Erzbischof Wilson von Adelaide freigesprochen

Von Papst Franziskus emeritiert


Erzbischof Wilson freigesprochen
Erzbischof Wilson freigesprochen

(Can­ber­ra) Erz­bi­schof Phil­ip Wil­son von Ade­lai­de in Austra­li­en wur­de vom Vor­wurf, sexu­el­len Miß­brauch von Min­der­jäh­ri­gen durch einen Kle­ri­ker ver­tuscht zu haben, freigesprochen.

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Ein austra­li­sches Beru­fungs­ge­richt hob am Don­ners­tag das Urteil gegen den rang­höch­sten Kir­chen­ver­tre­ter auf, der bis­her in Austra­li­en ver­ur­teilt wur­de. Erz­bi­schof Wil­son war am ver­gan­ge­nen 22. Mai in erster Instanz von einem Gericht in New­cast­le schul­dig gespro­chen und zu einem Jahr Haus­ar­rest ver­ur­teilt wor­den, weil er den sexu­el­len Miß­brauch von zwei min­der­jäh­ri­gen Mini­stran­ten durch den päd­era­sti­schen Prie­ster James Flet­cher in den 1970er Jah­ren, von dem er Kennt­nis erhal­ten habe, nicht zur Anzei­ge gebracht hatte.

James Flet­cher hat­te sich in den 70er Jah­ren in der Gegend von Hun­ter Val­ley an zwei Mini­stran­ten ver­gan­gen. Wil­son wur­de 1975 zum Prie­ster geweiht und war in sei­ner ersten seel­sorg­li­chen Auf­ga­be der Pfar­rei von Flet­cher als Hilfs­prie­ster zuge­teilt wor­den. Dort, so das Gericht, habe er von dem Miß­brauch erfahren.

1996 wur­de Wil­son zum Bischof von Wol­lon­gong ernannt. 2000 folg­te die Ernen­nung zum Erz­bi­schof-Koad­ju­tor von Ade­lai­de, wo er seit 2001 Erz­bi­schof war.

Flet­cher starb 2006 an einem Schlag­an­fall, als er wegen des Miß­brauchs­fal­les ver­ur­teilt wer­den sollte.

Erz­bi­schof Wil­son wur­de nun vor Gericht gestellt und ihm vor­ge­wor­fen, er habe vor mehr als 40 Jah­re als jun­ger Hilfs­prie­ster die Straf­ver­fol­gung Flet­chers „ver­hin­dert“, weil er ihn damals nicht zur Anzei­ge gebracht hatte.

Das Beru­fungs­ge­richt erklär­te, daß es „begrün­de­te Zwei­fel“ gebe, daß Wil­son etwas ver­tuscht habe.

Der Erz­bi­schof hat­te immer sei­ne Unschuld beteu­ert, wes­halb er sich auch nach sei­ner Ver­ur­tei­lung wei­ger­te, zurück­zu­tre­ten. Der Pro­zeß und die Ver­ur­tei­lung waren von anti­kirch­li­cher Stim­mungs­ma­che beglei­tet. Obwohl die Ver­ur­tei­lung nicht rechts­kräf­tig war, mel­de­te sich sogar Austra­li­ens Pre­mier­mi­ni­ster Mal­colm Turn­bull zu Wort und for­der­te am 19. Juli Papst Fran­zis­kus auf, Erz­bi­schof Wil­son zu eme­ri­tie­ren. Turn­ball war 2002 zur katho­li­schen Kir­che kon­ver­tiert, der auch sei­ne Frau angehört.

Papst Fran­zis­kus ver­lang­te dar­auf Wil­sons Rück­tritt, der am 30. Juli dem Ver­lan­gen nach­kam. Am 3. August ernann­te Fran­zis­kus den Jesui­ten Greg O’Kelly, Bischof von Port Pirie, zum Apo­sto­li­schen Admi­ni­stra­tor für das Erz­bis­tum. Die Eme­ri­tie­rung kam einer kirch­li­chen Ver­ur­tei­lung gleich.

Gestern wur­de Erz­bi­schof Wil­son frei­ge­spro­chen und die Ver­ur­tei­lung gegen ihn aufgehoben.

Der dele­gier­te Admi­ni­stra­tor Phil­ip Mar­shall erklär­te in einer ersten Reak­ti­on, daß die Kir­che den Frei­spruch zur Kennt­nis neh­me und den Abschluß eines so „lang­wie­ri­gen und schmerz­li­chen Pro­zes­ses begrüßt“. Nun gel­te es, die „Ver­zwei­gun­gen die­ses Ergeb­nis­ses“ anzusehen.

Der Reak­ti­on ist eine gewis­se Ver­le­gen­heit anzu­mer­ken, weil Papst Fran­zis­kus auf Zuruf von außen mög­li­cher­wei­se eine vor­ei­li­ge Eme­ri­tie­rung vor­ge­nom­men hat­te. Eine Rück­kehr des 68 Jah­re alten Erz­bi­schofs in sein Amt gilt als aus­ge­schlos­sen, da es einem Gesichts­ver­lust des Pap­stes gleichkäme.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: You­tube (Screen­shot)

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