Von einer Katholikin
Am 8. Oktober 2017 hatten die katholischen und evangelischen Kirchen in Ravensburg sowie der Oberbürgermeister die viel beachtete Ravensburger Erklärung unterzeichnet, nach der beide Konfessionen unter dem Motto Vom Trennen zum Teilen – Abendmahl für alle zu gemeinsamer Kommunion und Abendmahl einluden und zur öffentlichen Unterzeichnung aufriefen.
Fast genau ein Jahr später, am 19.Oktober 2018, erschien nun in der Schwäbischen Zeitung ein Bericht mit Zitaten aus dem öffentlichen Widerruf der Ravensburger Erklärung durch Pfarrer Riedle.
Dass nun erst ein Jahr später diese Erklärung öffentlich widerrufen wird, wirft Fragen auf. Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, muss sich diese Fragen stellen lassen. Warum hat er ein Jahr lang geschwiegen und keine Schritte unternommen? Die späte Reaktion könnte den Eindruck erwecken, er habe von allem nichts gewusst, was allerdings nicht der Fall ist. Die Diözesanzeitung „Katholisches Sonntagsblatt“ berichtete ausführlich davon (Ausgabe 42/2017) und es erreichten ihn kritische Zuschriften.
Eigentlich muss man sogar noch weitergehen. Bischof Fürst hätte schon in Vorfeld sein Veto einlegen können und müssen. In Ravensburg organisierte man schon 2013 (!) das sogenannte „Ravensburger Konzil“ ein katholisches, ökumenisch offenes Dialogforum, bei dem sich eine Mehrheit zu „eucharistischer Gastfreundschaft“ bekannte. Ab November 2015 arbeitete eine daraus entstandene Initiative dann mit regelmäßigen Aktionen auf die für das Reformationsjahr geplante Unterzeichnung der „Ravensburger Erklärung“ hin. Auch darüber berichtete das Katholische Sonntagsblatt (Januar 2016).
Man ging mit der Forderung nach Interkommunion weit über die Frage nach der Zulassung von protestantischen Ehepartnern in konfessionsverschiedenen Ehen hinaus und wollte „sich nicht zufrieden geben mit dem Stillschweigen der katholischen Kirche“ zur Interkommunion. Bei alledem wusste man genau, dass diese der katholischen Glaubenslehre widerspricht und kirchenrechtlich nicht möglich ist. Pfarrer Riedle, der nun den Widerruf verkünden muss, unterstützte dennoch diese Aktionen.
Mit verheerenden Konsequenzen für die Gläubigen, bei denen man eine „Erwartung erzeugt (hat), die wir leider so nicht erfüllen können“, wie Pfarrer Riedle es nun formulierte. Aber er bedauert nicht etwa die Irreführung der Gläubigen und den offenen Verstoß gegen katholische Lehre und Kirchenrecht, sondern nur, dass man „keine offene Einladung an nicht katholische Christen zur Kommunion aussprechen“ könne. Bischof Fürst habe ihm die Rechtsgrundlage der katholischen Kirche dargelegt, die eine Zulassung eines evangelischen Christen nur im Einzelfall vorsieht. Eine offene Einladung an alle ist (noch) nicht möglich. Dass sich ein Pfarrer dies von seinem Bischof darlegen lassen muss, ist eigentlich mehr als peinlich. Wenn man aber weiß, dass wie andernorts auch die Interkommunion schon jahrelang einfach praktiziert wird, erscheint das Ganze nur noch als Farce im Kontext einer kirchenweiten Inszenierung des Abgesangs auf die Verehrung des Eucharistischen Herrn im Altarsakrament.
Der Schaden ist jedenfalls groß. Die Reaktionen vorhersehbar. Statt eines gemeinsamen Festes der Ravensburger Ökumene fand nun am 19.Oktober als Zeichen für die Ökumene ein Schweigemarsch statt mit etwa 200 Teilnehmern, wie die Schwäbische Zeitung am 20.Oktober berichtete. Oberbürgermeister Daniel Rapp ist verärgert:
„Wenn das das Kirchenrecht vorgibt, dann muss man halt das Kirchenrecht ändern.“ Und weiter: „Wenn Frauen nicht Priester werden dürfen, wenn Priester nicht heiraten dürfen, dann ist das ganz weit weg von der Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Die Leute reagieren darauf mit Desinteresse und sie wenden sich ab.“
Der Ravensburger evangelische Stadtpfarrer Martin Henzler-Hermann hält die „Ravensburger Erklärung“ sogar für nicht offiziell widerrufen, weil sie von allen Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Ravensburg und von Oberbürgermeister Daniel Rapp unterschrieben worden sei. Dass dem nicht kirchlichen Unterzeichner aus der Politik hier in einer kirchenrechtlichen Frage dem Bischof juristisch überordnet sein soll, ist schon sehr vielsagend aus dem Munde eines evangelischen Pfarrers. Ihn „ärgert es ganz persönlich, dass Bischof Fürst meint, er kann das innerkatholisch klären, indem er einfach einen Priester maßregelt“.
Vielleicht sollte sich Bischof Fürst einmal überlegen, was das über den Anspruch der evangelischen Seite innerhalb der Ökumene aussagt und welche Kompetenzen man ihm als kirchlichem Amtsträger überhaupt noch zuschreibt.
Bleibt die Frage, warum Bischof Fürst erst so spät eingeschritten ist.
Bischof Fürst hat erst kürzlich in einem Brief alle pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Nachdruck darauf hingewiesen, man möge die im Juli für die Diözese übernommene Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage der „konfessionsverbinden Ehen“ und der Teilnahme an der Eucharistie umsetzen. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen. Er ruft Pfarrer und Mitarbeiter sogar dazu auf, aktiv für die Teilnahme evangelischer Ehepartner an Gesprächen zur Bildung einer „persönlichen Gewissensentscheidung“ zu werben und gegebenenfalls sogar entsprechende Flyer auszulegen.
Wenn man diesen Aufruf und des Bischofs Einschreiten gegen die Interkommunion in Ravensburg unkommentiert nebeneinanderstellt, scheint auf den ersten Blick ein Widerspruch erkennbar zu sein. Aber bei genauerem Hinsehen könnte man doch einen inneren Zusammenhang vermuten, was auch der zeitliche Zusammenhang beider Vorgehensweisen nahelegt. Könnte es sein, dass das lange (zustimmende) Schweigen in der Causa Ravensburg nur im Kontext der 2018 veröffentlichten Orientierungshilfe der Bischofskonferenz einer Neubewertung unterzogen werden musste, weil die damit möglichen Einzelfälle (noch!) keine generelle Interkommunion zulassen?
Zumindest hinsichtlich des intransparenten Procederes kann man verärgerten Stimmen aus Ravensburg beipflichten. Inhaltlich fallen die zitierten Stimmen allerdings ausnahmslos in den Abgesang auf das Sakrament der Eucharistie und die katholische Kirche ein. Ein Trauerspiel.
Text: Eine Katholikin
Bild: kirchelädtein (Screenshot)
Vielleicht ist bei manchen / vielen sog. „Kirchenfürsten“ und ihren geweihten und ungeweihten Mitarbeitern der Glaube an die Realpräsenz Christi in der geweihten Hostie ganz einfach abhanden gekommen, oder dieser Glaube war in ihnen niemals existent.
Dies wäre auch eine mögliche Erklärung dafür, weshalb in den zurückliegenden Jahren / Jahrzehnten die Gottesdienstform „Eucharistische Andacht“ vielerorts zunehmend in der Versenkung verschwand. Wozu „etwas“ anbeten, wenn es sich doch nur um „bloßes“ ‚Brot‘ handelt? Übrigens, „bloßes“ ‚Brot‘ kann man mit jedem, der mit einem zu Tische sitzen will, gemeinsam essen, mit Protestanten jeglicher Denomination, aber auch mit Buddhisten, Hindus, Moslems etc.; also weiter in Richtung „Eine-Welt-Religion“…
Bischof Fürst glaubt auch nicht dass es den Teufel gibt!
Es ist schon etwa 15 Jahre her, als eine Frau ihn um einen Exorzismus für Ihren besessenen Sohn bat.
(Ob der Sohn nun wirklich besessen war, sei jetzt mal dahingestellt)
Die Reaktion von Bischof Fürst:
“ Ach was, das war früher einmal, heute gibt es das nicht mehr. Aber ich werde für Ihren Sohn beten.“
Er sagte das nicht nur sinngemäß so, sondern sehr deutlich.
(Der ganz genaue Wortlaut ist mir allerdings nicht mehr geläufig)
Diese Begebenheit wurde damals im „katholischen Sonntagsblatt“ abgedruckt.