze“ beten! Die lateinische Originalfassung dieser Gesätze ist viel ausführlicher als die verstümmelte deutsche Ausgabe der Deutschen Bischofskonferenz. Leider geschieht dies nicht. Auch das von Papst Bendedikt XVI. eingeführte Schlussgebet zum Rosenkranz wird nicht gebetet.
Altes Textmaterial nur nachzudrucken ohne spätere Aktualisierungen oder Erweiterungen zu berücksichtigen, die durchaus der Lehrtradition der katholischen Kirche entsprechen, kann gefährlich sein.
Hier ist auch eine Rezension dazu erschienen. Nur als Hinweis: http://www.kathnews.de/kein-buch-mit-sieben-siegeln-buchvorstellung-der-neuausgabe-des-klassischen-schott-messbuches-im-jubilaeumsjahr-175-jahre-pater-anselm-schott-osb.
Dazu denke ich zB, dass diese Gesätze inhaltlich nicht falsch sind, aber nicht formell dem dominikanischen Rosenkranz hätten hinzugefügt werden sollen, um die Abalogie 150 Psalmen und 150 Ave Maria nicht aufzuheben.
An Jens Freiling:
Schön und gut, aber ebenso kann man gegen die neuen Anrufungen in der Lauretanischen Litanei argumentieren.
(Es sind derer übrigens drei, wie ich inzwischen herausgefunden habe. Die Anrufung Marias als „Mutter der Barmherzigkeit“ kam erst nach dem Jahr 2000 dazu.)
Wenn die Priesterbruderschaft St. Pius X. diese neuen Anrufungen akzeptiert und im praktischen Gebrauch anwendet, muss sie auch alle übrigen mit der Tradition übereinstimmenden Erweiterungen der nachkonziliaren Päpste akzeptieren und anwenden. Ansonsten besteht eben die Gefahr, im Laufe der Zeit wirklich und wahrhaft häretisch zu werden.
Herr Schellewald, wie wollten Sie gegen die neuen Antufungen argumentieren?
Herr Freiling,
nicht ich will gegen die neuen Anrufungen argumentieren. Aber offenbar tut das die Priesterbruderschaft St. Pius X. stillschweigend, indem sie – gemäß Matthias Schirra – zunächst alle Anrufungen „akzeptiert und anwendet“, jedoch ausgerechnet in deren „Schott“-Volksmissale der Mutter Gottes mal eben drei Anrufungen eigenmächtig wieder aberkennt.
Man kann immer sagen: Ursprünglich gab es soundsoviel Psalmen und soundsoviel Rosenkranzgesätze und soundsoviel Anrufungen in dieser und jener Litanei, doch wenn durch spätere Erweiterungen die ursprünglich gerade Zahl nicht mehr erreicht wird, dann lehnen wir diese späteren Hinzufügungen ab, damit die Zahl wieder eine gerade Zahl ergibt.
Für mich ist das kein Argument.
Nein. Die Litanei befindet sich im schon ursprünglichen Teil. Diesen durfte man laut Lizenz des Herderverlages nur unverändert nachdrucken. Das ist dann schon der Lizenzgeber schuld.
Das konnte ich nicht wissen.
Vielen Dank für die Klärung.
Vielleicht wäre es gut, wenn die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Einschränkungen des Lizenzgebers im Vorwort
erwähnen würde.
Ich wünsche Ihnen und allen in der Redaktion von „Katholisches.info“ ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Das ist m.E. das Hauptargument dafür, dass die Petrusbruderschaft nicht mehr auf die Lizenz des Herderverlages angewiesen sein wollte, und das Volksmissale neu herausgebracht hat. Es ist ein Unding, dass an einem im wesentlichen seit 1934 unveränderten Buch bei einer Neuauflage 2018 keinerlei (!) Verbesserungen erlaubt sind oder man andernfalls die erforderliche Lizenz überhaupt nicht (!) bekommt.