Ärztin erringt vor dem Höchstgericht einen Sieg für die Gewissensfreiheit

Norwegen: Abtreibung


Abtreibung
Die Ärztin Katarzyna Jachinowicz konnte vor dem Obersten Gerichtshof Norwegens einen Sieg für die Gewissens- und Religionsfreiheit erringen.

(Oslo) Das nor­we­gi­sche Höchst­ge­richt stärk­te in einem Urteil die Gewis­sens­frei­heit und gestand Ärz­ten zu, kei­ne Behand­lun­gen durch­füh­ren zu müs­sen, die ihrem Gewis­sen widersprechen.

Anzei­ge

Ein ent­spre­chen­des Recht auf Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den ist in der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­an­kert, doch das hin­dert in man­chen Län­dern Poli­ti­ker nicht, manch­mal nicht ein­mal Rich­ter, die­ses wirk­li­che Grund­recht zu leugnen.

Die pol­ni­sche Ärz­tin Katar­zy­na Jachi­no­wicz, Land­ärz­tin in Sau­he­rad, weiß natür­lich wie alle Ärz­te, daß „das Leben mit der Zeu­gung beginnt“. Ihr Glau­be ver­bie­tet ihr, aus uti­li­ta­ri­sti­scher Erwä­gung dar­über hin­weg­zu­se­hen und die­se Tat­sa­che aus­zu­blen­den, um Abtrei­bun­gen durch­füh­ren zu kön­nen. Sie wei­ger­te sich daher an der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mit­zu­wir­ken und lehn­te den Ein­satz von intrau­te­ri­nen Ver­hü­tungs­sy­ste­men ab, weil die­se Abtrei­bun­gen zur Fol­ge haben können.

Im Dezem­ber 2015 wur­de sie des­halb ent­las­sen, obwohl ihre fach­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on und Inte­gri­tät außer Zwei­fel stand und sie bereits auf eine 20jährige Erfah­rung als Ärz­tin ver­wei­sen konn­te. Es nütz­te aber nichts: Ihre Wei­ge­rung, abtrei­ben­de Ver­hü­tungs­mit­tel ein­zu­set­zen, brach­te ihr die Ent­las­sung durch die zustän­di­ge Gesund­heits­be­hör­de ein.

Dage­gen wand­te sie sich an die Gerichts­bar­keit und muß­te einen lang­wie­ri­gen Rechts­streit begin­nen. Mit dem Urteil des Höchst­ge­rich­tes wur­de ihr Gerech­tig­keit geschaf­fen. Bereits zuvor hat­te ihr ein Gericht recht gege­ben. Die Gesund­heits­be­hör­de, die ihre Ent­las­sung ver­an­laßt hat­te, leg­te jedoch Beru­fung ein.

„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

Nor­we­gen lei­det unter einem chro­ni­schen Ärz­te­man­gel, beson­ders in den länd­li­chen Gegen­den. Aus die­sem Grund sind Ärz­te aus dem Aus­land will­kom­men. So gelang­te auch Katar­zy­na Jachi­no­wicz nach Nor­we­gen. Jachi­no­wicz war aber nicht bereit, sich durch die Andro­hung der Ent­las­sung in einer Fra­ge erpres­sen zu las­sen, die gegen ihr Gewis­sen verstößt.

Tat­sa­che ist, daß die Ärz­te von Berufs wegen dem Leben die­nen und das Leben ret­ten wol­len. Abtrei­bung und Eutha­na­sie sind ein offe­ner Wider­spruch gegen die ärzt­li­che Ethik. Weil das die Ärz­te spü­ren und sich dage­gen weh­ren, wir nicht sel­ten Druck auf sie aus­ge­übt, sub­ti­ler oder offe­ner. Nicht sel­ten geht es dabei um die beruf­li­che Existenz.

Das nor­we­gi­sche Höchst­ge­richt gab der Ärz­tin Jachi­no­wicz nun recht. Nur im Fall der direk­ten Lebens­ge­fahr für die Mut­ter sei sie ver­pflich­tet, ein­zu­grei­fen. Dem stimmt die Ärz­tin zu. In allen ande­ren Fäl­len kön­ne sie nicht zu Hand­lun­gen gezwun­gen wer­den, die ihrem Gewis­sen zuwiderlaufen.

Hakon Ble­ken, der Ver­tei­di­ger von Jachi­no­wicz, spricht von einem „wich­ti­gen Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung“, um gläu­bi­ge Men­schen auch in ihrem Beruf zu schüt­zen. „Das Urteil erkennt ein zen­tra­les Grund­rech­te an“.

Hartes Ringen um Gewissensfreiheit: Irland, Großbritannien, Deutschland

Aller­dings denkt man nicht über­all so. Aus ande­ren Län­dern kom­men alar­mie­ren­de Signa­le. In Irland sprach Gesund­heits­mi­ni­ster Simon Har­ris eine War­nung aus: Er sei nicht gewillt, eine Ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den zu akzep­tie­ren. Ärz­te, die kei­ne Abtrei­bun­gen durch­füh­ren wol­len, denen wer­de er „die Tür wei­sen“.  Har­ris sprach damit eine offe­ne Dro­hung gegen die Reli­gi­ons- und Gewis­sens­frei­heit aus. Irland setz­te erst vor kur­zem die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch. Nun sol­len auch auch gläu­bi­ge Ärz­te zum Töten gezwun­gen wer­den. Eine Per­ver­si­on, wie Kri­ti­ker sagen.

In Groß­bri­tan­ni­en wird mor­gen, 23. Okto­ber, über eine Geset­zes­än­de­rung abge­stimmt, die dar­auf abzielt, die Arti­kel 58 und 59 des Straf­ge­set­zes über Ver­bre­chen gegen Leib und Leben von 1861 abzu­schaf­fen. Sie bestra­fen, wer die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der begün­stigt. Kri­ti­ker war­nen, daß die Abschaf­fung Ärz­te und medi­zi­ni­sches Per­so­nal schutz­los machen könn­te, die eine Mit­wir­kung an Abtrei­bun­gen aus Gewis­sens­grün­den ablehnen.

Der Kampf um die Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit ist im vol­len Gan­ge, und das unter weit­ge­hen­dem Aus­schluß der Öffent­lich­keit, denn die gro­ßen Main­stram-Medi­en inter­es­siert die Frei­heit der Anders­den­ken­der nicht.

Im deut­schen Sprach­raum gibt es für Ärz­te und medi­zi­ni­sches Per­so­nal, die sich in einer Gewis­sens­not befin­den oder aus der Abtrei­bung aus­stei­gen wol­len, eine eige­ne Anlauf­stel­le: Abtrei​bungs​aus​stieg​.org

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!