(Brüssel) Salah Abdeslam wurde in Belgien wegen Mordversuchs verurteilt, nicht aber wegen Terrorismus. Ein Terrorist, der auf Polizisten schießt, die ihn wegen blutiger Terroranschläge verhaften wollen, schießt als Terrorist. Seit gestern steht die Frage im Raum, wieviel direkten oder indirekten Einfluß Salafisten, Muslimbruderschaft und überhaupt die islamische Gemeinschaft auf die Justiz in europäischen Staaten hat.
Das Bataclan-Massaker
Salah Abdeslam wurde gestern in Brüssel wegen „versuchten Mordes“ zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er gilt als Hauptverdächtiger für die Terroranschläge vom 13. November 2015 (Massaker im Bataclan-Theater), bei denen in Paris 137 Menschen getötet und 683 verletzt wurden.
Im März 2016 wurde Abdeslam in der Gemeinde Vorst bei Brüssel aufgespürt. Dabei kam es zu einem Schußwechsel, bei dem mehrere Polizisten verletzt wurden. Der Schütze, der Algerier Mohamed Belkaid, wurde dabei erschossen. Abdeslam wurde kurz darauf in Molenbeek in Brüssel festgenommen. Dabei schoß er auf die Polizei und verletzte drei Polizisten. Vier Tage nach seiner Festnahme kam es in Brüssel zu mehreren islamischen Attentaten, die als Reaktion auf den Polizeizugriff eingestuft wurden.
Die Brüsseler Richter entledigten sich dennoch des Terrorvorwurfes. Der Prozeß wegen der Pariser Terroranschläge finde in Frankreich statt. In Brüssel habe es sich „nur“ um eine Schießerei gehandelt. Diese willkürliche Auslegung, daß ein Terrorist, einmal als Terrorist, ein andermal als gewöhnlicher Straftäter handelt, sorgt für Erstaunen und Befremden.
Das Pariser Massaker der Dschihadisten forderte den Tod von 137 unschuldigen Menschen und zog eine Terrorwelle auf europäischen Boden nach sich. Der Maßstab, der bei der Urteilsfindung in Brüssel angelegt wurde, wird scharf kritisiert. Wie kann Abdeslams Schußwaffengebrauch in Brüssel nur als „versuchter Mord“ eingestuft werden und der terroristische Zusammenhang ausgeblendet werden?
Die Kritik geht soweit, daß einige Medien von „Scharia-kontrollierten Richtern“ sprechen. Anders ausgedrückt: Es steht die Frage im Raum, wie besorgniserregend und überprüfungsbedürftig die Vorgehensweise der belgischen Justiz ist.
Der allgegenwärtige, aber ignorierte rote Faden
Obwohl Abdeslams Verbindung zur islamischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) der rote Faden im ganzen Verfahren war, wurde im Urteil ein terroristischer Hintergrund seiner Tat ausgeklammert. Wie läßt sich das rechtfertigen? Meinen belgische Richter ernsthaft, Abdeslam habe aus Notwehr geschlossen, weil er der Überzeugung war, die belgische Polizei übe unrechtmäßige Gewalt aus? Offen gesagt wurde das im Prozeß nicht. Dennoch tut sich ein gefährlicher Spalt auf.
Das unverständliche Urteil vermittelt, wenn auch unausgesprochen, den Eindruck, als werde auch von der Justiz bis zu einem bestimmten Grad eine angebliche „Mißhandlung“ von Muslimen in Belgien unterstellt. Da liegt Sprengkraft drinnen. Islamische Gruppen und Gemeinschaften schlüpften bereits in der Vergangenheit gerne in eine Opferrolle. Will die belgische Justiz eine solche unangemessene Haltung wirklich fördern? Abdeslam behauptete gleich am Beginn des Brüsseler Gerichtsverfahrens:
„Die Muslime werden auf die übelste Weise behandelt. Für sie gilt keine Unschuldsvermutung.“
Er sagte noch mehr:
„Ich habe keine Angst vor euch und auch nicht vor euren Verbündeten. Ich vertraue allein auf Allah“.
Islamische Opferrolle
Sein Rechtsanwalt versuchte die Annullierung des Verfahrens zu erreichen, weil einige Akten nicht übersetzt wurden. Übersetzt in welche Sprache? In Belgien gibt es drei anerkannte Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Abdeslam ist der Sohn von Marokkanern, der in Algerien geboren wurde und etliche Jahre in Frankreich lebte, weshalb er die französische Staatsbürgerschaft besitzt. Der französischen Sprache sollte er also mächtig sein. Oder wird der Einführung von Arabisch als Amtssprache das Wort geredet?
Der im Brüsseler Urteil erkennbare Entlastungsmechanismus gehört seit Jahrzehnten zu einer schwerwiegenden Fehlentwicklung der Rechtsprechung in europäischen Staaten. Eine Fehlentwicklung, die seit den 90er Jahren massive zugenommen hat. Bei Tätern „mit Migrationshintergrund“ werden andere „kulturelle“ Maßstäbe als mildernde Umstände gewertet. Ob in Belgien, Frankreich, Deutschland oder Österreich führte diese zweifelhafte Form der „Inkulturation“ des Rechtswesens zu hochbedenklichen Urteilen. Richter unterminieren auf diese Weise was sie zu verteidigen hätten: den Rechtsstaat und sein ehernes Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz.
Ideologische Scheuklappen im Gerichtssaal
Ideologische Scheuklappen haben jedoch Einzug in die Gerichtssäle gehalten. Das Brüsseler Urteil ist der jüngste Beweis dafür. Aus einem Terroristen wurde ein potentieller Mörder. Dabei schoß Abdeslam nicht aus irgendeinem Grund auf die Polizei, sondern weil sie ihn wegen der Terroranschläge von Paris festnehmen wollte.
Das Resümee ist bedenklich: Die westeuropäischen Grenzen stehen für die Einwanderung weiterhin offen und die Schutzmechanismen im Inneren funktionieren nicht oder jedenfalls nicht in ausreichendem Maße. Nicht die der Legislative, nicht die der Exekutive und besonders schwerwiegend auch nicht die der Judikative. Andere Schutzmechanismen gibt es in der zivilisierten Welt aber nicht. Islamversteher und Multikulturalisten fördern eine Spaltung des Rechtsstaates. Für die einheimische, europäische Bevölkerung gelten andere Maßstäbe, als für Einwanderer mit oder ohne Staatsbürgerschaft.
Die leichtfertige Verleihung von Staatsbürgerschaften, dem formal ersten und entscheidenden Instrument zur Definition von Staat und Gemeinwesen und damit auch des Rechtsstaates, trägt zur Erhöhung des Gefährdungspotentials und zur Destabilisierung der europäischen Staatswesen dar. Oder haben Politik und Richter bereits Angst, angemessene Urteile (und damit ist nicht das Strafmaß gemeint) könnten die immer stärker werdende islamische Gemeinschaft im Land „irritieren“?
Von den falschen Prämissen der Anti-Terror-Gesetze erst ganz zu schweigen.
Solange Roß und Reiter nicht genannt werden
Solange Roß und Reiter nicht beim Namen genannt werden, wird Abhilfe nicht möglich sein. Die Bedrohung geht nicht von hundert Prozent der Bevölkerung aus, ganz im Gegenteil. Sie geht von einer bestimmten, klar umrissenen Gruppe aus. Dementsprechend haben sich Anti-Terrormaßnahmen aus objektiven Gründen auf diese Gruppe zu konzentrieren, und nicht aus subjektiver, eben ideologischer Verblendung auf unschuldige Bürger. Alle Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen, weil man die potentielle Bedrohungsgruppe aus politischer Korrektheit nicht beim Namen nennen will, ist eine objektiv inakzeptable Diskriminierung, die eines Rechtsstaates nicht würdig ist.
Dazu gehört auch die Erkenntnis, daß der Terrorismus das Produkt einer verfehlten Einwanderungspolitik ist.
Das Brüsseler Urteil signalisiert unübersehbar, daß im Bereich der Justiz ein Umdenken erforderlich ist. Ein Terrorist vom Schlag eines Abdeslam ist als das zu behandeln, was er ist. Wenn sich der Rechtsstaat dazu nicht mehr aufraffen kann, indem er seine eigenen Maßstäbe ignoriert, wird er den Kampf gegen den Terrorismus nicht gewinnen können.
Jede Minimierung seiner Verantwortung bedeutet eine Verkürzung seiner Haftstrafe und schnelleren Zugang zu Hafterleichterungen. Noch weit schwerwiegender am belgischen Urteil ist, daß indirekt damit die Tatmotive bagatellisiert und implizit anerkannt werden.
Text: Andreas Becker
Bild: MiL
Ein sehr gediegener Artikel.
De facto ist es so, daß es sich hier um einen echten Krieg von fanatisierten Muslims gegen die westeuropäische Nationen handelt, und daß diese Aktionen von einem nicht geringen Teil der inzwischen zahlenmäßig nicht mehr wenigen muslimischen Einwanderer und deren Nachkommen unterstützt und mit Sympathie begleitet werden.
ein hochexplosives Gemisch, gerade in Einwandererballungsgebieten.
Die Justiz macht hier dann mal präventiv den Kotau.
Belgien hat die Erfahrung gemacht, daß Antiterroraktionen meistens neue und verlustreiche Terroraktionen zufolge haben.
Illustrativ nach dem Attentat von Charlie Hebdo in Januar 2015 in Paris die Aushebung der islamistische Terrorzelle am 15. Januar 2015 in Verviers:
9 Flüchtigen, davon 2 Belgier, 5 Franzosen, 1 Marokkaner und 1 Niederländer (hier merkt man schon wie die westeuropäische Staatsangehörigkeiten wie mit der Gießkanne ausgeteilt wurden- alle mit maghrebinischer Herkunft);
2 erschossen, die andere zwischen 8 und 12 Jahren verurteilt.
In Anschluß dann eine lange Reihe von Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Verurteilungen, Aufstände, Militär auf der Straße;
die bekannte Attentate von Paris (Bataclan usw.) und Brüssel (Zaventem; Maelbeek).
Am 22. März 2016 dann die Neutralisierung eines Terroristen In Schaerbeek (Place Meyser) mit sehr merkwürdigem Ablauf: nach dem Schuß kam erst über 20 Minuten ein kleines ferngesteuertes Raupengerät mit ABC(Atomic-Biological-Chemical Warfare)abwehr in Einsatz, gefolgt von einem in dicker Schutzkleidung gehüllten Militär um den Rücksack zu untersuchen;
dann sah man in den sofortig ausgestrahlten Videos deutlich wie der Soldat das ganze Paket wegwarf und in Schutzhaltung ging.
Noch am gleichen Tag (Samstag) wurde Alarm für Biologische Kriegsführung ausgelöst; und dann am Dienstag darauf aufgehoben.
Sofort wurde von der Obrigkeit dann alles zu deleten und zu unterdrücken versucht (das ist natürlich auch Fake news).
Des Rätsels Lösung: in dem Rucksack des Flüchtigen befanden sich neben schwefelsäuren Pulverresten auch eine rosa Plstiktüte mit 2 frisch geschlachteten Ratten, inklusiv den abgetrennten Schwänzen und Hoden.
Das ist Teil der maghrebinischen Folklore, stellte anderseits das Anti-ABC-gerät vor großen Problemen und löste dann erst einmal kurz den Biologischen-Kriegsalarm aus (die Ratten waren gesund und ohne Pest/Leptospiren).
Die Presse wird gemaulkorbt um nicht noch mehr Aufstände zu haben (N.B. Es finden gerade wieder welche in Anderlecht (Sozialgegend „Peterbos“), Nachbargemeinde von Molenbeek, statt).
Das ist „Deeskalierung durch Vertuschen“ und „Wegschauen und unter den Teppich kehren“.
Und de Rechtsanwälte verdienen ein schönes Brot daran.
Up-to-date:
Keine 24 Stunden nach diesem Artikel mit Kommentar führte die brüsseler Polizei eine Razzia im Peterbos aus mit Untersuchung von 60 Personen, 50 Fahrzeugen, mehreren Hausdurchsuchungen und 4 Verhaftungen.
Alles „mit präventivem Charakter“ und „zur Abschreckung“.
Wie der Autor Andreas Becker sehr richtig schreibt:
„Eine totalverfehlte Einwanderungspolitik“.