Amoris laetitia wurde von Bernhard Häring „geschrieben“ – Von Häring über Kasper zu Papst Franziskus


Bernhard Häring, Konzilsperitus
Bernhard Häring, Konzilsperitus

(Rom) Der Osser­va­to­re Roma­no vom 6. März 1991 ver­öf­fent­lich­te einen Auf­satz des Moral­theo­lo­gen Wil­liam E. May, Pro­fes­sor an der Catho­lic Uni­ver­si­ty of Ame­ri­ca in Washing­ton und damals ein­zi­ger Laie in der Inter­na­tio­na­len Theo­lo­gen­kom­mis­si­on. Der Auf­satz war bereits im Dezem­ber 1990 in der Zeit­schrift Fel­low­ship of Catho­lic Scho­lars News­let­ter erschie­nen. Die Par­al­le­len zur heu­ti­gen, durch das umstrit­te­ne nach­syn­oda­le Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia ent­stan­de­nen Situa­ti­on ist ver­blüf­fend. Anhand von Mays Ana­ly­se läßt sich nach­wei­sen, daß die von Papst Fran­zis­kus in Amo­ris lae­ti­tia ver­tre­te­ne Posi­ti­on auf den deut­schen Redempto­ri­sten Bern­hard Här­ing zurück­geht und bereits sei­ner­zeit als mit der katho­li­schen Leh­re unver­ein­bar erkannt wurde. 

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Här­ing (1912–1998) wirk­te als Peri­tus am Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil und gilt als Mit­au­tor des Kon­zils­do­ku­ments Gau­di­um et spes. Als Moral­theo­lo­ge lie­fer­te er seit den 60er Jah­ren Argu­men­te für den nach­kon­zi­lia­ren Umbruch Rich­tung Dia­log, Öku­me­nis­mus, neue Sexu­al­mo­ral und plu­ra­li­sti­sche Gesell­schaft. Här­ing gehör­te zu den schärf­sten Kri­ti­kern der pro­phe­ti­schen Enzy­kli­ka Huma­ne vitae von Papst Paul VI. und präg­te mit sei­ner Kri­tik einer gan­ze Gene­ra­ti­on von Prie­stern und Lai­en einen anti­rö­mi­schen Affekt ein, beson­ders im deut­schen Sprach­raum. 1975 lei­te­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein Lehr­ver­fah­ren gegen ihn ein, das ohne Ver­ur­tei­lung blieb. Sei­ne gan­ze letz­te Schaf­fens­zeit lag unter dem Ver­dacht, nicht mehr katho­li­sche Posi­tio­nen zu vertreten.

Am 24. Okto­ber 2016 lob­te Papst Fran­zis­kus bei sei­nem Tref­fen mit den Obe­ren des Jesui­ten­or­dens Här­ing jedoch als gro­ßen Moral­theo­lo­gen: „Här­ing hat Moral­theo­lo­gie wie­der zum Blü­hen gebracht“.

Härings Plädoyer für die Zulassung von Ehebrechern zur Kommunion

In die­sem Auf­satz unter­zog May das 1989 vom deut­schen Redempto­ri­sten Bern­hard Här­ing bei Her­der ver­öf­fent­lich­te Buch, „Aus­weg­los? Zur Pasto­ral bei Schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung: Ein Plä­doy­er“, einer kri­ti­schen Analyse.

Auf Härings Schrif­ten stütz­ten sich 1993 die ober­rhei­ni­schen Bischö­fe Oskar Sai­er (Frei­burg), Karl Leh­mann (Mainz) und Wal­ter Kas­per (Rot­ten­burg-Stutt­gart) in ihrem Gemein­sa­men Hir­ten­brief „Zur seel­sorg­li­chen Beglei­tung von Men­schen aus zer­bro­che­nen Ehen, Geschie­de­nen und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschiedenen“.

Bern­hard Här­ing for­der­te in sei­nem „Plä­doy­er“ die Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zu den Sakra­men­ten. Dar­in folg­ten ihm die genann­ten Bischö­fe der Ober­rhei­ni­schen Kir­chen­pro­vinz. 1994 wur­den von der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter der Lei­tung von Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger und mit Appro­ba­ti­on von Papst Johan­nes Paul II. aus­drück­lich „pasto­ra­le Lösun­gen“ zurück­ge­wie­sen, die in „bestimm­ten Fäl­len“ eine Aus­nah­me vom Kom­mu­ni­on­ver­bot für denk­bar halten.

Im Gefol­ge Härings hat­ten die drei Bischö­fe erklärt, die kirch­lich Norm als sol­che nicht in Fra­ge zu stel­len, aber einen „Alles-oder-Nichts-Stand­punkt“ abzu­leh­nen, weil es eine „unrea­li­sti­sche For­de­rung“ sei, daß wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne „wie Bru­der und Schwe­ster, d.h. ent­halt­sam leben“ sol­len. Das aber ist die Leh­re der Kir­che, wie sie von Papst Johan­nes Paul II. im nach­syn­oda­len Schrei­ben Fami­lia­ris con­sor­tio 1981 bekräf­tigt wurde.

Ehesakrament als bloßes „Zielgebot“

Här­ing begrün­de­te sein „Plä­doy­er“ für die Auf­wei­chung der Unauf­lös­lich­keit einer sakra­men­tal gül­ti­gen Ehe mit der Pra­xis der ortho­do­xen Kir­che. Die­se Pra­xis betrach­te­te Här­ing als der katho­li­schen Pra­xis über­le­gen. In die­sem Zusam­men­hang ver­trat er Posi­tio­nen, die mit der katho­li­schen Leh­re unver­ein­bar sind, wie May in sei­nem Auf­satz herausarbeitete.

Här­ing wies dia­lek­tisch die The­se zurück, daß die Ehe­leh­re Jesu Chri­sti (Mk 10,2–12; Mt 5,31–32, 19,3–12; Lk 16–18) nur ein „Ide­al“ sei, um zugleich aber den Keim zu jener The­se zu legen, die heu­te in einer dau­er­haf­ten, sakra­men­ta­len Ehe nur mehr ein wohl anzu­stre­ben­des, aber schwer erreich­ba­res Ide­al sehen will. So ver­tre­ten vom Wie­ner Erz­bi­schof, Chri­stoph Kar­di­nal Schön­born, den Papst Fran­zis­kus am 8. April 2016 mit der Vor­stel­lung von Amo­ris lae­ti­tia beauf­tragt hat­te, und den er weni­ge Tage spä­ter als „authen­ti­schen“ Inter­pre­ten des nach­syn­oda­len Schrei­bens bezeich­ne­te. Laut Kar­di­nal Schön­born zäh­le die Absicht, die­ses anzu­stre­ben­de „Ide­al“ mehr oder weni­ger erfül­len zu wol­len. Bei die­sem Stre­ben müß­ten die Men­schen beglei­tet und geför­dert wer­den, die einen wür­den es aber eben mehr schaf­fen, die ande­ren weni­ger. Alles zäh­le. Es gäbe kei­ne irre­gu­lä­ren Ver­bin­dun­gen mehr, son­dern nur mehr Ver­bin­dun­gen, die mehr oder weni­ger das Ide­al erfül­len. Kurz­um, alle sind auf der Stra­ße des Guten unter­wegs, weil es nach die­sem Ver­ständ­nis eine Stra­ße des Bösen gar nicht mehr gibt.

Här­ing behaup­te­te dem­entspre­chend, daß die vom Herrn gelehr­te Unauf­lös­lich­keit der sakra­men­ta­len Ehe ein „Ziel­ge­bot“ oder ein „nor­ma­ti­ves Ide­al“ sei, das es mit aller Kraft anzu­stre­ben gel­te. Die­se Posi­ti­on, so May, ste­he jedoch im Wider­spruch zu dem, was der Herr lehrt, der sei­ne Leh­re aus­drück­lich dem Mosai­schen Gesetz ent­ge­gen­setzt, das die Schei­dung und die Wie­der­ver­hei­ra­tung erlaub­te. Jesus sprach davon, daß Moses die­se Abwei­chung vom ursprüng­li­chen Schöp­fungs­plan Got­tes über die Ehe nur wegen der „Her­zens­här­te“ der Israe­li­ten erlaubt habe. Zudem ist mit der Per­son Jesu das Reich Got­tes in die Welt ein­ge­tre­ten, so daß jenen, die in Ein­heit mit ihm ste­hen, ein „neu­es Herz“ und die Gna­de geschenkt wer­den, in Über­ein­stim­mung mit dem Plan des Vaters zu leben. Das ist das Ver­ständ­nis der Kir­che von der Ehe, wes­halb sie eine gül­tig geschlos­se­ne, sakra­men­ta­le Ehe für unauf­lös­lich hält, und kei­ne Auto­ri­tät auf Erden die Macht hat, sie auf­zu­lö­sen. Dar­aus ergibt sich, so May, daß irre­gu­lä­re Ver­bin­dun­gen, wel­cher Art auch immer, einer gül­tig ver­hei­ra­te­ten Per­son, auch nicht die von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, als gül­tig anzu­se­hen sind, son­dern einen Ehe­bruch dar­stel­len (vgl. 10,11–12; Mt 5,32, 19,9; Lk 16,18; Kon­zil von Tri­ent, Sess. XXIV, 11.11.1563, Can. 7; Pius XI., Enzy­kli­ka Casti Con­nu­bii, 31.12.1930). Die Kir­che habe trotz ihrer Bin­de- und Löse­ge­walt kei­ne Auto­ri­tät, eine sakra­men­tal gül­tig geschlos­se­ne Ehe auf­zu­lö­sen. Sie kön­ne nur nicht sakra­men­tal gül­ti­ge Ehen oder nicht voll­zo­ge­ne, sakra­men­tal gül­tig geschlos­se­ne Ehen für nich­tig erklären.

Härings Oikonomia-Verständnis: „Erlaubnis zum Ehebruch“

Die zwei­te Gefahr in Härings The­sen erkann­te May im Ver­such, die Oiko­no­mia der ortho­do­xen Kir­chen auf die Pra­xis der katho­li­schen Kir­che anzu­wen­den. Här­ing behaup­te­te, daß die­se Oiko­no­mia in einer Spi­ri­tua­li­tät und Pra­xis einer barm­her­zi­gen und gra­du­el­len Ver­wal­tung des Pla­nes Got­tes bestehe, der jeden Fall und jede Per­son als Ein­zel­fall betrach­tet. Wenn eine Per­son nach einer Schei­dung und einer Zeit der „pasto­ra­len Beglei­tung“ zum Gewis­sen­s­ur­teil gelan­ge, daß es für sie „bes­ser“ sei, wie­der zu hei­ra­ten, kön­ne dies zwar von den Ver­tre­tern der Kir­che nicht direkt bestä­tigt wer­den, aber es kön­ne die Pra­xis im Geist der Oiko­no­mia der ortho­do­xen Kir­chen ange­wandt wer­den. Ver­tre­ter der Kir­che soll­ten, so Här­ing, die­se Ent­schei­dung einer betrof­fe­nen Per­so­nen in Betracht zie­hen. Im Klar­text, so May, wür­de ein „prie­ster­li­cher Rat­ge­ber“, der die­sem Vor­schlag Härings folgt, die Ent­schei­dung einer geschie­de­nen Per­son zur Wie­der­ver­hei­ra­tung unter­stüt­zen und bestä­ti­gen. Ein katho­li­scher Hir­te aber kön­ne einen sol­chen „Rat“ nie ertei­len. Es hie­ße, die eige­ne Ver­ant­wor­tung auf­zu­ge­ben, denn kein Prie­ster kön­ne jemals die Erlaub­nis zum Ehe­bruch ertei­len. Das aber wäre objek­tiv der Fall, wenn man Härings Vor­schlag fol­gen würde.

Härings Epikeia:

Eine drit­te Gefahr in Härings The­sen, so May, betrifft die Epi­keia (die laut katho­li­scher Moral­leh­re einer Aus­nah­me ent­spricht, wenn man in einer Situa­ti­on mit Sicher­heit oder zumin­dest größ­ter Wahr­schein­lich­keit anneh­men kann, daß der Gesetz­ge­ber nicht Absicht hat­te, die­se in ein Gesetz mit­ein­zu­be­zie­hen, also ein bestimm­tes Gesetz für die­se Situa­ti­on kei­ne Anwen­dung fin­det). Härings The­se dazu sei Anlaß für schwer­wie­gen­de Miß­ver­ständ­nis­se, so May. Här­ing behaup­te­te, daß das Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren der Kir­che auf einer lega­li­sti­schen Men­ta­li­tät beru­he. Die „rea­len“ Bedürf­nis­se des Men­schen wür­den dem Gesetz unter­ord­net. Es feh­le die­ser Men­ta­li­tät völ­lig an Lie­be und Barm­her­zig­keit Chri­sti. Här­ing warf den Kir­chen­ge­rich­ten eine schlech­ten „Tutio­ris­mus“ vor, der den Par­tei­en die Last auf­er­le­ge, die Ungül­tig­keit ihrer Ehe zu bewei­sen. Här­ing for­der­te den Spieß umzu­dre­hen und die Last der Beweis­füh­rung über die Gül­tig­keit jenen auf­zu­la­den, die der Ansicht sind, daß eine Ehe gül­tig sei. Här­ing ist ein­deu­tig: Jedes­mal, wenn es einen ver­nünf­ti­gen Zwei­fel an der Gül­tig­keit einer Ehe gibt, und jedes­mal, wenn der Teil, der die Auf­lö­sung wünscht, gemäß eige­nem Gewis­sen über­zeugt ist, daß die Ehe ungül­tig ist, sol­le die Ehe annul­liert wer­den. Wenn die erste Ehe auf­grund einer „tutio­ri­sti­schen“ For­de­rung nach Bewei­sen für ihre Ungül­tig­keit nicht annul­liert wur­de, und wenn der prie­ster­li­che Rat­ge­ber und die betrof­fe­ne Per­son über­zeugt sind, daß die erste Ehe ungül­tig war, dann, so Här­ing, kom­me die Epi­keia zur Anwen­dung und der See­len­hir­te kön­ne „in aller Stil­le“ eine neue „Ehe­schlie­ßung zelebrieren“.

May hält Härings Behaup­tung ent­ge­gen, daß die Epi­keia in kei­nem Fall in der Fra­ge der Gül­tig­keit einer Ehe Anwen­dung fin­den kann, weil das Gesetz ein­deu­tig ist. Es kön­ne nur geprüft wer­den, ob eine Ehe exi­stiert oder nur ein Schein ist. Das­sel­be gel­te für die Bestim­mung, die Ehe­bruch ver­bie­tet. Es gibt kei­ne Fäl­le, in denen zu prü­fen wäre, ob sie unter das Gesetz fal­len oder nicht, so May.

Härings konstruierter Gegensatz: „Gesetz“ gegen „Barmherzigkeit“

Här­ing unter­schei­det in sei­nem Buch, so May, in sei­ner für ihn typi­schen Rhe­to­rik zwi­schen einem lega­li­sti­schen Ver­ständ­nis der Moral (die, so Härings Behaup­tung, der Pra­xis der Kir­che ent­spre­che) und einem vom Evan­ge­li­um inspi­rier­ten Moral­ver­ständ­nis, das die Lie­be und die Barm­her­zig­keit Got­tes beto­ne. Här­ing, der mit Nach­druck einen Gegen­satz zwi­schen dem Gesetz und der Lie­be und Barm­her­zig­keit Got­tes kon­stru­iert, ver­tritt in sei­nem Buch die Ansicht, daß es für jedes Gesetz Aus­nah­men gebe. Wie May schreibt, scheint Här­ing „Geset­ze“, „Nor­men“, „Regeln“ kate­go­risch für eine Ein­schrän­kung der mensch­li­chen Frei­heit zu hal­ten. Die­se sei­en zwar zum Groß­teil nütz­lich, um die grund­le­gen­den mensch­li­chen Wer­te zu schüt­zen. Sie sei­en aber immer dann bei­sei­te zu legen, wenn sie ohne Not­wen­dig­keit die Ent­schei­dungs­frei­heit des Men­schen ein­schrän­ken. Här­ing sah in den Nor­men und dem „Gesetz“, wie er bevor­zugt beton­te, nicht die Wahr­heit, anhand derer die Men­schen sich für das Gute und gegen das Böse ent­schei­den kön­nen und damit aus frei­em Wil­len das wer­den kön­nen, was Gott möch­te, daß sie sind, weil es ihrem Wesen ent­spricht. Er erkann­te nicht, daß eini­ge Nor­men abso­lut sind und daher kei­ne Aus­nah­men dul­den. Zu die­sen gehört auch die Norm, die Ehe­bruch ver­bie­tet, weil der Ehe­bruch nicht mit einem offe­nen und rei­nen Her­zen ver­ein­bar ist, nicht mit dem was gut und der Lie­be wür­dig ist, nicht mit dem „neu­en Herz“ ver­ein­bar ist, das uns durch die Tau­fe geschenkt wur­de. Aus die­sem Grund ist eine „Zweit­ehe“, eine Wie­der­ver­hei­ra­tung nach einer Schei­dung, nicht erlaubt. Das ist auch der Grund, wes­halb die Kir­che den Ehe­bruch nicht erlau­ben kann, auch wenn Här­ing das nicht erkannt hat.

Völ­lig abwe­gig sei Härings Behaup­tung, die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hät­te in einem Schrei­ben an Kar­di­nal Ber­nar­din vom 21. März 1975 die Zulas­sung jener Katho­li­ken, die durch ein Unglück in einer irre­gu­lä­ren „zwei­ten Ehe“ leben, zu den Sakra­men­ten erlaubt, ohne daß sie sich des Geschlechts­akts ent­hal­ten müßten.

Härings Buch „irreführend“ und „gefährlich“

Här­ing behaup­te­te in sei­nem Buch unter Beru­fung auf die ost­kirch­li­che Oiko­no­mia, daß Ehen nicht nur eines phy­si­schen Todes „ster­ben“ könn­ten, wenn einer der Ehe­part­ner tot ist, son­dern auch eines „mora­li­schen“, „psy­chi­schen“ und „zivi­len“ Todes. Das sei, so May, typisch für eine Art von Phi­lo­so­phie, die nur das für wich­tig und real hält, was dem Gewis­sen so scheint, aber ande­re wesent­li­che Aspek­te der Rea­li­tät aus­klam­mert. Auf die­se Wei­se aber mache man sich lustig über das gegen­sei­ti­ge Ehe­ver­spre­chen von Mann und Frau, mit dem sie sich ver­spre­chen, auf alle ande­ren zu ver­zich­ten und sich gegen­sei­tig treu zu sein, bis daß der Tod sie schei­det, also bis ans Lebensende.

May gelang­te zum Schluß, daß Härings Buch „irre­füh­rend“ und „gefähr­lich“ ist, da es Posi­tio­nen ver­tritt, die mit der katho­li­schen Wahr­heit unver­ein­bar sind. May ver­ur­teilt, daß Här­ing sich dabei wie­der­holt auf den hei­li­gen Alphons Maria von Liguo­ri berief, indem er den Ein­druck erweck­te, als wür­den Härings Posi­tio­nen mit jenen des gro­ßen Hei­li­gen über­ein­stim­men. In Wirk­lich­keit sei dem hei­li­gen Ordens­grün­der der Redempto­ri­sten Härings Den­ken völ­lig fremd gewesen.

May kri­ti­sier­te aber vor allem die unge­recht­fer­tig­te Kon­struk­ti­on eines Kon­tra­stes, laut dem die der­zei­ti­ge Pra­xis der Kir­che „herz­los“ und „grau­sam“ sei. Letzt­lich habe sich Här­ing, so May, zur halt­lo­sen Ankla­ge ver­stie­gen, die Leh­re und die Pra­xis der Kir­che sei­en ein lega­li­sti­scher und pha­ri­säi­scher Ver­rat am Evan­ge­li­um der Lie­be und der Barm­her­zig­keit Gottes.

„In Wirk­lich­keit sind es gera­de sol­che The­sen [wie die Härings], die die Leh­re Chri­sti ver­dre­hen und ent­stel­len und auf die­se Wei­se das Leben der Gläu­bi­gen schwer schädigen.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: redempto​ri​sten​.com (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Hoch­in­ter­es­sant und wer von den heu­te Lebenden/​Interessierten kennt schon die­se Histo­rie und kann sie rich­tig in den Kon­text der aktu­el­len Gescheh­nis­se fügen?
    Dan­ke sehr an die Redak­ti­on für die­sen Beitrag!

    Ich sehe hier­in eine wei­te­re Bestä­ti­gung für das Pro­gramm der Frei­mau­rer zur plan­vol­len geziel­ten Zer­stö­rung der katho­li­schen Kir­che. Es geschieht unentwegt.

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