(Rom) Während Papst Franziskus in Kolumbien weilte, wurde in Rom sein Motu proprio Magnum principium veröffentlicht, mit dem er den Bischofskonferenzen die Zuständigkeit für die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprache überträgt.
Es wurde vom Papst am 3. September unterzeichnet und tritt am 1. Oktober in Kraft. Während das Motu proprio vom Vatikan noch nicht in deutscher Sprache veröffentlicht wurde, liegt der dazugehörende „Leseschlüssel“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auch auf deutsch vor.
Änderung des Canon 838 des CIC
Das Motu proprio nimmt eine Änderung am Canon 838 des Codex Iuris Canonici vor. Bisher besagte der Canon in vier Paragraphen:
- 1. Die Regelung der heiligen Liturgie steht allein der kirchlichen Autorität zu: sie liegt beim Apostolischen Stuhl und, nach Maßgabe des Rechts, beim Diözesanbischof.
- 2. Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben und ihre Übersetzungen in die Volkssprachen zu überprüfen sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen. überall getreu eingehalten werden.
- 3. Die Bischofskonferenzen haben die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen zu besorgen und sie dabei innerhalb der in diesen liturgischen Büchern festgelegten Grenzen in angemessener Weise ihren Verhältnissen anzupassen; diese Übersetzungen haben sie nach vorgängiger Überprüfung durch den Heiligen Stuhl herauszugeben.
- 4. Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind.
Nun lauten die geänderten Paragraphen gemäß der vom Vatikan veröffentlichten italienischen Version:
- 2. Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben, die von den Bischofskonferenzen nach Maßgabe des Rechts approbierten Anpassungen zu überprüfen sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen überall getreu eingehalten werden.
- 3. Die Bischofskonferenzen haben getreu die Versionen der liturgischen Bücher in den Volkssprachen zu besorgen, sie innerhalb der in diesen liturgischen Büchern festgelegten Grenzen in angemessener Weise ihren Verhältnissen anzupassen, zu approbieren und die liturgischen Bücher für die Regionen ihrer Zuständigkeit nach der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl herauszugeben.
Gesetzgebungskompetenz ab 1. Oktober bei Bischofskonferenzen
Die Änderung bedeutet eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Bischofskonferenzen. War bisher die Beschlußfassung dem Heiligen Stuhl vorbehalten, steht diese nun den Bischofskonferenzen zu. Daran ändert auch die Fußnote zum Terminus recognitio nichts, in der auf eine Note des Päpstlichen Rates für die Auslegung der Gesetzestexte vom 28. April 2006 verwiesen wird. In der Note wird festgehalten, daß recognitio nicht nur eine allgemeine Billigung und ebensowenig eine bloße Autorisierung, sondern eine genaue und detaillierte Prüfung.
Was wird aus dem „pro multis“?
Die Frage ist von größter Bedeutung seit mit den Reformen von 1965 und 1969 die Heilige Messe in den Volkssprachen zelebriert werden kann. Überhastet vorgelegte Übersetzungen machten mehrfache Korrekturen notwendig. Besonders Benedikt XVI. sah eine Notwendigkeit für solche. Die bedeutendste Korrektur betrifft die Wandlungsworte.
Im Oktober 2006 erließ er die Bestimmung, daß das „pro multis“ nicht mehr als „für alle“, sondern „für viele“ zu übersetzen sei. Die Umsetzung schleppt sich seither hin. Der englischsprachige Raum machte den ersten Schritt. Andere wichtige Sprachräume folgten mit unterschiedlichem Rhythmus. Als besonders renitent erwiesen sich die Bischöfe des deutschen Sprachraumes und die Italiener. Papst Benedikt XVI. setzte im April 2012 mit einem Brief an die Bischöfe nach, indem er die Übersetzung „für viele“ einforderte. Um die Adressaten des Widerstandes zu verdeutlichen, wurde der Brief von ihm in deutscher Sprache geschrieben.
Bis heute hat sich jedoch nichts getan. Mit der Wahl von Papst Franziskus scheinen die Bischöfe die Sache auf Eis gelegt zu haben. Offensichtlich zu Recht, wie das neue Motu proprio zeigt, das im Zeichen der von Franziskus aufgeworfenen, aber umstrittenen „Dezentralisierung“ steht.
Am Motu proprio bzw. dem erklärendem Begleittext der zuständigen Gottesdienstkongregation fällt auf, daß jeder Hinweis auf den Leiter dieses Dikasteriums, Kardinalpräfekt Robert Sarah, fehlt. Der „Leseschüssel“ wurde vom Sekretär der Kongregation, Kurienerzbischof Arthur Roche unterzeichnet. Die Dampfwalze rollt weiter: Wer sich in den Weg stellt wird, selbst wenn er die höchsten Kirchenämter innehat, wegbefördert (Piacenza, Cañizares, Burke), nicht bestätigt (Müller) oder marginalisiert (Sarah).
Andere Länder, andere Sitten … andere Moral und andere Wandlungsworte?
Die Folgen können nicht nur unterschiedliche Übersetzungen in verschiedenen Sprachen, sondern auch innerhalb derselben Sprache sein. Die Österreichische Bischofskonferenz könnte andere Übersetzungen beschließen als die Deutsche Bischofskonferenz. Papst Franziskus selbst exerzierte diese Fraktionierung der Heiligen Liturgie bei seinem Pastoralbesuch auf Kuba und in den USA vor. Er sprach im September 2015 das Hochgebet bei der Eucharistiefeier in Kuba auf spanisch und die Wandlungsworte als „für alle“. Wenige Tages danach sprach er dieselben Wandlungswort bei einer auf spanisch zelebrierten heiligen Messe in den USA als „für viele“. Der Grund: Im spanischsprachigen Raum war die von Benedikt XVI. geforderte Korrektur noch nicht erfolgt, von der Bischofskonferenz der USA (englischsprachiger Raum) hingegen schon.
Für die Wandlungsworte könnte morgen ganz offiziell gelten, was in der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen durch Amoris laetitia eingeführt wird: daß in einem Land etwas anderes gilt als in einem anderen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va (Screenshot)
Damit ist die Einheit der Kirche in Frage gestellt.
Nein, damit ist die Vereinheitlichung der Kirche in Frage gestellt!
‚Einheit der Kirche‘ gibt es schon lange nicht mehr!
Apostasie, Verwirrung, Glaubensabfall haben sich breit gemacht in unserer Kirche! Niemand weis wie lange das noch andauert.
Auf sum-pont-de heißt es dazu u.a. „Auf die später insbesondere von Johannes Paul II. erlassenen Vorgaben zur Eindämmung liturgischer Eigenwilligkeiten wie Pastor Bonus (1988) und vor allem Liturgiam authenticam (2001) geht es nur insoweit ein, daß es pauschal verfügt, frühere Dokumente seien im Licht der neuen Regelungen zu interpretieren. Das kommt deren faktischer Aufhebung nahe, …“ Falls das stimmt, wäre es die Umkehrung des bisher in der Kirche angewandten Prinzipes, dass die neueren Texte im Sinne der älteren zu interpretieren sind. Ich habe jetzt nicht das genaue Zitat zu dieser Passage, aber es liefe m.M.n. letzlich auf das Aufgeben des apostolischen Prinzips hinaus!!!
Bildlich gesprochen wäre es so, als ob ein Dachdecker aufgefordert würde die Position der Dachlatten zu ihrer Befestigung so zu wählen, dass sie unter die ausgelegten (und mithin frei schwebenden) Dachsteine passten. Auch wenn die Dachsteine in Schlangenlinie und mit Versatz herum liegen. Abgesehen davon, dass das nicht funktionieren würde, wäre das Dach auch nicht dicht. Ich bevorzuge das apostolische Prinzip. Die Asoziation „Umkehrung des apostolischen Prinzips“ mit dem Begriff „Dachschaden“ ist selbstverständlich rein zufällig.
Wo das apostolische Prinzip Fortschritt und Modernismus im Wege steht, muß es eben weichen. Der neue Pluralismus der Kirche meint dann Traditionen statt Tradition und vor allem Wahrheiten statt Wahrheit.
Das heißt in eigentlicher Konsequenz, Petrusamt, Kirche und letztendlich Christus selbst sind „überholt“.
Dann werden wir demnächst wieder einige „Wunder der Kommission“ erleben … Mir hat schon das neue Gotteslob gereicht!
So, und jetzt können wir uns zurücklehnen und sagen: „Ja, wir haben es immer gewußt!“ Wirklich? Papst Franziskus ist wie seine Vorgänger Johannes XXIII und Johannes Paul II nachweislich ein Charismatiker und steht mit dem kirchlichen Dogma auf Kriegsfuß. Nur hat er jetzt den Bogen überspannt, da somit die Einheit des Römischen Ritus nicht nur zur Disposition gestellt ist, sondern aufgegeben worden ist. Niemand wacht über die „Übersetzung“, die mangels Korrektheit nur eine Übertragung in allen Sprachen ist, lateinische Ausgaben werden nicht mehr angewandt und sowieso dann nicht mehr verwendbar sein, da die Vorgaben aus dem Vatikan fehlen. Somit gibt es den Römischen Ritus nicht mehr. Ist eigentlich klar, daß dieses eine schismatische Handlung ist? daß der Papst ein formelles Schisma hervorruft. Mit der Änderung an c. 838 wird die Rechtsgrundlage des c. 2 aufgehoben. Damit ist der Papst in ein formelles Schisma begründet und damit sein Amt verliert. Und dieses 10 Jahre nach dem MP „Summorum Pontificum“!
Was sollte jetzt geschehen: Man sollte die Kardinäle Sarah und andere Kardinäle öffentlich und formell um die Abhaltung eines Konklave bitten und so einen Gegenpapst zu wählen, der dann faktisch in der Kirche das Ruder übernimmt. Ich bin mir sicher, daß dann Jorge Bergolio den Vatikan endgültig verliert und daß die Schweizer Garde dem neuen Papst die Treue schwören wird, da Bergoglio die Schweizer Garde vollkommen desavouiert hat („Lieber gang ich in Legion als zur Gaard!“). „Tempus faciendi, dissipaverunt legem tuam!“
Und an die FSSPX gerichtet: Bittet erwähnt nicht mehr den Ortsbischof im Kanon sondern S. E. Bernard Fellay als faktischen Ordinarius. Man kann nicht davon ausgehen, daß die Ortsbischöfe noch „una cum“ sind.