(Valetta) Das Presseamt des Bistums Gozo auf Malta dementierte Berichte, daß Bischof Mario Grech die Priester seiner Diözese mit der Suspendierung a divinis bedrohe, wenn sie wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern sollten. Dabei geht es um die Bekanntgabe und Umsetzung höchst umstrittener „Kriterien“ der Kirchenprovinz Malta zu Amoris laetitia.
Die beiden Diözesanbischöfe der Mittelmeerinsel, Erzbischof Charles Scicluna und Bischof Mario Grech, erließen am 6. Januar, Epiphanie, „Kriterien zur Interpretation des VIII. Kapitels von Amoris laetitia“. Diese „Kriterien“ wurden am 13. Januar öffentlich bekanntgemacht und am 14. Januar vollinhaltlich vom Osservatore Romano, der Tageszeitung des Heiligen Stuhls, unter dem Titel „Licht für unsere Familien“ veröffentlicht.
Der Titel hat wegen der inhaltlichen Ausrichtung der „Kriterien“ einen zweideutigen Beigeschmack, wie Kritiker anmerkten. Wörtlich heißt es darin:
„Wenn als Ergebnis des Unterscheidungsprozesses, vollzogen ‚in der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre, in der aufrichtigen Suche nach dem Willen Gottes und im Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen‘ (Amoris laetita, 300), eine getrennte oder geschiedene Person, die in einer neuen Verbindung lebt, dazu gelangt – mit einem gebildeten und erleuchteten Gewissen – zu erkennen und zu glauben, in Frieden mit Gott zu sein, wird man ihr den Zugang zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie nicht verwehren können (vgl. Amoris laetitia, Fußnoten 336 und 351).“
„Häretische Direktiven“
Die Bischöfe erklären damit, daß wiederverheirateten Geschiedenen, die sich vor ihrem persönlichen Gewissen für würdig halten, die Heilige Kommunion zu empfangen, der Kommunionempfang gar nicht verweigert werden könne. Das individuelle Gewissen wird zur Letztinstanz erklärt. Ein solches Prinzip hätte weitreichende Auswirkungen generell für den Kommunionempfang.
Vor wenigen Tagen wurde aus glaubwürdiger Quelle bekannt, daß Bischof Grech seinen Priestern mit der Suspendierung a divinis gedroht hatte, falls sie sich weigern, die „Kriterien“ umzusetzen.
Die traditionsverbundene Seite Messa in latino schrieb dazu:
„So sehr eine kanonische Drohung dieser Art maßlos erscheint (auch wenn deren Umsetzung angesichts der herrschenden Verwirrung sogar möglich erscheint), ist es noch weit schwerwiegender, daß eine so hyperbolische Drohung aus dem Mund eines Diözesanbischofs kommt und sich gegen die Treue zum Wort Jesu und und den Ungehorsam gegen häretische Direktiven richtet.“
Das Dementi aus Malta
Gestern dementierte das Presseamt des Bistums Gozo, auf Nachfrage der US-amerikanischen Nachrichtenseite OnePeterFive diese Meldung entschieden. Sie sei „absolut falsch“. Bischof Grech habe seinen Priester nie mit der Suspendierung von ihrem Priestertum gedroht, sollten sie „wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigern“.
Die Richtigstellung ist eine wichtige Information für die Priester Maltas.
Maltas Diözesanbischöfe, Msgr. Charles Scicluna, und Msgr. Mario Grech, sind der festen Überzeugung, daß ihre „Kriterien“ der Intention von Papst Franziskus entsprechen. Beide Bischöfe, worauf Steve Skojec, der Chefredakteur von OnePeterFive, gestern in seinem Bericht „In Malta, A Shepherd or a Wolf?“ hinwies, waren bis zur Wahl von Papst Franziskus glaubenstreue Hirten, die auch in der Frage des Ehesakraments und der Unauflöslichkeit der Ehe keine Kompromisse eingingen. Inzwischen wurden auch sie von einer in der Kirche sich ausbreitenden Verwirrung erfaßt.
Die im Raum stehende Drohung gegen die Priester ist mit dem Dementi vom Tisch. Nicht vom Tisch sind die „Kriterien“ zur Interpretation des VIII. Kapitels von Amoris laetitia, die Kritiker als „häretische Direktiven“ bezeichnen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: OnePeterFive (Screenshot)
VII, Gaudium et spes 16 Die Würde des sittlichen Gewissens: „… Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, … Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat. … Nicht selten jedoch geschieht es, dass das Gewissen aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne daß es dadurch seine Würde verliert. … Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird“
Ich verstehe daher nicht, was an den Kriterien der beiden Bischöfe falsch und häretisch sein soll. Das individelle Gewissen IST Letztinstanz! (Der letzte Satz von Kapitel 16 ist natürlich möglich, aber nicht zwangsläufig in jedem Fall eines irrenden Gewissens anzunehmen!)
Miserabel.
Militärisch gesagt: ein totales Debakel für die zwei Bischöfe von Malta und Gozo.
In einer sehr schwierigen Lage, bei gewaltigen Problemen in der Kirche und unter äusserst wachsamen Blick der Weltöffentlichkeit, verstärkt durch globaler Medienpräsenz, haben diese zwei Bischöfe plötzlich ihr Herz für die neue Interpretierungen und Doppelsinnigkeiten von Amoris Laetitia entdeckt und versuchten dann in autoritärer Weise die von P.Franziskus gewollte praktische Veränderung der kirchlichen Lehre durchzudrücken.
Daß sie dann noch mit der „suspensio a divinis“ spielten zur Erpressung ihres Klerus‘ macht die Sache noch viel schlimmer.
Daß jetzt vom Presseamt nachgeschoben wird, „…dies sei absolut falsch“, macht das Fiasko komplett:
man versucht in aller Eile den ursprünglichen Fehler und Sünde nachträglich ungetan zu machen durch seine Existenz abzustreiten.
Warum überhaupt „absolut falsch“, alsob es auch „relativ falsch“ geben konnte…
Es ist militärisch gesehen äusserst dumm mit viel Getöse und schwachen Waffen auf schwierigem Gebiet einen Sturmlauf auf gut verschanzte und schwer bewaffnete erfahrene Gegner zu unternehmen;
es ist verheerend für das Ansehen des Kommandeurs, wenn er dann nach der Katastrofe versucht sich zu retten, durch zu erklären daß es so nicht stattgefunden hat.
Das ist Feigheit, besonders ggb. die eigene Untergebene.
Solche Bischöfe haben die Priester von Malta und Gozo nicht verdient.
Die Unterstützer von Amoris Laetitia werden mit dem Tag trotteliger.
Wie soll ein Paar, das nach einer sakramental geschlossenen – gescheiterten Ehe in einer „neuen Verbindung“ lebt, ein „gebildetes und erleuchtetes Gewissen“ haben??! Wo soll denn die Erleuchtung herkommen? Von der Verstrickung in die Sünde etwa? Man braucht sich also nur einzureden, dass man im Frieden mit Gott lebt und alles ist paletti. – Einbildung ist folglich auch eine (Gewissens-)Bildung!
Das individuelle Gewissen kann ja eben gerade mitnichten Letztinstanz sein.
Im Gegenteil, hat eine zunehmende Anzahl von Menschen keinerlei Gewissensbisse, wegen irgendetwas… so ist diese vielbeschworene „Letztinstanz“ zur leeren Formel geworden, weil sie viel zu optimistisch als unhinterfragbarer Wertmaßstab angelegt wird.
Eine Suspension a divinis widerfuhr einem Priester in Kolumbien, weil er die „neue päpstliche Lehre zu Ehe und Eucharistie“ kritisierte.
roratecaeli blogspot hat das Dekret des Bischofs von Pereira ins englische übersetzt.
Es ist nur konsequentes Handeln der Bergoglianer deren Aufgabe es ist diese Irrtümer durchzusetzen. eine Korrektur für deren skandalöses Handeln wird es von Seiten Roms nicht geben.
Es wird eine Verfolgung der Katholiken geben und die beginnt bei den Priestern.
Ja,das habe ich auch gelesen bei Rorate Caeli.Aber das ist doch die umgekehrte Welt,dass glaubenstreue Priester verjagt werden!
Zu @sydel: Selbstverständlich ist das individuelle Gewissen Letztinstanz, auch wenn es irrt. Aber eben das individuelle Gewissen, nämlich meines! Mein – eventuell irrendes Gewissen – kann mich tatsächlich verpflichten, nach vorne zu gehen und die Kommunion zu begehren: aber es verpflichtet doch nicht den Priester, mir diese zu gewähren! Der hat sein eigenes Gewissen, dem er folgen muss. Sonst könnte ja jedes beliebige irrende Gewissen – zum Beispiel das eines Papstes – die ganze Kirche zu irrigem Tun verpflichten. Das Gewissen ist immer je meines, und zum Gewissen gehört auch die ständige Mahnung an mich selber: du bist schwach und anfällig für Irrtum, hör erst mal, lerne, denk noch mal nach, und wenn du siehst, dass deine gewonnene Überzeugung im Widerspruch zur Lehre der Kirche steht, denk noch dreimal nach. Wer weiss, vielleicht entscheidest du jetzt, und schon in einem Jahr bereust du bitter, weil du schlau geworden bist.- Solche Überlegungen gehören auch zur „Gewissenhaftigkeit“, und das Gewissen verpflichtet MICH (MICH! nicht irgendeinen anderen), diese menschliche Erfahrung der Anfälligkeit für Irrtum und Selbsterhöhung sehr ernst zu nehmen. Deshalb: wessen Gewissen irrt, der verpfichtet sich selbst, und niemanden sonst.
Sie haben in Allem, was Sie sagen, völlig recht! Nur eines stimmt nicht: der Priester darf die Kommunion nur in absoluten Ausnahmefällen verweigern. Eine Erklärung des „Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte“ aus dem Jahr 2000 stellt fest: „Natürlich rät die pastorale Klugheit mit Nachdruck, Fälle öffentlicher Verweigerung der hl. Kommunion zu vermeiden.“ Und das hat durchaus Sinn, denn der Kommunionspender kann nicht in das Herz des Kommunizierenden hineinschauen und weiß daher nicht, wie dessen Gewissen ihn verpflichtet.
Dass der Priester die öffentliche Verweigerung der Kommunion nach Möglichkeit vermeiden sollte, versteht sich von selber. Aber mit dem Gewissen des Kommunionsempfängers hat das nichts zu tun, wohl aber alles mit „pastoraler Klugheit“. Es geht darum, das geringere Übel zu bedenken. Einem Unwürdigen die Kommunion zu spenden, dürfte meistens das geringere Übel sein, als durch öffentlich aufsehenerregende Verweigerung unter Umständen eine ganze Gemeinde in Aufruhr zu versetzen. Man stelle sich vor, so etwas geschieht in einer Universitätsstadt! Es würde bis in die überregionalen Medien hinein darüber berichtet, und zwar durchaus parteiisch und voreingenommen. Demgegenüber gebietet die pastorale Klugheit, eine solche Sache klein zu halten und dem Betroffenen unter vier Augen „zu verstehen zu geben“, dass er die Voraussetzungen für den Empfang der Kommunion nicht erfüllt. Wenn er dann doch kommt … Die pastorale Klugheit nimmt hier also nicht so sehr Rücksicht auf das Gewissen des Kommunizierenden als vielmehr auf den Frieden in der Gemeinde. Solche Klugheitsregeln basieren in der Kirche auf jahrhundertealter Erfahrung und sind ein Gut von unschätzbarem Wert. Das ändert aber nichts an dem grundsätzlichen Problem: nur weil mein Gewissen mir zu sagen scheint: Nimm die Kommunion, hol sie dir, du hast ein Recht darauf – folgt noch nicht die Pflicht der anderern Seite, mir diese Gabe auch zu gewähren. Unser Herr hat beim letzten Abendmahl die Gabe an alle ausgeteilt – was dann aus dem geworden ist, der sie unwürdig genommen hat, wissen wir. Natürlich ist der Vergleich drastisch, und Ehebruch ist keine Schuld wie die, die Judas auf sich geladen hat. Aber so ganz leichtherzig sollte man mit der Sache nicht verfahren, zumal das Gewissen anderer betroffen ist. Der Priester ist um des lieben Friedens willen genötigt, gegen sein eigenes Gewissen zu handeln, und wird das auch nicht gern tun. Auch das ist eine Gewissensfrage: ob ich wirklich das Recht habe, wegen meines eigenen Rechthabens – das mir von meinem Gewissen bestätigt wird – andere zu nötigen. Friedfertiges und demütiges Verhalten sieht anders aus.
Wer weiss, vielleicht ist schon Morgen der wichtigste Berater eines Priesters
der Advokat, der etwas von Kirchenrecht versteht…