Franziskus überträgt Bischofskonferenzen Zuständigkeit für die Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen


Motu proprio Magnum principium - Zuständigkeitsübertragung vom Heiligen Stuhl auf die Bischofskonferenzen
Motu proprio Magnum principium - Zuständigkeitsübertragung vom Heiligen Stuhl auf die Bischofskonferenzen

(Rom) Wäh­rend Papst Fran­zis­kus in Kolum­bi­en weil­te, wur­de in Rom sein Motu pro­prio Magnum prin­ci­pi­um ver­öf­fent­licht, mit dem er den Bischofs­kon­fe­ren­zen die Zustän­dig­keit für die Über­set­zun­gen der lit­ur­gi­schen Bücher in die Volks­spra­che überträgt.

Anzei­ge

Es wur­de vom Papst am 3. Sep­tem­ber unter­zeich­net und tritt am 1. Okto­ber in Kraft. Wäh­rend das Motu pro­prio vom Vati­kan noch nicht in deut­scher Spra­che ver­öf­fent­licht wur­de, liegt der dazu­ge­hö­ren­de „Lese­schlüs­sel“ der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung auch auf deutsch vor.

Änderung des Canon 838 des CIC

Das Motu pro­prio nimmt eine Ände­rung am Canon 838 des Codex Iuris Cano­ni­ci vor. Bis­her besag­te der Canon in vier Paragraphen:

  • 1. Die Rege­lung der hei­li­gen Lit­ur­gie steht allein der kirch­li­chen Auto­ri­tät zu: sie liegt beim Apo­sto­li­schen Stuhl und, nach Maß­ga­be des Rechts, beim Diözesanbischof.
  • 2. Sache des Apo­sto­li­schen Stuh­les ist es, die hei­li­ge Lit­ur­gie der gan­zen Kir­che zu ord­nen, die lit­ur­gi­schen Bücher her­aus­zu­ge­ben und ihre Über­set­zun­gen in die Volks­spra­chen zu über­prü­fen sowie dar­über zu wachen, daß die lit­ur­gi­schen Ord­nun­gen. über­all getreu ein­ge­hal­ten werden.
  • 3. Die Bischofs­kon­fe­ren­zen haben die Über­set­zun­gen der lit­ur­gi­schen Bücher in die Volks­spra­chen zu besor­gen und sie dabei inner­halb der in die­sen lit­ur­gi­schen Büchern fest­ge­leg­ten Gren­zen in ange­mes­se­ner Wei­se ihren Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen; die­se Über­set­zun­gen haben sie nach vor­gän­gi­ger Über­prü­fung durch den Hei­li­gen Stuhl herauszugeben.
  • 4. Dem Diö­ze­san­bi­schof steht es zu, in der ihm anver­trau­ten Kir­che inner­halb der Gren­zen sei­ner Zustän­dig­keit Nor­men für den Bereich der Lit­ur­gie zu erlas­sen, an die alle gebun­den sind.

Nun lau­ten die geän­der­ten Para­gra­phen gemäß der vom Vati­kan ver­öf­fent­lich­ten ita­lie­ni­schen Version:

  • 2. Sache des Apo­sto­li­schen Stuh­les ist es, die hei­li­ge Lit­ur­gie der gan­zen Kir­che zu ord­nen, die lit­ur­gi­schen Bücher her­aus­zu­ge­ben, die von den Bischofs­kon­fe­ren­zen nach Maß­ga­be des Rechts appro­bier­ten Anpas­sun­gen zu über­prü­fen sowie dar­über zu wachen, daß die lit­ur­gi­schen Ord­nun­gen über­all getreu ein­ge­hal­ten werden.
  • 3. Die Bischofs­kon­fe­ren­zen haben getreu die Ver­sio­nen der lit­ur­gi­schen Bücher in den Volks­spra­chen zu besor­gen, sie inner­halb der in die­sen lit­ur­gi­schen Büchern fest­ge­leg­ten Gren­zen in ange­mes­se­ner Wei­se ihren Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen, zu appro­bie­ren und die lit­ur­gi­schen Bücher für die Regio­nen ihrer Zustän­dig­keit nach der Bestä­ti­gung durch den Apo­sto­li­schen Stuhl herauszugeben.

Gesetzgebungskompetenz ab 1. Oktober bei Bischofskonferenzen

Die Ände­rung bedeu­tet eine Kom­pe­tenz­ver­schie­bung zugun­sten der Bischofs­kon­fe­ren­zen. War bis­her die Beschluß­fas­sung dem Hei­li­gen Stuhl vor­be­hal­ten, steht die­se nun den Bischofs­kon­fe­ren­zen zu. Dar­an ändert auch die Fuß­no­te zum Ter­mi­nus reco­gni­tio nichts, in der auf eine Note des Päpst­li­chen Rates für die Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te vom 28. April 2006 ver­wie­sen wird. In der Note wird fest­ge­hal­ten, daß reco­gni­tio nicht nur eine all­ge­mei­ne Bil­li­gung und eben­so­we­nig eine blo­ße Auto­ri­sie­rung, son­dern eine genaue und detail­lier­te Prüfung.

Was wird aus dem „pro multis“?

Die Fra­ge ist von größ­ter Bedeu­tung seit mit den Refor­men von 1965 und 1969 die Hei­li­ge Mes­se in den Volks­spra­chen zele­briert wer­den kann. Über­ha­stet vor­ge­leg­te Über­set­zun­gen mach­ten mehr­fa­che Kor­rek­tu­ren not­wen­dig. Beson­ders Bene­dikt XVI. sah eine Not­wen­dig­keit für sol­che. Die bedeu­tend­ste Kor­rek­tur betrifft die Wandlungsworte.

Im Okto­ber 2006 erließ er die Bestim­mung, daß das „pro mul­tis“ nicht mehr als „für alle“, son­dern „für vie­le“ zu über­set­zen sei. Die Umset­zung schleppt sich seit­her hin. Der eng­lisch­spra­chi­ge Raum mach­te den ersten Schritt. Ande­re wich­ti­ge Sprach­räu­me folg­ten mit unter­schied­li­chem Rhyth­mus. Als beson­ders reni­tent erwie­sen sich die Bischö­fe des deut­schen Sprach­rau­mes und die Ita­lie­ner. Papst Bene­dikt XVI. setz­te im April 2012 mit einem Brief an die Bischö­fe nach, indem er die Über­set­zung „für vie­le“ ein­for­der­te. Um die Adres­sa­ten des Wider­stan­des zu ver­deut­li­chen, wur­de der Brief von ihm in deut­scher Spra­che geschrieben.

Bis heu­te hat sich jedoch nichts getan. Mit der Wahl von Papst Fran­zis­kus schei­nen die Bischö­fe die Sache auf Eis gelegt zu haben. Offen­sicht­lich zu Recht, wie das neue Motu pro­prio zeigt, das im Zei­chen der von Fran­zis­kus auf­ge­wor­fe­nen, aber umstrit­te­nen „Dezen­tra­li­sie­rung“ steht.

Am Motu pro­prio bzw. dem erklä­ren­dem Begleit­text der zustän­di­gen Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on fällt auf, daß jeder Hin­weis auf den Lei­ter die­ses Dik­aste­ri­ums, Kar­di­nal­prä­fekt Robert Sarah, fehlt. Der „Lese­schüs­sel“ wur­de vom Sekre­tär der Kon­gre­ga­ti­on, Kuri­en­erz­bi­schof Arthur Roche unter­zeich­net. Die Dampf­wal­ze rollt wei­ter: Wer sich in den Weg stellt wird, selbst wenn er die höch­sten Kir­chen­äm­ter inne­hat, weg­be­för­dert (Pia­cen­za, Cañi­zares, Bur­ke), nicht bestä­tigt (Mül­ler) oder mar­gi­na­li­siert (Sarah).

Andere Länder, andere Sitten … andere Moral und andere Wandlungsworte?

Die Fol­gen kön­nen nicht nur unter­schied­li­che Über­set­zun­gen in ver­schie­de­nen Spra­chen, son­dern auch inner­halb der­sel­ben Spra­che sein. Die Öster­rei­chi­sche Bischofs­kon­fe­renz könn­te ande­re Über­set­zun­gen beschlie­ßen als die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz. Papst Fran­zis­kus selbst exer­zier­te die­se Frak­tio­nie­rung der Hei­li­gen Lit­ur­gie bei sei­nem Pasto­ral­be­such auf Kuba und in den USA vor. Er sprach im Sep­tem­ber 2015 das Hoch­ge­bet bei der Eucha­ri­stie­fei­er in Kuba auf spa­nisch und die Wand­lungs­wor­te als „für alle“. Weni­ge Tages danach sprach er die­sel­ben Wand­lungs­wort bei einer auf spa­nisch zele­brier­ten hei­li­gen Mes­se in den USA als „für vie­le“. Der Grund: Im spa­nisch­spra­chi­gen Raum war die von Bene­dikt XVI. gefor­der­te Kor­rek­tur noch nicht erfolgt, von der Bischofs­kon­fe­renz der USA (eng­lisch­spra­chi­ger Raum) hin­ge­gen schon.

Für die Wand­lungs­wor­te könn­te mor­gen ganz offi­zi­ell gel­ten, was in der Fra­ge der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen durch Amo­ris lae­ti­tia ein­ge­führt wird: daß in einem Land etwas ande­res gilt als in einem anderen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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