Widerruf der „Ravensburger Erklärung“ zur Interkommunion

Diözese Rottenburg-Stuttgart


Abendmahl für alle - Kommunion für alle. Ein Wort zur Ravensburger Erklärung und ihrem Rückruf.
Abendmahl für alle - Kommunion für alle. Ein Wort zur Ravensburger Erklärung und ihrem Rückruf.

Von einer Katholikin

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Am 8. Okto­ber 2017 hat­ten die katho­li­schen und evan­ge­li­schen Kir­chen in Ravens­burg sowie der Ober­bür­ger­mei­ster die viel beach­te­te „Ravens­bur­ger Erklä­rung“ unter­zeich­net, nach der bei­de Kon­fes­sio­nen unter dem Mot­to Vom Tren­nen zum Tei­len – Abend­mahl für alle zu gemein­sa­mer Kom­mu­ni­on und Abend­mahl ein­lu­den und zur öffent­li­chen Unter­zeich­nung aufriefen.

Fast genau ein Jahr spä­ter, am 19.Oktober 2018, erschien nun in der Schwä­bi­schen Zei­tung ein Bericht mit Zita­ten aus dem öffent­li­chen Wider­ruf der Ravens­bur­ger Erklä­rung durch Pfar­rer Riedle.

Dass nun erst ein Jahr spä­ter die­se Erklä­rung öffent­lich wider­ru­fen wird, wirft Fra­gen auf. Der Bischof der Diö­ze­se Rot­ten­burg-Stutt­gart, Geb­hard Fürst, muss sich die­se Fra­gen stel­len las­sen. War­um hat er ein Jahr lang geschwie­gen und kei­ne Schrit­te unter­nom­men? Die spä­te Reak­ti­on könn­te den Ein­druck erwecken, er habe von allem nichts gewusst, was aller­dings nicht der Fall ist. Die Diö­ze­san­zei­tung „Katho­li­sches Sonn­tags­blatt“ berich­te­te aus­führ­lich davon (Aus­ga­be 42/​2017) und es erreich­ten ihn kri­ti­sche Zuschriften.

Eigent­lich muss man sogar noch wei­ter­ge­hen. Bischof Fürst hät­te schon in Vor­feld sein Veto ein­le­gen kön­nen und müs­sen. In Ravens­burg orga­ni­sier­te man schon 2013 (!) das soge­nann­te „Ravens­bur­ger Kon­zil“ ein katho­li­sches, öku­me­nisch offe­nes Dia­log­fo­rum, bei dem sich eine Mehr­heit zu „eucha­ri­sti­scher Gast­freund­schaft“ bekann­te. Ab Novem­ber 2015 arbei­te­te eine dar­aus ent­stan­de­ne Initia­ti­ve dann mit regel­mä­ßi­gen Aktio­nen auf die für das Refor­ma­ti­ons­jahr geplan­te Unter­zeich­nung der „Ravens­bur­ger Erklä­rung“ hin. Auch dar­über berich­te­te das Katho­li­sche Sonn­tags­blatt (Janu­ar 2016).

Man ging mit der For­de­rung nach Inter­kom­mu­ni­on weit über die Fra­ge nach der Zulas­sung von pro­te­stan­ti­schen Ehe­part­nern in kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehen hin­aus und woll­te „sich nicht zufrie­den geben mit dem Still­schwei­gen der katho­li­schen Kir­che“ zur Inter­kom­mu­ni­on. Bei alle­dem wuss­te man genau, dass die­se der katho­li­schen Glau­bens­leh­re wider­spricht und kir­chen­recht­lich nicht mög­lich ist. Pfar­rer Ried­le, der nun den Wider­ruf ver­kün­den muss, unter­stütz­te den­noch die­se Aktionen.

Mit ver­hee­ren­den Kon­se­quen­zen für die Gläu­bi­gen, bei denen man  eine „Erwar­tung erzeugt (hat), die wir lei­der so nicht erfül­len kön­nen“, wie Pfar­rer Ried­le es nun for­mu­lier­te. Aber er bedau­ert nicht etwa die Irre­füh­rung der Gläu­bi­gen und den offe­nen Ver­stoß gegen katho­li­sche Leh­re und Kir­chen­recht, son­dern nur, dass man „kei­ne offe­ne Ein­la­dung an nicht katho­li­sche Chri­sten zur Kom­mu­ni­on aus­spre­chen“ kön­ne. Bischof Fürst habe ihm die Rechts­grund­la­ge der katho­li­schen Kir­che dar­ge­legt, „die eine Zulas­sung eines evan­ge­li­schen Chri­sten nur im Ein­zel­fall vor­sieht. Eine offe­ne Ein­la­dung an alle ist (noch) nicht mög­lich.“ Dass sich ein Pfar­rer dies von sei­nem Bischof dar­le­gen las­sen muss, ist eigent­lich mehr als pein­lich. Wenn man aber weiß, dass wie andern­orts auch die Inter­kom­mu­ni­on schon jah­re­lang ein­fach prak­ti­ziert wird, erscheint das Gan­ze nur noch als Far­ce im Kon­text einer kir­chen­wei­ten Insze­nie­rung des Abge­sangs auf die Ver­eh­rung des Eucha­ri­sti­schen Herrn im Altarsakrament.

Der Scha­den ist jeden­falls groß. Die Reak­tio­nen vor­her­seh­bar. Statt eines gemein­sa­men Festes der Ravens­bur­ger Öku­me­ne fand nun am 19.Oktober als Zei­chen für die Öku­me­ne ein Schwei­ge­marsch statt mit etwa 200 Teil­neh­mern, wie die Schwä­bi­sche Zei­tung am 20.Oktober berich­te­te. Ober­bür­ger­mei­ster Dani­el Rapp ist verärgert:

„Wenn das das Kir­chen­recht vor­gibt, dann muss man halt das Kir­chen­recht ändern.““ Und wei­ter: „Wenn Frau­en nicht Prie­ster wer­den dür­fen, wenn Prie­ster nicht hei­ra­ten dür­fen, dann ist das ganz weit weg von der Lebens­wirk­lich­keit vie­ler Men­schen. Die Leu­te reagie­ren dar­auf mit Des­in­ter­es­se und sie wen­den sich ab.““

Der Ravens­bur­ger evan­ge­li­sche Stadt­pfar­rer Mar­tin Hen­z­ler-Her­mann hält die „Ravens­bur­ger Erklä­rung“ sogar für nicht offi­zi­ell wider­ru­fen, weil sie von allen Ver­tre­tern der evan­ge­li­schen und katho­li­schen Kir­chen­ge­mein­den in Ravens­burg und von Ober­bür­ger­mei­ster Dani­el Rapp unter­schrie­ben wor­den sei. Dass dem nicht kirch­li­chen Unter­zeich­ner aus der Poli­tik hier in einer kir­chen­recht­li­chen Fra­ge dem Bischof juri­stisch über­ord­net sein soll, ist schon sehr viel­sa­gend aus dem Mun­de eines evan­ge­li­schen Pfar­rers. Ihn „ärgert es ganz per­sön­lich, dass Bischof Fürst meint, er kann das inner­ka­tho­lisch klä­ren, indem er ein­fach einen Prie­ster maßregelt“.“

Viel­leicht soll­te sich Bischof Fürst ein­mal über­le­gen, was das über den Anspruch der evan­ge­li­schen Sei­te inner­halb der Öku­me­ne aus­sagt und wel­che Kom­pe­ten­zen man ihm als kirch­li­chem Amts­trä­ger über­haupt noch zuschreibt.

Bleibt die Fra­ge, war­um Bischof Fürst erst so spät ein­ge­schrit­ten ist.

Bischof Fürst hat erst kürz­lich in einem Brief alle pasto­ra­len Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter mit Nach­druck dar­auf hin­ge­wie­sen, man möge die im Juli für die Diö­ze­se über­nom­me­ne Ori­en­tie­rungs­hil­fe der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz zur Fra­ge der „kon­fes­si­ons­ver­bin­den Ehen“ und der Teil­nah­me an der Eucha­ri­stie umset­zen. Es sei ihm ein wich­ti­ges Anlie­gen. Er ruft Pfar­rer und Mit­ar­bei­ter sogar dazu auf, aktiv für die Teil­nah­me evan­ge­li­scher Ehe­part­ner an Gesprä­chen zur Bil­dung einer „per­sön­li­chen Gewis­sens­ent­schei­dung“ zu wer­ben und gege­be­nen­falls sogar ent­spre­chen­de Fly­er auszulegen.

Wenn man die­sen Auf­ruf und des Bischofs Ein­schrei­ten gegen die Inter­kom­mu­ni­on in Ravens­burg unkom­men­tiert neben­ein­an­der­stellt, scheint  auf den ersten Blick ein Wider­spruch erkenn­bar zu sein. Aber bei genaue­rem Hin­se­hen könn­te man doch einen inne­ren Zusam­men­hang ver­mu­ten, was auch der zeit­li­che Zusam­men­hang bei­der Vor­ge­hens­wei­sen nahe­legt. Könn­te es sein, dass das lan­ge (zustim­men­de) Schwei­gen in der Cau­sa Ravens­burg nur im Kon­text der 2018 ver­öf­fent­lich­ten Ori­en­tie­rungs­hil­fe der Bischofs­kon­fe­renz einer Neu­be­wer­tung unter­zo­gen wer­den muss­te, weil die damit mög­li­chen Ein­zel­fäl­le (noch!) kei­ne gene­rel­le Inter­kom­mu­ni­on zulassen?

Zumin­dest hin­sicht­lich des intrans­pa­ren­ten Pro­ce­de­res kann man ver­är­ger­ten Stim­men aus Ravens­burg bei­pflich­ten. Inhalt­lich fal­len die zitier­ten Stim­men aller­dings aus­nahms­los in den Abge­sang auf das Sakra­ment der Eucha­ri­stie und die katho­li­sche Kir­che ein. Ein Trauerspiel.

Text: Eine Katholikin
Bild: kir­che­läd­te­in (Screen­shot)

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2 Kommentare

  1. Viel­leicht ist bei man­chen /​ vie­len sog. „Kir­chen­für­sten“ und ihren geweih­ten und unge­weih­ten Mit­ar­bei­tern der Glau­be an die Real­prä­senz Chri­sti in der geweih­ten Hostie ganz ein­fach abhan­den gekom­men, oder die­ser Glau­be war in ihnen nie­mals existent.
    Dies wäre auch eine mög­li­che Erklä­rung dafür, wes­halb in den zurück­lie­gen­den Jah­ren /​ Jahr­zehn­ten die Got­tes­dienst­form „Eucha­ri­sti­sche Andacht“ vie­ler­orts zuneh­mend in der Ver­sen­kung ver­schwand. Wozu „etwas“ anbe­ten, wenn es sich doch nur um „blo­ßes“ ‚Brot‘ han­delt? Übri­gens, „blo­ßes“ ‚Brot‘ kann man mit jedem, der mit einem zu Tische sit­zen will, gemein­sam essen, mit Pro­te­stan­ten jeg­li­cher Deno­mi­na­ti­on, aber auch mit Bud­dhi­sten, Hin­dus, Mos­lems etc.; also wei­ter in Rich­tung „Eine-Welt-Reli­gi­on“…

    • Bischof Fürst glaubt auch nicht dass es den Teu­fel gibt!
      Es ist schon etwa 15 Jah­re her, als eine Frau ihn um einen Exor­zis­mus für Ihren beses­se­nen Sohn bat.
      (Ob der Sohn nun wirk­lich beses­sen war, sei jetzt mal dahingestellt)
      Die Reak­ti­on von Bischof Fürst:
      “ Ach was, das war frü­her ein­mal, heu­te gibt es das nicht mehr. Aber ich wer­de für Ihren Sohn beten.“
      Er sag­te das nicht nur sinn­ge­mäß so, son­dern sehr deutlich.
      (Der ganz genaue Wort­laut ist mir aller­dings nicht mehr geläufig)
      Die­se Bege­ben­heit wur­de damals im „katho­li­schen Sonn­tags­blatt“ abgedruckt.

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