(Brüssel) Papst Franziskus „erteilte persönlich“ die Zustimmung zum Antrag der Glaubenskongregation und der Ordenskongregation, den Broeders van Liefde (Brüder der Liebe) ein Ultimatum zu stellen. Der belgische Orden bietet seit dem 27. April 2017 in ordenseigenen Krankenhäusern die Euthanasierung von psychisch Kranken an. Die Tötung auf Wunsch ist seit 2002 in Belgien gesetzlich erlaubt. Seither wurde durch „Nachbesserungen“ der Personenkreis immer mehr erweitert, der Zugang zur legalen Euthanasie haben kann. Dazu gehört auch die Euthanasierung von Kindern, die auf Wunsch der Eltern erfolgen kann.
Die Entscheidung des belgischen Zweiges des katholischen Hospitalordens löste in der katholischen Welt eine Welle der Empörung aus. Der Generalobere des Ordens, René Stockmann, äußerte öffentlich seine Mißbilligung und forderte seine belgischen Mitbrüder auf, das Lebensrecht „absolut“ zu achten.
Anpassung an geltendes, staatliches Recht: Kollaboration mit der Kultur des Todes
Rund ein Dutzend Patienten der vom Orden betreten Krankenhäuser hätten in den Wochen vor Bekanntgabe der Euthanasieentscheidung um Euthanasierung gebeten. Damit wurde die Entscheidung begründet, sich der staatlich sanktionierten Kultur des Todes zu unterwerfen. Die belgische Provinzleitung des Orden rechtfertigte die neue Linie mit der belgischen Gesetzgebung, der sich der Orden lediglich anpasse.
Die „strengen Auflagen“, unter denen der Orden die Euthanasie durchführen will, gelten in Belgien nur auf dem Papier. Wie Untersuchungen ergaben, haben die vom Gesetz vorgesehenen Kontrollmechanismen nie funktioniert. Sie galten als ein Hauptargument für die Legalisierung der Euthanasie. Kritiker sprechen davon, daß weder Legislative noch Exekutive oder Judikative in Belgien eine wirkliche Kontrolle wollen. Dem Mißbrauch ist daher großer Spielraum geboten.
Die katholische Kirche lehnt Selbstmord und Euthanasie grundsätzlich ab, ihr gilt ein Menschenleben als heilig von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Nur Gott ist nach kirchlichem Verständnis Herr über Leben und Tod.
Bereits im April stellte sich die Frage, ob Papst Franziskus intervenieren werde. Nun ist mit seiner Zustimmung eine Intervention erfolgt. Dem belgischen Ordenszweig der Broeders van Liefde wurde ein Ultimatum gestellt, innerhalb 31. August sich von der Euthanasie zu distanzieren, andernfalls sollen kirchenrechtliche Schritte gegen den Orden ergriffen werden.
Der Generalobere des Ordens, René Stockmann, informierte Catholic News Service, daß Papst Franziskus persönlich das Vorgehen der Glaubenskongregation und der Ordenskongregation gegen die belgischen Ordenszweig gebilligt hat. „Der Heilige Vater wurde formal von ihnen informiert und auch über die nächsten Schritte“, so Stockmann in einer E‑Mail vom 8. August.
Provinzleitung muß gemeinsame Erklärung unterzeichnen
Die Mitglieder der Provinzleitung der belgischen Broeders van Liefde müssen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen, mit der sie sich „uneingeschränkt“ zum Lehramt der katholischen Kirche bekennen,
„die immer gelehrt hat, daß das Menschenleben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod absolut respektiert und geschützt werden muß“.
Gegen jene, die das Dokument nicht unterschreiben sollten, wird ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Den sich weigernden belgischen Broeders van Liefde könnte die Exkommunikation drohen. Dem belgischen Ordenszweig könnte die Anerkennung als katholischer Orden entzogen werden. Durch die Verstrickung in die Euthanasie, so Stockmann, sei die „katholische Identität des Ordens gefährdet“. Katholische Ordensleute, die die Euthanasie fördern und mit der Kultur des Todes kollaborieren und sich damit der kirchliche Lehre widersetzen, seien inakzeptabel, so der spanische Kolumnist Francisco Fernandez de la Cigoña.
Laut Catholic News Service hatten die belgischen Broeders van Liefde um Billigung ihrer neuen Euthanasiehaltung angesucht. Als die belgischen Bischöfe und der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Gerhard Kardinal Müller, sich dagegen aussprachen, setzte sich der Hospitalorden darüber hinweg.
Zum Hospitalorden der Broeders van Liefde (Brüder der Liebe) siehe den zweiteiligen Aufsatz von Ferdinand Boischot:
- Die „Broeders van Liefde“ aus Belgien: von der caritativen Kongregation zum Sozialkonzern
- Die „Broeders van Liefde“ aus Belgien: der caritative Hauptorden Belgiens
Text: Giuseppe Nardi
Bild: La Cigüeña de la Torre/InfoVaticana
Ich frage mich hier schon, wieso in diesem speziellen Fall interveniert wurde, wenn an anderer Stelle in Lebensrechtsfragen Mitwirkungspflicht zu sehen ist insbes. durch das Umfeld des Papstes.
Man kann von hier aus ggf. nicht genau feststellen, wie weit Franziskus überhaupt in den anderen Fällen weisungsgemäß beteiligt ist oder ob sein Umfeld Handlungsfreiheit hat und der Papst selbst nicht alles mitbekommt, was sich hinter seinem Rücken abspielt.